Reformatorischer Dreiklang „Freiheit-Bildung-Verantwortung“ gilt bis heute

Leipzig, 31. Oktober 2016 (ADN). Der von Martin Luther formulierte reformatorische Dreiklang „Freiheit-Bildung-Verantwortung“ gilt bis heute. Das stellte Britta Taddiken, Pfarrerin an der Leipziger Thomaskirche, am Reformationstag in ihrer Festpredigt zum Auftakt des Jubiläumsjahres „500 Jahre Reformation“ fest. Deshalb seien diese drei Wörter in der neuen Luther-Bibel, die am Vortag in der Eisenacher Georgenkirche erstmals der Öffentlichkeit präsentiert worden ist, auch dick gedruckt. Insofern habe man das, was vor 500 Jahren und in der darauf folgenden Reformation geschah, als bis heute nicht abgeschlossen zu betrachten. Dem Druck sich ständig selbst oder anderen gegenüber rechtfertigen zu müssen, sei entgegenzutreten. Wie aus den eigenen Selbstrechtfertigungszwängen herauszukommen ist, zeige die Bibel mit dem 365 Mal wiedergegebenen Aufruf „Fürchte Dich nicht !“. Die entscheidende Frage bestehe darin, wie wir zusammenleben wollen und so in der Lage sind, den erbarmungslosen Konkurrenzkampf abzustreifen. „Jeder von uns ist zur persönlichen Befreiung berufen“, so Taddiken – also zum Relativieren und Verändern.

Taddiken animierte zu individueller Kreativität, um dem weltweit verbreiteten Virus der Unzufriedenheit und Aggression zu entgehen und nannte dazu überzeugende aktuelle Beispiel. Die Grünen-Politikerin Renate Künast hatte, nachdem sie im Internet massenweise mit Hassparolen und Beschimpfungen überschüttet worden ist, eine wirkungsvolle Idee. Sie ermittelte die wahren Adressaten und besuchte sie unangemeldet und persönlich, um sich direkt mit ihnen über die Motive für die Diffamierungen auszusprechen. Dies sei ein interessanter Versuch, um Martin Luthers Prinzip „Den Leuten auf’s Maul schauen“ in der modernen Welt erfolreich umzusetzen.

Zudem verwies die Theologin auf die provokative Äußerung des EU-Kommissars Günther Oettinger im Zusammenhang mit einem demokratischen Diskurs über das Ceta-Abkommen mit Kanada, ob „wir jetzt auch noch den Kirchengemeinderat von Biberach befragen sollen“. Das tat dann tatsächlich das Nachrichtenportal der „Süddeutschen Zeitung“ und erhielt bemerkenswerte Antworten. ++ (re/mgn/31.10.16 – 297)

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Deutlich pro-russische Präsidentenwahl in Moldawien

Chisinau, 30. Oktober 2016 (ADN). Nach den vorläufigen Ergebnissen der am Sonntag absolvierten Wahl eines neuen Präsidenten in der Republik Moldawien (Moldau) liegt der pro-russisch positionierte Kandidat Igor Dodon mit 49, 2 Prozent deutlich vor der zweitplazierten Maia Sandu. Die ehemalige Mitarbeiterin der Weltbank, die für Moldau eine Annäherung an die Europäische Union (EU) präferiert, hatte 37, 5 Prozent der Wählerstimmen erreicht. Ob eine Stichwahl erforderlich wird, ist bis zur Feststellung des offiziellen Endergebnisses noch offen. Sie unterbleibt, wenn der 41jährige Dodon doch noch mehr als 50 Prozent der Voten erreicht.

Zu der Präsidentenwahl waren insgesamt neun Bewerber zugelassen worden. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp der Hälfte der Wahlberechtigten. Der Urnengang fand erstmals direktdemokratisch statt. Bisher waren die Staatsoberhäupter durch das Parlament gewählt worden. Dies hatte das Verfassungsgericht gerügt und im März dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt. Diese erstmalige Direktwahl durch die Bürger ist von 3.200 einheimischen und 562 internationalen Wahlbeobachtern verfolgt worden. Moldawien hat 3, 5 Millionen Einwohner und ist seit 2014 mit der EU per Assoziierungsabkommen verbunden. ++ (al/mgn/30.0.10.16 – 296)

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Deutschland als „Müllstaubsauger Europas“ – Bedenkliche Intransparenz bei Abfallentsorgung

Berlin, 29. Oktober 2016 (ADN). Nach Auffassung des Naturschutzbundes (Nabu) ist Deutschland der „Müllstaubsauger Europas“. Wie die „Berliner Zeitung“ in ihrer Wochenendausgabe weiter berichtet, geht die Organisation davon aus, dass jährlich  zwei Millionen Tonnen Haus-Abfälle aus dem Ausland importiert werden. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) und deren Lobby-Verband (ITAD) geben die Einfuhr von 1,15 Millionen Müll im Jahr 2015 zu. Für dies Jahr werde mit einer Menge von 1, 08 Millionen Tonnen gerechnet. Spitzenreiter unter den Müllexporteuren nach Deutschland sind Großbritannien und die Benelux-Staaten.

Seit 2005 wird in Deutschland Hausmüll flächendeckend verbrannt. Das geschieht in 66 Verbrennungsanlagen mit einer Jahreskapazität von 20 Millionen Tonnen. Es werden also keinerlei größere Anstrengungen zum Recyceln unternommen. Damit fährt der Zug nach Meinung der Umweltverbände grundsätzlich in die falsche Richtung, denn in den Abfällen enthaltene wertvolle Stoffe werden einfach vernichtet. Außerdem lässt der gesamte Bereich auf erhebliche Intransparenz seiner wirtschaftlichen Vorgänge schließen. Dazu schreibt die „Berliner Zeitung“:“Ohnehin mangelt es bei den Verbrennungsanlagen an Transparenz. So behauptete kürzlich eine Reihe von Landräten und Bürgermeistern in Nordrhein-Westfalen, weder zu wissen, wo der kommunale Abfall thermisch verwertet wird, noch wie der Preis pro Tonne ist. Das ist erstaunlich, denn die Anlagen gehören in der Regel den Kommunen selbst oder sie werden gemeinsam mit privaten Unternehmen betrieben. Erstaunlich ist aber auch: Die Angaben der Auskunftwilligen zeigen, dass die Verbrennungsgebühren erheblich differieren, zwischen gut 50 und mehr als 200 Euro pro Tonne Hausmüll.“ ++ (na/mgn/29.10.16 – 295)

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170 neu gegründete Non-Profit-Organisationen im US-Journalismus

Berlin, 28. Oktober 2016 (ADN). In den USA gibt es inzwischen 170 neugegründete Non-Profit-Organisationen im Mediensektor. Darüber informierte Monika Bäuerlein, CEO des Nachrichtenmagazins Mother Jones (MJ), am Freitag in Berlin auf einer Fachtagung der Vereinigung investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“ (nr) zur Gemeinnützigkeit in der Pressewelt und wie der gemeinnützige Journalismus die Demokratie belebt. Die seit mehreren Jahrzehnten bei MJ tätige Journalistin erläuterte, wie ihr Online und Print veröffentlichtes Magazin sich äußeren Einflüssen entzieht, um eine unabhängige und an Tatsachen orientierte Berichterstattung zu gewährleisten. Dabei sei es gelungen, den Titel langfristig stabil  auf dem amerikanischen Mediensektor zu etablieren. Die langjährige Chefredakteurin und jetzige Vorstandschefin, die sich bereits vor 40 Jahren der Investigativrecherche verschrieben hat, berichtete von einem gerade erfolgreich abgeschlossenen Experiment nach Art Günter Wallraff, bei dem ein Reporter verdeckt als Wächter in einem amerikanischen Strafgefängnis gearbeitet und recherchiert hat. Allein diese Geschichte habe die Leser überzeugt und zu großzügiger finanzieller Unterstützung durch Spenden überzeugt. Die Printauflage von MJ beträgt 200.000 Exemplare. Davon sind 160.000 Abbonements.

  Trotz des allgemein positiven Trends zugunsten zu mehr Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit, hat sich nach Auffassung von Bäuerlein das verbesserte Erscheinungsbild der USA-Publizistik mit großer Verspätung eingestellt. Die offen und bis zum Exzess ausgetragenen Zerwürfnisse, die der gegenwärtige Wahlkampf bietet, zeigten anschaulich bereits eingetretene Fehlentwicklungen auf diesem Sektor. ++ (me/mgn/28.10.16 – 294)

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Nicht nur „Reste“ von Nazi-Gesetzgebung im bundesdeutschem Regelwerk

München, 27. Oktober 2016 (ADN). „Die Sprache der NS-Zeit ist nie vollständig aus den deutschen Gesetzbüchern verschwunden. Nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziert bis heute Unrecht, wohl aber Diskussionen.“ So stellt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Donnerstag fest und verweist auf eine Initiative namens „nazifreies Recht“ unter der Schirmherrschaft des Rechtsprofessors Ingo Müller. „Die braune Schleimspur“ geht nach Meinung ihrer Initiatoren – darunter der ehemalige grüne Staatssekretär Ludger Vollmer – quer durch das Strafgesetzbuch. Bei genauem Hinsehen entdecken die Aktivisten mittlerweile so viele Beispiele nationalsozialistischer Legislative und brauner Juristerei, dass es sogar dem Rechtsexperten Müller etwas unheimlich wird. Nein, nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziere bis heute Unrecht. So wie auch Nazi-Bauten heute teils für Gutes genutzt werden könnten. Stets sei die Frage zu stellen, ob mit dem Vokabular der 1930er Jahre auch Rückstände ihres eigentlichen Ungeistes im deutschen Gesetz geblieben sind.

Die Diskussion ist mit der plötzlichen Enttarnung des 1941 generierten „Mordparagraphen“ in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Er sollte dann entnazifiziert werden, wurde lauthals verkündet. Merkwürdigerweise ist dieses Vorhaben zum Stillstand gekommen, tut Renate Künast als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kund und umreißt das viel größere Ausmaß der Misere. Zu den von den Nazis eingeführten Straftatbeständen gehörten desweiteren Erpressung, Vortäuschung einer Straftat, falsche uneidliche Aussage, Urkundenfälschung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gleiches gilt für Untreue und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – kurz: Unfallflucht. Über das Strafrecht hinaus sind unter diesem Aspekt bislang andere Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht oder Genossenschaftsrecht ganz außer Betracht geblieben. Das deutsche Rechtswesen erwarten also noch weitere große und herbe Offenbarungen. 

Dem Pressebeitrag ist keinerlei Hinweis auf die Grundsatzentscheidungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu entnehmen. Danach sind sämtliche unter der Nazidiktatur von 1933 bis 1945 verabschiedeten Gesetze und Vorschriften für immer und ewig ungültig und nichtig. In Wirklichkeit steht den Deutschen eine juristische Mammut-Reform bevor. Allerdings dürfte das Mammut schnell schrumpfen, denn es gibt das weitestgehend unterschätzte Recht aus der Zeit vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Dass es weiterhin rechtskräftig, gültig und jederzeit anwendbar ist, dürfte zwar viele Zeitgenossen verblüffen, dennoch ist es Tatsache. So erstaunlich ist das jedoch nicht, wenn man einen Blick ins Ausland wirft. Beispielsweise sind bis heute in Großbritannien Gesetze in Kraft, die mehrheitlich aus dem 16. bis 19. Jahrhundert stammen. ++ (ju/mgn/27.10.16 – 293)

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Bürgerinitiative „Gute Nachbarschaft mit Russland“ gegründet

Leipzig, 26. Oktober 2016 (ADN). Eine Bürgerinitiative „Gute Nachbarschaft mit Russland“ wurde am Mittwochabend in Leipzig gegründet. Auf der Premierenveranstaltung, zu der zwanzig Teilnehmer gekommen waren, erklärte der ehemalige Rektor der Leipziger Universität und langjährige Präsident des Sächsischen Landtages, Prof. Cornelius Weiss, dass die Sorge um das Entstehen eines neuen Kalten Krieges beängstigend wächst. Er schilderte persönliche Erlebnisse aus den letzten Tagen und Wochen des Zweiten Weltkrieges, in denen er als Kind Luftbombardements in Berlin ausgesetzt war und das grausame Wüten der Wehrmacht im Osterzgebirge mitansehen musste. Später begleitete er seine Eltern in die Sowjetunion, ging dort zur Schule und studierte in Minsk. Im Weißrussland der unmittelbaren Nachkriegszeit lebte er in einer Region, die von den Nazionalsozialisten total verwüstet worden ist. Die Menschen mussten in Erdbunkern hausen, weil die Siedlungen von den Deutschen niedergebrannt und dem Erdboden gleichgemacht worden waren. „Beim Pilzesuchen fanden wir Erkennungmarken gefallener Soldaten, von deren Leichen nichts mehr übrig war und die wir dann später dem Roten Kreuz zur Identifizierung übergaben“, so Weiss. Trotz der Zerstörungen und Mordtaten sei er als Deutscher von den Einheimischen immer sehr freundlich und großzügig behandelt worden.

Auf der Gründungsversammlung der Bürgerinitiative, die ihr Enstehen auch auf den vor zwei Jahren von mehr als 60 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, kultur und Medien veröffentlichten Aufruf gegen einen Krieg mit Russland und für eine neue europäische Entspannungspolitik zurückführt, wurden erste Vorschläge und Projekte des künftigen Wirkens präsentiert. ++ (ru/mgn/26.10.16 – 292)

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Vor 60 Jahren Hitler offiziell für tot erklärt

Berchtesgaden, 25. Oktober 2016 (ADN). Vor genau 60 Jahren – am 25. Oktober 1956 – wurde Adolf Hitler vom Amtsgericht Berchtesgaden offiziell für tot erklärt. Das vorangegangenen Verfahren dauerte rund vier Jahre. Dabei ging es in erster Linie um das materielle und finanzielle Erbe des Diktators. Der eigentliche Tod war bereits am 30. April 1945 gegen 15.30 Uhr eingetreten. Hitler hatte sich erschossen, so wurde festgestellt – oder nur kolportiert. Es geisterten nämlich Gerüchte umher, die besagten „Hitler lebt !“. Sogar Josef Stalin nährte sie. 

Das Todeserklärungsverfahren begann im Übrigen am 29. Juli 1952, als der österreichische Rechtsanwalt Dr. Herbert Eggstain dies beim Amtsgericht Berchtesgaden beantragte. Er war amtlich bestellter Kurator von Hitlers Vermögen in Österreich. Konkreter Anlass seines Antrags war ein Gemälde, das Adolf Hitler im Jahr 1940 für 1,65 Millionen Reichsmark gekauft hatte. Der Verkäufer behauptete, er habe es unter Zwang veräußern müssen und wollte es nunmehr zurückerhalten. Österreich lehnte ab. „Es liegt größte Vermutung vor, dass Adolf Hitler im April 1945 anlässlich des Einmarsches der Roten Armee den Tod gefunden hat, zumal Augenzeugen seinen Selbstmord mit allen Einzelheiten berichtet haben,“ heißt es in der Antragsbegründung von Eggstain. ++ (ge/mgn/25.10.16 – 291)

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Stierkampf befeuert Eiszeit zwischen Katalanen und Zentralspaniern

Madrid/Barcelona, 24. Oktober 2016 (ADN). Der Permafrost zwischen den am Zentralstaat Spanien festhaltenden Iberern und den nach staatlicher Autonomie strebenden Katalanen wächst zusehends. Das dicker werdende Eis findet immer neue Symbolkräfte und Streitpunkte. Der jüngste ist der Stierkampf, den das politische Madrid und das Verfassungsgericht des Landes 2013 zum gesamtspanischen Kulturgut erklärt hatten. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Montag weiter berichtet,  ist damit der Beschluss der katalanischen Regierung, den Stierkampf zu verbieten, einfach ignoriert worden.

„Es ist nicht das erste Mal, dass das Verfassungsgericht zugunsten der Zentralregierung entscheidet. Schon vor einigen Jahren zwang des Verfassungsgericht die Katalanen, in der Präambel ihrer Landesverfassung den Terminus „Nation“ zu streichen, seither treibt der territoriale Zwist mit der Regierung in Madrid immer neue Blüten“, schreibt die NZZ. ++ (vf/mgn/24.,10.16 – 290)

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„Wie kann man Putin und Russland weh tun ?

Köln, 23. Oktober 2016 (ADN). Der einzige russische Flugzeugträger und eine ganze Kriegsflotte steuern auf den militärischen Konfliktherd Syrien zu. Mit dieser Feststellung eröffnete Jörg Schönenborn am Sonntag eine Diskussionsrunde im Sender Phoenix unter dem offiziellen Titel „Reden oder klare Kante zeigen – wie gehen wir mit Russland um ?“, um der Frage flugs einen äußerst einseitigen Drall zu verpassen. Des Moderators eindimensionale Frage gipfelte nämlich immer wieder gebetsmühlenartig darin nachzuschürfen, „wie kann man Russland und Putin weh tun ?“. Irgendwann riss dem russischen Journalisten Dimitri Tultschinski der Geduldsfaden und er erkundigte sich nach dem eigentlichen Hintergrund der sehr schrägen Problemformulierung. Stefan Kornelius von der Süddeutschen Zeitung klärte dann auf. Eigentlich gehe es darum, Russland politisch zu isolieren. Die sehr oberflächliche Debatte ließ jedoch recht schnell erkennen, dass dafür kaum Chancen bestehen. Ein Grund ist das Völkerrecht. Danach greift Russland nämlich völlig legitim – und zwar mit dem Einverständnis und auf Ersuchen der syrischen Staatsführung in den Konflikt ein. Ganz anders die USA und andere die sogenannten Rebellen unterstützenden Länder. Ihnen fehlt diese nach internationalem Recht erforderliche Erlaubnis für ein legitimes Eingreifen in den Syrien-Krieg.  ++ (mi/mgn/23.10.16 – 289)

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Arbeitslose I. und II. Klasse: Hartz-IV-Empfänger dürfen Job-Center-Mitarbeiter nicht anrufen

Leipzig/Berlin, 22. Oktober 2016 (ADN). Anders als Langzeitarbeitslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht. Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer der Bearbeiter. Auf dieses nun vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig per Urteil erhärtete Zwei-Klassen-System verweist die Zeitung „neues deutschland “ (nd) am Sonnabend. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährdet. Das rechtfertige, die Bekanntgabe der Nummern zu verweigern. Direkte Anrufe hätten „nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter“. Nunmehr müssen Langzeitarbeitslose weiterhin eine Service-Nummer anrufen und hoffen, das das Anliegen weitergeleitet oder vom Service-Telefinisten geklärt wird. Erfahrungsgemäß landen Betroffene in einer endlosen telefonischen Warteschleife der Arbeitsbehörde.

Nach Meinung der Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten werden Arbeitslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt. Felten äußert: „Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben“.

Einer der Klägeranwälte, Dirk Feiertag, nannte das Urteil frustrierend. Er müsse nun wohl noch rund 100 ähnliche Klagen zurückziehen. Der Leipziger Jurist hatte als Bewerber um das Oberbürgermeisteramt der Messestadt mit einer Flugblattaktion Furore gemacht. Auf Flyern hatte er die Telefonnummern der Fallmanager des Jobcenters Leipzig öffentlich gemacht und massenhaft verteilt. Das hat den Zorn der Arbeitsbehörde erregt und sie zu juristischem Vorgehen veranlasst. Damals hatte ein Gericht unterer Instanz Feiertags Vorgehen noch abgesegnet.  ++ (so/mgn/22.10.16 – 288)

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