Rosenburg-Ausstellung eröffnet – Aufklärung über Nazi-Belastung des Justizministeriums

Leipzig, 15. August 2018 (ADN) Die Wanderausstellung „Die Rosenburg – das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ wurde am Mittwoch in Leipzig im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet. Die Exposition fußt auf der von der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Auftrag gegebenen Analyse der personellen Durchsetzung des Bundesjustizministeriums mit Juristen aus der nationalsozialistischen Zeit in der Aufbauphase der Bundesrepublik Deutschland. Die aufwendige Untersuchung wurde von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission vorgenommen, die an der Philipps-Universität Marburg ansässig war. Das nach dem damaligen Sitz des Ministeriums auf dem idyllisch gelegenen Schloss Rosenburg bei Bonn benannte Gremium hat dabei keinesfalls nur trockenes Aktenstudium, sondern gelegentlich sogar investigative Recherchen betrieben.  Zum Auftakt der Ausstellung erklärte Bundesjustizministerin Katarina Barlay, dass es beschämend ist, wie spät die Entnazifizierung des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Viele Juristen hätten sich damals als unpolitische Rechtstechniker verstanden. 

Die anschauliche Darstellung wendet sich keinesfalls nur an juristische Fachkreise, sondern soll deutschlandweit in möglichst breitem Maße die Bürger über die schwierigen und konfliktreichen Anfangsjahre des bundesdeutschen Justiz informieren. Deshalb ist eine ausgiebige Wanderschaft mit möglichst vielen Stationen geplant. Start war im Juni des vergangenen Jahres im Landgericht Berlin. In dieser Hinsicht soll und wird sich diese Art der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verwicklung bundesdeutscher Behörden wesentlich von ähnlichen Projekten unterscheiden, die bisher von anderen Bundesbehörden umgesetzt wurden. Dazu zählen das Bundesaußenministerium, der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt. Deren NS-Aufarbeitungs-Analysen sind zwar seit einiger Zeit abgeschlossen, blieben jedoch einer großen Öffentlichkeit und dem Publikum bisher weitgehend unbekannt.  Die Gründe für diese äußerste Zurückhaltung liegen darin, dass es innerhalb der jeweiligen Institution zu viele Widerstände gegeben hat und gibt. Daran droht auch ein solches Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministerium zu scheitern.      

Das Bundesjustizministerium (BMJ) war seit Gründung der Bundesrepublik bis in die 60er Jahre hinein durchsetzt von alten Nazi-Spitzenjuristen. Einzelne gehörten sogar in die Kategorie Kriegsverbrecher. Nicht einmal ein halbes Dutzend der BMJ-Mitarbeiter waren Unbelastete. 1951 waren von den insgesamt 900 Stellen 267 mit Altbeamten aus dem Dritten Reich besetzt. 1953 saßen auf 968 Stellen bereits 513 Nazi-Juristen – also 55 Prozent. Ein Spitzenwert von 57 Prozent war im Jahr 1957 erreicht.

Nach den Worten von Prof. Manfred Görtemaker von der Universität Potsdam, der maßgeblich das BMJ-Projekt koordinierte, gab es nach 1949 keinen einzigen Richter, der für das, was er im Dritten Reich getan hat, verurteilt worden ist. Unter den Staatsanwälten war es lediglich einer. Walther Huppenkothen erhielt allerding nur eine milde Gefängnisstrafe. Er war nach dem 20. Juli 1944 tätig als Ankläger im SS-Standgerichtsverfahren gegen Admiral Canaris, Generalmajor Oster, Pastor Bonhoeffer, Hans von Dohnanyi und andere. Görtemaker weist in dem Bericht über ein Rosenburg-Symposium darauf hin, dass die Zeit zwischen den Jahren 1945 und 1949 von den Deutschen als sehr negativ empfunden worden ist. Deutschland sei besetzt und ein Land unter Besatzungsrecht gewesen. „Insofern verwundert es nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Gründung 1949 nicht in die Rechtskontinuität der Besatzungszeit stellte, sondern die Maßnahmen der Siegermächte großenteils ablehnte – gerade auch im juristischen Bereich.“ ++ (hi/mgn/15.08.18 – 207)

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Hintergründiges und Lehrreiches zur Existenz des „Deutschen Reichs“

Frankfurt am Main, 17. November 2016 (ADN). Der wirren, nebulösen und unausgegorenen Diskussion der vergangenen Wochen und Monate über sogenannte „Reichsbürger“ und deren zahlreiche Konflikte mit Behörden aller Ebenen kommt nunmehr eine erlösende und aufklärende Reaktion aus einer Zeitungsredaktion, deren Mannschaft zu den ganz besonders seriösen des bundesdeutschen Blätterwaldes gezählt wird. „Die Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) erläutert am Donnerstag in der gebotenen Kürze unter der Überschrift „Das Reich und seine Bürger“ völkerrechtliche und andere juristische Kern-Tatbestände um die diversen um Deutschland verbreiteten Mantren. Ausgangsfrage des Pressebeitrags ist, ob wir noch im Deutschen Reich leben. Sofort danach warnt Autor Reinhard Müller davor, über diese Frage vorschnell den Kopf zu schütteln und führt sogleich schwerwiegende Fakten ins Feld. „Denn das Deutsche Reich hat sogar den totalen Zusammenbruch 1945 überstanden. Das Kriegsende bedeutete das Ende des nationalsozialistischen Regimes. Aber der deutsche Staat ging nicht unter – und zwar auch nach dem Willen der siegreichen Alliierten nicht. Die militärische Kapitulation der deutschen Wehrmacht hinderte nichts am Fortbestand des Reiches. In den Urkunden dazu ist zwar von bedingungsloser Kapitulation die Rede, nicht aber einer des deutschen Volkes oder des Staates. Und die Alliierten übernahmen bald zwar die ‚oberste Gewalt‘ im besiegten Land. Sie machten aber zugleich in der ‚Berliner Erklärung‘ vom 5. Juni 1945 deutlich, dass sie keine Annexion Deutschlands beabsichtigten“, schreibt Müller. Was nach seiner Ansicht daraus folgt, dürfte bei zahllosen „deutschen Michels“ wie ein Blitz einschlagen. Andere werden vielwissend und bedächtig mit dem Kopf nicken und schweigend zugeben, sie hätten das längst alles gewusst. Zumindest zeugt die allgemeine Ignoranz über Jahrzehnte hinweg solch fundamentaler historischer und völkerrechtlicher Tatbestände und Erkenntnisse von Desinformation und Bildungsversäumnisssen ungeheuren Ausmaßes.    

Eigentlich hätte das alles bereits vor mehr als einem Vierteljahrhundert in aller Ausführlichkeit und Öffentlichkeit erörtert werden müssen. Aber damals haben die an den Hebeln der Macht sitzenden Strippenzieher der deutschen „Wiedervereinigung“ – darunter ihr Meister Wolfgang Schäuble – nicht Besseres zu tun gehabt, um im Schweinsgalopp über solch gravierende Rechtsprobleme hinwegzutäuschen, mit eiliger Hand juristisches Flickwerk zusammenzuschustern und unter Hinnahme von viel politischem Pfusch die DDR in die BRD hineinzupflanzen. Die aktuellen Ereignisse und das bundesweite Geschrei irritierter Verwaltungsangestellter, Gerichte und sonstiger Angehöriger des Staatswesens in Sachen „Reichsbürgertum“ dürften nunmehr eine Generaldebatte auslösen, die die bislang in Erwägung gezogenen Themen im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 ins Spiel gebrachten Problemkomplexe wie Rente, Altersarmut oder Parteiengezänk weit in den Schatten stellt.   ++ (ge/mgn/17.11.16 – 314)

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Nicht nur „Reste“ von Nazi-Gesetzgebung im bundesdeutschem Regelwerk

München, 27. Oktober 2016 (ADN). „Die Sprache der NS-Zeit ist nie vollständig aus den deutschen Gesetzbüchern verschwunden. Nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziert bis heute Unrecht, wohl aber Diskussionen.“ So stellt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Donnerstag fest und verweist auf eine Initiative namens „nazifreies Recht“ unter der Schirmherrschaft des Rechtsprofessors Ingo Müller. „Die braune Schleimspur“ geht nach Meinung ihrer Initiatoren – darunter der ehemalige grüne Staatssekretär Ludger Vollmer – quer durch das Strafgesetzbuch. Bei genauem Hinsehen entdecken die Aktivisten mittlerweile so viele Beispiele nationalsozialistischer Legislative und brauner Juristerei, dass es sogar dem Rechtsexperten Müller etwas unheimlich wird. Nein, nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziere bis heute Unrecht. So wie auch Nazi-Bauten heute teils für Gutes genutzt werden könnten. Stets sei die Frage zu stellen, ob mit dem Vokabular der 1930er Jahre auch Rückstände ihres eigentlichen Ungeistes im deutschen Gesetz geblieben sind.

Die Diskussion ist mit der plötzlichen Enttarnung des 1941 generierten „Mordparagraphen“ in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Er sollte dann entnazifiziert werden, wurde lauthals verkündet. Merkwürdigerweise ist dieses Vorhaben zum Stillstand gekommen, tut Renate Künast als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kund und umreißt das viel größere Ausmaß der Misere. Zu den von den Nazis eingeführten Straftatbeständen gehörten desweiteren Erpressung, Vortäuschung einer Straftat, falsche uneidliche Aussage, Urkundenfälschung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gleiches gilt für Untreue und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – kurz: Unfallflucht. Über das Strafrecht hinaus sind unter diesem Aspekt bislang andere Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht oder Genossenschaftsrecht ganz außer Betracht geblieben. Das deutsche Rechtswesen erwarten also noch weitere große und herbe Offenbarungen. 

Dem Pressebeitrag ist keinerlei Hinweis auf die Grundsatzentscheidungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu entnehmen. Danach sind sämtliche unter der Nazidiktatur von 1933 bis 1945 verabschiedeten Gesetze und Vorschriften für immer und ewig ungültig und nichtig. In Wirklichkeit steht den Deutschen eine juristische Mammut-Reform bevor. Allerdings dürfte das Mammut schnell schrumpfen, denn es gibt das weitestgehend unterschätzte Recht aus der Zeit vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Dass es weiterhin rechtskräftig, gültig und jederzeit anwendbar ist, dürfte zwar viele Zeitgenossen verblüffen, dennoch ist es Tatsache. So erstaunlich ist das jedoch nicht, wenn man einen Blick ins Ausland wirft. Beispielsweise sind bis heute in Großbritannien Gesetze in Kraft, die mehrheitlich aus dem 16. bis 19. Jahrhundert stammen. ++ (ju/mgn/27.10.16 – 293)

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„Schwarzfahren“ ist eine in der NS-Zeit kreierte Straftat

Leipzig/Berlin, 17. August 2016 (ADN). Den Argumenten eines angeklagten „Schwarzfahrers“ entzogen sich Richter und Staatsanwältin am Mittwoch im Amtsgericht Leipzig auf billige Weise. Der Beschuldigte hatte auf die komplizierte Rechtsmaterie und den bestehenden erheblichen Beweismangel hingewiesen. Trotz falscher Namensangaben auf Kontrollbelegen und in der Anklageschrift wurde der angebliche Schwarzfahrer, dem außerdem ein Rechtsbeistand verweigert wurde, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt.

„Schwarzfahren“ heißt in der Juristensprache „Leistungserschleichung“ und wurde pikanterweise im Jahr 1935 – also in tiefsterer nationalsozialistischer Zeit – in den Rang eines Straftatbestandes erhoben. Darauf beharrt das bundedeutsche System bis in die Gegenwart, obwohl diese Delikte inzwischen die Justiz blockieren. Im Übrigen wurde von den Siegermächten jedwede Nazi-Gesetzgebung ein für alle Male für ungültig erklärt. Deutschlandweit wurden im Jahr 2012 bei der Polizei 253.312 dieser Delikte angezeigt. Dieser eigentlich „niedrigschwellige Normverstoß“, dessen Hochburgen Dortmund, Frankfurt am Main und Karlsruhe sind, bremst nach den Worten einer Richterin aus Berlin-Neukölln die Gerichte zunehmend aus. 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene betreffen diesen Sektor, der auch die Gefängnisse füllt. Von knapp 500 Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee ist ein Drittel „schwarz gefahren“. Allein drei nicht gekaufte Fahrscheine lösen Kosten von 3.000 Euro für Strafverfolgung und nochmals 3.000 Euro für eine Inhaftierung aus. Die Richterin  beklagt, manchmal sieben bis acht Fälle pro Tag bearbeiten zu müssen. Ihre Empfehlung lautet, „Schwarzfahren“ nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder Hartz-IV-Empfänger gratis fahren zu lassen. Das würde in der Justiz unglaubliche Kräfte freisetzen. Inzwischen gewinnt diese Idee an Zugkraft. Die Linkspartei hat zu Beginn dieses Jahres einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, die „Leistungserschleichung“ nicht mehr als strafbar einzuordnen. Sie schlägt eine bundesweit flächendeckende Ausgabe von Sozialtickets vor. ++ (ju/mgn/17.08.16 – 222)

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Völkerrechtlicher Notnagel eingeschlagen – Bürger wie Untertanen behandelt

Nürnberg/Leipzig, 6. November 2015 (ADN). Vor genau fünf Jahren hat ein sächsisch-bayrisches Quintett mündiger und souveräner Bürger in Leipzig einen völkerrechtlichen Notnagel eingeschlagen. Es gründete die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe). Diese fundamentale Reaktion auf die immer chaotischer und verwirrender werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse auf deutschem Territorium war als Signal zu generellem Umdenken über die deutsche und europäische Nachkriegsgesellschaft zu verstehen. Die Botschaft ist inzwischen bei der breiten Masse der Bevölkerung angekommen. Zusätzlich zu den vor einem halben Jahrzehnt bereits en gros vorhandenen Beweisen für die entstandene Notlage haben sich inzwischen weitere zahllose Belege für das bewusst herbeigeführte Umherirren in einem gigantischen juristischen Labyrinth aufgetürmt. Manche sind nur noch mit stockendem Atem wahrzunehmen: Neuestes Skandalon ist der Tatbestand, dass inzwischen durch Deutschland mehr als 300.000 von keinerlei Behörde registrierte Flüchtlinge pilgern – an Umfang der Stärke einer ausgewachsenen Armee gleichend. Zudem erklärt der Innenminister der bundesdeutschen Administration, Thomas de Maiziere, am Freitagvormittag diametral Entgegengesetztes zu gerade getroffenen Beschlüssen der Bundesregierung über grundsätzliche Asylfragen, um dies am Abend desselben Tages zu widerrufen. Das ist eines von unzähligen Phänomenen, die einen auseinander driftenden Staat – sofern er je einer gewesen ist – kennzeichnet.

Der renommierte Völkerrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider beschreibt diese nicht mehr hinnehmbaren Zustände mit folgenden Sätzen: „Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe  ermöglichen. Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1.“ Dem stehe jedoch in der Wirklichkeit eine liberalistische Praxis gegenüber, die die Freiheitsrechte immer weiter einschränkt. „Sie werden schmaler und schmaler.“ Schachtschneider beruft sich dabei auf Genies der deutschen Geistesgeschichte. „Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie“, zitiert er die Forderung Friedrich Schillers. Den Begriff der Würde habe der Philosoph Immanuel Kant geprägt. Nach Kant sei die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit sei die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung.

Angesichts gegenteiliger Entwicklungen in Deutschland und der daraus resultierenden zunehmenden rechtlichen Unordnung stellen sich die Mitglieder der ARGE StaSeVe vollständig unter den Schutz der Grundprinzipien des Völkerrechts, der internationalen Gesetzgebung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie agieren als souveräne Bürger mangels eines souveränen Staates. Als ein geeignetes Instrument dient dazu die UNO-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002. Mit diesem nun eingeschlagenen völkerrechtlichen Notnagel kann ein Weg geöffnet werden, um stabile Zustände in Deutschland herzustellen und entsprechende Grundfesten zu installieren. Dazu gehören eine vom Volk verabschiedete gesamtdeutsche Verfassung und ein allumfassender Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Beides fehlt und verursacht unsäglichen substantiellen Flurschaden. Diese Grundmängel zu besetigen, haben die seit Jahrzehnten herrschenden Parteienoligarchen mit höchster Raffinesse und auch Brachialmitteln bislang verhindert.  ++ (ju/mgn/06.11.15 – 301)

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