Juristisches Ränkespiel um Assange geht weiter

London/Stockholm, 19. Mai 2017 (ADN). Obwohl die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Aktivisten Julian Assange eingestellt hat, geht das juristische Ränkespiel um den australischen Enthüller weiter. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet am Freitag aus London über eine Lagebeurteilung von Seiten Assanges Anwalt. Der „Sieg“ ändere wenig an der Situation.

Laut FAZ deutet alles darauf hin, dass der Gründer der Enthüllungsplattform auch das fünfte Jahr seines selbstgewählten Zwangsaufenthalts komplett in der Botschaft Ecuadors in Großbritannien zubringen muss. Das ergibt sich aus einer Mitteilung der britischen Polizei, die trotz der Neuigkeit aus der schwedischen Hauptstadt an ihrem Haftbefehl gegen Assange festhält.

Die FAZ gibt Aussagen der Staatsanwältin Marianne Ny auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Stockholm wieder. Die Juristin sagte: „Um den Fall fortzuführen, müsste Julian Assange formell über die Vorwürfe gegen ihn unterrichtet werden. Wir können nicht erwarten, von Ecuador in dieser Sache unterstützt zu werden. deswegen ist die Ermittlung eingestellt worden. das Verfahren könne allerding später wieder aufgenommen werden.

Nach einer Einschätzung von UNO-Gremien handelt es sich bei dem bizarren Freiheitsentzug gegen Assange um „willkürliche Haft“. ++ (tr/mgn/19.05.17 – 140)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Vor 60 Jahren Hitler offiziell für tot erklärt

Berchtesgaden, 25. Oktober 2016 (ADN). Vor genau 60 Jahren – am 25. Oktober 1956 – wurde Adolf Hitler vom Amtsgericht Berchtesgaden offiziell für tot erklärt. Das vorangegangenen Verfahren dauerte rund vier Jahre. Dabei ging es in erster Linie um das materielle und finanzielle Erbe des Diktators. Der eigentliche Tod war bereits am 30. April 1945 gegen 15.30 Uhr eingetreten. Hitler hatte sich erschossen, so wurde festgestellt – oder nur kolportiert. Es geisterten nämlich Gerüchte umher, die besagten „Hitler lebt !“. Sogar Josef Stalin nährte sie. 

Das Todeserklärungsverfahren begann im Übrigen am 29. Juli 1952, als der österreichische Rechtsanwalt Dr. Herbert Eggstain dies beim Amtsgericht Berchtesgaden beantragte. Er war amtlich bestellter Kurator von Hitlers Vermögen in Österreich. Konkreter Anlass seines Antrags war ein Gemälde, das Adolf Hitler im Jahr 1940 für 1,65 Millionen Reichsmark gekauft hatte. Der Verkäufer behauptete, er habe es unter Zwang veräußern müssen und wollte es nunmehr zurückerhalten. Österreich lehnte ab. „Es liegt größte Vermutung vor, dass Adolf Hitler im April 1945 anlässlich des Einmarsches der Roten Armee den Tod gefunden hat, zumal Augenzeugen seinen Selbstmord mit allen Einzelheiten berichtet haben,“ heißt es in der Antragsbegründung von Eggstain. ++ (ge/mgn/25.10.16 – 291)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hausaufgaben gibt es schon 500 Jahre – Dennoch pädagogischer Quatsch

Köln, 21. Dezember 2015 (ADN). Seit 500 Jahren gibt es im deutschen Schulsystem Hausaufgaben. In Schulordnungen um die Jahre 1450 bis 1480 gibt es Hinweise darauf, dass über die damals Privatarbeit genannte Tätigkeit räsoniert wird. Das erklärte der Bildungsexperte Armin Himmelrath am Montag im Deutschlandfunk-Interview. Bisher gebe es in den vergangenen 130 Jahren keine wissenschaftliche Studie, die die Wirksamkeit der Methode beweist. Die meisten Analysen kämen zu dem Ergebnis, dass Hausaufgaben nichts bringen und pädagogischer Unsin sind – also Zeitverschwendung. Zuhause zu lernen, sei ein Zufallsprodukt. Stattdessen plädiert Himmelrath für Schulaufgaben, die von den Kindern im schulischen Umfeld selbstständig zu lösen sind. Kinder ohne Hausaufgaben seien zudem glücklicher.

Nach den Worten von Himmelrath geht es bei Hausaufgaben „um dieses Hinsetzen und im Grunde unter Zwang bestimmte Dinge sich aneignen zu sollen.“ Das sei „natürlich auch vom pädagogischen Aspekt her eigentlich totaler Quatsch, wenn man bedenkt, dass man jemanden mit Strafe  bedroht und er dann besser lernt.“ In der Schweiz habe es einmal einen Kanton gegeben, der für vier Jahre die Hausaufgaben abgeschafft hatte. Auf Druck der Eltern wurden dann wieder die ursprünglichen Zustände hergestellt.

Himmelrath hat eine Streitschrift unter dem Titel „Hausaufgaben -Nein Danke !“ verfasst und bekommt dafür viel Zustimmung. Befürworter von Hausaufgaben jedoch fühlen sich in ihrer pädagogischen Ehre gekratzt.  ++ (pg/mgn/21.12.15 – 346)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Mattthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Zerfallende Grundwerte: Enteignung und Hausfriedensbruch werden wohnungspolitischer Alltag

Berlin, 7. November 2015 (ADN). In der Krise werden bürgerliche Politiker zu Radikalen. Bürgerliche Sozialdemokraten wie Michael Müller in Berlin und Olaf Scholz in Hamburg machen in ihren Städten die Beschlagnahmung von Eigentum möglich, um Flüchtlinge unterzubringen. So kommentiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Sonnabend den abrupten Niedergang permanent gerühmter gesellschaftlicher Grundwerte. Auch in weniger großen Städten sehe die Politik keine andere Möglichkeit als den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum. Sie begründe das mit der Verpflichtung, Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Der Kommentator kommt zu düsteren Schlüssen, deren Realitätsbezug dennoch nicht zu leugnen ist: „Vertrauen wird erst erschüttert, dann zerfällt es. Der Berliner Vorstoß zeigt vermutlich, wohin die Politik in Deutschland tendiert: Notfalls sollen Polizisten oder Behördenbedienstete prüfen können, wie leer eine Wohnung oder ein Haus denn ist. Wer das für eine Zwangsmaßnahme auf Kosten von Immobilienspekulanten oder Ferienwohnungsvermietern hält, könnte sich täuschen. Wenn Behörden Wohnungstüren öffnen dürfen, um Leerstand zu ermitteln, Elend zu vermeiden und die Ordnung aufrechtzuerhalten, werden sie später vielleicht prüfen, wie viele Zimmer so eine Berliner Familie – oder ein Single ? – für sich nutzt. ‚Die Wohnung ist unverletztlich‘ heißt es im Grundgesetz. Auch das ist Bestandteil der staatlichen Ordnung.“

Enteignung und Hausfriedensbruch werden offenbar zum wohnungspolitischen Alltag. Im Ernstfall besteht das Grundgesetz den Härtetest nicht. Das Land gerät aus den Fugen, denn das Vermutete ist in Wahrheit längst in vollem Gange. Das wird nur verschwiegen. Wer reden will, bekommt einen Maulkorb oder Schlimmeres verpasst. Der Rechtsstaat geht in die Binsen. ++ (vf/mgn/07.11.15 – 302)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46