Höchststand: 55 Millionen Binnenflüchtlinge weltweit

Oslo, 20. Mai 2021 (ADN). Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist weltweit auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das berichten diverse Medien am Donnerstag aufgrund von Erhebungen des zum Norwegischen Flüchtlingsrat gehörenden „Beobachtungszentrums für interne Vertreibung“. Den Daten zufolge waren Ende des Jahres 2020 rund 55 Millionen Menschen innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht. 48 Millionen Menschen verließen ihre Wohnorte wegen Gewalt und Konflikten. Das waren zwei Millionen mehr als 2019. Sieben Millionen Menschen flohen vor Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Dürren.

Der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) kooperiert eng mit den Vereinten Nationen. Das Gremium mit Alexandra Bilak an seiner Spitze versteht sein Mandat als einzigartig und international anerkannt. Mit seinen 20 Jahre währenden Erfahrungen überwacht und analysiert der NRC nach eigenem Bekunden „interne Verschiebungen, die häufig in hochsensiblen und erreichbaren Bereichen auftreten“.

Das Völkerrecht unterscheidet streng zwischen Binnenflüchtlingen einerseits und Flüchtlingen andererseits. Flüchtlinge fliehen vor Unterdrückung, Gewalt und Krieg aus ihrer Heimat in einen anderen Staat. ++ (mi/mgn/20.05.21 – 135)

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Sternstunde des Völkerrechts

Nürnberg, 20. November 2020 (ADN). Vor 75 Jahren schlug eine Sternstunde des Völkerrechts. Im Nürnberger Justizpalast begannen die Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges vor dem Internationalen Militärgerichtshof nach dem Londoner Statut. Sie dauerten bis zum 14. April 1949 und umfassten zudem zwölf Nachfolgeprozesse vor einem US-amerikanischem Militärgericht nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. Dort wurde über 39 Ärzte, 56 Mitglieder von SS und Polizei, 42 Industrielle und Manager, 26 militärische Führungspersonen sowie 22 Minister und Regierungsvertreter verhandelt und geurteilt.

Das Stattfinden der Prozesse beruht auf der „Moskauer Erklärung über deutsche Greueltaten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943. Darin hatten die Alliierten ihre Absicht geäußert, diese Verbrechen nach den Krieg juristisch zu verfolgen. ++ (vk/mgn/20.11.20 – 351)

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Chruschtschow verschenkte Krim völkerrechtswidrig vor 65 Jahren an Ukraine

Bonn/Kiew, 20. Juli 2019 (ADN). Die Annexion der Krim durch Russland darf nicht verschwiegen werden. Das verlangte der CDU-Spitzenpolitiker Ruprecht Polenz am Sonnabend in einem Deutschlandfunk-Interview. Deswegen rede er jetzt darüber. Er sehe die russische Politik unverändert. Putin wolle die Ukraine nach Russland hineinziehen. Er – Polenz – sehe keine andere Möglichkeit als Sanktionen, um Signale auszusenden, wenn ein Territorium annektiert wird. Der Krieg in der Ostukraine müsse beendet werden. Dazu fehle allerdings der Wille, vor allem in Moskau. Die Ukraine werde nun ein Parlament mit vielen Neulingen und neuen politischen Gruppierungen bekommen. Zu bedenken sei, dass Präsident Wolodymyr Selenskyi nicht völlig frei von Oligarchen gestützt werden kann. Es gebe Parallelen zu der Zeit des Kalten Krieges zwischen Ost und West in den 70er und 80er Jahren. Putin habe imperiale Vorstellungen.

In dem Rundfunkgespräch mit Polenz unterließ es Moderator Jürgen Zurheide zu fragen, auf welche Weise die Krim vor mehr 65 Jahren aus russischem zu ukrainischem Territorium umgewandelt wurde. Nachweislich hatte der damalige sowjetische Imperator Nikita Chruschtschow, Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU), in „einer großzügigen Geste“ die Halbinsel Krim an die Sozialistische Sowjetrepublik Ukraine verschenkt.  Weder diese Tatsache noch deren konkrete Hintergründe wurden in dem Dialog erwähnt.  Ebenso ignoriert blieben Forschungen wie die der Historikerin und Ukraine-Expertin Gwendolyn Sasse von der Universität Oxford. Sie veröffentlichte ihre Untersuchungsergebnisse 2007 unter dem Titel „The Crimea question“. Erst sieben Jahre nach dem Erscheinen dieser Publikation wird dazu in dem Wochenblatt „Die Zeit“ mitgeteilt: „Die Krim ist ein Juwel. Um so erstaunlicher, wie sang- und klanglos ihr Besitzerwechsel 1954 über die Bühne ging. In der westlichen Presse war davon nichts zu lesen.“

An dieser medialen Stagnation in Deutschland scheint sich bis heute nichts geändert zu haben, wie das Polenz-Gespräch im Deutschlandfunk belegt. Außerordentlich aufklärerisch zeigte sich dagegen seinerzeit vor rund dreißig Jahren der stellvertretende Sprecher von Michail Gorbatschow. Nach den Worten von Jewgeni Ambatsumow ist „das Ganze vergleichbar mit dem geheimen Hitler-Stalin-Pakt“. Chruschtschows Mauscheleien, die offiziell 1954 mit dem 300. Jubiläum der Russisch-Ukrainischen Einheit begründet wurden, widersprechen de facto dem Völkerrecht.

Ruprecht Polenz, der an dem gerade in Bonn beendeten „Petersburger Dialog“ teilgenommen und in der Arbeitsgruppe „Medien“ mitgewirkt hatte, sieht dennoch hoffnungsvolle Zeichen. Immerhin habe die Veranstaltung unter dem Motto „Kooperation als Leitmotiv für einen Frieden in Europa“ gestanden. Auch sei Optimismus angebracht, wenn man auf das kürzlich in Aachen stattgefundene Treffen von 300 „verpartnerten Städten“ aus Deutschland und Russland blickt.

Polenz ist im Übrigen Präsident der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO). Diese seit 1913 existente Vereinigung regte die Gründung des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien Berlin an, dessen Direktorin Gwendolyn Sasse seit 2016 ist. ++ (vk/mgn/20.07.19 – 203)

Moderner Kolonialismus höchst vital

Paris/Köln, 14. Juli 2019 (ADN). Während die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag in Paris die Ehrenparade der französischen Truppen – darunter der Garde der Fremdenlegion –  abnimmt, wird in Köln bei der ARD-Sendung „Presseclub“ über Ursache und Wirkung des Flüchtlingsstroms von Afrika nach Europa gestritten. Im Zentrum der Diskussion standen auch völkerrechtliche Aspekte dessen, was – je nach Sichtweise – Seenotrettung oder Schlepperunwesen genannt wird. Christoph von Marschall von der Zeitung „Der Tagesspiegel“ stellte dabei die berechtigte Frage, warum das deutsche Flüchtlingsschiff „Seawatch“ denn vorbehaltlos einen italienischen Hafen anlaufen wollte und damit Italiens Innenminister Salvini provozierte. In den 16 Tagen des Wartens vor Lampedusa hätte das Schiff mit den flüchtigen Afrikanern längst eine französische Hafenstadt, Tunesien oder sogar Bremerhaven in Deutschland erreicht. Aus völkerrechtlicher Sicht gehe es nämlich bei Seenotrettung in erster Linie nicht um den nächstgelegenen, sondern um den sichersten Landepunkt. Nach Ansicht seiner Kollegin Liane Bednarz wäre Korsika noch viel geeigneter gewesen. Statt zugespitzte Konflikte heraufzubeschwören, seien nämlich pragmatische Lösungen zu suchen und zu finden, meint von Marschall.

Noch viel dezidierter äußerte sich das Publikum in Kommentaren. Nach Ansicht von Erich Welser ist es infantil, Flüchtlinge nach Europa zu bringen und das von deutschen Politikern noch als Heldentat feiern zu lassen, ohne zu wissen, wie es danach weitergeht. Der Zusammenhang zwischen Flüchtlingsströmen und dem Agieren der Fremdenlegionäre in Afrika wird deutlich und ist nicht zu leugnen. Paraden beider Gruppierungen – welcher Art auch immer – verdeutlichen modernen europäischen Kolonialismus in höchster Vitalität und raffinierter Brutalität. ++ (ko/mgn/14.07.19 – 198)

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Russische Pässe für Lugansker und Donezker – Recht aller Ex-UdSSR-Bürger

Donezk/Moskau, 7. Juni 2019 (ADN). 310.000 Bürger der Volksrepublik Donezk haben in den zurückliegenden Wochen einen russischen Pass beantragt. 291.000 Donezker haben ihn bereits erhalten.

Die Initiative zu dieser Art Wechsel der Staatsbürgerschaft hat Russlands Präsident Wladimir Putin nach den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine ergriffen. Das brachte ihm heftige Kritik ein. Die Ukraine beantragte ein Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates. Dort verurteilte US-Botschafter Jonathan Cohen die russische Offerte. Der Deutschlandfunk zitiert am Freitag den US-amerikanischen Diplomaten: „Mit diesem äußerst provokativen Schritt intensiviert Russland  klar seinen Angriff auf die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Der Donbass ist Ukraine und die Menschen dort sind Ukrainer, ganz gleich, welche Sprache sie lieber sprechen. Bürgern eines anderen Staates massenhaft die Staatsbürgerschaft zu verleihen, unterläuft und verletzt das Prinzip der Souveränität. Russlands Aktionen untergraben die Prinzipien, auf denen die Minsker Abkommen beruhen, dass der Donbass Teil der Ukraine ist und die Regierung der Ukraine  die Kontrolle  über das Gebiet zurückverlangen muss.“

Russland sieht sich mit seiner Passpolitik im Recht. Sein UN-Botschafter Wassilij Nebensja sagte bezüglich Putins Erlass: “ Staatsbürgerschaft zu verleihen, ist das souveräne Recht eines jeden Staates. Wir mischen uns nicht in die inneren Angelegenheiten der Ukraine ein oder betreiben eine schleichende Annexion. Wir geben Menschen einfach die Möglichkeit, lebenswichtige Probleme zu lösen.“

Nach Auffassung der Völkerrechtlerin Anne Peters vom Max Planck Institut in Heidelberg liegt ein Dreiecksverhältnis vor. „Wir haben die Situation der Menschen einerseits, wir haben zweitens die Interessen der Ukraine, die Einwohner verliert und dadurch in ihrer Staatlichkeit beeinträchtigt wird, weil die Einwohner den Staat mit konstituieren, wenn keine Bürger mehr da wären, dann wäre die Ukraine als Staat weg. Und drittens haben wir die Interessen Russlands, und Russland darf auch die Staatsbürgerschaft an Personen im Ausland vergeben, wenn ein Verbindungspunkt vorliegt“.

Leonid Dratschewskij, Geschäftsführer der Gortschakow-Stiftung im russischen Au0enministerium, sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: „Ich würde davon ausgehen, dass die vereinfachte Vergabe der Staatsbürgerschaft auf alle Bewohner der ehemaligen Sowjetunion (SU/UdSSR) ausgedehnt werden muss. Russland ist der international anerkannte Rechtsnachfolger der Sowjetunion. Und Russland nimmt eine Verantwortung für die Menschen wahr, die noch vor kurzem unsere Mitbürger waren.“ Für Dratschewskij ist das keineswegs abwegig. Er verweist auf die Kolonialgeschichte der Europäer. Großbritannien und Frankreich hätten das auch so gemacht, beispielsweise in Nordafrika, Indonesien und in anderen Ländern. Heute geschehe das gleiche durch Rumänien in Moldawien sowie durch Ungarn in der Ukraine und in der Slowakei. ++ (vk/mgn/07.06.19 – 156)

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Globale Holzernte zu 17 Prozent aus illegalen Quellen – 50.000 Spezies weltweit ausgelöscht

Erfurt/Basel, 18. April 2019 (ADN). „Nach einer Studie des Kompetenzzentrums Holzherkünfte des Hamburger Thünen-Instituts, einer staatlichen Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), hat sich die Holzverbrauchsmenge weltweit innerhalb der letzten 50 Jahre verdoppelt. Mit ihr gewachsen ist der illegale Holzeinschlag, der bis zu 17 Prozent der globalen Holzernte ausmacht.“ Darüber informiert am Donnerstag in Erfurt die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ThüringenForst in einer Pressemitteilung. Nach den Worten von ThüringenForst-Vorstand Volker Gebhardt ist es „Aufgabe der Hamburger Holzdetektive, illegale Machenschaften im milliardenschweren globalen Handel mit Holz aufzudecken“.

Die 15 Wissenschaftler des Kompetenzzentrums erstellen jährlich rund 1.400 Herkunftsgutachten – Tendenz steigend. Mit immer feineren Methoden wird nicht nur die Holzart, sondern mittels Genmarkern sogar der Platz ermittelt, an dem der einzelne Baum gewachsen ist und geschlagen wurde. Zudem kann geschütztes Tropenholz in Papier, Faserplatten oder sogar in Grillkohle identifiziert werden. Mit der vor sechs Jahren in Kraft getretenen EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) sind Holzhändler und -verarbeiter verpflichtet, lückenlos über Art und Herkunft des Holzes zu berichten. Insofern ist auf der sicheren Seite derjenige, der sich beim Holzkauf für einheimischen Rohstoff aus Thüringens Wäldern entscheidet. Das dämmt den illegalen Holzhandel ein und sichert die 40.000 Arbeitsplätze in Thüringens Forstwirtschaft und holzverarbeitenden Industrie.

Auf die katastrophalen Folgen der Abholzung des Regenwaldes geht der bekannte Kapitalismuskritiker, Völkerrechtsexperte und mehrfache UNO-Sondergesandte Jean Ziegler aus der Schweiz in einem Zeitungsinterview am Donnerstag ein. Im Laufe von 50 Jahren seien 18 Prozent des afrikanischen Waldes, 30 Prozent der ozeanischen und asiatischen Urwälder und 18 Prozent der lateinamerikanischen und karibischen Wälder abgeholzt worden. Die biologische Vielfalt weise einen alarmierenden Rückgang auf. Tag für Tag verschwänden Pflanzen- und Tierarten unwideruflich. Zwischen 1995 bis 2015 – binnen zwei Jahrzehnten – seien mehr als 50.000 Spezies ausgelöscht worden. ++ (nh/mgn/19.04.19 – 106)

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INA präsentiert von Medien vernachlässigte Themen

Köln, 27. Februar 2019 (ADN). Die Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) hat am Mittwoch in Köln im Zusammenwirken mit dem Deutschlandfunk die zehn am stärksten von den deutschen Medien vernachlässigten Themen präsentiert. Dabei steht an der Spitze das zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan ausgehandelte und inzwischen unterzeichnete Freihandelsabkommen. Auf Platz der der Negativ-Rangliste steht der Fluggastdatenschutz. Drittplaziert ist die äußerst mangelhafte oder gar nicht erfolgende Berichterstattung über die völkerrechtliche Bewertung des Streits um die Präsidentschaft in Venezuela. ++ (me/mgn/27.02.19 – 059)

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Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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Polnischer Historiker: Freundschaft zwischen Völkern gibt es nicht

Magdeburg/Warschau, 25. Oktober 2018 (ADN). Freundschaft zwischen Völkern gibt es nicht. Diese Meinung vertritt Wlodzimierz Borodziej, einer der bedeutendsten Historiker Polens. In einem am Donnerstag in der Zeitung „Magdeburger Volksstimme“ veröffentlichten Interview sagte der Geschichtswissenschaftler zu den deutsch-polnischen Beziehungen: „Nachbarn sind wir durch die Geografie. Bei der Partnerschaft versucht die gegenwärtige Regierung, diese so locker wie möglich zu machen.Das funktioniert schon deshalb nicht, weil beide Länder sehr eng miteinander verbunden sind. Die PiS kann sich nicht sicher sein, ob man mit einem antideutschen Kurs gut fährt. Also Freundschaft ausgeschlossen, Nachbarschaft naturgegeben, Partnerschaft wird immer schwierig bleiben.“ Das sei so, weil Deutsche und Polen letztlich doch Konkurrenten sind. Darin bestehe ja die Kunst, die in Brüssel praktiziert wird: den Ausgleich zum gegenseitigen Vorteil zu finden. ++ (vk/mgn/25.10.18 – 278)

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