Jede dritte Klage bei Hartz IV erfolgreich

Schwerin, 18 .Mai 2019 (ADN). Von den 960 Klagen, über die die Sozialgerichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in den ersten drei Monaten dieses Jahres entschieden, waren 380 gänzlich oder teilweise erfolgreich für die Betroffenen. Das ist eine Quote von 39,6 Prozent. Darüber berichtet die „Schweriner Volkszeitung“ in ihrer Wochenendausgabe. Wie aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weiter hervorgeht, wurden nur 140 Klagen von Hartz-IV-Empfängern gerichtlicherseits zurückgewiesen. Die verbliebenen anderen 420 Verfahren erledigten sich anderweitig, beispielsweise durch Klagerücknahme. Eine hohe Erfolgsquote hatten Betroffene auch bei Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters. Dort lag die Erfolgsquote bei 30 Prozent.

Als Erklärung für die offenbar hohe Fehlerquote seiner Mitarbeiter nannte das Mitglied der Geschäftsführung Nord der Arbeitsagentur, Thomas Letixerant, die juristisch komplexen Fälle. Er sprach sich für Vereinfachungen aus. „Gerade umfangreiche und komplizierte Berechnungen der Geldleistungen sorgen für Konflikte“, meint Letixerant. ++ (so/mgn/18.05.19 – 136)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Jobcenter verwenden für Langzeitarbeitslose vorgesehenes Geld im eigenen Verwaltungsapparat

Berlin/Nürnberg, 27. Februar 2017 (ADN).  Die Jobcenter haben im Jahr 2016 erneut in den Fördertopf für Langzeitarbeitslose gegriffen, um ihre eigenen Mitarbeiter, Büromieten und Heizkosten zu bezahlen. Darauf weist die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Montag hin und stellt zugleich fest, dass damit eine Tradition fortgesetzt werde. Von insgesamt 4,5 Milliarden Euro, die im Bundeshaushalt für 2016 für sogenannte Eingliederungsmaßnahmen vorgesehen waren, wurden laut Bundesarbeitsministerium nur 3,4 Milliarden Euro demtentsprechend ausgegeben. Die Jobcenter haben also 1,1 Milliarden Euro im Grunde genommen zweckentfremdet. Zwar wird die Umschichtung mittels einer Regelung im Bundeshaushalt gerechtfertigt, jedoch erweist sich das als ganz und gar nicht wasserdicht. Es soll den einzelnen Jobcentern die Entscheidungsfreiheit gegeben werden, wie die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger angegangen wird. Es liege laut Bundesarbeitsministerium in deren Ermessen, „ob sie eher eine maßnahmeorienterte Eingliederungsstrategie verfolgen oder Leistungsberechtigte eher über intensivere Betreuung durch eigenes Personal in den Arbeitsmarkt eingliedern.“  Beides trifft angesichts der tatsächlichen Ausgabenstruktur nicht zu. Allein im Jahr 2016 sind also 1,1 Milliarden Euro der Behörden-Bürokratie zum Opfer gefallen. Die Langzeitarbeitslosen gingen leer aus. ++ (so/mgn/27.02.17 – 054)

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Arbeitslose I. und II. Klasse: Hartz-IV-Empfänger dürfen Job-Center-Mitarbeiter nicht anrufen

Leipzig/Berlin, 22. Oktober 2016 (ADN). Anders als Langzeitarbeitslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht. Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer der Bearbeiter. Auf dieses nun vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig per Urteil erhärtete Zwei-Klassen-System verweist die Zeitung „neues deutschland “ (nd) am Sonnabend. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährdet. Das rechtfertige, die Bekanntgabe der Nummern zu verweigern. Direkte Anrufe hätten „nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter“. Nunmehr müssen Langzeitarbeitslose weiterhin eine Service-Nummer anrufen und hoffen, das das Anliegen weitergeleitet oder vom Service-Telefinisten geklärt wird. Erfahrungsgemäß landen Betroffene in einer endlosen telefonischen Warteschleife der Arbeitsbehörde.

Nach Meinung der Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten werden Arbeitslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt. Felten äußert: „Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben“.

Einer der Klägeranwälte, Dirk Feiertag, nannte das Urteil frustrierend. Er müsse nun wohl noch rund 100 ähnliche Klagen zurückziehen. Der Leipziger Jurist hatte als Bewerber um das Oberbürgermeisteramt der Messestadt mit einer Flugblattaktion Furore gemacht. Auf Flyern hatte er die Telefonnummern der Fallmanager des Jobcenters Leipzig öffentlich gemacht und massenhaft verteilt. Das hat den Zorn der Arbeitsbehörde erregt und sie zu juristischem Vorgehen veranlasst. Damals hatte ein Gericht unterer Instanz Feiertags Vorgehen noch abgesegnet.  ++ (so/mgn/22.10.16 – 288)

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Für Streitwert von einem Cent 700 Euro Anwaltshonorar-Pauschale – Bescheide und Gerichtsurteile oft fehlerhaft

Erfurt, 26. Februar 2016 (ADN). Bescheide von Behörden sind bis zu einem Drittel fehlerhaft. Es gibt auch fehlerhafte Gerichtsurteile. Das sagte der aus seinem Amt scheidende Präsident des Thüringer Landessozialgerichts, Martin Stoll, am Freitag in einem Interview mit der „Thüringer Landeszeitung“ (TLZ). Das könne beispielsweise daran liegen, dass ein Zeuge nicht gehört wird oder aber eine Rechtsfrage nicht richtig benannt wurde. Auch Verfahrensfehler können unterlaufen. „Die Richter legen ihre eigene Rechtsauffassung zugrunde. Sie stellen den Wortlaut des Gesetzes in Zusammenhänge und in den historischen Kontext. Das ist das vorgeschriebene methodische Vorgehen“, so Stoll. Dennoch könnten zwei unterschiedliche Senate zu zwei anderslautenden Urteilen kommen. Während seines Berufslebens seien nur etwa zehn von ihm gefällten Urteile wieder aufgehoben worden. Das bedeute jedoch nicht, er habe nur zehn Fehlurteile gesprochen.

Der Landessozialgerichtspräsident stellt fest, dass die Hartz-IV-Klagewelle etwas abebbt. Er wies auf einige Änderungen in diesem Bereich hin. So hätten erfolgreiche Kläger gegen die Jobcenter wegen verweigerter Zahlungen nur das Recht auf Rückzahlung für einen Ein-Jahres-Zeitraum. Früher habe ein Anspruch auf rückwirkende Zahlung für vier Jahre bestanden. Die Änderung sei durch die Thüringer Justiz erreicht worden. Auch werde nunmehr der Streit um kleine Geldbeträge in seiner Höhe aufgerundet. Früher habe es Streitfälle um einen Cent gegeben. Dennoch habe der jeweilige Rechtsanwalt dafür das Pauschalhonorar von 700 Euro vom Jobcenter kassiert. Die Arbeitsbehörden hätten diese Summe oft unverzüglich an die Anwälte überwiesen, obwohl der Rechtsstreit noch gar nicht beendet war. Außerdem nehmen die Rechtsanwälte noch die gewährten Prozesskostenhilfen ein. ++ (ju/mgn/26.02.16 – 057)

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Kritik an komplexem Finanzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen – 38.000-Euro-Klassenfahrt nach USA

Berlin, 17. November 2015 (ADN). Das Geld der Steuerzahler zerrinnt in den Mühlen der Staatsbürokratie. Auf diese nun auch vom Bundesrechnungshof gerügten Miss-Stände verweist am Dienstag der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin per Pressemitteilung. Die äußerst kritischen Äußerungen von BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu sogenannten Misch- und Kofinanzierungen: „Bei diesem komplexen Finanzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen blickt kaum jemand durch. Die Politik schert sich nicht darum, dass das Grundgesetz den einzelnen Staatsebenen klare Kompetenzen und Verantwortungen zuweist. Wenn es um’s Geld geht, ignoriert jede Ebene ihre Gesamtverantwortung für die Staatsfinanzen und schaut nur auf ihren eigenen Vorteil.“. Holznagel verweist auf den Bau von Bundesfernstraßen, bei dem Bund, Länder und Gemeinden geteilte Aufgaben und Ausgaben übernehmen. Einer aktuellen BdSt-Recherche gebe es systemische Fehlanreize und dadurch stetige Kostenexplosionen. „Allein zwischen 2009 und 2014 wurden knapp 90 Prozent aller Neubauprojekte bei Bundesautobahnen und -fernstraßen am Ende teurer“, heißt es in der Pressemitteilung. 3,5 Milliarden Euro umfasse der Mehrbetrag.

Als „kleines“, jedoch besonders einprägsames Beispiel für solche Bürokratiemonster erläuterte Holznagel die 38.000-Euro-Fahrt einer Berliner Schulklasse in die USA. Bewilligt vom Jobcenter mussten die Reisekosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets letztlich vom Bund bezahlt werden. ++ (fi/mgn/17.11.15 – 312)

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