Schwerin, 18 .Mai 2019 (ADN). Von den 960 Klagen, über die die Sozialgerichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in den ersten drei Monaten dieses Jahres entschieden, waren 380 gänzlich oder teilweise erfolgreich für die Betroffenen. Das ist eine Quote von 39,6 Prozent. Darüber berichtet die „Schweriner Volkszeitung“ in ihrer Wochenendausgabe. Wie aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weiter hervorgeht, wurden nur 140 Klagen von Hartz-IV-Empfängern gerichtlicherseits zurückgewiesen. Die verbliebenen anderen 420 Verfahren erledigten sich anderweitig, beispielsweise durch Klagerücknahme. Eine hohe Erfolgsquote hatten Betroffene auch bei Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters. Dort lag die Erfolgsquote bei 30 Prozent.
Als Erklärung für die offenbar hohe Fehlerquote seiner Mitarbeiter nannte das Mitglied der Geschäftsführung Nord der Arbeitsagentur, Thomas Letixerant, die juristisch komplexen Fälle. Er sprach sich für Vereinfachungen aus. „Gerade umfangreiche und komplizierte Berechnungen der Geldleistungen sorgen für Konflikte“, meint Letixerant. ++ (so/mgn/18.05.19 – 136)
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