Replik auf Unrechtsstaaten – 8.000 Tote durch Auto-Abgase

Berlin, 5. März 2018 (ADN). „Auf den Begriff ‚Unrechtsstaat‘ hat die verblichene DDR ein Abo. Ganze Justiz- und Medienapparate wussten haargenau, warum die DDR ein Unrechtsstaat war. Denn die Gesetze in der DDR seien nur ‚Versatzstücke‘ gewesen, die bei ‚Bedarf beiseite geschoben werden‘ konnten, wenn sie der Staatsführung oder sonstigen zur Entscheidung befugten Organen‘ nicht passten.“ Darauf verweist am Montag Ulrich Gellermann in seinem Portal rationalgalerie.de, um die Aufmerksamkeit der Leser  auf die bundesdeutschen Parallelen in der Gegenwart zu lenken. Das Kraftfahrt-Bundesamt spreche von Millionen Dieselfahrzeugen, die von der deutschen Automobilindustrie in betrügerischer Absicht mit gefälschten Abgaswerten unter die Leute gebracht wurden. Dabei handele es sich um brave Deutsche, die immer ordentlich Kreuze auf die Wahlzettel gemalt hatten und an den Rechtsstaat glaubten. Aber keiner der Automobilmanager wurde zur Verantwortung gezogen.

„Von der Bande sitzt keiner. Obwohl alle bekannt sind. Und die Verbrecher haben all die schönen Gesetze gebrochen: Betrogen, Urkunden gefälscht. Und da sie das gemeinsam gemacht haben, die Herren Audi, Porsche, Daimler, BMW, haben sie nach Paragraph 129 StGB ziemlich eindeutig eine Bande gebildet. „Wenn es einen gescheiten Staatsanwalt gäbe, dann könnte dem auffallen, dass die Bande die Gesundheit der Bevölkerung mit giftigen Abgasen terrorisiert,“ so Gellermann. Die Rede sei von mehr als 8.000 frühzeitigen Todesfällen jährlich. ++ (ab/mgn/05.03.18 – 064) 

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Ein Heer von 15.000 Nicht-Identifizierten bevölkert Deutschland

Nürnberg, 30. Juni 2017 (ADN). Nach dem Aufsehen erregenden Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A. und nach der Feststellung „systematischer Mängel“ im Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (Bamf) Ende Mai durch den Bundesinnenminister wurde es um  den Alias-Skandal ruhig. Das ist bei brisanten Problemen, die von den Regierenden dann öffentlich beschwiegen werden, um sie so aus dem Publikumsverkehr zu ziehen, Usus. Dann müsste journalistische Aufklärungsarbeit beginnen. Das taten Redakteure der „Süddeutschen Zeitung “ (SZ) und des WDR. Sie präsentieren am Freitag in der SZ einige Recherche-Ergebnisse. Eines der überraschendsten besteht darin, dass etwa 15.000 Pässe und Ausweise von Asylbewerbern als gefälscht oder verfälscht beanstandet wurden. Es ist also Tatsache, dass die Identitäten von 15.000 durch Deutschland pilgernden und wohnenden Menschen den Behörden unbekannt sind. Die tatsächliche Identität der Inhaber falscher Pässe wurde nie durch die Sicherheitsbehörden überprüft. Das geschieht erst seit Ende Oktober 2016. Dann wird Anzeige erstattet wegen des Verdachts von Urkundenfälschung oder des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise. Die Altfälle blieben im Bundesamt liegen und häuften sich an. Sie stiegen mit der Zahl von Asylanträgen: Im Jahr 2005 waren es 55 von 199, im Jahr 2015 bereits 800 von 18.722 Prüfungen und im Jahr 2016 bis Oktober 8.722 von 81.301. Das hat eine eigens dazu eingerichtete Arbeitsgruppe festgestellt.

Die Schwierigkeiten im Umgang mit diesem Heer von 15.000 Nicht-Identifizierten beschreibt die SZ so: „Da oft beim Bamf nicht mehr bekannt ist, wo die Menschen mittlerweile leben, werden die Altfälle auf die Bundesländer verteilt. Die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften müssen also die Flüchtlinge aufspüren. Doch möglichweise leben diese heute unter anderen Personalien oder haben Deutschland bereits wieder verlassen. Eine weitere Herausforderung der Behörden: Urkundenfälschung und das Verschaffen von falschen Dokumenten verjährt nach fünf Jahren – ein Großteil der möglichen Delikte kann somit nicht mehr verfolgt werden. ++ (df/mgn/30.06.17 – 182)

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Nicht nur „Reste“ von Nazi-Gesetzgebung im bundesdeutschem Regelwerk

München, 27. Oktober 2016 (ADN). „Die Sprache der NS-Zeit ist nie vollständig aus den deutschen Gesetzbüchern verschwunden. Nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziert bis heute Unrecht, wohl aber Diskussionen.“ So stellt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Donnerstag fest und verweist auf eine Initiative namens „nazifreies Recht“ unter der Schirmherrschaft des Rechtsprofessors Ingo Müller. „Die braune Schleimspur“ geht nach Meinung ihrer Initiatoren – darunter der ehemalige grüne Staatssekretär Ludger Vollmer – quer durch das Strafgesetzbuch. Bei genauem Hinsehen entdecken die Aktivisten mittlerweile so viele Beispiele nationalsozialistischer Legislative und brauner Juristerei, dass es sogar dem Rechtsexperten Müller etwas unheimlich wird. Nein, nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziere bis heute Unrecht. So wie auch Nazi-Bauten heute teils für Gutes genutzt werden könnten. Stets sei die Frage zu stellen, ob mit dem Vokabular der 1930er Jahre auch Rückstände ihres eigentlichen Ungeistes im deutschen Gesetz geblieben sind.

Die Diskussion ist mit der plötzlichen Enttarnung des 1941 generierten „Mordparagraphen“ in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Er sollte dann entnazifiziert werden, wurde lauthals verkündet. Merkwürdigerweise ist dieses Vorhaben zum Stillstand gekommen, tut Renate Künast als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kund und umreißt das viel größere Ausmaß der Misere. Zu den von den Nazis eingeführten Straftatbeständen gehörten desweiteren Erpressung, Vortäuschung einer Straftat, falsche uneidliche Aussage, Urkundenfälschung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gleiches gilt für Untreue und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – kurz: Unfallflucht. Über das Strafrecht hinaus sind unter diesem Aspekt bislang andere Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht oder Genossenschaftsrecht ganz außer Betracht geblieben. Das deutsche Rechtswesen erwarten also noch weitere große und herbe Offenbarungen. 

Dem Pressebeitrag ist keinerlei Hinweis auf die Grundsatzentscheidungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu entnehmen. Danach sind sämtliche unter der Nazidiktatur von 1933 bis 1945 verabschiedeten Gesetze und Vorschriften für immer und ewig ungültig und nichtig. In Wirklichkeit steht den Deutschen eine juristische Mammut-Reform bevor. Allerdings dürfte das Mammut schnell schrumpfen, denn es gibt das weitestgehend unterschätzte Recht aus der Zeit vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Dass es weiterhin rechtskräftig, gültig und jederzeit anwendbar ist, dürfte zwar viele Zeitgenossen verblüffen, dennoch ist es Tatsache. So erstaunlich ist das jedoch nicht, wenn man einen Blick ins Ausland wirft. Beispielsweise sind bis heute in Großbritannien Gesetze in Kraft, die mehrheitlich aus dem 16. bis 19. Jahrhundert stammen. ++ (ju/mgn/27.10.16 – 293)

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