Jede dritte Klage bei Hartz IV erfolgreich

Schwerin, 18 .Mai 2019 (ADN). Von den 960 Klagen, über die die Sozialgerichte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in den ersten drei Monaten dieses Jahres entschieden, waren 380 gänzlich oder teilweise erfolgreich für die Betroffenen. Das ist eine Quote von 39,6 Prozent. Darüber berichtet die „Schweriner Volkszeitung“ in ihrer Wochenendausgabe. Wie aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weiter hervorgeht, wurden nur 140 Klagen von Hartz-IV-Empfängern gerichtlicherseits zurückgewiesen. Die verbliebenen anderen 420 Verfahren erledigten sich anderweitig, beispielsweise durch Klagerücknahme. Eine hohe Erfolgsquote hatten Betroffene auch bei Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters. Dort lag die Erfolgsquote bei 30 Prozent.

Als Erklärung für die offenbar hohe Fehlerquote seiner Mitarbeiter nannte das Mitglied der Geschäftsführung Nord der Arbeitsagentur, Thomas Letixerant, die juristisch komplexen Fälle. Er sprach sich für Vereinfachungen aus. „Gerade umfangreiche und komplizierte Berechnungen der Geldleistungen sorgen für Konflikte“, meint Letixerant. ++ (so/mgn/18.05.19 – 136)

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Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ aus Sozialrecht streichen

Berlin, 12. Februar 2018 (ADN). Etwa 20 Millionen Menschen haben seit 2005 Arbeitslosengeld II bezogen und sind in gewisser Weise gedemütigt worden. Sie haben das auch auf die SPD zurückgeführt. Jetzt muss diese Partei dafür sorgen, dass sie wieder erkennbar wird. Das schreibt der Kölner Sozialwissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge am Dienstag in der Zeitung „junge Welt“ in einem Gastkommentar. Mit den sogenannten Hartz-Gesetzen seien zahlreiche Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Arbeitssuchende eingeführt worden.

Der renommierte Sozialexperte nennt und erläutert neun Regelungen, die nun zurückgenommen, abgeschafft oder geändert werden müssen, Nur dann könne man „Hartz IV hinter sich lassen“. Einer seiner Vorschläge lautet, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Es stamme aus dem Fürsorgerecht der Weimarer Republik und hieß damals „Familiennotgemeinschaft“. Es handele sich dabei um eine ausgeweitete Kollektivhaftung, die es nicht geben darf. ++ (so/mgn/12.02.19 – 043)

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Krieg nach innen und nach außen

Berlin, 15. Januar 2019 (ADN). „Es ist ungeheuerlich, was alles passiert: nach außen die Aufrüstung, die Inszenierung der Kriege, und nach innen die Attacken im sozialen Bereich, bei Renten und Löhnen, aber auch die Verschärfung von Polizei- oder Psychiatriegesetzen oder die Zumutungen in der Krankenversorgung“. Diese Generalkritik äußerte Klaus-Jürgen Bruder vom Wissenschaftsbereich Psychologie der Freien Universität (FU) Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Interview der Zeitung „junge Welt“ (jW). Gleichzeitig verhielten sich Intellektuelle jeder Profession – seien es Juristen, Psychologen, Mediziner und auch im Medienbereich – so, als sei nichts. In diesem Sinne seien sie Stützen dieser Gesellschaft. Ein Symptom der Unzufriedenheit mit diesem Zustand stelle das Auftreten der „Aufstehen“-Bewegung dar. Mit der Politik des militärischen Engagements, die als Verteidigung umdefiniert wird, werde die Verantwortungslosigkeit Verantwortung genannt. Darauf ziele die Aufrüstung der Bundeswehr, die grundgesetzwidrigen Rüstungsexporte und auch die Propagierung einer EU-Armee. Mit einer solchen Verkehrung der Verantwortungslosigkeit werde die überrumpelte Bevölkerung zum Tölpel gemacht. Die Kehrseite des Krieges nach innen bilde eine lange Liste: von den Hartz IV-Gestzen, dem Sozialabbau, über die Zerstörung der Infrastruktur durch Privatisierungen von Eisenbahn, Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen, Wohnungsgesellschaften, bis hin zur Massenarbeitslosigkeit. All diese Machenschaften seien begleitet von ideologischer Weichspülung – einer psychologischen Kriegführung.

Gleichzeitig erweckten Intellektuelle den Eindruck, „Gewissen der Nation“ zu sein. Sie führten sich als Kritiker vom Dienst auf, indem sie Regierungen anderer Staaten aufs Korn nehmen – bevorzugt solche, die sich nicht der „westlichen Wertegemeinschaft“ unterordneten. Dazu zählen Russland, China und Kuba. Dabei urteilten sie schamlos assymetrisch, „wenn sie plötzlich den Balken, den sie im eigenen Auge ungerührt mit sich herumtragen, im Auge der anderen zu sehen vermuten.“.    ++ (mi/mgn/15.01.19 – 015)

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Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen,  falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.

Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)

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Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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75 Prozent der syrischen Migranten erhalten Hartz-IV

Berlin, 6. Juli 2018 (ADN). Aus den deutschen Sozialsystemen vollzieht sich ein massiver Geldtransfer in die Herkunftsländer von Einwanderern. Allein im Jahr 2016 flossen mehr als 20 Milliarden US-Dollar – etwa sechs Milliarden Euro – mehr als im Jahr 2017 in diese Richtung. Darüber wird auf dem Nachrichtenportal vera-lengsfeld.de am Freitag ausführlich in einem Gastbeitrag berichtet. Die Dunkelziffer liege noch weit höher. Dass ein in Deutschland arbeitender Migrant einen Teil seines Einkommens an die Familie sendet, sei nicht zu kritisieren. Jeder könne mit seinem Lohn machen, was er will. Jedoch kämen große Teile der Rücküberweisungen nicht vom Gehalt der Migranten, sondern von den Sozialhilfen der Steuerzahler. Anerkannte Asylbewerber könnten sich nämlich in Deutschland nach einer relativ kurzen Wartefrist um Jobs bewerben. Finden sie keine Beschäftigung, haben sie wie jeder andere Anrecht auf Grundsicherung, also Hartz-IV. Das Gros der Flüchtlinge mehre also zunächst das Heer der Sozialhilfeempfänger. Beispielsweise sei unter den in Deutschland lebenden Syrern eine Hartz-IV-Quote von 75 Prozent zu verzeichnen. Ähnlich hoch, jedoch weniger dramatisch liege diese Quote bei Irakern und Eritreern.

Hatten im Jahr 2011 erst 19 Prozent der Hartz-IV-Empfänger eine ausländische Nationalität, so betrug die Quote 2016 bereits 27 Prozent. ++ (mi/mgn/06.07.18 – 168)

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Hartz-IV-Klagewelle ebbt ab

Berlin, 3. Juli 2018 (ADN). Die Klagewelle an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin ebbt ab. Nach Angaben von Gerichtssprecher Marcus Howe erreichten in diesem Jahr bis Ende Juni 14.500 neue Fälle das Gericht. Davon waren etwa 7.200 Rechtsstreitigkeiten rund um Hartz-IV. Das sei zwar immer noch sehr viel. Jedoch würden inzwischen mehr Fälle abgeabeitet als neue eingehen. Der Abbau des Hartz-IV-Aktenberges werde aber noch viele Jahre andauern. Das habe Priorität. Der Höhepunkt der Klagewelle sei im Jahr 2010 erreicht gewesen, als etwa 30.300 neue Klagen registriert wurden. Beim Sozialgericht Berlin sind seit Einführung der Sozialmarktreform 2005 insgesamt rund 280.000 Klagen zu diesem Themenkreis eingegangen.  Derzeit sind viele Fälle aus dem Jahr 2014 in Arbeit. 

Im vergangenen Jahr entschied jeder der 140 Richter des Berliner Sozialgerichts durchschnittlich 290 Fälle. Neben Streitigkeiten um Hartz-IV wurde auch über Differenzen in Fragen der Renten- und Krankenversicherung, über Rechte von Schwerbehinderten und im Bereich Arbeitsförderung entschieden. In 5.240 Verfahren wurde den Klägern Prozesskostenhilfe zugestanden. Dabei handelte es sich um knapp 2,4 Millionen Euro. ++ (so/mgn/03.07.18 – 165)

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Neue ostdeutsche Identität im Kommen – Ost-West-Konflikt am drängendsten

Berlin, 27. Juni 2018 (ADN). Es schält sich gerade eine neue Identität heraus. Man fühlt sich nicht so sehr als Thüringer oder Sachse, sondern wieder als Ostdeutscher. Dieses Bekenntnis legt in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) am Mittwoch Josa Mania-Schlegel. Der 26jährige Journalist und Reporter will in der geplanten neuen Regionalausgabe Sachsen des Online-Magazins „Krautreporter“ die Unterschiede zwischen Ost und West beleuchten – die unfairen wie die charmanten. Es gebe im Osten mehr zu besprechen als nur Rechtspopulismus. Er sei davon überzeugt, dass durch ziemlich jedes Thema, das die Bundesrepublik bewegt immer noch eine Grenze zwischen Ost und West verläuft. Sei es Hartz IV, Renten, Gehälter oder Essgewohnheiten und Popmusik. „Diese Grenze würden wir gern entdecken – oder hinterfragen“, meint Mania Schlegel. Ostdeutschland brauche eine solche Regionalausgabe deshalb, weil sich ostdeutsche Probleme  stärker von westdeutscvhen unterscheiden als nord- und süddeutsche. Der Ost-West-Konflikt sei der drängendste; da könne kein anderer innerdeutscher Konflikt mithalten. All die Symptome und Probleme des Ostens existierten natürlich auch in Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg. Aber in Sachsen kochten sie immer wieder hoch, seien am spürbarsten.

Seit Gründung des Magazins vor sechs Jahren publiziert „Krautreporter“ Reportagen und Hintergrundberichte über Deutschland und das Weltgeschehen. Weil sich das Medienprojekt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanziert, sind für den geplanten Ausbau mindestens 200 unterstützer nötig. Ein Viertel davon war bis Dienstag mit fünf Euro pro Monat dabei. Wenn genug Leser zusammengekommen sind, startet Schlegel mit seinem Kombattanten Christian Gesellmann die neue Lokalausgabe Sachsen. ++ (me/mgn/27.06.18 – 159)

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Solidarisches Einkommen auf dem Prüfstand

Köln, 9. Mai 2018 (ADN). Seit vor wenigen Tagen Berlins Regierende Bürgermeister Michael Müller das solidarische Grundeinkommen in das regierungsoffizielle Vokabular aufgenommen hat, ist der noch wenig definierte Begriff in aller Munde. Der Deutschlandfunk setzte am Mittwoch die Diskussion fort und versuchte sich mit ersten Detailerläuterungen: Einkommen durch Müll einsammeln, Grünstreifen bepflanzen  oder Einkäufe für alte Leute übernehmen. Die am Gespräch Beteiligten äußerten sich aus Sicht ihrer jeweiligen Tätigkeitsfelder und nahmen dabei auch das seit 15 Jahren vorherrschende Hartz-IV-System unter die Lupe. Der SPD-Politiker Ralf Stegner hält es nicht für akzeptabel, wenn einem Arbeitslosen nach zwölf Monaten des Arbeitsverlustes Haus und anderes Vermögen genommen und damit eine ganze Lebensleistung vernichtet wird. „Jeder der arbeiten will, muss auch Arbeit bekommen. Jede menschliche Arbeit muss so bezahlt werden, dass man davon leben kann“, beschwört der stellvertretende SPD-Vorsitzende. Das sei auch für die Stabilität der Demokratie wichtig. Wenn das nicht zugestanden werde, dürfe man sich über Sprüche wie „Ihr könnt mir mal gestohlen bleiben“ nicht wundern. Viele seien unverschuldet in Arbeitslosigkeit gefallen. Arbeit habe auch mit Würde zu tun. Es müsse ein Existenzminimum für jeden geben. Eine Debatte von 2003 sei überflüssig, jedoch eine von 2018 vonnöten.

Der Leiter des Jobcenters Bochum, Frank Böttcher, wies auf gesundheitliche Beeinträchtigungen und Qualifikationsschwächen vieler Arbeitssuchender hin. Das seien Hauptgründe, nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt zu landen. Vielen fehle eine Tagesstruktur, In seinem Bereich gebe es 13.000 Hartz-IV-Bezieher, von denen wiederum 6.500 Langzeitarbeitslose sind. Davon wiederum seien ein Drittel bis die Hälfte nicht mit den Förderinstrumentarien der Jobcenter zu erreichen.

Nach Ansicht von Prof. Ulrich Walwei, stellvertretender Leiter des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Honorarprofessor für Arbeitsmarktforschung am Inmstitut für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie der Universität Regensburg meinte, die Arbeitslosigkeit hat sich seit 2005 halbiert und deshalb könne Hartz-IV nicht so etwas Schlechtes sein. Der harte Kern der Langzeitarbeitslosen umfasse bundesweit zwischen 120.000 und 150.000 Personen. ++ (ak/mgn/09.05.18 – 129)

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Finnisches Experiment zum Grundeinkommen am seidenen Faden

Frankfurt am Main/Helsinki, 22. April 2018 (ADN). Das in Finnland zu Beginn des vergangenen Jahres angelaufene Experiment mit einem bedingungslosen Grundeinkommen hängt am seidenen Faden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung „(FAZ) am Wochenende berichtet, hat das für den Test zuständige Forschungsinstitut der finnischen Sozialversicherung über nachlassendes Interesse seitens der beteiligten Partner unterrichtet. Nach den Worten des Institutsleiters, Olli Kangas, hätten längst weitere 10.000 Probanden für das Sozialexperiment rekrutiert werden müssen. Das hätte beschlossen und in die Tat umgesetzt werden müssen, wurde aber versäumt. Bislang bekamen 2.000 zufällig ausgewählte Arbeitslose statt der üblichen Sozialleistungen 560 Euro im Monat und durften ohne Auflagen dazuverdienen.

Anhänger des Grundeinkommens hatten an diesem Modellversuch von Anfang die ihrer Ansicht nach zu geringe Auszahlungssumme kritisiert. Sie plädierten für ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat. Das Experiment wird nunmehr noch bis Ende dieses Jahres fortgesetzt und endet dann offenbar. ++ (so/mgn/22.04.18 – 112)

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