Gericht verdonnert Kanzleramt zur Teil-Veröffentlichung vertraulicher Journalistengespräche

Berlin, 20. Februar 2017 (ADN). Das Kanzleramt muss Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen mit Pressevertretern  offenlegen, ebenso Merkels geplante Treffen mit einzelnen Journalisten darüber hinaus. Inhalte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden, auch nicht zur vertraulichen Verwendung. So antwortete am Montag der Redakteur des Berliner „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, in einem Interview mit seiner Zeitung auf Fragen, die seine Klage und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Bundeskanzleramt betreffen. Der Journalist hatte Transparenz und Informationen eingefordert über Gespräche zwischen dem Kanzleramt und ausgewählten Presseleuten. Das hatte das Amt verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, die „Gespräche zählten zum „Kernbestand des politischen Journalismus“. In die „grundrechtlich geschützte Vertrauenssphäre von Medien und Informanten“ dürfe nicht auf diese Weise eingegriffen werden.

Müller-Neuhof erläuterte, warum die Auskünfte wichtig sind: „Das Zusammenspiel von Medien und Regierung ist vielfach in die Kritik geraten, dabei geht es um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung, sichtbar jetzt auch an den Konflikten in den USA. Dem Kanzleramt wurde frühzeitig erklärt, dass die Informationen zu einer Recherche über Verbindungen von Presse und Politik benötigt würden und die Ansichten der Kanzlerin zu den genannten Themen zudem von größtem öffentlichen Interesse seien. Staatliche Stellen seien bei der Auskunftserteilung strikt zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dem widerspreche es, bestimmte Informationen nur einem exklusiven Kreis von Medien zukommen zu lassen. Der Aufforderung ,seine Ablehnung zu begründen, kam das Kanzleramt nicht nach.“  ++ (me/mgn/20.02.17 – 048)

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Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

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Lammert bestätigt wiederentdeckten Nationalismus in Europa

Bonn, 6. November 2016 (ADN). Erstmals ist die Presse in eine ähnliche Situation wie die Politik gekommen. In den ersten 50 Jahren der Nachkriegsgeschichte hat es dies nicht gegeben. Das stellte der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, am Sonntag in der Sendung „Unter den Linden – spezial“ des Fernsehsenders Phoenix fest. Angesichts zahlloser Vorwürfe, Diffamierungen und Anfeindungen im Internet und auf der Straße sollten sich Politiker und Journalisten nicht zu den Entgleisungen hinreißen lassen, denen sie selbst ausgesetzt sind. Der Bundesminister, der scharfe Kritiker der Bundesrepublik Deutschland und deren Politik als Pack disqualifizierte, habe zwar verständlich, aber nicht klug reagiert.

 Nach Ansicht von Lammert findet quer durch Europa eine Wiederentdeckung des Nationalismus statt. Das Nationale habe Vorrang vor Europa gewonnen – ob in Polen, Ungarn, Frankreich, Italien oder Deutschland. Im Übrigen gebe es gravierende Grundsatzunterschiede zwischen der Politik in Frankreich und Deutschland. Während in der Bundesrepublik zumindest rhethorisch ein Kampf um die sogenannte Mitte stattfinde, gehe es in Frankreich um etwas ganz anderes: Entweder es obsiegt eine knallharte Poltik der Linken oder eine der Rechten. Deutschland müsse sich nach dem Scheitern seiner ersten, 14 Jahre währenden Demokratie der Weimarer Republik eben immer um eine imaginäre Mitte bemühen.  ++ (de/mgn/06.11.16 – 303)

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170 neu gegründete Non-Profit-Organisationen im US-Journalismus

Berlin, 28. Oktober 2016 (ADN). In den USA gibt es inzwischen 170 neugegründete Non-Profit-Organisationen im Mediensektor. Darüber informierte Monika Bäuerlein, CEO des Nachrichtenmagazins Mother Jones (MJ), am Freitag in Berlin auf einer Fachtagung der Vereinigung investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“ (nr) zur Gemeinnützigkeit in der Pressewelt und wie der gemeinnützige Journalismus die Demokratie belebt. Die seit mehreren Jahrzehnten bei MJ tätige Journalistin erläuterte, wie ihr Online und Print veröffentlichtes Magazin sich äußeren Einflüssen entzieht, um eine unabhängige und an Tatsachen orientierte Berichterstattung zu gewährleisten. Dabei sei es gelungen, den Titel langfristig stabil  auf dem amerikanischen Mediensektor zu etablieren. Die langjährige Chefredakteurin und jetzige Vorstandschefin, die sich bereits vor 40 Jahren der Investigativrecherche verschrieben hat, berichtete von einem gerade erfolgreich abgeschlossenen Experiment nach Art Günter Wallraff, bei dem ein Reporter verdeckt als Wächter in einem amerikanischen Strafgefängnis gearbeitet und recherchiert hat. Allein diese Geschichte habe die Leser überzeugt und zu großzügiger finanzieller Unterstützung durch Spenden überzeugt. Die Printauflage von MJ beträgt 200.000 Exemplare. Davon sind 160.000 Abbonements.

  Trotz des allgemein positiven Trends zugunsten zu mehr Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit, hat sich nach Auffassung von Bäuerlein das verbesserte Erscheinungsbild der USA-Publizistik mit großer Verspätung eingestellt. Die offen und bis zum Exzess ausgetragenen Zerwürfnisse, die der gegenwärtige Wahlkampf bietet, zeigten anschaulich bereits eingetretene Fehlentwicklungen auf diesem Sektor. ++ (me/mgn/28.10.16 – 294)

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Medialer Machtwechsel in Argentinien – Redaktion „Tiempo Argentino“ überfallen und verwüstet

Buenos Aires, 15. Juli 2016 (ADN). Die Redaktionsräume der unabhängigen Zeitung „Tiempo Argentino“ sind von einer privaten Sicherheitsfirma überfallen und verwüstet worden. Journalisten wurden massiv bedrängt. Die Polizei griff nicht dagegen ein. Wie das Nachrichtenportal amerika21.de am Freitag weiter aus Buenos Aires berichtet, erfolgten die Übergriffe auf das Gebäude, in dem sich auch der alternative Sender Radio America befindet, mitten in der Nacht. Laut Tiempo handelt es sich bei den Angreifern um eine Eingreiftruppe des Geschäftsmanns Mario Martinez Rojas, in der auch Straftäter vermutet werden.

Nach dem Wahlsieg des derzeitigen Präsidenten Mauricio Macri im November 2015 sollte die Zeitung mit 1.000 Mitarbeitern dichtgemacht werden. Die Angestellten entschlossen sich daraufhin , das unabhängige Blatt selbst zu übernehmen und als neugegründete Kooperative weiterzuführen. Gegenüber amerika21.de erklärte Tomas Eliaschev von der Mediengewerkschaft in Buenos Aires (SiPreBA): „Wir betrachten die Erfahrung von Tiempo mit größtem Enthusiasmus. Es ist eine Demonstration dessen, dass wir Arbeiter unser eigenes Medium auf die Beine stellen, unsere Beschäftigung und die Meinungsfreiheit verteidigen können.“ Tiempo werde zum konkreten Beispiel des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit und die Zensur. Inzwischen hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner der Redaktion des Blattes einen Solidaritätsbesuch abgestattet. Sie machte ihre Sympathie darüber deutlich, dass die Journalisten unbeeindruckt ihre Arbeit fortsetzen. 

Erst vor einem Monat hatte die argentinische Regierung den multinationalen lateinamerikanischen Sender TeleSur aus dem öffentlich-rechtlichen Angebot gestrichen. Betroffen sind auch das russische Fernsehprogramm von Russia Today und die Anfang der 60er Jahre von Ernesto Che Guevara gegründete Nachrichtenagentur Prensa Latina. Von den Schließungen profitiert das mediale Megakonsortium Grupo Clarin das zu den Hauptunterstützern der Macri-Regierung gehört. In Buenos Aires sind allein in den vergangenen sechs Monaten mehr als 1.000 Arbeitsplätze in der Medien-Branche verloren gegangen. ++ (me/mgn/15.07.16 – 190)

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Juristische Brecheisen gegen kommunale Geheimniskrämerei

Essen, 27. März 2016 (ADN). Juristische Brecheisen gegen die Geheimniskrämerei von Kommunen und anderen öffentlichen Verwaltungen setzt das Recherchebüro Correktiv an. Um Licht in zahllose undurchsichtige Vorgänge in kommunale Firmen wie Stadtwerke und Sparkassen zu bringen, gehen die investigativen Journalisten mit juristischen Mitteln vor. Mit sehr unterschiedlichem Erfolg, bestätigt Correctiv-Chef David Schraven in der Ostersendung der Rundfunkreihe „Markt und Medien“. Inzwischen gebe es zumindest einen Durchbruch zugunsten weitgehender Transparenz beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser habe eine entsprechendes Urteil gefällt, dessen Problemstellung in unteren Rechtsinstanzen gegenteilig entschieden worden ist. Nach Ansicht des BGH besteht auch seitens privater Unternehmen, die ihre Aufgaben von öffentlichen Verwaltungen übertragen bekommen haben, eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse. Es sei auch dann von einer Behörde auszugehen, wenn es sich zwar um ein Privatunternehmen handelt, dieses aber von einer Kommune beherrscht wird und letztlich mit öffentlichen Mitteln auch öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden.

Allerdings dauern die betreffenden Gerichtsverfahren nach den Erfahrungen von Redaktionen und freien Journalisten oft jahrelang, sodass der Wert der so spät erlangten Informationen rapide sinkt. Es handelt sich um einen zähen Kampf, in dem die Wahrheit noch viel zu oft Opfer von Verschleppungstaktiken wird. ++ (me/mgn/27. 03.16 – 087)

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Moskau verweigert sich amerikanischem Kommando – Deutschland bereits wieder geteilt

Zürich, 3. Februar 2016 (ADN). Moskau legt aus verständlichen Gründen Wert darauf, selbst über seine nationale Politik entscheiden zu können, und verweigert sich einem amerikanischen Kommando. Darauf verwies der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Willy Wimmer, in der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in einem Interview. Das sei der Kern der Auseinandersetzung. Die Ukraine-Krise habe deutlich gemacht, was die USA alles unternehmen, um bis auf Armeslänge mit ihrem Militärpotential an Moskau heranzukommen.

Zum Umgang der deutschen Medien mit der konkreten geopoloitischen Sitiation sagte Wimmer: „Wenn man es nüchtern sieht, ist Deutschland wieder einmal geteilt. Gegen den Mainstream gibt es jene, die sich bei alternativen Medien umsehen und ihre Meinung bilden, oder die im Mainstream kurz davor sind, ihre Abos zu kündigen. Es hat noch nie so viele Beschwerden gegen die Programme der Sender gegeben, die nur noch die Kriegstrommel schlagen. Nachdem wir von einem Krieg in den anderen getrieben worden sind, ist vielen Menschen im Lande sehr bewusst, dass es längst nicht mehr darum geht, die Zensur der Presse – siehe „Spiegel-Affäre“ – zu verhindern, sondern der Zensur durch die Presse das Handwerk zu legen.“ Als er sich gegen den Kriegskurs in Sachen Jugoslawien öffentlich aussprach, sei er Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE gewesen, die damals in Friedensfragen von zentraler Bedeutung gewesen ist. Dennoch habe man ihn nicht in irgendeine Gesprächsrunde auf zentraler nationaler Ebene in den Medien eingeladen. ++ (03.02.16 – 034)

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Deutsche Kreativwirtschaft im Sinkflug – Niedrigste Gründungszahl seit Wiedervereinigung

Berlin, 25. November 2015 (ADN). „Im Jahr 2014 wurden in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland knapp 12.000 wirtschaftsaktive Unternehmen neu gegründet.“ So ist es in einem entsprechenden, am Mittwoch vom Bundeswirtschaftsministerium sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Berlin vorgelegten Jahresbericht formuliert. Dies sei die niedrigste Gründungszahl seit der Wiedervereinigung mit 68 Prozent des Niveaus des Jahres 2002. Die Kultur- und Kreativwirtschaft folge damit dem deutschlandweiten Trend abnehmender Gründungen, der seit 2005 zu beobachten ist. 

Auf einer abendlichen Festveranstaltung wurden die besten 32 Unternehmensprojekte dieses Wirtschaftsbereichs und ihre Initiatoren präsentiert und geehrt. Diese „Kreativpiloten“ hatten sich aus rund 700 Bewerbungen als die besten erwiesen. Jurymitglied Christoph Backes beklagte, dass nur jeder vierte Deutsche bereit ist, Unternehmer zu werden. Dennoch könne „keine staatliche Behörde Selbstständigkeit verhindern“, sagte er ironisch.

Die Gründungstätigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft ist stark auf drei Teilmärkte konzentriert: Designwirtschaft (21 Prozent9, Software- und Gamesindustrie (17 Prozent) und Werbemarkt (17 Prozent). Der Rest entfällt auf die beiden Teilmärkte Architektur (elt Prozent) und Presse (acht Prozent). ++ (ku/mgn/25.11.15 – 320)

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Bundesmeldegesetz in aller Stille in Kraft getreten

Berlin/Hannover, 1. November 2015 (ADN). Das neue Bundesmeldegesetz (BMG) ist am Sonntag in Kraft getreten. Es bringt bislang kaum kalkulierbare Verletzungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit sich. Wie in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) häufig mit anderen höchst umstrittenen Regelwerken praktiziert, ist diese fundamentale Vorschrift in aller Stille beschlossen und in ebenso klandestinem Zeitrahmen in die Welt gesetzt worden. Die Feiertage der römisch-katholischen Kirche – Allerheiligen und Allerseelen – eignen sich für ein solches Höchstmaß an Heimlichkeit ganz besonders. Die beiden Gedenktage sollen die Gläubigen an die Vergänglichkeit des irdischen Daseins erinnern.

Bereits das Vorfeld und die Entstehungsgeschichte der Neuregelung waren von Geheimniskrämererei geprägt. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte beschreibt dies so: „Der Bundestag hat … in der zweiten und dritten Lesung am 28.06.2012 überraschend ein ’neues Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens‘ beschlossen, welches unscheinbare Änderungen zum Gesetzentwurf enthielt, die jedoch gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden darstellen würden. Da der insoweit geänderte Gesetzesentwurf innerhalb weniger Minuten durch wenige anwesende Bundestagsabgeordnete beschlossen wurde, während parallel im Fernsehen im Abendprogramm das Halbfinale Deutschland-Italien der Fußball-EM übertragen wurde, führte dieses zu öffentlicher Erregung in Presse und Fernsehen, da der Eindruck entstand, das neue Gesetz sei so an der Öffentlichkeit vorbei unbemerkt durchgewinkt worden.“

Ab sofort sind nun die in den jeweiligen Bundesländern bisher angewandten Meldegesetze obsolet geworden. Eine fatale und äußerst fragwürdige Neuerung besteht darin, dass nunmehr der Vermieter An-, Um- und Abmeldungen sowie Ein- und Auszugsdaten von Hausbewohnern schriftlich bestätigen muss. Der Inhalt der Bestätigung ist durch den Bundesgesetzgeber in § 19 Abs 3 BMG vorgegeben. Damit nähert sich die BRD den in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existenten Meldevorschriften und den für Mietshäuser geführten Hausbüchern in bedenklicher Weise an und übertrifft deren Zwangscharakter in einigen Punkten wohl noch erheblich.  ++ (ad/mgn/01.11.15 – 296)

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