Washington, 4. Juli 2021 (179)
„Historische Klimaklage“ aus Portugal
Bonn/Straßburg, 23. Februar 2021 (ADN). Die in Bonn ansässige Organisation Germanwatch hat zu Wochenbeginn mitgeteilt, gemeinsam mit „Fridays for Future Deutschland“ (FFF) einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Damit tritt sie als Streithelfer einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen bei. Die Klage richtet sich gegen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große Treibhausgas-Emittenten in Europa. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der jugendlichen Kläger ihre Menschenrechte und damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil sie die Emissionen nicht ausreichend reduzieren und damit die Erderhitzung auf mindestens 1,5 Grad Celsius begrenzen.
Nach den Worten des Politischen Geschäftsführers von Germanwatch, Christoph Bals, muss „Deutschland seinen Anteil leisten und Emissionen ausreichend und wirkungsvoll reduzieren, um Grundrechte und Freiheiten der heute jungen Menschen und nächsten Generationen zu schützen“. Das Einschalten des EGMR bezeichnet der FFF-Aktivist Maximilian Herzog als „historische Klage“.
Die jungen Portugiesen haben ihre Klage im September des vergangenen Jahres eingereicht. Anstatt vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg. Das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und fordert die beklagten Staaten im November zur Stellungnahme auf. Ein Urteil des EGMR wäre für die beklagten Staaten rechtsverbindlich und würde die europäischen Regierungen zur ambitionierten Eindämmung der Klimakrise verpflichten. Eine Antwort des EGMR wird im März erwartet.
Klimaklagen gibt es seit etwa zwei Jahrzehnten und wurden in den USA „erfunden“. Einen ersten Erfolg auf europäischem Boden gab es im Dezember 2019 in den Niederlanden. Dennoch ist der Weg steinig. Das zeigt ein Beispiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dessen Presseprecher Stephan Groscurth begründete das Scheitern der Klage von drei Bauern am Dienstag im Deutschlandfunk: „Das Gericht ist hier zu dem Ergebnis gekommen, die Landwirte und ihre Familien kamen nicht in den Bereich einer individuellen Betroffenheit, die gereicht hätte, um die Bundesregierung hier zu einem aktiven Tun zu verpflichten.“
Klimaklagen werden von Juristen als Strategische Klagen eingestuft. Um die aus den Vereinigten Staaten von Amerika bekannten Verfahren in Deutschland und Europa zu etablieren, hat sich vor fünf Jahren die Gesellschaft die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegründet. ++ (kl/mgn/23.02.21 – 054)
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Umetikettierte normale Grippewelle
Graz/Göttingen, 26. Januar 2021 (ADN). Der Verdacht, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine umetikettierte normale Grippewelle handelt, wächst. Das erklärt der Göttinger Rechtsanwalt und Mitinitiator der Stiftung „Corona-Ausschuss“ Reiner Fuellmich gegenüber der österreichisch-serbischen Publizistin Milena Preradovic am Dienstag. In Deutschland gebe es keine Übersterblichkeit, also nicht mehr Tote als sonst. Demgegenüber sei die Pandemie ausgerufen und die Politik – mitsamt der „Unwissenschaftler“ von der Leopoldina – unter Druck gesetzt worden. Die Urheberschaft dafür liege bei korrupten Konzernen, die mit massiven Lobbyangriffen auch in die Medien investierten. Dazu würden „Faktenchecker“ eingekauft. Die Pharmaindustrie kassiere. So werde Panik verbreitet und der Mittelstand zerstört, weil er den großen Plattformen im Wege steht.
Fuellmich infomierte über diverse Klagen, die bei Gerichten in Kanada, in den USA und in Israel seinerseits eingereicht wurden oder noch werden. Ähnliches unternähmen Rechtsanwälte in Frankreich und Italien. Im Mittelpunkt der angestrebten Verfahren und Entscheidungen stünde die tatsächliche Wirksamkeit der sogenannten PCR-Tests. Weltweit seien an diesem juristischen Klärungsprozess bis zu 80 Anwaltskollegen beteiligt. In Deutschland habe bereits das Amtsgericht Weimar eine richtungweisendes Urteil gefällt, das an Brillanz und Brisanz hervorsteche. Allerdings gehe die de facto in politischer Abhängigkeit befindliche Staatsanwaltschaft Erfurt dagegen vor. ++ (pa/mgn/26.01.21 – 026)
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Assanges Dahinsiechen entlarvt westliche Demokratie
Berlin, 16. Januar 2021 (ADN). Der Fall Assange ist der größte Justizskandal der moderen Demokratie und der Sündenfall der westlichen Welt. Das schlussfolgert Milosz Matuschek in der Wochenendausgabe der „Berliner Zeitung“. Das Vorgehen mehrerer „Musterstaaten“ westlicher Demokratien gegen den Australier vollziehe sich nach dem Foltermotto von Mao Zedong „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“. Es funktioniere blendend. Betrachter sähen sich nach China, Iran oder Belarus versetzt.
Der Autor schreibt: „Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, spricht von einer ‚gangsterhaften Verschwörung‘ von vier Staaten (Schweden, Großbritannien, Ecuador und die USA) gegen einen Einzelnen. Eigentlich der Stoff, aus dem spannende Reportagen gemacht sind. Doch die Journalistenkollegen von heute finden es offenbar skandalöser, wenn eine Meeresschildkröte einen Plastikstrohhalm verschluckt. Das langsame Dahinsiechen eines Kollegen im Gefängnis dagegen ist kaum eine Story wert.“ Assange sei in den USA aufgrund eines Gesetzes von 1907 angeklagt, das bei konsequenter Anwendung den invesdigativen Journalismus zur Straftat erklärt. Es gehe also um sehr viel. Jede Demokratie sei nur so gut, wie der Kenntnisstand der Bevölkerung über die Wirklichkeit ist. Voltaire habe gesagt, „dass fast alles, was uns zu einer Überzeugung führt, auf Hörensagen beruht. Historische Wahrheit ist nur eine Wahrscheinlichkeit. Gab es einen Zeugen ? Oder zehn ? oder 10.000 ? Dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas stimmt. Aber zur Gewissheit wird die Wahrscheinlichkeit so noch lange nicht. ++ (me/mgn/16.01.21 – 016)
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Verbleib von 300.000 US-Briefwahl-Stimmen ungeklärt
Washington, 5.November 2020 (ADN). Die „Washington Post“ berichtet, dass die US-Bundespost (USPS) nicht bereit ist, den unbekannten Verbleib von 300.000 Stimmzetteln nachzuverfolgen. Die Verweigerungshaltung des Bundesunternehmens bezieht sich auf eine Anordnung eines Bundesrichters, den Umstand aufzuklären. Die USPS begründet dies damit, eine Aufklärung würde die weitere Bearbeitung der Wahlzettel am Wahltag verhindern. Ein Bundesrichter im Bezirk Colombia hatte die Anordnung erlassen, dass die Post den Verbleib der Stimmzettel noch am selben Tag prüfen soll. Die Postbehörde bestätigte, dass die Sendungen, nicht zurückverfolgt werden können. Nach USPS-Angaben ist es unwahrscheinlich, dass derart viele Stimmzettel verloren gegangen sein können. ++ (el/mgn/05.11.20 – 337)
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Reparationen für Sklaverei in USA
Washington/Köln, 4. Juli 2920 (ADN). Die USA müssten Reparationen an die Nachfahren von Sklaven zahlen. Das erklärt der US-amerikanische Historiker Max Friedman am Sonnabend im Deutschlandfunk. Politik und Gesetzgebung hätten zu verantworten, dass die durchschnittliche weiße Familie heute zehnmal mehr besitzt als die durchschnittliche schwarze Familie in den USA. Die finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Benachteiligung schwarzer Menschen sei Folge des Systems weißer Herrschaft, das sich über die vergangenen 150 Jahre seit dem Ende der Sklaverei weiterentwickelt habe. Gesetze und organisierte Gewalt hätten dafür gesorgt, dass die ehemaligen Sklaven generationenübergreifend als billige Arbeitskräfte arm geblieben seien.
Selbst nach dem Bürgerrechtsgesetz von 1964 war es Schwarzen nicht erlaubt, Häuser in mehrheitlich weißen Nachbarschaften mit guten Schulen zu kaufen. Nach den Worten von Friedman gibt es einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für die Opfer der Sklaverei. ++ (hi/mgn/04.07.20 – 214)
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Indianern systematisch Land geraubt – Bleiberecht statt Grundeigentum
Washington, 28. Mai 2020 (ADN). Unter US-Präsident Andrew Jackson wurde fast die gesamte amerikanische Urbevölkerung über den Missisippi nach Westen vertrieben. Der „Indian Removal Act“ von 1830 war der Startschuss für diese ethnische Säuberung. Daran erinnert am Donnerstag der Deutschlandfunk und verweist auf das vor 190 Jahren verabschiedete Gesetz.
Bereits im Jahr 1803 hatte Präsident Thomas Jefferson geschrieben: „Wenn sie sich mit der Bewirtschaftung eines kleinen Stück Landes begnügen, werden sie erkennen, wie nutzlos ihre weiten Wälder für sie sind und bereit sein, von Zeit zu Zeit ein Stück davon herzugeben. Auf diese Weise werden unsere Siedlungen die Indianer allmählich umschließen und sie werden sich entweder uns eingliedern als Bürger der Vereinigten Staaten oder wegziehen in die Gebiete jenseits des Missisippi.“ An diesem Fluss endeten die Vereinigten Staaten damals. Die Stämme der Ureinwohner innerhalb ihrer Grenzen unterstanden nicht den Gesetzen der USA. Sie hatten große Landstriche in ihrem Besitz. Darin sahen die USA-Neusiedler eine Komplikation, die beseitigt werden sollte. Dies war Ziel einer Assimilationspolitik, die schon Jefferson betrieb. Es galt bestenfalls Bleiberecht statt recht auf Grundeigentum. ++ (vt/mgn/28.05.20 – 179)
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Conte: Italien schreibt in Sachen Corona kein Wirtschaftshandbuch, sondern ein Geschichtsbuch
Rom, 31. März 2020 (ADN). „Wir schreiben hier nicht die Seiten eines Wirtschaftshandbuchs, sondern die Seiten eines Geschichtsbuchs“. Das erklärte Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte in einem Exklusiv-Interview mit der ARD am Dienstagabend an die Adresse der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet. Aus Deutschland und anderen EU-Länder komme der Vorwurf, Italien wolle mit der Ausgabe von Corona-Bonds Schulden innerhalb der Europäischen Union vergemeinschaften. Deutschland müsse nicht einen einzigen Euro bezahlen. Im Übrigen habe Italien seine Schulden immer ausgeglichen und seit dem Jahr 2011 ununterbrochen einen positiven Primärhaushalt ausgewiesen. Bei der Bekämpfung der Corona-Krise, die die EU als Wettbewerber mit China und den USA noch mehr ins Hintertreffen gebracht hat, geht jedes EU-Land inzwischen seinen eigenen Weg. Der besondere Weg Italiens bestehe in einem besonders engen Austausch der Wissenschaft mit der Praxis und einer maximalen Transparenz, die an den Tag gelegt wurde. ++ (co/mgn/31.03.20 – 088)
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„Architekturführer Mond“ erschienen
Moskau/Berlin, 16. Juli 2019 (ADN). Rechtzeitig zum erfolgreichen Start der amerikanischen Mondmission „Apollo 11“ vor genau 50 Jahren und der nachfolgenden Landung unter dem Kommando von Neil Armstrong ist der „Architekturführer Mond“erschienen. Nach Ansicht des deutschen Raumfahrt- und Gagarin-Experten Gerhard Kowalski ist die Neuerscheinung „ein Juwel“ unter den zum Jubiläum massenhaft auftauchenden Publikationen. Autor Paul Meuser habe alle Artefakte zusammengestellt, die der Mensch seit der Landung der sowjetischen Mondsonde „Luna 2“ im Jahr 1959 auf den Erdtrabanten geschickt hat. Die Bandbreite der Objekte reiche in chronologischer Ordnung von den Mondprogrammen der Sowjetunion und der USA bis zu den gegenwärtigen Missionen Japans, Europa, Chinas, Indiens und Israels. Nach Angaben des Verlags fehlt jede Spur ideologischer Färbung. Anerkannte Experten aus Russland, USA und Indien bürgten dafür.
Kowalski zufolge ist der Beitrag von Alexander Gluschko, dem Sohn des legendären sowjetischen Raketen-Chefkonstrukteurs Walentin Gluschko (1908-1989), von besonderem Interesse. Darin werden selbst für Fachleute bislang unbekannte Details des seinerzeit streng geheimen bemannten UdSSR-Mondprogramms enthüllt. Die Pläne scheiterten beispielsweise an der Weigerung des oft mit Wernher von Braun verglichenen sowjetischen Raketen-Pioniers Sergej Kowaljow (1907-1966), die Mondrakete mit hochtoxischem Hydrazin zu betreiben. Kowaljows Nachfolger an der Spitze des sowjetischen Weltraum-Raketen-Konstruktion, Wassili Mischin (1917-2001) gelang es nicht, einen Alternativ-Kraftstoff einsatzfähig zu machen. ++ (fr/mgn/16.07.19 – 200)
Alfred de Zayas: Staatsterror gegen freien Journalisten
Genf, 25. Mai 2019 (ADN). „Wenn mutige Menschen wie Assange und Snowden verfolgt und hinter Gitter gebracht werden, verlieren wir unser Recht auf Information und nähern uns einer Orwellschen Dystopie“. Das sagte der renommierte Völkerrechtler und in zahlreichen UNO-Missionen tätige, amerikanische Jurist Alfred de Zayas gegenüber der Schweizer Wochenzeitung „Zeitfragen“ in einem Interview , das in der jüngsten Ausgabe des Mediums veröffentlicht ist. Es gehe um eine Hetzjagd gegen einen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Es sei Staatsterror gegen freie Journalisten.
„Die Opfer sind wir alle, denn Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte stipuliert das Recht auf Information, die uns jetzt vorenthalten wird.“, stellt de Zayas fest. Das Kapitel Schweden sei besonders peinlich, denn der Rechtsstaat muss für die Unabhängigkeit seiner Gerichte sorgen. Als die „Fälle“ gegen Assange von der zuständigen Staatsanwältin Eva Finne im Jahr 2010 geschlosen wurden, sei aus Washington enormer Druck ausgeübt worden. Eine neue Staatsanwältin namens Marianne Ny habe die „Untersuchung „erneut eröffnet, obwohl es dafür keine faktische Veranlassung gab – nur politische Einmischung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die UNO-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen im Dezember 2015 die anormale Situation Assanges in der ecuadorianischen Botschaft in London als unvereinbar mit dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bezeichnet hat. ++ (me/mgn/25.05.19 – 143)
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