Attac verliert Gemeinnützigkeit – „Bombe“ auf NGO

München, 26. Februar 2019 (ADN). Dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wurde der Status der Gemeinnützigkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) entzogen. Das teilte Deutschlands höchstes Finanzgericht am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz in München mit. Als Begründung führten die Bundesfinanzrichter aus, dass die von Attac geführten Kampagnen keine politische Bildungsarbeit darstellen. Die Tagespolitik sei laut Abgabenordnung kein gemeinnütziger Tätigkeitsbereich.

Die sofortigen Reaktionen aus der Organisation Attac klingen schroff: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Gemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, erklärte Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann. Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins übte ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung. “ Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert.“ In einer Pressemitteilung nennt Attac das Urteil „ein verheerendes Signal an die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland“. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“  und „Förderung des demokratischen Staatswesens“ würden durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt. Attac fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage – der Abgabenordnung –  „an die Erfordernisse einer modernen Demokratie“. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte zu diesem Thema der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages getagt. Dabei waren Sachverständigengutachten vorgetragen worden. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Prof. Jürgen Brandt, hatte zum Ausdruck gebracht, dass kein Handlungsbedarf besteht.  

Birgit Marschall von der „Rheinischen Post“ bezeichnete im Rundfunk die BFH-Entscheidung als eine „Bombe für den gesamten Bereich der Nichtregierungsorganisation (NGO)“. Es handele sich um einen Präzedenzfall, der auch anderen Organisationen  wie BUND und Greenpeace die Gemeinnützigkeit abspricht. Ziel von Attac sei es ja gerade gewesen, gemeinnützig zu sein.

Das globalisierungskritische Netzwerk hatte in seiner Pressemitteilung desweiteren auf die seltsamen Abläufe innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit aufmerksam gemacht: „Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit.  Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Attac-Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Trotz des klaren Richterspruchs wies das Bundesfinanzministerium das Finanzamt an,  beim Bundesfinanzhof in München Revision zu beantragen. Im Januar 2018 trat das Ministerium dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.“ ++ (fi/mgn/26.02.19 – 058)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Finanzamtliches Schelmenstück – Hamburgs Rudervereinen droht Verlust der Gemeinnützigkeit

Hamburg, 7. Januar 2018 (ADN). Weil Männer und Frauen nach dem Grundgesetz gleichberechtigt sind, müssen Sportvereine bereit sein, alle inzwischen drei Geschlechter als Mitglieder aufzunehmen. Nur so könne die Gemeinützigkeit der Vereine gewährleistet werden. Wie das „Hamburger Abendblatt“ am Montag weiter berichtet, hat das Finanzamt Hamburg-Nord drei Rudervereinen ein Ultimatum gestellt. Entweder sie ändern ihre Satzungen eindeutig zugunsten aller Geschlechter oder sie verlieren den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit. Von der auf den ersten Blick als behördlicher Schelmenstreich erscheinenden, aber bei näherem Hinsehen als blutigen Ernst zu nehmenden Verwaltungsauflage ist derzeit in erster Linie der Hamburger Ruderinnen-Club betroffen. Der Sportklub will der Aufforderung dennoch nicht nachkommen und sich auch künftig nicht für Männer öffnen. Grund der Weigerung ist, dass es an Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln fehlt, um das Bootshaus an Isebekkanal für die Nutzung für Frauen und Männer umzubauen. Die langjährige Vorsitzende Angela Braasch-Eggert gibt sich kämpferisch. Gegenüber dem Abendblatt ließ sie keinen Zweifel daran, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen den Bescheid  des Finanzamtes vorzugehen.“  Der Verein war im Jahr 1925 entstanden, weil die altansässigen Hamburger Ruder-Klubs damals nur Männer als Mitglieder zuließen. Unterstützung erhalten die Ruderinnen vom Hamburger Sportbund (HSB), der von der Genderfalle auch die Sparte Fußball bedroht sieht. HSB-Vizepräsident Christoph Holstein wird von der Zeitung zitiert: „Was will das Finanzamt eigentlich erreichen ? Wir sind nicht irgendwo auf dem Land, wo es oft nur einen Verein und damit keine Alternative gibt. Wir leben in Hamburg mit unzähligen attraktiven Sportangeboten. Jeder hat hier einen unproblematischen Zugang zu seiner bevorzugten Sportart. Ich sehe keine Diskriminierung.“ Darüber hinaus scheine es ihm weitaus bedeutendere steuerpolitische Fragestellungen zu geben. Im HSB gibt es unter den 821 Vereinen 77, die nur Männer aufnehmen, und fünf, die Frauen ausschließlich vorrbehalten sind.

Die Motivation für das Vorgehen der Hamburger Steuerbehörde ist einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Mai 2017 geschuldet. Eine Freimaurerloge in Nordrhein-Westfalen hatte einer Frau die Mitgliedschaft verweigert, weil die Loge eine „Vereinigung wahrheitsliebender, ehrenhafter Männer“ sei. Die Frau klagte. Der BFH bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, dass Vereine mit derartigen Regelungen nicht der Allgemeinheit dienen und damit nicht gemeinnützig sind. Seitdem wird die Loge wie ein Unternehmen besteuert. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine diesbezügliche Beschwerde der Loge nicht an.  ++ (sp/mgn/07.01.19 – 007)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthioas Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Konferenz zum gemeinnützigen Journalismus

Berlin, 21. September 2018 (ADN). Kooperation ist das Gebot der Stunde des modernen Journalismus. Diese Aussage beherrschte eine von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche am Freitag in Berlin veranstaltete Fachkonferenz zum gemeinnützigen Journalismus. Sie stammt von dem renommierten Journalisten Harald Schumann, der selbst anwesend ist und dies anhand eines von ihm vor zwei Jahren angestoßenen Projekts eindrucksvoll illustriert. Innerhalb dieses von ihm initiierten Vorhabens bilden aus acht Ländern stammende Journalisten ein neunköpfiges, schlagkräftiges Team, das mit höchster Effizienz Europathemen kritisch aufarbeitet und veröffentlicht.

Ein ähnlich strukturiertes kooperatives Vorhaben präsentierte Justus von Daniels vom Journalistennetzwerk Correctiv. Es recherchiert in Kooperation mit Lokaljournalisten aus ganz Deutschland überprüfungsbedürftige Sektoren und publiziert deren Ergebnisse massiv in zahlreichen Medien fast gleichzeitig.

Christopher Buschow, Organisationswissenschaftler an der Bauhaus Universität Weimar, bezeichnete das derzeitige 130 Jahre alte deutsche Verlagswesen als antiquiert und überholt. Es müsse abgelöst werden durch ein modernes Presse- und Mediensystem des 21. Jahrhunderts, das den Informationsbedürfnissen der Menschen besser gerecht wird. ++ (me/mgn/21.09.18 – 244)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Politische Enthaltsamkeit von Beamten ist „Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“

München/Wolfenbüttel, 12. Januar 2018 (ADN). Der Glaube an die Möglichkeit einer politischern Enthaltsamkeit von Beamten und Richtern war schon für Gustav Radbruch eine trügerische Ideologie, ja „die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“. Zu den Lebenslügen einer die Steuertricks von Konzernen begünstigenden Judikatur gehört auch die Meinung, Gemeinnützigkeit düerfe nicht politisch kontaminiert sein. Das erklärte Helmut Kramer in einem am Freitag von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlichter Leserbrief über den plötzlichen Entzug der anerkannten Gemeinnützigkeit der Organisation Attac. Die Politik- und Wirtschaftsnähe des Bundesfinanzhofes (BFH) zeige sich demgemäß auch in seiner personellen Besetzung. Während die Wahlen zu den anderen oberen und obersten Gerichten einigermaßen transparent seien, erfahre die Öffentlichkeit über die Auswahl der Richter des BFH nur wenig. Es fehle auch an einer ausreichenden Anbindung zwischen BFH und Bundesverfassungsgericht. Weit über das Jahr 1993 hinaus sei keiner der Richter des BFH nach Karlsruhe gelangt.

Das starre Festhalten des Bundesfinanzhofs an einer Rechtsanwendungstechnik im Sinne des Rechtspositivismus hat nach den Worten von Kramer Tradition. Dazu schreibt er weiter: „Man denke an die die bedrohten Juden an einer Auswanderung hindernden Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zur Reichsfluchtsteuer schon im Jahr 1933. Kritiker sprachen hier vom ‚Finanztod‘ der Juden als Vorstufe zum Holocaust. Man erinnere sich auch an die Schwierigkeiten des damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Franz Klein, sich in der Festschrift ’50 Jahre Bundesfinanzhof‘ von der die Juden diskriminierenden Praxis des Reichsfinanzhofes zu distanzieren. In der heutigen Fortbildung der Finanzrichter scheint die Auseinandersetzung mit der rassistischen Rechtsprechung der Jahre 1933 – 1945 wenig Raum zu haben.“ ++ (ju/mgn/12.01.18 – 012)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Zensur der Bundesregierung bringt demokratisches Gleichheitsgebot ins Wanken

Berlin, 15. Dezember 2016 (ADN). In einer ausführlichen Analyse setzt sich die Organisation LobbyControl mit den gestrichenen Passagen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung auseinander. Per Pressemitteilung teilt Christina Deckwirth von dieser sich für Transparenz und demokratische Kontrolle einsetzenden gemeinnützigen Vereinigung am Donnerstag in Berlin mit: „Die Bundesregierung zensiert die unliebsamen Ergebnisse ihrer eigens in Auftrag gegebenen Studie. Das ist Realitätsverweigerung.“ Die vom Arbeitsministerium vergebene Untersuchung zeige deutlich, „wer mehr Geld hat, dessen Interessen werden eher von der Politik umgesetzt.“ Einkommensschwache hätten dagegen so gut wie keinen Einfluss.

„Wenn politischen Entscheidungen sich einseitig an den Interessen der Bessergestellten orientieren, gerät das demokratische Gleichheitsgebot ins Wanken. Die Bundesregierung könnte diesen Befund zur Kenntnis nehmen und gegensteuern. Stattdessen greift sie zur Zensur. Das ist einer Demokratie nicht würdig“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Problemkreise Reichtum und Lobbyismus seien vollständig aus dem Bericht gestrichen worden. Die Bundesregierung zeige sich unfähig, diese Themen überhaupt zu erwähnen. Stiftungen würden zunehmend beliebter bei Reichen, Unternehmern und deren Erben, um Einfluss auf die Politik auszuüben. ++ (so/mgn/15.12.16 – 342)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

170 neu gegründete Non-Profit-Organisationen im US-Journalismus

Berlin, 28. Oktober 2016 (ADN). In den USA gibt es inzwischen 170 neugegründete Non-Profit-Organisationen im Mediensektor. Darüber informierte Monika Bäuerlein, CEO des Nachrichtenmagazins Mother Jones (MJ), am Freitag in Berlin auf einer Fachtagung der Vereinigung investigativer Journalisten „Netzwerk Recherche“ (nr) zur Gemeinnützigkeit in der Pressewelt und wie der gemeinnützige Journalismus die Demokratie belebt. Die seit mehreren Jahrzehnten bei MJ tätige Journalistin erläuterte, wie ihr Online und Print veröffentlichtes Magazin sich äußeren Einflüssen entzieht, um eine unabhängige und an Tatsachen orientierte Berichterstattung zu gewährleisten. Dabei sei es gelungen, den Titel langfristig stabil  auf dem amerikanischen Mediensektor zu etablieren. Die langjährige Chefredakteurin und jetzige Vorstandschefin, die sich bereits vor 40 Jahren der Investigativrecherche verschrieben hat, berichtete von einem gerade erfolgreich abgeschlossenen Experiment nach Art Günter Wallraff, bei dem ein Reporter verdeckt als Wächter in einem amerikanischen Strafgefängnis gearbeitet und recherchiert hat. Allein diese Geschichte habe die Leser überzeugt und zu großzügiger finanzieller Unterstützung durch Spenden überzeugt. Die Printauflage von MJ beträgt 200.000 Exemplare. Davon sind 160.000 Abbonements.

  Trotz des allgemein positiven Trends zugunsten zu mehr Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit, hat sich nach Auffassung von Bäuerlein das verbesserte Erscheinungsbild der USA-Publizistik mit großer Verspätung eingestellt. Die offen und bis zum Exzess ausgetragenen Zerwürfnisse, die der gegenwärtige Wahlkampf bietet, zeigten anschaulich bereits eingetretene Fehlentwicklungen auf diesem Sektor. ++ (me/mgn/28.10.16 – 294)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46