Sachsens Grundbücher garantieren seit 1843 Immobilieneigentum der Universität – Freistaat als Vollstrecker der DDR-Enteignungspolitik

Leipzig, 30. Mai 2016 (ADN). Als nach 1843 in Sachsen Grundbücher im heutigen Sinne angelegt wurden, bekamen viele Grundstücke in Leipzig als Rechtsgrund für die Eintragung den Vermerk „Seit rechtsverwährter Zeit Eigentum der Universität.“ Auf dieses eherne Rechtsprinzip wies Peter Gutjahr-Löser am Montag bei einer Feier zum Gedenken an die Sprengung der Leipziger Universitätskirche am 30. Mai 1968 hin. Den eigentlichen Hintergrund eines eventuellen Neubaus oder eines Wiederaufbaus der im Jahr 1545 von Martin Luther geweihten „Paulinerkirche“ habe von 1997 an die Auseinandersetzung um das Immobilieneigentum der Universität gebildet. Der Einigungsvertrag habe festgelegt, dass in Volkseigentum umgewandelte Immobilien den Alteigentümern zurückzugeben sind. Das aber wollte Sachsens Finanzministerium nicht akzeptieren und es kam zum Streit. „Der Einigungsvertrag hatte nach seiner Ratifizierung durch Volkskammer und Bundestag Gesetzeskraft, galt also auch für unser früheres Eigentum. Wir gingen davon aus, dass wir es zurückerhalten würden“, sagte der ehemalige, in den Jahren 1991 bis 2005 amtierende Kanzler der Leipziger Universität. Das Finanzministerium jedoch habe den Verzicht auf die Rückgabeansprüche gefordert. Dazu sei das Universitätsrektorat nicht bereit gewesen und habe sich auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Eine Enteignung hätte in diesem Fall gegen das von Juristen als „Übermaßverbot“ bezeichnete Kriterium verstoßen.

„Dieses Argument wischte das Finanzministerium vom Tisch. Als dessen Staatssekretär Karl-Heinz Carl mich eines Tages anherrschte, die ganze Welt habe sich geändert, das Körperschaftseigentum sei anachronistisch, das müsse endlich auch die Universität einsehen, habe ich ihm geantwortet, der Freistaat Sachsen mache sich damit zum Vollstrecker der Enteignungspolitik der DDR. Westliche Universitäten müssten solche Opfer nicht bringen. Andere neue Länder gingen einen anderen Weg. So habe die Universität Greifswald inzwischen ihre umfangreichen Ländereien zurückerhalten. Die Universität Leipzig erstrebe mit den Bemühungen um die Rückgabe ihres Eigentums nichts Gemeinschaftswidriges, sie bestehe aber auf ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie sei nun einmal – aus guten Gründen – keine nachgeordnete Behörde der Regierung. Statt einer Antwort ließ mich der Staatssekretär einfach stehen“, schilderte Gutjahr-Löser eindrucksvoll seine Erlebnisse im leidenschaftlichen Streit um Leipzigs universitäres Immobilieneigentum. Erst sehr viel später akzeptierte die sächsische Landesregierung prinzipiell die Existenz des Körperschaftsvermögens der Universität. ++ (pa/mgn/30.05.16 – 144)

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Katholische Amtskirche bedingt dialogbereit

Leipzig, 29. Mai 2016 (ADN). Die katholische Amtskirche zeigte sich bei dem am Sonntag in Leipzig beendeten 100. Deurtschen Katholikentag in Leipzig nicht oder nur bedingt dialogbereit. Ein freier Journalist machte vor Ort den Lackmustest der Meinungs- und Pressefreiheit. Unter Nachweis seiner Mitgliedschaft in der Organisation investiver Journalisten „Netzwerk Recherche“ wollte er sich im Pressezentrum der Veranstaltung akkreditieren lassen, um über das bundesweit relevante Ereignis zu berichten. Das wurde ihm vom Leiter des Pressezentrums, Theodor Balzenius, rundweg mit der Antwort abgeschlagen, dass der Zugang nur Journalisten mit einem „anerkannten Presseausweis“ gewährt werde.

Von der schroffen Abweisung des Kirchenfunktionärs ließ sich der Betroffene nicht entmutigen und versuchte, dennoch an bestimmten politischen Diskussionsforen teilzunehmen. Das gelang nur in der Oper, wo über weltweite Nachhaltigkeit in der Zeit nach Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Dezember 2015 debattiert wurde. Am Einlass standen offensichtlich katholische Laien, die das betreffende Presse-Dokument akzeptierten. Im Neuen Rathaus, wo Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Energiewende und dem TTIP-Abkommen Stellung nehmen sollte, wurde der Berichterstatter sofort abgewiesen. Er kam nicht einmal bis zur Taschenkontrolle durch.

Auch Hartz-IV-Empfängern wurde der Besuch mit den geforderten Eintrittspreisen fast unmöglich gemacht. Sie sollten „ermäßigte“ Karten zahlen – jeweils 21 Euro pro Tag oder 62 Euro für den gesamten Katholikentag. Kein Wunder, dass sich prekär lebende Menschen auf der unter dem insofern widersinnig klingenden Motto „Sieh‘ da ist der Mensch“ stehenden Veranstaltung kaum einfanden und letztlich die Gesamtteilnehmerzahl mit 40.000 Besuchern weit unter den Erwartungen geblieben ist. ++ (me/mgn/29.05.16 – 143)

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Für acht Gramm Gold fallen 14 Tonnen Giftmüll an

Leipzig/Bamberg, 28. Mai 2016 (ADN). Um die acht Gramm Gold seines Eherings zu gewinnen, fallen 14 Tonnen Giftmüll im Goldbergbau an. Auf diesen dramatischen Tatbestand weist Hartmut Heidenreich am Sonnabend am Stand des Erzbistums Bamberg beim 100. Deutschen Katholikentag in Leipzig hin, um die Dimension des Raubbaus bei der Förderung von Rohstoffen zu verdeutlichen. Im Beisein von Erzbischof Ludwig Schick und Weihbischof Herwig Gössel stellte die Diözese ihr Programm für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften vor. Dazu präsentierte die Religionsgemeinschaft von rund 700.000 Katholiken in der fränkischen Region Leitlinien zur Nachhaltigkeit für das Erzbistum Bamberg unter dem Titel „Einfach fair leben“. Nach den Worten von Erzbischof Schick geben sie konkrete Empfehlungen und bieten Hilfestellung an, um beispielsweise Pfarreien, Bildungshäusern und Schulen, Kirchenverwaltungen und Pfarrgemeinderäten sowie den Pfarrern und Kirchenpflegern, und der Mitarbeiterschaft im Ordinariat Orientierung zu geben. So sollen dem Anfang dieses Monats erschienenen Programm zufolge bei der Beschaffung aller Waren und Dienstleistungen die Kriterien Umweltfreundlichkeit, Langlebigkeit, Sozialverträglichkeit, faire Löhne und Arbeitsbedingungen mindestens gleichrangig mit dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bewertet werden.   ++ (nh/mgn/28.05.16 – 142)

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Neurosen, Missverständnisse und Instrumentalisierungen um den Begriff „Verfassungsfeind“

München, 27. Mai 2016 (ADN). Wer überall die Verfassung bedroht sieht, betreibt am Ende unweigerlich jene diffuse Identitätspolitik, die er den anderen vorhält. Das stellt der Staatsrechtler Florian Meinel von der Humboldt-Universität Berlin am Freitag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest. So sei die Politik der Verfassungsfeindschaft die schmutzige Seite des bundesrepublikanischen Verfassungspatriotismus. Sie transportiere die Unsicherheiten der heterogener werdenden sogenannten Mehrheitsgesellschaft mit ihrer „Verfassungsidentität“ tendenziell neurotisch nach außen. 

„Mit dem Kampfbegriff des Verfassungsfeinds, den keine andere Sprache kennt, muss es also eine besondere Bewandtnis haben. Es gibt innere und äußere Feinde, Staatsfeinde und Feinde des Fortschritts – aber Verfassungsfeinde ?“, fragt Meinel nach dem Hintergrund des Verbalunikats und beleuchtet die Entstehungsgeschichte der Wortgruppe. Sie habe ihre Bedeutung in der Mitte des 20. Jahrhunderts erlangt. Verfassungsfeinde hießen in den 1860er Jahren noch jene, die gegen die Reichseinigung und Bismarcks Verfassungspläne waren, während der Reichskanzler seine innenpolitischen Feinde als „vaterlandslose Gesellen“ bekämpfte. Auch nach dem Ersten Weltkrieg seien Verfassungsfeinde jene Gruppen gewesen, die das Weimarer Verfassungswerk ablehnten. Erst Carl Schmitt habe dem Begriff Ende der Weimarer Republik seine heutige Bedeutung gegeben.  Jede Verfassung habe danach grundlegende Prinzipien, einen werthaften normativen Verfassungskern, der nicht zur Disposition demokratischer Politik steht und deswegen nicht verhandelbar ist.

So eng der verfassungsrechtliche Begriff des Verfassungsfeindes, so weit und unscharf ist der politische, meint Meinel. Er unterscheide sich von der bloßen Gegnerschaft durch unbestimmte Gesinnungskriterien. „Bis zur Unkenntlichkeit verwischen dann in der politischen Sprache die Unterscheidungen zwischen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindschaft, von Unvereinbarkeit mit der Verfassung und Angriffen auf ihre Substanz,“ stellt des Wissenschaftler fest. Das geschehe mit Erfolg, denn die Politik der Verfassungsfeindschaft gehöre zum diskursiven Arsenal der deutschen Öffentlichkeit, mit der sogenannte Rechtsparteien klein  gehalten werden. Das Grundgesetz rechne von Anfang an mit Verfassungsfeinden, kenne aber den Begriff nicht und habe die rechtlichen Instrumente des Kampfes gegen Feinde der Verfassung strikt formalisiert. ++ (vf/mgn/27.05.16 – 141)

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Wohnungseinbrüche im Drei-Minuten-Takt – Aufklärungsquote nur 14 Prozent

Berlin, 26. Mai 2016 (ADN). Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat sich in Deutschland von 110.000 im Jahr 2007 auf 170.000 im vergangenen Jahr erhöht. Das ist eine Steigerung von rund 40 Prozent. Dabei klärte die Polizei nur 14 bis 15 Prozent dieser Verbrechen auf. Von den wenigen tatsächlich aufgeklärten Einbrüchen endet die polizeiliche Bearbeitung in nur 2,6 Prozent der Fälle mit einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter. Mit diesen skandalträchtigen Daten im Hintergrund diskutierten am Donnerstagabend im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) Experten und Akteure rund um das Thema Wohnungseinbruch und Diebstahl, der sich in Deutschland im Drei-Minuten-Takt abspielt und zu einer regelrechten „Enteignungsindustrie“ entwickelt hat. Gegenüber dem Einbrechen und Rauben am Fließband  zeigten sich die zuständigen Behörden weitgehend hilflos. Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter stellte sogar fest, dass das „Klima für Einbrecher attraktiver wird“. Das Personal der Polizei werde nicht mehr und zur Bearbeitung eines solchen Fall benötige man eben ein bestimmte Zeit. Es mangele an dringend benötigten Observationskräften und Ermittlungskommissionen.  Zusätzlich dämpfte Gina Wollinger vom Kriminologischen Institut Niedersachsen die Erwartungshaltung der Bürger für mehr Sicherheit mit der Bemerkung, dass sich durch eine höhere Anzahl von Ermittlern die Aufklärungsquote auch nicht verbessert. Grund dafür sei die Komplexität von Wohnungseinbrüchen und der Tatbestand, dass die Einbrecher kaum Spuren hinterlassen. Zu den verhehrenden Folgen von Wohnungseinbrüchen gehört nicht nur der Verlust wertvollen Eigentums, sondern auch immm stärker verunsicherte Einwohner, die teilweise dauerhafte psychische Schäden davontragen. Nicht wenige verlassen ihre Wohnungen einfach aus Angst vor weiteren Überfällen auf Nimmerwiedersehen.  Die an der Diskussion beteiligten Bundespolitiker der CSU und der Grünen vermochten keine konstruktiven Vorschläge zur Lösung dieses generellen Sicherheitsproblems für die Bürger zu unterbreiten. Im Gegenteil, die Art der föderalen Struktur der bundesdeutschen Administration errichtet nach den Worten von Fiedler noch zusätzliche Hürden, um Einbrecher dingfest machen oder gar Einbrüche verhindern zu können. ++ (si/mgn/mgn/26.05.16 – 140)

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Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert AfD-Identität in der Verfassungstradition von 1848, 1871 und 1919

München, 25. Mai 2016 (ADN). Das Land, das die AfD anstrebt, ist ganz klar nicht das liberale Deutschland von heute. Das schreibt die ehemalige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einem Gastbeitrag für die Mittwochausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Bereits an der Sprache werde das deutlich. Eine neue Gefühligkeit der politischen Ansprache halte Einzug. Nicht etwa um Begeisterung für Politik zu entfachen, sondern um eine negative Stimmung und eine zersetzende Haltung gegenüber Andersdenkenden zu unterstreichen. Die AfD knüpfe damit geschickt an antimoderne Traditionslinien an. Soziale Ungleichheit werde nur instrumentalisiert, aber nicht politisch beantwortet. „Ganz zu schweigen von der Konstruktion der Rechtlosigkeit im Rechtsstaat, der überall nur noch Opfer kennt“, so die FDP-Politikerin. Offen zutage trete die anti-moderne Tradition in der Konstruktion der AfD-Identität. Sie sehe sich in einer Verfassungstradition der  Jahre 1848, 1871 und 1919 – nicht aber in der des Grundgesetzes. Die parlamentarische Demokratie werde als schwach, Abgeordnete als interessengeleitet abgetan. „Die Offenheit unserer Kultur erscheint so als eine Verwirrung, die von den Westmächten nach dem Zweiten Weltkrieg aufgezwungen wurde,“ sinniert Leutheusser-Schnarrenberger ohne den Gegenbeweis anzutreten. ++ (pl/mgn/25.05.16 – 139)

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Forschungsprojekt zu schwierigen Mentalitätsprozessen schlesischer Kulturgeschichte

Leipzig, 24. Mai 2016 (ADN). Experten der Universitäten Leipzig und Wroclaw analysieren innerhalb eines kürzlich begonnenen Forschungsprojekts die kulturgeschichtliche Entwicklung Schlesiens anhand repräsentativer Schlüsseltexte. Darüber informiert die Universität Leipzig am Dienstag in einer Pressemitteilung. Es gehe um schwierige Mentalitätsprozesse, die nun wissenschaftlich unvoreingenommen betrachtet werden, erläutert Prof. Danuta Rytel-Schwarz vom Institut für Slawistik der Universität Leipzig. Ziel sei die Erarbeitung der ersten wissenschaftlich fundierten  und repräsentativen Quellenedition  zur schlesischen Kulturgeschichte. Die beteiligten Forscher des Zwei-Jahres-Projekts sehen darin eine spannende Aufgabe angesichts einer Region  mit mehrfacher kultureller Identität von „den slawischen Anfängen über die Wegekreuzungen von piastischem, böhmischem, österreichischem, preußischem, deutschem und jüdischem Kulturerbe bis zur polnischen Gegenwart.“ ++ (ws/mgn/24.05.16 – 138)

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Gefängnisdirektor zahlt Bußgeld für Haftkandidatin – Erzwingungshaft abgewendet

Hildesheim, 23. Mai 2016 (ADN). Weil Cecile Lecomte die Zahlung eines Bußgeldes verweigerte, erhielt sie eine Ladung zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hildesheim. Als sie dort zum Haftantritt erschien, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass das Bußgeld entrichtet worden ist und sie nicht hinter Gitter muss. Darüber berichtet in seiner aktuellen Maiausgabe das Monatsmedium „Graswurzelrevolution“, dessen Mitherausgeberin die Französin Lecomte ist.

Die rätselhaften Hintergründe dieser Entwicklung erforschten Journalisten lokaler Medien. Ihre Recherchen förderten noch Erstaunlicheres zutage. Das Bußgeld war vom Leiter des Frauengefängnisses, Oliver Wessels, persönlich an die Justizkasse von Nordrhein-Westfalen überwiesen worden. Das hat er gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), Studio Niedersachsen, auf Anfrage bestätigt. Er habe gewusst, dass die im Jahr 2013 zu dem Bußgeld verurteilte Anti-Atom-Aktivistin Lecomte die Tageshaft als politische Bühne nutzen wollte. Um das zu verhindern, hatte er den geforderten Betrag bereits am 9. März 2016 überwiesen. Dennoch erwies sich das ungewöhnliche Verhalten des Gefängnisdirektors als Bumerang, denn nun machte die Betroffene genau dieses öffentlich. Der zusätzliche Ärger des leitenden Justizbeamten besteht jetzt darin, dass er einen entsprechenden Bericht an das zuständige Justizministerium schreiben und zahlreiche Interview-Anfragen von Pressvertretern bewältigen muss.

Lecomte hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, die Zwangsmaßnahmen nicht hinnehmen zu wollen. Den Fall bearbeitenden Richter hatte sie auf die Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Erzwingungshaft hingewiesen. Gehorsam sei nicht erzwingbar. Das sei nur zulässig, wenn Aussicht besteht, dass die Haft als Zwangsmittel zum Erfolg führt und das Zahlen des Bußgeldes vonstatten geht. Dies hatte sie hinreichend und eindeutig verneint. Dennoch hatte der Richter an der Haftanordnung festgehalten. (ju/mgn/23.05.16 – 137)

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Deutsche Volksparteien zu „professionellen Wähler-Organisationen“ geschrumpft

Berlin, 22. April 2016 (ADN). Die Krise der Volksparteien stand im Mittelpunkt der von Anne Will geleiteten ARD-Fernsehdiskussion am Sonntagabend. Die Furcht, österreichische Zustände der gesellschaftlichen Spaltung könnten Deutschland einer ähnlichen Zerreißprobe aussetzen, ließ sich nicht zerstreuen. Im Gegenteil, meinte der Europa-Korrespondent der Tageszeitung „Die Welt“, Dirk Schümer. Gerade der SPD werde der Wind noch stärker entgegen blasen. Frankreich beweise, dass klassische Unterstützer der Sozialisten – die Arbeiterschicht – jetzt fast ausschließlich den rechten Front National wählen.

Die Beschwichtiger der Gesprächsrunde, der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der Christlich-Sozialen Union (CSU) und Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte, wiegelten ab und verharmlosten die aus Österreich nach Deutschland überspringende Alarmstimmung. Nach Kortes Meinung verkörpert Austrias seit Jahrzehnten etablierte große Koalition ein „Sonderformat des Regierens“. Allerdings seien die deutschen Volksparteien eigentlich gar keine Parteien für das Volk mehr, sondern auf das Niveau „professionell organisierter Wähler-Organisationen“ zu reduzieren. ++ (me/mgn/22.05.16 – 136)

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Bargeld als Brandschutzmauer gegen totalen Überwachungsstaat – politisch Unliebsamen soll Saft abgedreht werden

Köln, 21. April 2016 (ADN). Weit mehr als 5.000 Unterschriften trägt die vor einem Monat im Internet eröffnete Petition „Rettet unser Bargeld!“. Initiator und Unterzeichner Nummer Eins ist der Finanzexperte Prof. Max Otte, der in einer gleichnamigen Streitschrift vehement und in aller prägnanten Kürze gegen das Abschaffen des Bargeldes plädiert. Nach den Worten von Otte ist Bargeld die Brandschutzmauer gegen den totalen Überwachungsstaat. Politisch unliebsamen Personen könne man so den Saft abdrehen und das Geld sperren. Das „System“ – seien es Staaten oder Konzerne – habe Methoden der Wirtschaftsführung, von denen man in früheren Planwirtschaften nur träumen konnte. „Wer das Bargeld abschafft, der beseitigt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit einen Wesenskern der Menschenwürde,“ kritisiert Rechtsanswalt und Publizist Carlos Gebauer den unheilvollen Plan der EU-Regenten und ihrer Finanz-Lobbyisten zur schrittweisen Abschaffung des Bargeldes.

Zu den prominenten Unterstützern Ottes zählen der Fernsehmoderator Peter Hahne, der Verfassungsrechtler Prof. Albrecht Schachtschneider und der als „Mister Dax“ bekannte Finanzmarkt-Fachmann Dirk Müller. ++ (fi/mgn/21.05.16 – 135)

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