Arbeitslose I. und II. Klasse: Hartz-IV-Empfänger dürfen Job-Center-Mitarbeiter nicht anrufen

Leipzig/Berlin, 22. Oktober 2016 (ADN). Anders als Langzeitarbeitslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht. Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer der Bearbeiter. Auf dieses nun vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig per Urteil erhärtete Zwei-Klassen-System verweist die Zeitung „neues deutschland “ (nd) am Sonnabend. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährdet. Das rechtfertige, die Bekanntgabe der Nummern zu verweigern. Direkte Anrufe hätten „nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter“. Nunmehr müssen Langzeitarbeitslose weiterhin eine Service-Nummer anrufen und hoffen, das das Anliegen weitergeleitet oder vom Service-Telefinisten geklärt wird. Erfahrungsgemäß landen Betroffene in einer endlosen telefonischen Warteschleife der Arbeitsbehörde.

Nach Meinung der Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten werden Arbeitslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt. Felten äußert: „Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben“.

Einer der Klägeranwälte, Dirk Feiertag, nannte das Urteil frustrierend. Er müsse nun wohl noch rund 100 ähnliche Klagen zurückziehen. Der Leipziger Jurist hatte als Bewerber um das Oberbürgermeisteramt der Messestadt mit einer Flugblattaktion Furore gemacht. Auf Flyern hatte er die Telefonnummern der Fallmanager des Jobcenters Leipzig öffentlich gemacht und massenhaft verteilt. Das hat den Zorn der Arbeitsbehörde erregt und sie zu juristischem Vorgehen veranlasst. Damals hatte ein Gericht unterer Instanz Feiertags Vorgehen noch abgesegnet.  ++ (so/mgn/22.10.16 – 288)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Schärfere Verteilungskämpfe innerhalb des Prekariats – Bis 2018 eine halbe Million Wohnungslose

Berlin, 30. November 2015 (ADN). Die Tafeln versorgen in Deutschland mehr als eine Million arme Menschen. Dazu zählen Arbeitslose, Geringverdiener, verschuldete Rentner und Obdachlose. Sie bekommen an den Ausgabestellen Lebensmittelspenden aus Supermärkten und von Bäckern – ab und zu auch Hygieneartikel. Wie die Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Montag berichtet,  kommen nun auch immer mehr Flüchtlinge. In manchen Städten würden nun doppelt so viele Menschen anstehen wie in den Jahren zuvor. Nach Zählungen des Bundesverbandes Deutscher Tafeln sind es mehr als 200.000 Menschen aus Notunterkünften und Asylheimen, die die Hilfeeinrichtungen zusätzlich aufsuchen.

Der Trend setzt sich in anderen Lebensbereichen fort. So steigt die Obdachlosigkeit. Obwohl die Zahl der Wohnungslosen in den letzten Jahren gewachsen ist, sei kaum in den geförderten Wohnungsbau investiert worden. „Laut der BAG Wohnungslosenhilfe waren im letzten Jahr 335.000 Menschen betroffen. Das sei der höchste Stand seit zehn Jahren und im Vergleich zu 2012 eine Steigerung um 18 Prozent. Rund 40.000 lebten ‚völlig ohne Dach über dem Kopf'“, schreibt „Der Tagesspiegel“. Die Organisation erwarte bis zum Jahr 2018 eine halbe Million Wohnungslose. Zitiert wird der BAG-Vorsitzende Winfried Uhrig. Wegen des angespannten Wohnungsmarktes entstünde nun eine Rivalität, die „offensichtlich und vorhersehbar“ war. Sie sei auch gefährlich.

Ein ähnliches Bild bietet der Arbeitsmarkt. Nach Angaben des Chefs der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, sind von den derzeit rund 500.000 Bleibeberechtigten etwa 350.000 erwerbsfähig. Bei sozial schwachen Einheimischen taucht immer häufiger die Frage auf, ob die Flüchtlinge mehr wert sind als sie selbst. ++ (so/mgn/30.11.15 – 325)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

In 24 Klagen internationaler Konzerne gegen Ecuador geht es um 14 Milliarden US-Dollar

Quito, 24. Oktober 2015 (ADN). 24 Klagen internationaler Konzerne liegen derzeit gegen Ecuador vor. In den bei Schiedsgerichten anhängigen Verfahren geht es um 14 Milliarden US-Dollar. Darüber berichtet das Nachrichtenportal amerika21.de am Sonnabend aus Quito. Bei den Streitfällen wird über angebliche Verstöße gegen bilaterale Investitionsschutzverträge verhandelt.

Die geforderten Summen sind unbezahlbar, erklärte der Chef der für diesen Problemkreis zuständigen ecuadorianischen Kommission Caitisa, Piedad Mancero, auf einem Symposium an der Universität Andino. Es würde bedeuten, einen Großteil der Staatsausgaben für Strafzahlungen zu verwenden und auf staatliche Zuwendungen in den Bereichen Soziales, Bauen und Umwelt zu verzichten. Zu den klagenden Unternehmen gehört Chevron, das für große Umweltvergiftungen in Ecuador verantwortlich ist.

Caitisa war im Jahr 2013 auf Initiative der Regierung gebildet worden, um das Entstehen bilateraler Investionsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls in Frage zu stellen. Neben Ecuadorianern gehören auch ausländische Experten zu dem Gremium, das in Kürze seinen Bericht fertigstellt und veröffentlicht.

Offenbar ist auf diesem Sektor das kleine südamerkanische Land wesentlich weiter als die EU und die Bundesrepublik Deutschland, die sich bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA von den transatlantischen Verhandlungspartnern wie dumme Schuljungen hinters Licht führen lassen. Einsicht in die Verhandlungsprotokolle und andere Dokumente dürfen nur wenige bundesdeutsche Regierungsbeamte an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten in speziellen Räumen der USA-Botschaft nehmen. Notizen zu machen, ist untersagt. Bundestagsabgeordnete sind erst gar nicht berechtigt, einen Blick in die umstrittenen Papiere zu werfen. Proteste gegen die Geheimniskrämerei, die Bundestagspräsident Norbert Lammert schriftlich vorgebracht hatte, wurden zurückgewiesen oder ignoriert. Das Vorbild Ecuador sollte den Repräsentanten des bundesdeutrschen Rechtsstaats Anlass sein, gegenüber den US-Amerikanern hartnäckiger aufzutreten. Vor allem sollte der demnächst publizierte Caitisa aus Ecuador beschafft und intesiv studiert werden. ++ (iv/mgn/24.10.15 – 288)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46