Frankreich zieht wider Gender-Sprachverunstaltung zu Felde – „public viewing“ heißt öffentliche Leichenausstellung

Paris/Frankfurt am Main, 30. November 2017 (ADN). Frankreich setzt wieder einmal starke kulturpolitische Akzente. Diesmal in der Linguistik. Im Umgang mit der Muttersprache könnten sich die notorisch selbstvergessenen Deutschen von der „Grande Nation“ eine Scheibe abschneiden, schreibt zu Wochenmitte das Nachrichtenportal tichyseinblick.de, geht mit der teutonischen Sprachschlamperei hart ins Gericht und lässt den französischen Musterschüler glänzen. Premierminister Edouard Philippe habe für alle Behörden verfügt, gendersensible Schreibweisen nicht mehr zu benutzen. Gewiss mache das „academic pidgin English“ auch vor Frankreich nicht ganz halt. Aber dort stemme man sich seit einem Vierteljahrhundert immerhin dagegen, dass dieses BSE – „bad simple English“ – nicht zu sehr überhand nimmt. Der „computer“ sei in Frankreich ein „ordinateur“ und eine Direktübertragung im Fernsehen nicht „live“, sondern „en direct“. In Deutschland gebe es laut Anglizismenindex dagegen bereits an die 7.000 schier eingebürgerte Anglizismen. Dazu zählten zahlreiche Pseudoanglizismen wie „public viewing“ oder „shooting star“. Kein Engländer oder US-Amerikaner verstehe das so wie es anglomanische Deutsche meinen. „‚public viewing‘ ist nämlich mitnichten ein gemeinsames Glotzen auf eine Großleinwand, sondern eine öffentliche Leichenausstellung; und ein ’shooting star‘ ist kein neues Schlagersternchen am Himmel, sondern ein verglühender Komet“, stellt der Autor Josef Kraus richtig.

Der ehemalige Präsident des deutschen Lehrerverbandes lobt ausdrücklich Frankreichs amtlichen Feldzug gegen die gegenderte Sprache, die allmählich die Schulbücher und vor allem die Universitäten besetzt hatte. Der Zeitung „Le Figaro“ sei ein regierungsamtliches Rundschreiben zugespielt worden, das nun öffentlich werden soll. Mit diesem Erlass wolle die französische Regierung den gendersensiblen Wildwuchs an Schreibweisen wenigstens in den Amtsblättern einfangen. Sogar die Staatssekretärin für Gleichstellung Marlene Schiappa, stehe hinter der Regelung. In dem Erlass heißt es: „Die männliche Form ist eine neutrale Form, die sowohl für Männer als auch Frauen angewendet werden kann“. Es werde sich zeigen, wie sich der Erlass durchsetzt. Bildungsminister Blanquer habe wiederholt seine feindliche Haltung gegen die Genderschreibung bekundet. Kontra gibt die Stadt Paris, die weiter gendersensibel schreiben will.

„Immerhin ist Leben in die Bude gekommen“, freut sich Kraus. Das wäre auch in Deutschland angebracht, das sich mehr als 200 Professuren für Genderforschung leistet und das in Universitätsinstituten wahrlich gigantische Pseudo-Innovationen zustande bringt. Auf diese Weise mutiere das Wort „Mitarbeitergespräch“ zu Mitarbeitendengespräche, MitarbeiterInnengespräche, Mitarbeiter/innengespräche, Mitarbeiter_innengespräche und Mitarbeiter*innengespräche. Oder für Schüler, Lehrer, Professor: Schülix, Lehrix, Professix. „Um wie viel witziger und kreativer sind da doch die Namen Asterix, Obelix, Idefix, Miraculix, Majestix und Troubadix!“, so der Ex-Lehrerverbandschef und wundert sich, dass „Felix Germania“ offensichtlich keine anderen Probleme hat. ++ (li/mgn/30.11.17 – 336)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Projektmesse „100 Jahre Weimarer Republik“ – Geburtsstunde der Volkshochschulen

Weimar, 29. November 2017 (ADN). An einer Projektmesse „100 Jahre Weimarer Republik“ nahmen am Mittwoch in Weimar rund 50 Historiker, Museologen und geschichtsinteressierte Bürger aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland teil. Mit der Messe sollten möglichst viele Vorhaben, Ideen und Veranstaltungen zu den Teilnehmern kommuniziert werden, die in Vorbereitung des 2019 stattfindenden Jubiläums der Weimarer Republik und ihrer Verfassung bislang geplant sind. Stephan Zänker vom 2013 gegründeten Verein „Weimarer Republik“ verwies auf den experimentiellen Charakter der Zusammenkunft. Es sollte dabei auch eine möglichst hohe Vernetzung und Koordination zwischen den bisher bundesweit, regional und lokal entwickelten Initiativen erreicht werden. Der Vertreter des Bundesjustizministeriums, Michael Hölscher, informierte über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp einer Million Euro, mit dem die Arbeit des Vereins „Weimarer Republik“ weiter gefördert werden soll.

Zu den präsentierten Projekten gehören solche des Deutschen Marinemuseums Wilhelmshaven, der Stadt Göttingen und der Reformstadt Magdeburg. Der Deutsche Volkshochschulverband beabsichtigt, in möglichst vielen Volkshochschulen Veranstaltungen zur Weimarer Verfassung zu organisieren und zu koordinieren. Die Existenz der Volkshochschulbewegung ist maßgeblich auf die Weimarer Verfassung zurückzuführen. In deren Artikel 148 heißt es: „Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“ Mit Weimar schlug die Geburtsstunde dieser Weiterbildungseinrichtungen. Die Gründung von Volkshochschulen erfolgte in einigen Ländern – zum Beispiel Thüringen – daraufhin nahezu flächendeckend. Allein im Jahr 1919 entstanden schätzungsweise zwischen zwei- und dreihundert neue Volkshochschulen. Dazu gehörten Neugründungen in Freiburg, Essen, Dresden, Hannover, Mainz, Duisburg, Frankfurt an der Oder, Hof, Mülheim an der Ruhr und Stuttgart.

Damit die zahlreichen Initiativen, Forschungsvorhaben und Veranstaltungsprojekte auch über genügend Recherchematerial, Dokumente und Informationen verfügen, öffnet das Bundesarchiv eine Auswahl einzigartiger Quellen zur Geschichte der Weimarer Republik für jedermann. Das geschieht über das Internet. Archivgut, das eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit der Epoche ermöglicht, wird in erheblichem Umfang digitalisiert und online zur Verfügung gestellt. Es werden Filme, Fotos, Dokumente und Töne präsentiert. Allein aus staatlichen Akten und Unterlagen privater Herkunft werden seit dem zweiten Quartal dieses Jahres über einen Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich mehr als vier Millionen „Digitalisate“ hergestellt. Der Online-Start des Portals ist der 22. März 2018. Bereits jetzt sind 1.500 relevante Akten zugänglich. Darunter sind Akten aus der Reichskanzlei sowie des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlins. Weiterhin besteht Zugriff zu 85 Dokumentarfilmen, 30 Tonaufnahmen, 4.359 Fotografien und 1.311 Plakaten. ++ (hi/mgn/29.11.17 – 335)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Strafverfahren gegen „Schwarzfahrer“ eingestellt

Leipzig, 28. November 2017 (ADN). Das Strafverfahren gegen einen „Schwarzfahrer“ wurde am Dienstag in Leipzig vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte war nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in die Berufung vor dem Landgericht Leipzig gegangen. Das entschied nunmehr, das Verfahren so lange einzustellen, bis das Oberlandesgericht Dresden über den Revisionsantrag in einem vorangegangenen Rechtsstreit – ebenfalls zum Straftatbestand „Leistungserschleichung“ – geurteilt hat. Die Argumentation des Beklagten ruhte auf drei Säulen: zunächst hatten die Fahrkartenkontrolleure einen falschen Namen des angeblich blinden Passagiers registriert. Zudem berief sich der Betroffene auf den Tatbestand, dass er mit solchen Fahrten bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seinen ihm zustehenden und bis heute nicht ausgezahlten Vermögensanteil am DDR-Volkseigentum abstottert. Seine dritte Begründungskette reicht in die Rechtsgeschichte. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten nach Kriegsende sämtliche während der Nazizeit von März 1933 bis Mai 1945 eingeführten Gesetze außer Kraft gesetzt und für unbefristet rechtsunwirksam erklärt. Dazu zählen auch einige Straftatbestände, die trotz der Grundsatzentscheidung der Alliierten bis in die Gegenwart in der praktischen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Dazu gehören Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Vortäuschen einer Straftat.

Eine Gruppe engagierter Juristen in Hessen hat vor einiger Zeit hinsichtlich des Bagatelldelikts „Schwarzfahren“ eine umfassende Untersuchung vorgenommen. Dabei waren sie zu der Erkenntnis gekommen, dass in Deutschland deswegen jährlich Hundertausende zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt werden. ++ (ju/mgn/28.11.17 – 333)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Schäfer-Gümbel: SPD-Gründungsmythos im Aufstand der Schlesischen Weber verankert

Leipzig, 27. November 2017 (ADN). Digitalisierung, Dekarbonisierung und Globalisierung sind die drei Megatrends, denen die deutsche Gesellschaft gegenübersteht. Das stellte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Thorsten Schäfer-Gümbel, am Montagabend in Leipzig in einer Podiumsdiskussion über sozialdemokratische Wirtschaftspolitik der Zukunft fest. Um die Dimensionen dessen zu verdeutlichen, erläuterte der SPD-Politiker aus Hessen einen Vergleich aus der Automobilindustrie. Dieser das Rückrat der deutschen Wirtschaft symbolisierende Sektor führt beim Verbrennungsmotor rund 1.400 Bauteile zur Produktion eines Kraftfahrzeugs zusammen. Bei der Herstellung eines elektrisch betriebenen Automobils, dem beste Zukunftschancen vorausgesagt werden, sind es nur noch 200 Bauelemente. Das werde, so Schäfer-Gümbel, äußerst harte Konsequenzen für die Beschäftigungslage haben. Es sei Aufgabe seiner Partei und liege in ihrem Gründungsmythos verankert, der mit dem Weberaufstand in Schlesien untrennbar verbunden ist, diese existentiellen ökonomischen Mutationen nicht auf die Knochen der betroffenen Menschen gehen zu lassen. Gerechtigkeit sei ein Gestaltungsprinzip, in dessen Kern gute, sichere und gesunde Arbeitsplätze stehen. „Das ist der spezifische Zugang der SPD zu diesem Thema“, so der designierte SPD-Spitzenkandidat seines Bundeslandes. ++ (ts/mgn/27.11.17 – 332)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Fake News über gravierende Ereignisse der deutschen Novemberervolution 1918/19

Weimar, 26. November 2917 (ADN), Es gibt keine Original-Bilder der Ausrufung der Republik vom Berliner Schloss – weder von Philipp Scheidemann noch von Karl Liebknecht. Was dazu an bildlichen Darstellungen verbreitet wird, sind Fake News aus der Zeit der deutschen Novemberrevolution 1918/19. Wie auf einer am Sonntag in Weimar beendeten dreitägigen internationalen Fachtagung von Historikern weiter festgestellt und erläutert wurden, sind auch die betreffenden Ansprachen der beiden sozialistischen Politiker nicht mitstenographiert worden. Das wäre bei solch bedeutenden historischen Vorgängen unabdingbar gewesen. Alles der Nachwelt dazu Überlieferte sei erst später in die Ereignisse dieses gravierenden gesellschaftlichen Umbruchs hineininterpretiert worden. Die doppelte Ausrufung der Republik verkörpere reine Symbolik. Dazu gehöre auch, dass Liebknecht genau an das Fenster des Schlosses getreten sein soll, von dem aus Kaiser Wilhelm II. bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs verkündet hatte, erkenne keine Parteien mehr, erkenne nur noch Deutsche.

Dass in den Chaos-Tagen der Revolution dann in der Weimarer Republik überhaupt eine demokratische Grundordnung zustande kam und erst nach 13 Jahren – und nicht schon sehr viel früher  – zusammenbrach, bezeichnete Prof. Jens Hacke von der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg als eine Art Wunder. Es handele sich also keinesfall nur um eine Geschichte des Scheiterns. Damals hätten die Militärs nicht nicht nur Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht mit dem Tode bedroht, sondern auch andere führende Köpfe der politischen Umwälzung. Umgekehrt fürchteten Monarchisten und andere konservative Kräfte selbst, umgebracht zu werden. Dass es – wider Erwarten – nicht geschah, hatte die Bündelung ihrer Kräfte zur Folge, hob die Direktorin der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, Prof. Kirsten Heinsohn, hervor. Prof. Ingrid Sharp, Lehrstuhlinhaberin für deutsche Kultur- und Gendergeschichte an der Universität Leeds, setzte sich mit der Frauenbewegung während der Novemberrevolution und der Weimarer Republik auseinander. Mark Jones, Research Fellow an der Freien Universität Berlin und am University College Dublin, erörterte Gewalt- und Mordexzesse während der Novemberrevolution.

Die Tagung wurde von der Forschungsstelle Weimarer Republik der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Verein Weimarer Republik organisiert und koordiniert. Der Verein wurde im Jahr 2013 von engagierten Bürgern gegründet. Er verfolgt das Ziel, an die Weimarer Republik zu erinnern. Das gilt insbesondere für das bevorstehende 100. Jubiläum der Novemberrevolution. Einige der damaligen Probleme sind erstaunlich aktuell und es können aus dieser Zeit wertvolle Lehren gezogen werden. Mit Projekten und Veranstaltungen soll dafür geworben werden, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern täglich neu erkämpft werden muss. ++ (hi/mgn/26.11.17 – 331)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio vergleicht mit Weimarer Republik

Düsseldorf, 25. November 2017 (ADN). „Im Scheitern von Jamaika liegt eine neue Chance, die längst eingetretene  Spaltung des Landes mit den Mitteln der Demokratie zu heilen.“ Zu dieser Einschätzung kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in der Wochenendausgabe des „Handelsblatts“. Aufgrund der völlig neuen Parteienkonstellation und der Verhaltenspraxis der Parteien stellten sich plötzlich Verfassungsfragen, die gar nicht vertraut sind. Müsse eigentlich ein neuer Bundestag einen Kanzler wählen, oder könne er theoretisch auch vier Jahre lang mit einer geschäftsführenden Regierung iregendwie über die Runden kommen. Manchen Demokratietheoretikern trete sogar ein Funkeln in die Augen bei der Vorstellung, wie alle Aufmerksamkeit sich schlagartig auf das Parlament richten würde. Jedoch wäre eine solche Revitalisierung der parlamentarischen Debatte erkauft mit dem Verlust an Berechenbarkeit und Autorität der Regierung.

Di Fabio vergleicht mit der Lage während der Weimarer Republik: „Nach dem Scheitern der Sondierung liegt der Ball jetzt beim Bundespräsidenten. Das Grundgesetz hat dieses Amt im Verhältnis zu Weimar eigentlich auf das Repräsentative zurechtgestutzt. Anderes gilt nur, wenn es an einer stabilen Parlamentsmehrheit für die Regierung fehlt.  Dann gerät der Präsident in eine politische Reserveposition. Eine der verheerenden Krankheiten Weimars war, dass seit 1930 mit der Regierung Brüning der Reichskanzler ohne Kanzlermehrheit im Parlament war und deshalb abhängig wurde von den Eingebungen des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungsrecht und Reichstagsauflösung drohen und agieren konnte.“ Der Bundespräsident könne nicht wie einst Hindenburg zum Schaden des Parlamentarismus regieren. Aber er könne jetzt dem Bundestag einen Vorschlag zur Wahl des Kanzlers machen. Sei das Angela Merkel, käme Artikel 63 Abs. 4 des Grundgesetzes in Betracht. Wenn er ernenne sie zur „Minderheitskanzlerin“ ernennt, befinde sie sich wieder regulär im Amt und nicht mehr geschäftsführend. Auch die Auflösung des Bundestages wäre eine Möglichkeit. Aber auch Martin Schulz könne von Steinmeier als Bundeskanzler vorgeschlagen werden und dies letztlich mit einfacher Mehrheit auch tatsächlich werden. ++ (vf/mgn/25.11.17 – 330)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101

3,5 Millionen Überprüfungen durch Radikalenerlass – Berufsverbot zielte auf Einschüchterung durch Existenzvernichtung

Leipzig, 24. November 2017 (ADN). Leipzig ist der erste ostdeutsche Standort gewesen, an dem die Ausstellung „Vergessene Geschichte – Berufsverbot“ Station gemacht hat. Am Freitag schloss die Exposition in der Universität Leipzig ihre Pforten. Zuvor war die von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote gestaltete Präsentation über als Radikalenerlass bekanntgewordene politische Verfolgung, die vor 45 Jahren von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder zu „Fragen der inneren Sicherheit“ der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, in 35 Städten Westdeutschlands gezeigt worden. Aufgrund der damaligen Entscheidung wurden nach 1972 zehntausende politische Gegner „in obrigkeitsstaatlicher Manier ausgeschnüffelt und mit Berufsverbot gemaßregelt. Dieses Vorgehen wurde innen- und außenpolitisch geleugnet“, heißt es in dem Prospekt zu der Exposition.

Zur Eröffnung hatten Cornelia Booß-Ziegling und Rolf Günther in einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung als seinerzeit Betroffene aus eigenem Erleben über diese Vorgänge berichtet. Im Laufe mehrerer Jahrzehnte hätten 3,5 Millionen Überprüfungen stattgefunden. Dabei seien 25.000 bis 30.000 Verdächtige herausgefiltert worden. Mehr als 10.000 Berufsverbotsverfahren habe es gegeben, in deren Folge 2.250 Bewerber nicht eingestellt und 256 Beamte entlassen worden sind.

Ziel des Radikalenerlasses war die Vernichtung der materiellen Existenz. Die Betroffenen konnten entweder ihre Ausbildung nicht abschließen oder die erlernten Berufe bzw. nicht mehr ausüben, weil die Tätigkeitsfelder vom Staat monopolisiert waren. Berufsverbote hatten daher lebenslange existentielle Auswirkungen. ein solches Vorgehen hat in Deutschland eine lange unrühmliche Tradition im 19.Jahrhundert. Diese Politik begann mit den Karlsbader Beschlüssen 1819 gegen „revolutionäre Umtriebe, demagogische Verbindungen und geistige Vorbereitungen des Umsturzes“ sowie mit den preußischen Notverordnungen gegen „unzuverlässige Elemente“ nach der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution von 1848/49. Als weitere Höhepunkte obrigkeitsstaatlicher Repression folgten das „Sozialistengesetz“ von 1878 und die Verfolgung von Pazifisten durch die Militärjustiz im Ersten Weltkrieg. ++ (ip/mgn/24.11.17 – 329)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpreess.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Elektromobilität verlangt generelle Rohstoff-Wende

Stuttgart, 23. November 2017 (ADN). Das zunehmende Drängen hin zur Elektromobilität verlangt nach einer generellen Rohstoff-Wende. Näheres erläutert die „Stuttgarter Zeitung“ am Donnerstag, in dem sie die neuen Notwendigkeiten und Trends scharf analysiert. Die Abkehr von den Verbrennungsmotoren hin zu Elektroantrieben erfordere eine ganz andere Rohstoffbasis. Lithium, Kobalt, Nickel, Grafit und Mangan treten in den Vordergrund. Sie nehmen 65 Prozent der Herstellungskosten für die Batteriezellen in Anspruch. Beispielsweise stecken in einer E-Golf-Batterie elf Kilogramm Lithium und in der Batterie des Tesla-Modells S 85 acht Kilgramm Kobalt. Infolgedessen rücken die Staaten als Rohstoffquellen ins Rampenlicht, in denen abbauwürdige Vorräte lagern. Dazu gehört neben Kongo das sogenannte Lithium-Dreieck Argentinien-Chile-Bolivien. Aus Europa werden nur Portugal, Österreich und Serbien genannt. In Deutschland regen sich im Erzgebirge Aktivitäten in dieser Richtung.

Das sind Erkenntnisse, die sich aus einer Studie des Freiburger-Ökoinstituts ergeben, die für die Initiative Agora Verkehrswende erarbeitet wurde. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Entwicklung ist das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien. Feste Wiedergewinnungsquoten für einzelne Schlüsselmaterialien sind nach Ansicht der Autoren der Studie ein zentrales Element. Nach den Worten von Matthias Buchert vom Freiburger Ökoinstitut sollten Wiedergewinnungsquoten von mehr als 90 Prozent sollten das Ziel sein. Damit komme man an die Rückgewinnung von Blei aus den herkömmlichen Blei-Säure-Batterien heran. ++ (ek/mgn/23.11.17 – 328)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Architekt des Hartz-IV-Gefängnisses gegen Neuwahlen

Berlin, 22. November 2017 (ADN). „Doch da meldet sich der Mann mit der weißen Föhnfrisur in der Diskussion, Frank-Walter, der Architekt des Hartz-IV-Gefängnisses, steckt den Kopf aus dem Schloss Bellevue in die Berliner Herbstluft und mahnt, ‚den Auftrag nicht an den Wähler zurückgeben.‘ Genau, wo kämen wir da hin, wenn das Wahlvolk selbst den Salat, den es gewählt hat, neu mischen dürfte“. Mit solcher Ironie und Satire bewertet Ulrich Gellermann auf seinem Portal rationalgalerie.de die außergewöhnlich seltene Rolle eines Bundespräsidenten im Machtspiel. 

Der Autor zitiert Steinmeier in einem gezielten verbalen Konglomerat, das größtes Misstrauen gegenüber dem wählenden Bürger offenbart: „Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die verhandelnden Parteien ernsthaft das Risiko von Neuwahlen heraufbeschwören wollen“. Die despektierlichen Worte über Wähler und Neuwahlen lassen darauf schließen, dass die bundesdeutsche Führungsschicht möglichst ohne Bürger-Berührung die Regierungshebel weiterreichen und dennoch in der Hand behalten will.  Gellermann stellt fest, dass Steinmeiers Karriere immer in der zweiten Reihe verlief. Im Windschatten von Gerhard Schröder habe er kein Risiko gekannt. ++ (pl/mgn/22.11.17 – 327)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Hamburger Justiz statuiert Exempel

Hamburg, 21. November 2017 (ADN). Je mehr Staatsanwaltschaft und Richter versuchen, Fabio V. trotz fehlender Beweise hinter Gittern zu halten, desto mehr entfernen sie sich vom Rechtsstaat. Zu dieser Einschätzung kommt die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Dienstag angesichts von Vorgängen in der Hamburger Justiz um einen italienischen Teilnehmer an den Protestaktionen gegen den G-20-Gipfel in der Hansestadt. „Dieser 18-jährige sitzt seit vier Monaten in Haft. Die Anklage beruht allein auf seiner Teilnahme an einer Demo – er selbst soll keine Gewalt ausgeübt haben. In welcher Stadt ist Fabio V. angeklagt A) Ankara B) Hamburg“, zitiert das Printmedium aus der ZDF-Satiresendung „Heute-Show“. Von Anfang an hätten die Hamburger Behörden mit ihren Aussagen ungeniert deutlich gemacht, dass an dem Aktivisten ein Exempel statuiert werden soll. Das Oberlandesgericht diktiere dafür noch vor der Hauptverhandlung dem Amtsgericht das Urteil. „Die Richter attestierten dem nicht Vorbestraften zudem eine Verhaltensprognose, obwohl kein Psychologe je mit ihm gesprochen hatte. Fabio V. wurde aufgrund angeblicher ‚Neigungen‘ zum Kriminellen und Terroristen erklärt, der gerade dem Jugendalter Entwachsene entmenschlicht, “ so die Zeitung. Ziel sei es, abzuschrecken und die staatliche Gewalt während des G-20-Gipfels zu legitimieren. Ein öffentlich auftretender, unbeugsamer Demonstrant solle gebrochen und die Grundlage für knallharte Strafen in folgenden Prozessen geschaffen werden. ++ (ju/mgn/21.11.17 – 326)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46