Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ aus Sozialrecht streichen

Berlin, 12. Februar 2018 (ADN). Etwa 20 Millionen Menschen haben seit 2005 Arbeitslosengeld II bezogen und sind in gewisser Weise gedemütigt worden. Sie haben das auch auf die SPD zurückgeführt. Jetzt muss diese Partei dafür sorgen, dass sie wieder erkennbar wird. Das schreibt der Kölner Sozialwissenschaftler Prof. Christoph Butterwegge am Dienstag in der Zeitung „junge Welt“ in einem Gastkommentar. Mit den sogenannten Hartz-Gesetzen seien zahlreiche Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Arbeitssuchende eingeführt worden.

Der renommierte Sozialexperte nennt und erläutert neun Regelungen, die nun zurückgenommen, abgeschafft oder geändert werden müssen, Nur dann könne man „Hartz IV hinter sich lassen“. Einer seiner Vorschläge lautet, das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Es stamme aus dem Fürsorgerecht der Weimarer Republik und hieß damals „Familiennotgemeinschaft“. Es handele sich dabei um eine ausgeweitete Kollektivhaftung, die es nicht geben darf. ++ (so/mgn/12.02.19 – 043)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Frisierte Arbeitsmarkt-Statistiken – Langzeitarbeitslose werden weggerechnet

Nürnberg/Berlin, 18. Juli 2017 (ADN). Die wenigsten Langzeitarbeitslosen finden Arbeit. Doch anstatt deren Förderung zu verbessern, schafft die Bundesregierung lieber Rücklagen. Das schreibt die Zeitung „neues deutschland“ (nd) am Dienstag nach Bekanntwerden neuester Zahlen aus der Bundesagentur für Arbeit. Nur jeder achte Langzeitarbeitslose, den die Bundesagentur nicht mehr als solchen zählt, habe eine reguläre Beschäftigung gefunden.

Wie dieser Schwund an Langzeitarbeitslosen vonstatten geht und damit die gesamte Arbeitslosenstatistik frisiert wird, erläutert die Zeitung in vielen Einzelheiten: „Unter den Langzeitarbeitslosen, die in der Arbeitsmarktstatistik nicht mehr auftauchen, befinden sich 308.984 Personen, die eine Aus- oder Fortbildung anfingen, was auf den ersten Blick vielversprechender erscheint, als es ist. Denn nur 10.340  Personen hatten ein Studium oder eine Berufsausbildung begonnen. 298.644 nahmen an ’sonstigen Ausbildungen oder Maßnahmen‘ teil – in der Regel von der Agentur für Arbeit geförderte Seminare zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der statistische Trick, den die Bundesagentur dabei anwendet, ist, nach Beendigung der Maßnahme die Teilnehmer nicht länger als Langzeitarbeitslos zu zählen. Genauso wenig wie jene 507.304 Personen, bei denen eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden war, oder jene 45.227, die ‚aus dem Erwerbsleben ausschieden‘, also in Rente gingen. ++ (so/mgn/18.07.17 – 200)

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Arbeitslose I. und II. Klasse: Hartz-IV-Empfänger dürfen Job-Center-Mitarbeiter nicht anrufen

Leipzig/Berlin, 22. Oktober 2016 (ADN). Anders als Langzeitarbeitslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht. Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer der Bearbeiter. Auf dieses nun vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig per Urteil erhärtete Zwei-Klassen-System verweist die Zeitung „neues deutschland “ (nd) am Sonnabend. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährdet. Das rechtfertige, die Bekanntgabe der Nummern zu verweigern. Direkte Anrufe hätten „nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter“. Nunmehr müssen Langzeitarbeitslose weiterhin eine Service-Nummer anrufen und hoffen, das das Anliegen weitergeleitet oder vom Service-Telefinisten geklärt wird. Erfahrungsgemäß landen Betroffene in einer endlosen telefonischen Warteschleife der Arbeitsbehörde.

Nach Meinung der Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten werden Arbeitslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt. Felten äußert: „Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben“.

Einer der Klägeranwälte, Dirk Feiertag, nannte das Urteil frustrierend. Er müsse nun wohl noch rund 100 ähnliche Klagen zurückziehen. Der Leipziger Jurist hatte als Bewerber um das Oberbürgermeisteramt der Messestadt mit einer Flugblattaktion Furore gemacht. Auf Flyern hatte er die Telefonnummern der Fallmanager des Jobcenters Leipzig öffentlich gemacht und massenhaft verteilt. Das hat den Zorn der Arbeitsbehörde erregt und sie zu juristischem Vorgehen veranlasst. Damals hatte ein Gericht unterer Instanz Feiertags Vorgehen noch abgesegnet.  ++ (so/mgn/22.10.16 – 288)

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