Wissenschaftler fordern unabhängige Forschung zu Umwelthormonen und UNO-Kontrolle

Paris, 30. November 2016 (ADN). Die französische Tageszeitung „Le Monde“ hat am Mittwoch einen offenen Brief von 100 Wissenschaftlern veröffentlicht. Die Unterzeichner des Schreibens fordern, die Forschung zu Umwelthormonen unter UNO-Aufsicht zu stellen und damit deren Unabhängigkeit zu schützen. Der Hauptvorwurf der Wissenschaftler besteht darin, dass die Industrie versuche, strengere Richtlinien für Untersuchungen, Produktion und Einsatz dieser endokrinen Stoffe zu verhindern. Dazu kaufe sie wissenschaftliche Gutachten und Forscher, die vorliegende Analysergebnisse verdrehen. Die Industrie verzerre mit diesen Methoden die wissenschaftliche Debatte und erwecke den Eindruck, dass bestimmte Erkenntnisse nicht gesichert sind.

Im Juni dieses Jahres legte die EU-Kommission Kriterien vor, um sogenannte endokrine Desruptoren (EDC) in Pflanzenschutzmitteln und in Bioziden zu identifizieren. Daraufhin hatten einige deutsche Einrichtungen wie das Umweltinistitut München und Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) mit einem Appell an die Bundeministerien für Umwelt und Landwirtschaft reagiert. Darin wird festgestellt, dass die neuen EDC-Kriterien auch keinen Schutz für Mensch und Umwelt bieten.  

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind bis zu 800 endokrine Stoffe bekannt bei denen eine endokrine Wirkung nachgewiesen oder vermutetet wird. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die beispielsweise in Plastikflaschen, Kosmetika, Spielzeug und Kassenbons enthalten sein können. Zu den von ihnen ausgehenden langfristigen Gefährdungen gehören Unfruchtbarkeit und die Transformation des menschlichen Geschlechts. ++ (ch/mgn/30.11.16 – 327)

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Grundbedarf bei drei Millionen Hartz-IV-Empfängern nicht gedeckt – Vier von neun Basisgütern fehlen

Berlin, 29. November 2016 (ADN). Viele Millionen Deutsche können sich trotz staatlicher Leistungen nicht die grundlegenden Ausgaben im täglichen Leben leisten. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik offenbaren große Lücken im deutschen Sozialstaat. Das berichtet am Dienstag das Nachrichtenportal RT Deutsch. Ganze 30,1 Prozent der ALG-II-Bezieher seien von „erheblicher materieller Entbehrung“ betroffen. Dieser Fall liege vor,  wenn für vier von  mindestens neun Basisgütern das Geld nicht reicht. Das fristgerechte Begleichen der Mietzahlungen zähle ebenso dazu wie ein halbwegs gefüllter Kühlschrank. Auch die Ausgaben für Strom, Gas und Wasser würden bei der Erhebung berücksichtigt. Dazu gehöre zur Teilhabe an der Gesellschaft auch der Besitz einer Waschmaschine, eines Fernsehgeräts und die Möglichkeit, in Urlaub zu fahren.

Als besonders bedenklich bezeichnet es das Medium, dass im wirtschaftlich stärksten Land  in Europa weit mehr Menschen in diese Armutskategorie fallen als im Rest Europas. Im EU-Schnitt liege die Vergleichszahl bei 25,2 Prozent und damit fünf Prozent unter der Erhebung für Deutschland.

Außerdem verweist RT Deutsch auf weitere besorgniserregende Tatbestände: „Trotz der äußerst knappen Kalkulation der staatlichen Leistungen gab das Bundessozialministerium im August dieses Jahres bekannt, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Mehrzahlungen haben, um einen eigenen  privaten Notvorrat anzulegen. Zuvor hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein neues Zivilschutzkonzept vorgestellt und darin geraten, dass ein Haushalt mit vier Personen Nahrungsmittel und Getränke im Wert von 300 Euro vorrätig halten sollte. Angesichts der aktuellen Zahlen, die zeigen, dass mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland schon bei der Finanzierung der Alltagsanforderungen scheitern, offenbart sich hier jedoch ebenfalls eine beträchtliche Lücke. ++ (so/mgn/29.11.16 – 326)

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Ghandi wäre nach deutschem Strafrecht ein Gewalttäter – Gesetze bis heute mit NS-Ideologie durchsetzt

Leipzig, 28. November 2016 (ADN). „Das Strafgesetzbuch ist eigentlich nie richtig reformiert worden – nur ein Flickwerkteppich, aber nie der große Wurf“. Das erklärte die Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Strahlendorff-Grüttemeier am Montag im Rundfunk. Sie antwortete damit auf die Frage des Hörers Karl-Heinz Fengner beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), wie viele Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafrecht heute noch von NS-Paragraphen bestimmt werden und warum diese nicht schon längst reformiert worden sind. Das wohl bekannteste Beispiel eines solchen Paragraphen, der seit der NS-Zeit gilt, sei der Paragraph 211. Seit dem Jahr 1941 lautet er: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Nach den Worten von Strahlendorff sollte im Nationalsozialismus ein Tätertyp als Volksschädling herausgearbeitet werden. Da sollte es eben eine Volksgemeinschaft geben, die Volksschädlinge aussortiert, um einen starken Volkskörper zu haben. Wichtiger als die Tat sei – typisch für NS-Ideologie – die Motivation des Täters.  Strahlendorff nannte weitere Delikte, die aus der Nazi-Zeit stammen. Dazu zähle die Nötigung. Danach würde der friedfertige Mahatma Gandhi wegen seiner Sitzproteste in Deutschland als Gewalttäter wegen Nötigung verurteilt.

Die Ursache für den nationalsozialistischen Ungeist im bundesdeutschen Recht sieht die Berliner Anwältin, die die Initiative Nazifreies Recht gegründet hat, darin, dass in der Nachkriegszeit viele NS-Juristen einfach weiterbeschäftigt wurden. Im Falle des Nötigungsparagraphen gehe die bis heute gültige Auslegung auf den Nazirichter Paulheinz Baldus zurück, der später am Bundesgerichtshof (BGH) jahrelang Recht sprach. Die „personelle Kontiuität“ hat fatale Folgen gehabt, gestand kürzlich Bundesjustizminister Heiko Maas ein. „Viele Gesetze wurden nur sehr oberflächlich entnazifiziert. Nazigesetze erhielten dadurch einen demokratischen Segen und das führt dazu, dass wir bis heute in den Gesetzen Ideen und Formulierungen haben, die aus der NS-Zeit stammen.“

Wie MDR Aktuell auf Nachfrage im Bundesjustizministerium erfuhr, ist eine komplette Reform oder Überprüfung aller Rechtsnormen nicht nötig. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 150 Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit aufgehoben worden. Übrig seien jetzt nur noch 31 Paragraphen, von denen einige wie das Patentgesetz und das Depotgesetz schon reformiert seien. Der Rest werde noch überprüft. Auch die alltäglichen Straftatbestände Unfallflucht und Erschleichen einer Beförderungsleistung gehören zu den Paragraphen mit starker nationalsozialistischer Prägung.++ (ju/mgn/28.11.16 – 325)

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Ex-UNO-Generalsekretär Kofi Anan: Fernbleiben von Mitgliedern des Sicherheitsrates vom ICC inakzeptabel

München, 27. November 2016 (ADN). Es ist ungeheuerlich, dass nur zwei der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates das Römische Statut unterzeichnet haben und somit auch Mitglieder des Internationalen Gerichtshofes (ICC) sind – das Vereinigte Königreich und Frankreich. So urteilt der ehemalige UN-Generalsekretär, Kofi Anan, in der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Das mache den Gerichtshof in Den Haag anfällig für die Anschuldigung, doppelte Standards anzulegen. Es sei ganz und gar inakzeptabel, dass Staaten  mit einer speziellen und historischen Verantwortung für Weltfrieden und Sicherheit die Rechtmäßigkeit  des Gerichtes auf diese Weise untergraben. Diejenigen, die eine globale Führungsrolle für sich beanspruchen, sollten auch beim ICC beispielhaft vorangehen. Zudem sei diie Qualität der Ermittlungen des Strafgerichtshofs in Frage gestellt worden, wie auch die langwierigen Verhandlungen, die er führt, sowie seine Fähigkeit, Zeugen zu beschützen.

„Diese Unzulänglichkeiten müssen angegangen werden. Sie müssen aber Gründe dafür sein, den Gerichtshof  bei seinen Anstrengungen, sie zu beseitigen, zu unterstützen – und nicht dafür, ihn zu verlassen. Immerhin ist der Gerichtshof eine der bedeutendten Errungenschaften der internationalen Gemeinschaft seit dem Ende des Kalten Krieges,“ schreibt Anan. Der Internationale Gerichtshof sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Durchsetzung der Menschenrechte. Afrika wolle und brauche diesen Gerichtshof.  Diese Botschaft richtete der Ex-Chefdiplomat insbesondere an die afrikanischen Länder Burundi, Gambia und Südafrika. Diese Staaten hatten unlängst ihren Rückzug aus dem ICC angekündigt. ++ (vk/mgn/27.11.16 – 324)

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Ein Drittel von Frankreichs Kernreaktoren außer Betrieb – Auffälliges Schweigen der Medien

Zürich/Paris, 26. November 2016 (ADN). Ein Drittel der französischen Kernkraftwerke ist gegenwärtig nicht am Netz und produziert keinen Strom. Es handelt sich um 21 von 58 Nuklearreaktoren. Darüber berichtet die Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in ihrer jüngsten Ausgabe. Im Normalfall gingen Kernkraftwerke einmal pro Jahr  vom Netz für Wartungsarbeiten, zum Austausch von Brennstäben und für Nachrüstungen. Die jetzigen Abschaltungen seien nicht geplant, sondern von der Autorite de surete nucleaire (ASN) als präventive Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung angeordnet. Einige Anlagen seien direkt per Dekret außer Betrieb gesetzt worden. Bei gerade in Wartung befindlichen Anlagen werden zusätzliche Überprüfungen vorgenommen, die die Stillegung um Monate verlängert.

Rückblickend produziert Frankreichs Atomindustrie so wenig Strom wie seit 18 Jahren nicht mehr. Im französischen Kraftwerksneubau von Flamanville wurden in bereits installierten Teilen des Reaktordruckbehälters Anomalien in den verwendeten Stählen gefunden. „Die notwendige Bruchzähigkeit der Materialien wird nicht erreicht. Leckagen und freiwerdende Radioaktivität im Reaktorbetrieb sind nicht auszuschließen“, schreibt Autor Dr.-Ing. Ernst Pauli. Die ASN habe klare Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen. Er ziehe den Hut vor den Beamten und Ingenieuren, die schmerzliche, aber klare Schlüsse aus dem bis jetzt Bekannten gezogen haben. „Sie haben eine grosse Zahl von möglicherweise nicht sicheren Kernkraftwerken vom Netz genommen und haben umfangreiche Untersuchungen angeordnet.“

Angesichts der beachtlichen Mängel bleibt es in der Öffentlichkeit bemerkenswert still. „Es finden sich keine Meldungen zu diesem Thema in den Main-Stream-Medien, und selbst ein eifriger mit dem Thema Kernkraft beschäftigter Internet-Rechercheur findet entsprechende Seiten und Mitteilungen nur zufällig“, heißt es in dem Bericht. Die neue Situation in Frankreich weise darauf hin, dass, die oft angeführten Sicherheitsnachweise für die Keernkraftwerke einmal mehr Makulatur sind. Nach 30, 40 oder mehr Jahren entdecke man plötzlich Materialfehler, Qualitätsmängel und Manipulationen. ++ (ga/mgn/26.11.16 – 323)

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GEZ-Rebellion wächst rasant – Heer der Verweigerer auf mehr als acht Millionen gestiegen

Berlin, 25. November 2014 (ADN). Der Widerstand gegen den GEZ-Zahlungszwang in Deutschland wächst rasant und bringt in immer kürzer werdenden Abständen neue „Helden“ der Rebellion gegen die mittlerweile als Meinungsdikatur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstaltenen empfundenen Bandagen hervor. Von der jüngsten Widerständlerin berichtet die Wochenzeitung „Berliner Abendblatt“ in der aktuellen Ausgabe. Kathrin Weihrauch verweigerte dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die Entrichtung des Zwangsbeitrags in Höhe von 309, 26 Euro, den der Sender ihr allein für das Jahr 2013 abverlangen wollte. „Nachdem Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gescheitert waren und die GEZ-Rebellin auch noch eine Vermögensauskunft verweigerte, erwirkte das Landgericht Brandenburg/Havel eine Erzwingungshaft. Sechs Monate sollte Kathrin Weihrauch hinter Gitter. Jetzt hat der Sender klein beigegeben und seinen Antrag auf Haftanordnung gegen die Schuldnerin zurückgezogen. Ein historischer, wegweisender Sieg,“ urteilt die Wochenzeitung. Allerdings sei der Rückzug des rbb nicht auf Einsicht zurückzuführen gewesen, denn die Fernseh- und Rundfunkanstalt scheute vor der Konsquenz eines Bumerangs zurück. er sollte nämlich erst einmal die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Deliquentin bezahlen. Das wären pro Tag 146, 87 Euro gewesen und für die gesamte Haftzeit 26.436,60 Euro.

Ein Präzedenzfall war der Vorgang allerdings nicht, denn bereits vor einigen Monaten hatte sich in Thüringen ein ähnlicher Vorfall ereignet. Sieglinde Baumert aus der Kleinstadt Geisa in der Rhön hatte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ebenfalls die GEZ-Zahlung von 191 euro verweigert, wurde sogar tatsächlich verhaftet und in einer sächsischen Frauen-Haftanstalt eingesperrt. Der öffentliche Sturm der Entrüstung nahm dann derart Fahrt auf, dass sowohl die Sendeanstalt als auch die Justiz der Betroffenen nach 61 Tagen  ohne nähere Begründung die Rückkehr in die Freiheit „schenkten“. 

Inzwischen sollen rund vier Millionen Bürger die GEZ-Zahlungen verweigern. Zählt man die 4,3 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – hinzu, die auf Antrag von der Zwangsgebühr befreit werden können, gehören zum Heer der Revolte inzwischen mehr als acht Millionen Bürger. ++ (me/mgn/25.11.16 – 322)

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Europas „Weißer Elephant“ ohne Lobby – 250.000 deutsche Kreativfirmen nicht wahrgenommen

Berlin, 24. November 2016 (ADN). Die Kreativbranche Europas könnte der größte Wirtschaftssektor des Kontinents sein. Aber sie hat als „Weißer Elephant“ keine politische Lobby. Aufgrund ihrer Zersplitterung und dem Fehlen von Verbandsorganisationen wird sie gar nicht wahrgenommen. Das erklärte der Vorsitzende und Gründer der Intergruppe „Kultur- und Kreativindustrie in Europa“, Christian Ehler, am Donnerstag in Berlin. In Deutschland betreffe das 250.000 Firmen. Eine der Ursachen liege darin, dass dieser Bereich gar nicht definiert und kein geschlossener Sektor ist wie beispielsweise die Stahlindustrie. Um die Bedeutung der Kreativen zu illustrieren, wies der Abgeordnete des Europäischen Parlaments darauf hin, dass vom Design allein ein Drittel der Einnahmen in der Automobilindustrie abhängen. In Deutschland halte man Ästhetik für etwas Zweifelhaftes, weil es ihr angeblich an Nützlichkeit mangelt.

Die Chefredakteurin der Modezeitschrift VOGUE Deutschland, Christiane Arp, bestätigte die Einschätzung des Europaparlamentariers. Erst als sie den „Fashion Council Germany“ in Anlehnung an einen Verein gegründet hatte, sei dies der erste Schritt gewesen, um Mode als Teil der Kultur und Wirtschaft im öffentlichen Bewusstsein und bei den Behörden zu etablieren.  Der bekannte Modeschöpfer Karl Lagerfeld habe genau wegen dieses generellen Mankos vor vielen Jahren als junger Mann Deutschland verlassen und sich im Ausland angesiedelt.

Auf der diesjährigen Berliner Konferenz der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft  wurde der Jahresbericht 2015 vorgestellt. Danach wächst die Branche weiter. In ihr sind mehr als eine Million Erwerbstätige beschäftigt – ein Zuwachs von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon sind 834.000 sozialversicherungspflichtig. Sie erwirtschafteten einen Umsatz von 150 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 2,4 Prozent. ++ (in/mgn/24.11.46 – 321)

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Kontinuität und Aktualität deutsch-deutscher Enteignungsgeschichten

München/Erfurt, 23. November 2016 (ADN). Der  Grund und Boden des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München gerät ins Licht der Öffentlichkeit. Da der Geheimdienst nach Berlin wechselt, ist die Grundstücksnachfolge in den Fokus geraten. Eine besonders obskure und zwielichtige Geschichte breitet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Mittwoch ganzseitig aus. Es geht um Grundstücke des BND-Geländes, die einst Adolf Hitlers engster Gefolgsmann, Martin Bormann, einer hartnäckigen bayrischen Bäuerin abgekauft, besser zwangsweise abgetrotzt hatte und die nach dem Krieg von der BRD vom Freistaat Bayern für den Aufbau der „Organisation Gehlen“ erworben worden sind.  Besagte Bäuerin Margarete Pauckner hat nun allerdings einen Erben, der die schmierigen Hintergründe dieser seltsamen Geschäfte untersucht, aufrollt und jetzt vor Gericht die Rückgabe der Immobilien einklagt. Zum Entsetzen bundesdeutscher Repräsentanten, die offensichtlich von den Zwielichtigkeiten der Grundstücksschiebereien nachweislich seit Ende der 40er Jahre wissen.  Sogar das Kanzleramt wusste bereits damals über die Brisanz der Angelegenheit und kannte nachweislich einen Vermerk des im Entstehen befindlichen Geheimdienstes, dass mehrere Beamte „alle notwendigen Vorbereitungen treffen“ wollen, um „Schritten der Eigentümer von requririerten Teilen des Compounds auf Rückgabe ihres Eigentums zu begegnen“. Zu rechnen ist mit der gesamten Palette formaljuristischer Trickserei der Bundesrepublik, um die Rückgabeforderung des couragierten Pauckner-Erben abzuschmettern.

Ähnliches und in noch größerem Umfang vollzog und vollzieht sich noch immer – inzwischen sorgsam umhüllt vom Mantel der Verschwiegenheit – auf dem Territorium der ehemaligen DDR. Eines der wenigen noch Aufsehen erregenden Beispiele ist das der Erfurterin Claudia May. Sie erhebt zusammen mit ihrem Bruder seit zwei Jahrzehnten Anspruch auf ein Grundstück in ihrer Heimatstadt, das zur Wendezeit rechtswidrig privatisiert wurde. Beide sind anerkannte SED-Opfer und wurden ausgerechnet am 17. Juni 2015 auf Veranlassung des SPD-Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, dem soeben wiedergewählten SPD-Landesvorsitzenden Thüringens, zwangsgeräumt. Die erschreckende Symbolkraft beider konkreter Ereignisse muss sich erst noch entfalten. Zu befürchten ist jedoch, dass Gleichgültigkeit gegenüber der gesamten deutsch-deutschen Enteignungsgeschichte Einzug hält. ++ (gb/mgn/23.11.16 – 320)

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Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

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Thüringer Kali-Gipfel beriet über Salzlauge-Deponie in stillgelegten Bergwerken

Erfurt, 21. November 2016 (ADN). Thüringen will dem Kasseler Kali-Konzern K + S beim Bewältigen seiner Entsorgungsprobleme helfen. So soll das Einlagern von im Produktionsprozess anfallender Salzlauge in dem nordthüringischen Bergwerk Bischofferode geprüft werden. Das kündigte Ministerpräsident Bodo Ramelow am Montag in Erfurt beim Kali-Gipfeltreffen von Gewerkschaftern, Unternehmern und Wissenschaftlern an. Erste Tests seien bereits angelaufen. Außerdem werde er Kontakt mit Niedersachsen aufnehmen, um Möglichkeiten des Versenkens von Abwässern in der Grube Bergmannssegen Hugo zu untersuchen. Bereits genutzt wird die stillgelegte Grube Springen in Thüringen, um die Salzlauge loszuwerden. Die Werra als „natürliche“ Entsorgungsrinne steht nur begrenzt zur Verfügung, weil ein bestimmter Gehalt an schädlichen Chemikalien nicht überschritten werden darf. Zudem droht die Verseuchung des Grundwassers in der betreffenden hessisch-thüringischen Region. Jährlich fallen rund sieben Millionen Kubikmeter Salzlauge an. Zudem läuft Ende dieses Jahres eine Übergangserlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel aus, die das Einlagern der Lauge auf hessischem Territorium gestattet hatte.

Aufgrund der Engpässe bei der Laugenbeseitigung hatte die Produktion in den Werken des Werra-Reviers in Hattorf (Hessen) und Unterbreizbach (Thüringen) bereits über mehrere Wochen gestockt. Kurzarbeit war die Folge. In den Gruben und Fabriken des Kali-Konzerns in dieser Region sind 4.400 Bergleute und andere Arbeitskräfte beschäftigt, davon kommen 40 Prozent aus Thüringen. ++ (uw/mgn/21.11.16 – 318)

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