23. Ausgabe des Grundrechtereports erschienen

Karlsruhe/Berlin/Bonn, 23. Mai 2019 (ADN). Wie jedes Jahr im Mai erscheint der jährliche Grundrechtereport. Seine 23. Ausgabe wird  am Donnerstag – dem 70. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes und der Inkraftsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – in Karlsruhe vorgestellt. Herausgeber sind neun Organisationen wie Pro Asyl, die Humanistische Union sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein. Im neuen Grundrechtereport geht es um Flüchtlinge, Umweltfragen und Ostdeutsche. Sie machen zwar rund 17 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, nehmen aber nur höchstens drei Prozent der Spitzenpositionen im Bund ein. Das sagt die Verfassungsrichterin in Brandenburg, Rosemarie Will. Im Osten liege gegenwärtig das mittlere Einkommen bei 8.000 Euro pro Kopf, im Westen bei gut 21.000 Euro. Will sieht in dieser Diskrepanz eine Verletzung des Gleichheitsgebots, das Artikel 3 des Grundgesetzes vorschreibt. Demokratische Chancengleichheit sei nicht gegeben. Die Einstufung als strukturelle Diskriminierung Ostdeutscher komme in Betracht. 

Die Zeitung „neues deutschland“ stellt am Donnerstag fest, dass man nicht Autonomer oder Anarchist sein muss, um angesichts dieser Verletzungen zu fragen, ob diese kapitalistische Bundesrepublik Grundrechte überhaupt garantieren kann. Wäre dies der Fall, bräuchte es keinen Grundrechtereport. Der diesjährige Bericht zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bekannt ist, enthält 35 Beiträge. In ihnen wird aufgezeigt, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, auch Gerichte und Privatunternehmenm, die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährden. ++ (gg/mgn/23.05.19 – 141)

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Ex-EGMR-Präsident über Schwächen der Europa-Justiz

Genf, 17. April 2019 (ADN). Über Schwachstellen in der Europa-Justiz, insbesondere rund um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), äußerte sich der ehemalige EGMR-Präsident Luzius Wildhaber in einem am Mittwoch in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) veröffentlichten Interview. „Viele Regierungen haben hohe Erwartungen an die Richter am EGMR, die aus ihrem eigenen Land stammen. Es gibt seltene Fälle, in denen Richter in Strassburg von Behörden aus ihrem Heimatland kontaktiert werden. Es wird ihnen mitgeteilt, welche Fälle von besonderem Interesse sind. Ich habe als Präsident des Gerichtshofes immer deutlich gemacht, dass ich solche Versuche der Einflussnahme als unvereinbar mit der Unabhängigkeit des Gerichts erachte. Glücklicherweise kann ich sagen: Ich habe es nie erlebt, das mich ein Bundesrat angerufen hätte. In der Schweiz versuchen nicht einmal die Anwälte der Prozessparteien, auf diese Weise Einfluss zu nehmen,“ so Wildhaber.

Als sehr problematisch beurteilt der Ex-Gerichtspräsident die Mitgliedschaft Russlands im Europarat und dessen Verhältnis zum EGMR ein. Der Gerichtshof könne ein Land nicht zwingen, den EGMR und seine Unabhängigkeit zu respektieren. Es gebe keine Sanktionsmöglichkeit. Auch vor diesem Hintergrund wäre es besser gewesen, Russland 1996 nicht in den Europrat aufzunehmen. Man habe gewusst, dass es Probleme geben würde. Aber als Russland die Aufnahme beantragte, habe das als großer Erfolg für den Europarat gegolten. Im Rückblick sei das wohl falsch gewesen. Heute sei bekannt, dass die russischen Gerichte weit davon entfernt sind, sich in heiklen Fällen gegen die Regierung durchsetzen zu können. Die Duma habe 2014 sogar ein Gesetz verabschiedet, wonach das russische Verfassungsgericht entscheidet, ob EGMR-Urteile die russische Verfassung verletzen.

Der 82jährige Wildhaber gehört zu den bedeutendsten schweizerischen Staats- und Völkerrechtlern der vergangenen Jahrzehnte. Er war von 1998 bis 2007 Präsident des EGMR in Strassburg, der ein Organ des Europarates ist. Schon zuvor, ab 1991 war er dort Richter. ++ (eu/mgn/17.04.19 – 105)

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Katalonien pazifistisch, antimilitaristisch und proeuropäisch

Berlin, 30. März 2019 (ADN). „Wir sind pazifistisch, wir sind antimilitaristisch, wir sind antimilitaristisch und proeuropäisch. Wir hatten noch nie ein katalanisches Heer. Wir kämpfen gegen den wahren Nationalismus, den starken Nationalismus, das ist der spanische.“ Das sagte der Außenminister der katalanischen Regierung, Alfred Bosch, im Interview mit der Zeitung „neues deutschland“, das am Sonnabend veröffentlicht wurde. Der Franquismus, der ein Äquivalent zu Faschismus und Nazismus ist, lebe fort. In Spanien habe es nie einen Schnitt gegeben wie in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Das merke man beispielsweise daran, dass der Gründer der Partido Popular (PP), Manuel Fraga Iribarne, der Informations- und Propagandaminister Francos war. Man stelle sich vor, der Gründer der CDU wäre Joseph Goebbels gewesen. Das Problem Spaniens liege darin, dass die Bruchlinie zwischen Faschismus und den Demokraten nicht klar gezeichnet ist. In Andalusien paktiere die PP und Ciudadanos mit VOX, um die Regierung zu stellen. Dasselbe stehe Madrid bevor. Das gefährde die Zukunft Spaniens und sogar Europas.

„Wir glauben an eine katalanische Republik, die selbstverständlich solidarisch mit allen Nationen Europas und dieser Welt zusammenleben soll. Wir glauben, dass uns ein eigener Staat ermöglichen wird, eine sozial gerechtere Gesellschaft mit weniger sozialen Unterschieden zu errichten“, sagte Bosch und nannte Beispiele. Im katalanischen Parlament seien Gesetze gebilligt worden zur verbesserung der Wohnraumsituation, die sehr kompliziert ist. Es wurden Gesetze gegen Energiearmut beschlossen, die Zwangsabschaltungen bei Zahlungsrückständen verbieten. Es gebe Gesetze zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dennoch sei die große Mehrheit dieser Gesetze vom Verfassungsgericht in Madrid annulliert. Aus seiner Sicht sei die Unabhängigkeit ein gutes Instrument, um soziale Grechtigkeit voranzubringen. ++ (kt/mgn/30.03.19 – 088)

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Wohnsitzmanipulation beliebter Politiker-Sport

Potsdam/Erfurt, 27. März 2019 (ADN). Wohnsitzmanipulationen sind ein beliebter Sport bei  Wahlkämpfern aus politischen Parteien. Das beweist der am Mittwoch seinen Siedepunkt erreichende Fall des aus Hamburg stammenden SPD-Mitglieds Simon Vaut erneut eindrucksvoll. Um das Lügengebäude des ehrgeizigen, mit allen Mitteln arbeitenden Sozialdemokraten schnell zusammenbrechen zu lassen und gar nicht erst dessen Konstruktionsfehlern aufgrund zu gehen, blickt die SPD des Landes Brandenburg auf Geheiß ihres Chefs Woidke stur nach vorne. Ursachenforschung ist nicht vorgesehen.  Da scheint es eine Muster-Gebrauchsanleitung aus den oberen Etagen der Parteibürokratie zu geben, die dann als Notfallprogramm schnell aus der Schublade gezogen wird. Das zeigen die zahlreichen, mehr oder minder bekannten Vorgänger-Ereignisse in Bund, Ländern und Kommunen.

Auch bei anderen Parteien ist diese Sportart sehr beliebt. Die CDU betreibt sie ebenfalls seit langem. Die Affäre um Franz Schuster, Thüringens Ex-Wirtschafts- und Innenminister aus der CDU, hatte es sogar bis vor das Landesverfassungsgericht gebracht.  Thüringens Verfassungsrichter haben jedoch in Schusters Wohnsitztricksereien zwischen St. Augustin in Nordrhein-Westfalen und Erfurt in Thüringen nichts Arges und Kritikwürdiges gesehen. Er durfte also Landtagsabgeordneter werden. Vielleicht sollte sich SPD-Mann Vaut diese Entscheidung zur Brust nehmen und genau studieren, um seinen politischen Kopf doch noch zu retten und sein gerade ramponiertes Image wieder aufzupolieren. ++ (gt/mgn/27.03.19 – 085)

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Atemberaubendes Juristen-Ping-Pong zwischen Madrid und Barcelona

Madrid/Barcelona, 12. September 2017 (ADN). Das juristische Ping-Pong zwischen der spanischen Hauptstadt Madrid und der katalanischen Regional-Kapitale Barcelona nimmt ein atemberaubendes Tempo auf.  Im Zenit steht das für den 1. Oktober geplante Referendum über die endgültige Abspaltung Kataloniens von dem aus Madrid gesteuerten Zentralstaat. Die Katalanen, die ohnehin bereits weitgehende Autonomierechte haben, wollen als eigene Nation und als vollwertiger, souveräner Staat anerkannt werden. Am Dienstag versetzte der spanische Verfassungsgerichtshof den Katalanen in kurzer Folge einen zweiten gravierenden Seitenhieb. Die Richter in Madrid legten ein Gesetz auf Eis, das bei einer Unabhängigkeit der Region als Übergangsverfassung fungieren sollte. Damit wurde einem Antrag der Zentralregierung stattgegeben. Das Gesetz war erst vor einer Woche vom Regionalparlament in Barcelona verabschiedet worden. In einem ersten Schritt hatte das spanische Verfassungsgericht bereits das Gesetz über das Oktober-Referendum vorerst für ungültig erklärt.

Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) erklärte die wachsenden Spannungen zwischen beiden Seiten auch mit den unterschiedlichen politischen Kulturen: „Madrid als Hauptstadt des Königreichs hatte stets eine klare Machthierarchie. Die katalanischen Handels- und Hafenstädte aber blicken auf eine bürgerliche Tradition mit austarierter Machtverteilung zurück, ähnlich wie in den Hansestädten oder italienischen Stadtrepubliken. Die Konservativen in Madrid haben offenkundig noch nicht begriffen, dass Katalonien eine Konsensgesellschaft ist, für die das Aushandeln von Kompromissen völlig normal ist.“ ++ (vk/mgn/12.09.17 – 256)

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Alter Restitutionsstreit Tschechien-Liechtenstein neu entflammt

Vaduz/Prag, 30. Juli 2017 (ADN). Zwischen der Tschechischen Republik und dem Fürstentum Liechtenstein ist ein alter Restitutionsstreit neu entfacht worden. Auslöser war der Bürgermeister des tschechischen Dorfes Tehovec. Er hatte im Januar 2007 beim Oberhaupt der Liechtensteiner Fürstenfamilie nachgefragt, ob auf einem Grundstück des Ortes – ein 600 Hektar großes Waldstück – ein Brunnen für eine Wasserleitung gebohrt werden darf. Das erlaubte das Fürstenhaus. In der Folgezeit stellte sich zur allgemeinen Überraschung heraus, dass in den Grundbüchern von mehr als 100 Liegenschaften südöstlich von Prag noch immer die längst verstorbenen Angehörigen des Liechtensteiner Fürsten eingetragen sind. Wie in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom Wochenende weiter berichtet wird, ist jedoch der Besitz des Adelsgeschlechts nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden. Offensichtlich wurden in der Vergangenheit gravierende formaljuristische Fehler begangen. Das hat nun dazu geführt, dass der Fall seit Mitte dieses Monats beim tschechischen Verfassungsgerichtshof in Brno liegt und einer generellen Lösung zuzuführen ist.

Die SZ schreibt dazu weiter: „Dabei duellieren sich die reichsten Monarchen Europas und die Tschechische Republik. Vordergründig geht es um besagte 600 Hektar Wald. Doch wie durch ein Brennglas bündeln sich in diesem Fall historische, völkerrechtliche, diplomatische und wirtschaftliche Konflikte. Es geht um Recht und Unrecht, um riesigen Besitz, Entschädigungsfragen und die für die Prager Regierung heikle Frage, ob ein folgenreicher Präzedenzfall geschaffen wird“. Bis zu ihrer Enteignung gehörten dem Geschlecht der Liechtensteiner unermessliche Ländereien im heutigen Tschechien. Dazu zählen Schlösser, Fabriken, Ländereien und andere Besitztümer. ++ (re/mgn/30.07.17 – 212)

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Rebellion gegen Bergbau-Expansion erfasst 39 Gemeindebezirke Kolumbiens

Bogota, 12. Juni 2017 (ADN). Gegenwärtig gibt es in 39 Gemeindebezirken Kolumbiens Volksabstimmungen gegen den Bergbau und die Ölförderung. Wie das Portal amerika21.de am Montag berichtet, bezeichnet Umweltanwalt Rodrigo Negrete diese Entwicklung als „Rebellion der Gemeindebezirke“. Die Regierung von Präsident Juan Manuel Santos, die in Bergbau und Ölförderung Wachstumsmotoren sieht, stellt den verbindlichen Charakter der Abstimmungen in Frage. Die Fürsprecher dieses Mechanismus direkter Demokratie berufen sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Danach sind Volksabstimmungen bindend. Bergbauminister German Arce und der Präsident des Bergbauverbandes Santiago Angel halten eine Reglementierung von Volksabstimmungen für notwendig. Damit soll Rechtssicherheit garantiert werden. Arce arbeitet an einem Gesetzesprojekt.

Jüngst haben Einwohner von Camaral im Departamento Meta bei einer Volksbefragung mit 97 Prozent Veto gegen die Ölförderung in ihrem Gemeindebezirk eingelegt. Damit wird die Ölgewinnung eines chinesisch-indischen Konzerns gestoppt, der über eine Konzession auf fast ein Dritteldes Territoriums von Camaral verfügt. In der Vergangenheit hatten dort mehr als 130 Erdrutsche stattgefunden. Das Grundwasser verknappte sich.  ++ (na/mgn/12.06.17 – 164)

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Ecuador kündigt Investitionsschutzverträge

Quito, 6. Mai 2017 (ADN). Die Nationalversammlung Ecuadors hat beschlossen, zwölf Investitionsschutzverträge zu kündigen. Vorausgegangen war ein Audit dieser Kontrakte unter Einbeziehen von Vertretern der Zivilgesellschaft. Darüber berichtet am Sonnabend das Nachrichtenportal amerika21.de aus Quito.

Anlass der Überprüfung und Kündigung war ein Beschluss des ecuadorianischen Verfassungsgerichts. Darin wird deutlich gemacht, dass es der Verfassung von 2008 widerspricht, wenn internationale Schiedsgerichte über der Gerichtsbarkeit Ecuadors steht. Das war bei den betroffenen Investitionschutzverträgen mit den USA, Spanien, Italien, China, Venezuela und Bolivien der Fall. ++ (in/mgn/06.05.17 – 127)

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Historiker Winkler: EU ist nicht einmal mehr eine Wertegemeinschaft

Berlin, 12. März 2017 (ADN). Der Zustand der Europäischen Union (EU) ist traurig und alarmierend. Das stellte der Historiker Heinrich August Winkler am Sonntag im Deutschlandfunk fest. Die EU sei nicht einmal mehr eine Wertegemeinschaft. Polen und Ungarn würden sich damit brüsten, illiberale Demokratien zu sein. In Polen sei das unabhängige Verfassungsgericht abgeschafft worden. Die EU erweise sich dagegen als machtlos. Es verstärke sich die Meinung, dass Staaten alleine mächtiger und kompetenter seien. Die EU gebe das Bild eines Elitenprojekt wieder. Parteien verteidigten nicht mehr die repräsentative Demokratie. ++ (eu/mgn/12.03.17 – 067)

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Katalonien weiter auf Autonomie-Kurs – Prozess gegen Ex-Regionalpräsidenten beginnt

Barcelona, 6. Februar 2017 (ADN). Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens Artur Mas steht seit Montag in Barcelona vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im November 2014 trotz Verbot durch das spanische Verfassungsgericht einen symbolischen Volksentscheid über eine staatliche Unabhängigkeit der 7,5 Millionen Katalanen vorbereitet und organisiert zu haben. Seine Mitstreiterinnen, die stellvertretende Regionalpräsidentin Joana Ortega, und Erziehungsministerin Irene Rigau, müssen sich wegen Amtsmissbrauch und zivilem Ungehorsam verantworten. Mas selbst beruft sich zur Verteidigung seiner Aktion auf das Prinzip der Meinungsfreiheit.

Im Ergebnis des symbolischen Referendums, an dem 2,3 der 6,3 Millionen Wahberechtigten teilgenommen hatten, stimmten mehr als 80 Prozent der Wähler für die staatliche Abspaltung der wirtschaftlich stärksten Region Spaniens von der Zentralmacht in Madrid. 

Das ursprüngliche Ziel von Mas, der vor einem Jahr aus dem Amt schied, wird dennoch von der neuen Regionalregierung weiter verfolgt.  Der „Fahrplan der Unabhängigkeit“ sieht drei Gesetzesvorhaben vor: Ausarbeitung einer Verfassung für einen unabhängigen Staat Katalonien, der Aufbau einer Rentenversicherung und die Schaffung einer katalanischen Steuerbehörde. Bis Mitte 2017 soll alles unter Dach und Fach sein. ++ (ua/mgn/06.02.17 – 036)

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