Der Justiz gehen die Kläger aus – Erschwerter Zugang der Bürger zu Gerichten

Frankfurt am Main, 4. August 2017 (ADN). „Wir brauchen empirisch belastbare Daten, welche Hindernisse für einen Zugang der Bürger zu Rechtsanwälten und Gerichten bestehen“. Diesen entlarvenden Satz zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Freitag aus einem gemeinsamen Empfehlungsdokument des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins zur Bundestagswahl. Das der FAZ vorliegende Schriftstück konstatiert „deutlich sinkende Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“. Das sei ein „starker Hinweis darauf, das die staatliche Rechtspflege an Bedeutung verliert.“ Die Präsidenten beider Vereinigungen, Jens Gnisa und Ulrich Schellenberg, äußern sich in einem FAZ-Gespräch über Hintergründe und Ursachen. Der Zugang der Bürger und Unternehmen zum Recht sei ihr zentrales Anliegen. Das sei „elementar für den inneren Frieden“.

„Es ist eine alte Kritik, dass der Gesetzgeber zu viele Gesetze produziert, insbesondere, dass das Strafrecht nicht mehr letztes Mittel ist, sondern ‚immer weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens‘ regeln soll“, stellen Anwaltverein und Richterbund fest und formulieren weiter: „Neben etwaigen Gesetzesverschärfungen gilt es in der nächsten Legislaturperiode insbesondere zu prüfen, wo Straftatbestände wieder gestrichen oder begrenzt werden können, weil sie sich nicht bewährt haben.“ Justiz ist nicht allein Strafjustiz, so Schellenberg. Das Zivilrecht müsse wieder stärker in den Blick genommen werden. Eine einseitige Konzentration auf Strafrecht sei abwegig. Das Zivilrecht betreffe Bürger und Unternehmen zahlenmäßig weit stärker als das Strafrecht.

Die FAZ registriert einen Paradigmenwechsel. „Wurde früher oft beklagt, die Bürger würden auch wegen Nichtigkeiten vor Gericht ziehen, so fehlen der Justiz  demnächst offenbar die Kläger. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Setzt sich dieser Trend fort, dürfte der Ruf nach mehr Personal immer schwerer zu begründen sein.“ ++ (ju/mgn/04.08.17 – 217)

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Nicht nur „Reste“ von Nazi-Gesetzgebung im bundesdeutschem Regelwerk

München, 27. Oktober 2016 (ADN). „Die Sprache der NS-Zeit ist nie vollständig aus den deutschen Gesetzbüchern verschwunden. Nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziert bis heute Unrecht, wohl aber Diskussionen.“ So stellt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Donnerstag fest und verweist auf eine Initiative namens „nazifreies Recht“ unter der Schirmherrschaft des Rechtsprofessors Ingo Müller. „Die braune Schleimspur“ geht nach Meinung ihrer Initiatoren – darunter der ehemalige grüne Staatssekretär Ludger Vollmer – quer durch das Strafgesetzbuch. Bei genauem Hinsehen entdecken die Aktivisten mittlerweile so viele Beispiele nationalsozialistischer Legislative und brauner Juristerei, dass es sogar dem Rechtsexperten Müller etwas unheimlich wird. Nein, nicht jeder von den Nazis geschaffene Paragraf produziere bis heute Unrecht. So wie auch Nazi-Bauten heute teils für Gutes genutzt werden könnten. Stets sei die Frage zu stellen, ob mit dem Vokabular der 1930er Jahre auch Rückstände ihres eigentlichen Ungeistes im deutschen Gesetz geblieben sind.

Die Diskussion ist mit der plötzlichen Enttarnung des 1941 generierten „Mordparagraphen“ in der Öffentlichkeit aufgetaucht. Er sollte dann entnazifiziert werden, wurde lauthals verkündet. Merkwürdigerweise ist dieses Vorhaben zum Stillstand gekommen, tut Renate Künast als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kund und umreißt das viel größere Ausmaß der Misere. Zu den von den Nazis eingeführten Straftatbeständen gehörten desweiteren Erpressung, Vortäuschung einer Straftat, falsche uneidliche Aussage, Urkundenfälschung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gleiches gilt für Untreue und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – kurz: Unfallflucht. Über das Strafrecht hinaus sind unter diesem Aspekt bislang andere Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht oder Genossenschaftsrecht ganz außer Betracht geblieben. Das deutsche Rechtswesen erwarten also noch weitere große und herbe Offenbarungen. 

Dem Pressebeitrag ist keinerlei Hinweis auf die Grundsatzentscheidungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu entnehmen. Danach sind sämtliche unter der Nazidiktatur von 1933 bis 1945 verabschiedeten Gesetze und Vorschriften für immer und ewig ungültig und nichtig. In Wirklichkeit steht den Deutschen eine juristische Mammut-Reform bevor. Allerdings dürfte das Mammut schnell schrumpfen, denn es gibt das weitestgehend unterschätzte Recht aus der Zeit vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Dass es weiterhin rechtskräftig, gültig und jederzeit anwendbar ist, dürfte zwar viele Zeitgenossen verblüffen, dennoch ist es Tatsache. So erstaunlich ist das jedoch nicht, wenn man einen Blick ins Ausland wirft. Beispielsweise sind bis heute in Großbritannien Gesetze in Kraft, die mehrheitlich aus dem 16. bis 19. Jahrhundert stammen. ++ (ju/mgn/27.10.16 – 293)

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