Karlsruhe/Berlin/Bonn, 23. Mai 2019 (ADN). Wie jedes Jahr im Mai erscheint der jährliche Grundrechtereport. Seine 23. Ausgabe wird am Donnerstag – dem 70. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes und der Inkraftsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – in Karlsruhe vorgestellt. Herausgeber sind neun Organisationen wie Pro Asyl, die Humanistische Union sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein. Im neuen Grundrechtereport geht es um Flüchtlinge, Umweltfragen und Ostdeutsche. Sie machen zwar rund 17 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, nehmen aber nur höchstens drei Prozent der Spitzenpositionen im Bund ein. Das sagt die Verfassungsrichterin in Brandenburg, Rosemarie Will. Im Osten liege gegenwärtig das mittlere Einkommen bei 8.000 Euro pro Kopf, im Westen bei gut 21.000 Euro. Will sieht in dieser Diskrepanz eine Verletzung des Gleichheitsgebots, das Artikel 3 des Grundgesetzes vorschreibt. Demokratische Chancengleichheit sei nicht gegeben. Die Einstufung als strukturelle Diskriminierung Ostdeutscher komme in Betracht.
Die Zeitung „neues deutschland“ stellt am Donnerstag fest, dass man nicht Autonomer oder Anarchist sein muss, um angesichts dieser Verletzungen zu fragen, ob diese kapitalistische Bundesrepublik Grundrechte überhaupt garantieren kann. Wäre dies der Fall, bräuchte es keinen Grundrechtereport. Der diesjährige Bericht zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bekannt ist, enthält 35 Beiträge. In ihnen wird aufgezeigt, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, auch Gerichte und Privatunternehmenm, die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährden. ++ (gg/mgn/23.05.19 – 141)
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