Kramp-Karrenbauer irrlichtert zwischen Regel und Regulierung

Frankfurt am Main, 29. Mai 2019 (ADN). Annegret Kramp-Karrenbauer gelingt es nicht, den Begriff Regulierung sauber von dem Wort Regel zu trennen. Das schlussfolgert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Mittwoch aus den diversen Stellungnahmen, Modifizierungen und Korrekturen aus der CDU-Zentrale nach ihren Äußerungen über „Meinungsmache“ in der digitalen Welt. Dass das Irrlichtern der CDU-Vorsitzenden zwischen den Hintergründen und der Sinngebung beider Verbalien noch geraume Zeit andauert, dürfte als sicher gelten. Zumindest hat sie bereits genügend Zündstoff für die kommenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen versprüht. ++ (me/mgn/29.05.19 – 147)

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EuGH erklärte deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig

Luxemburg, 28. Mai 2019 (ADN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bemängelt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genuug sind. Deshalb dürfen sie in Zukunft keinen europäischen Haftbefehl (EHB) mehr ausstellen. Eine Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls ist laut einem jetzt bekannt gewordenen EuGH-Beschluss, dass er von einer „Justizbehörde“ ausgestellt ist. Dabei müsse es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings habe die zuständige Behörde unabhängig handlungsfähig zu sein. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht gegeben, weil es gesetzlich möglich ist, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. Insofern bestehe keine Unabhängigkeit von der Exekutive.

Der Beschluss kam auf Initiative Irlands zustande. Dessen Oberster Gerichtshof hatte den EuGH gebeten, den maßgeblichen Rahmenbeschluss der EU-Staaten auszulegen. Dabei giong es um die Fälle von zwei Litauern und eines Rumänen, die gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt hatten. Die Befehle stammten von den Staatsanwalten Lübeck und Zwickau sowie aus Litauen. Während die die Generalstaatsanwaltschaft des baltischen Landes als „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses anerkannt wird, trifft dies bei den betreffenden beiden deutschen Staatsanwaltschaften dem EuGH-Beschluss zufolge nicht zu. Zur Begründung hatte Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona aus einem EuGH-Urteil vom 25. Juli vergangenen Jahres zitiert: „Diese Unabhängigkeit der nationalen Behörde, die den EHB ausstellt, setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden n oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten.“ ++ (ju/mgn/28.05.19 – 146)

Ur-Absichten des Grundgesetzes differieren erheblich vom heutigen Text

Berlin, 27. Mai 2019 (ADN). Auf ursprüngliche Absichten und Formulierungen des Grundgesetzes macht die Zeitung „neues deutschland (nd) am Montag aufmerksam. Heute scheint dies kaum möglich, zumal es um gegenwärtig aktuelle Forderungen aus der Bevölkerung geht – beispielsweise das Sozialisieren von Eigentum. „Fast wäre das Grundgesetz vor 70 Jahren mit einer eingeschränkten Eigentumsdefinition in Kraft getreten“, schreibt das Blatt. Denkbar knapp sei vor sieben Jahrzehnten eine Definition von Eigentum im Grundgesetz abgelehnt worden, die Vergesellschaftung leicht gemacht hätte. Enteignungen hätten nach 1945 selbst bürgerliche Politiker gefordert.

„Die Formulierung hatte es in sich und war ohne Vorbild in der deutschen Geschichte. Selbst in den Landesverfassungen von 1946 und 1947, die Sozialisierungen nicht nur ermöglichten, sondern teils sogar geboten, war sie nicht enthalten.“ Der SPD-Politiker Carlo Schmid begründete in der achten Sitzung des Grundsatzausschusses im Oktober 1948 die engere Fassung des Eigentumsbegriffes. Einerseits gehöre das Eigentum zum persönlichen Lebensbereich des Menschen und sei in dieser Eigenschaft „Substrat ethischen Verhaltens“. so Schmid. Andererseits sei Eigentum ein „Faktor der ökonomischen Verfassung eines Landes“. Nur das persönliche Eigentum wollte Schmid unter den Schutz des Grundrechts stellen. Das die wirtschaftliche Verfassung betreffende Eigentum sollte lediglich unter den Schutz des Gesetzgebers gestellt werden. ++ (gg/mgn/27.05.19 – 145)

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2050 ohne Kohlendioxid wäre wirklicher Umbruch

Saarbrücken, 26. Mai 2019 (ADN).  Eine Zukunft in 2050 ohne Kohlendioxid ist eben eine, die wirklich einen Umbruch darstellt und den müssen wir gestalten. Dafür brauchen wir Jugendliche, dafür brauchen wir Leute, die daür verantwortlich sind und die Verantwortung übernehmen wollen. Das sagte der ehemalige Bundesumweltminister und Ex-Chef des UNO-Umweltprogramms, Prof. Klaus Töpfer, am Sonntag im Deutschlandfunk. Wenn Arten sterben, sei es meistens ein Hinweis, dass „wir eine andere Nutzung der Böden haben und nicht genug Aufnahmefläche für Kohlendioxid da ist“. ++ (kl/mgn/26.0519 – 144)

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Alfred de Zayas: Staatsterror gegen freien Journalisten

Genf, 25. Mai 2019 (ADN). „Wenn mutige Menschen wie Assange und Snowden verfolgt und hinter Gitter gebracht werden, verlieren wir unser Recht auf Information und nähern uns einer Orwellschen Dystopie“. Das sagte der renommierte Völkerrechtler und in zahlreichen UNO-Missionen tätige, amerikanische Jurist Alfred de Zayas gegenüber der Schweizer Wochenzeitung „Zeitfragen“ in einem Interview , das in der jüngsten Ausgabe des Mediums veröffentlicht ist. Es gehe um eine Hetzjagd gegen einen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Es sei Staatsterror gegen freie Journalisten.

„Die Opfer sind wir alle, denn Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte stipuliert das Recht auf Information, die uns jetzt vorenthalten wird.“,  stellt de Zayas fest. Das Kapitel Schweden sei besonders peinlich, denn der Rechtsstaat muss für die Unabhängigkeit seiner Gerichte sorgen. Als die „Fälle“ gegen Assange von der zuständigen Staatsanwältin Eva Finne im Jahr 2010 geschlosen wurden, sei aus Washington enormer Druck ausgeübt worden.  Eine neue Staatsanwältin namens Marianne Ny habe die „Untersuchung „erneut eröffnet, obwohl es dafür keine faktische Veranlassung gab – nur politische Einmischung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die UNO-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen im Dezember 2015 die anormale Situation Assanges in der ecuadorianischen Botschaft in London als unvereinbar mit dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bezeichnet hat. ++ (me/mgn/25.05.19 – 143)

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40 Prozent fingierte BA-Jobangebote

Berlin, 24. Mai 2019 (ADN). Rund 40 Prozent aller von der Bundesagenur für Arbeit (BA) in ihre Suchcomputer eingespeisten Jobangebote sind in der Realität nicht existent. Das stellt die Zeitung „junge Welt“ (jW) am Freitag nach einer Zusammenfassung mehrerer Veröffentlichungen der zurückliegenden Tage und aufgrund eigener Recherchen fest. Die prominente BA-Whistleblowerin Inge Hannemann kritisiert: „Die Bundesagentur spielt die verfolgte Unschuld.“ Sie erinnert daran, dass schon 2009 Fälle von Datenmissbrauch und von doppelten Stellenangeboten für Schlagzeilen gesorgt hatten.  Danach gab es immer wieder Hinweise von Betroffenen, denen aber nicht nachgegangen worden ist. 

Nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) sind von der BA-Jobbörse verwaltete Bewerberprofile von Arbeitsuchenden massenweise bei windigen Datenhändlern gelandet und von dort an private Zeitarbeitsunternehmen weiterverkauft worden. Inzwischen hat die Agentur nach eigenen Angaben elf Unternehmen  in ihrer Börse gesperrt und damit  32.000 gefakte  Stellen  bzw. 120.000 gefälschte Stellenanzeigen vom Netz genommen. ++ (ar/mgn/24.05.19 – 142)

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23. Ausgabe des Grundrechtereports erschienen

Karlsruhe/Berlin/Bonn, 23. Mai 2019 (ADN). Wie jedes Jahr im Mai erscheint der jährliche Grundrechtereport. Seine 23. Ausgabe wird  am Donnerstag – dem 70. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes und der Inkraftsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – in Karlsruhe vorgestellt. Herausgeber sind neun Organisationen wie Pro Asyl, die Humanistische Union sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein. Im neuen Grundrechtereport geht es um Flüchtlinge, Umweltfragen und Ostdeutsche. Sie machen zwar rund 17 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, nehmen aber nur höchstens drei Prozent der Spitzenpositionen im Bund ein. Das sagt die Verfassungsrichterin in Brandenburg, Rosemarie Will. Im Osten liege gegenwärtig das mittlere Einkommen bei 8.000 Euro pro Kopf, im Westen bei gut 21.000 Euro. Will sieht in dieser Diskrepanz eine Verletzung des Gleichheitsgebots, das Artikel 3 des Grundgesetzes vorschreibt. Demokratische Chancengleichheit sei nicht gegeben. Die Einstufung als strukturelle Diskriminierung Ostdeutscher komme in Betracht. 

Die Zeitung „neues deutschland“ stellt am Donnerstag fest, dass man nicht Autonomer oder Anarchist sein muss, um angesichts dieser Verletzungen zu fragen, ob diese kapitalistische Bundesrepublik Grundrechte überhaupt garantieren kann. Wäre dies der Fall, bräuchte es keinen Grundrechtereport. Der diesjährige Bericht zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bekannt ist, enthält 35 Beiträge. In ihnen wird aufgezeigt, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, auch Gerichte und Privatunternehmenm, die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährden. ++ (gg/mgn/23.05.19 – 141)

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ORF-Generaldirektor: Sternstunde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Leipzig, 22. Mai 2019 (ADN). „In so einer Konstellation ist das natürlich eine besondere Herausforderung als Medium. Denn wir müssen ja darüber berichten, als wären wir nicht Teil der ganzen Diskussion. Und das ist uns – auch laut dem Publikum – am Wochenende gut gelungen.“ So reagierte der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), Alexander Wrabetz, am Mittwoch in Leipzig auf den „Medientagen Mitteldeutschland“ auf die erste Frage einer Podiumsdiskussion nach den jüngsten Ereignissen um die Regierungskrise in Österreich. Durch das sogenannte Ibiza-Video seien nicht nur die Versuche deutlich geworden, das System strukturell zu ändern und damit die Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks anzugreifen, „sondern auch die finanziellen Interessen – und dies mit einer bislang unbekannten Offenheit – auch wenn es ein Fake-Interview ist.“  Obwohl das Video nicht dem ORF, sondern zuerst der Süddeutschen und dem Spiegel zugespielt worden ist, habe der ORF mit Sondersendungen reagiert. „Das war für mich eine Sternstunde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, urteilte Wrabetz. Trotz aller Diskussionen sei klar gewesen, „wenn wirklich etwas passiert, was die Nation bewegt – was Schicksalhaftes – , dann ist der ORF der verlässliche Ansprechpartner mit einer journalistischen Leistung, wo alles sehr gut funktioniert hat.“ ++ (me/mgn/22.05.19 –  140)

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Österreichs Regierungskrise bestimmt „Medientage Mitteldeutschland“

Leipzig, 21. Mai 2019 (ADN). Die Regierungskrise in Österreich überlagert die am Dienstag in Leipzig eröffneten „Medientage Mitteldeutschland“. Das betrifft auch die personelle Besetzung der Diskussion-Podien. So musste der Chefkommentator und Ancorman des Österreichischen Rundfunks (ORF), Armin Wolf, kurzfristig seine Teilnahme absagen. Durch seine tiefgründigen und intensiv vorbereiteten Interviews hatte der leidenschaftliche Rechercheur vor allem die Positionen von FPÖ-Repräsentanten ins Wanken gebracht und so seinen Teil zum steilen Absturz dieser politischen Partei beigetragen. Das inzwischen international bekannte Ibiza-Video mit dem nunmehrigen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache bildete dafür den vorläufigen Tiefpunkt.  ++ (me/mgn/21.05.19 – 139)

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Neue Auszahlungen aus DDR-Parteivermögen

Berlin, 20. Mai 2019 (ADN). Die östlichen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland haben bis 2018 rund 380 Millionen Euro zusätzlich frei gewordene Vermögenswerte der Parteien und Massenorganisationen der DDR erhalten. das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der „Berliner Zeitung“ vorliegt und die darüber am Montag berichtet.

Die Unabhängige Kommission für das Parteivermögen der DDR, die bis zum Jahr 2006 tätig war, hatte bis zu diesem Zeitpunkt 1,6 Milliarden Euro sichergestellt. Bis Ende 2017 war der Wert dieser Vermögen auf 1,98 Milliarden Euro fixiert worden. ++ (pv/mgn/20.05.19 – 138)

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