Mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden

Berlin, 23. Oktober 2021 (ADN). Nutzer des Portals „FragdenStaat“ haben seit dessen Bestehen mehr als 170.000 Anfragen an deutsche Behörden aller Ebenen gestellt. Das teilt die Medienquelle jetzt mit, deren Tätigkeit unter anderen auf den Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und der Bundesländer fußt. Sie wurde vor zehn Jahren eröffnet, um Transparenz in die staatliche Bürokratie und deren Handeln zu bringen.

Um allein aufgrund deren schieren Menge der anwachsenden Informationen mehr Übersicht zu schaffen, soll die Plattform nun besser geordnet werden. „Wir wollen die befreiten Dokumente so darstellen, dass sie gut zugänglich sind und sinnvoll miteinander verknüpft werden. Im nächsten Schritt wollen wir Dokumentensammlungen – also Dossiers – ermöglichen, mit denen Dokumente zu einem Thema gemeinsam dargestellt werden“, heißt es bei „FragdenStaat“.

Die Initiatoren der Plattform zeigen sich überzeugt, dass eine starke Demokratie eine informierte und aktive Zivilgesellschaft braucht, die auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung sprechen kann. Es müsse gesellschaftlich etabliert und selbstverständlich sein, amtliche Informationen leicht zu erhalten und nutzen zu können. Nur so könne Regierungshandeln effektiv kontrolliert werden. (if/mgn/23.10.21 – 286). ++

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Agrarministerium befürchtet „Mitregieren“ Dritter

Bonn/Berlin, 4. Februar 2021 (ADN). Deutschlands höchste Agrarbehörde befürchtet das „Mitregieren“ Dritter. Mit diesem Argument hat das von Julia Klöckner geleitete Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vor mehr als einem Jahr von der Organisation Foodwatch vorgebrachtes Verlangen nach mehr Transparenz bezüglich der Lobbyarbeit der Bundesministerin abgelehnt. Gegen diese negative Reaktion klagt nunmehr die Antragstellerin, deren Nachfrage sich auf das Informationsfreiheitsgestz (IFG) beruft und über das Portal „FragdenStaat“ erfolgte.

„Das Bekanntwerden der Informationen kann nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Mitglieder der Hausleitung des BMEL haben, da nicht auszuschließen ist, dass hieraus entsprechende Bewegungsprofile der Mitglieder der Hausleitung abgeleitet werden“, heißt es in einer höchst merkwürdigen Erwiderung des Ministeriums gegenüber Foodwatch. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung beinhalte einen „nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, der insbesondere die Willensbildung der Regierung schützt.“ ++ (ln/mgn/04.02.21 – 035)

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Conte: Italien schreibt in Sachen Corona kein Wirtschaftshandbuch, sondern ein Geschichtsbuch

Rom, 31. März 2020 (ADN). „Wir schreiben hier nicht die Seiten eines Wirtschaftshandbuchs, sondern die Seiten eines Geschichtsbuchs“. Das erklärte Italiens Ministerpräsident Giuseppe Conte in einem Exklusiv-Interview mit der ARD am Dienstagabend an die Adresse der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet. Aus Deutschland und anderen EU-Länder komme der Vorwurf, Italien wolle mit der Ausgabe von Corona-Bonds Schulden innerhalb der Europäischen Union vergemeinschaften. Deutschland müsse nicht einen einzigen Euro bezahlen. Im Übrigen habe Italien seine Schulden immer ausgeglichen und seit dem Jahr 2011 ununterbrochen einen positiven Primärhaushalt ausgewiesen. Bei der Bekämpfung der Corona-Krise, die die EU als Wettbewerber mit China und den USA noch mehr ins Hintertreffen gebracht hat, geht jedes EU-Land inzwischen seinen eigenen Weg. Der besondere Weg Italiens bestehe in einem besonders engen Austausch der Wissenschaft mit der Praxis und einer maximalen Transparenz, die an den Tag gelegt wurde. ++ (co/mgn/31.03.20 – 088)

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Sittengemälde über Korruption in Berlins Behörden

Berlin, 19. August 2018 (ADN). Ein eindrucksvolles Sittengemälde über Korruption in den Behörden des Landes Berlin liefert die „Berliner Zeitung“ ihren Lesern am Wochenende. Der Statistik nach gab es im vergangenen Jahr 114 Ermittlungsfälle wegen Korruption in der Adminstration der Bundeshauptstadt. In nur zwölf Fällen reichten die Beweise, um Anklage zu erheben. 14 Beschuldigte wurden verurteilt. Sechs davon zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Das sagt nicht viel über die tatsächliche Lage. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Rüdiger Reiff ist Korruption ein Kontrolldelikt. Sie kann also nur bei Kontrollen aufgedeckt werden. Aber die sind äußerst lückenhaft oder fehlen ganz. Insofern gibt es keine wirksame und systematische Korruptionsbekämpfung. Whistleblower oder Kamerad Zufall sind die wenigen Quellen, um Transparenz zu schaffen. Neuerdings gibt es in der Senatsjustizverwaltung einen Vertrauensanwalt, an den sich Behördenmitarbeiter bei verdächtigen Vorgängen wenden und dabei anonym bleiben können. ++ (ad/mgn/19.08.18 – 211)

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Schlagabtausch zwischen Schufa und ihren Kontrahenten – Befürchtete Diskriminierung soll aufgedeckt werden

Berlin, 15. Februar 2018 (ADN). Das Scoring-Verfahren des Privatunternehmens Schufa, Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist höchst intransparent. Als Geschäftsgeheimnis ist es der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das will das Projekt „OpenSCHUFA“ ändern, teilt am Donnerstag in Berlin der Initiator Arne Semsrott auf dem Portal netzpolitik.org mit. Die Organisationen Open Knowledge und AlgorithmWatch wollen eine Software entwickeln, die den Algorithmus  der Schufa zumindest teilweise rekonstruiert. Dazu seien möglichst viele Selbstauskünfte notwendig. Um diese zu bekommen, wird zu einer Datenspende aufgerufen. Jeder Mensch könne schon jetzt bei der Schufa seinen Score-Wert anfordern. Wer das tut und seinen Score-Wert dem OpenSCHUFA-Team zur Verfügung stellt, könnte dazu beitragen, Aufklärungsarbeit zu leisten und eine mögliche Diskriminierung aufzudecken.

Wenige Stunden später meldet sich die Schufa mit einer weitschweifigen Entgegnung zu Wort. Darin wird behauptet, die OpenSCHUFA-Kampagne sei irreführend. Sie sei gegen Sicherheit und Datenschutz in Deutschland gerichtet. Das Schufa-Verfahren zur Scoreberechnung sei bereits für Behörden und Aufsichten transparent. Wer jedoch die Berechnungsmethode der Allgemeinheit gegenüber offenlegen will, leiste Betrug, Missbrauch und Abwanderung von Know-how Vorschub. Die Schufa sei eines der am intensivsten regulierten und staatlich beaufsichtigten Unternehmen und erfülle alle Transparenzanforderungen. Sie habe als einzige Auskunftei ihr Verfahren zur Scoreberechnung bereits 2010 gegenüber den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder offengelegt. Es dürfe bezweifelt werden, dass das Unterfangen der Initiatoren von OpenSCHUFA im Interesse der Allgemeinheit ist. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine interessengeleitete Kampagne handelt. Dahinter stecke die Bertelsmann-Stiftung, die zu dem Konzern gehört, der einen Schufa-Wettbewerber unter seinen Fittichen hat. ++ (dt/mgn/15.02.18 – 046)

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Politische Enthaltsamkeit von Beamten ist „Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“

München/Wolfenbüttel, 12. Januar 2018 (ADN). Der Glaube an die Möglichkeit einer politischern Enthaltsamkeit von Beamten und Richtern war schon für Gustav Radbruch eine trügerische Ideologie, ja „die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“. Zu den Lebenslügen einer die Steuertricks von Konzernen begünstigenden Judikatur gehört auch die Meinung, Gemeinnützigkeit düerfe nicht politisch kontaminiert sein. Das erklärte Helmut Kramer in einem am Freitag von der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlichter Leserbrief über den plötzlichen Entzug der anerkannten Gemeinnützigkeit der Organisation Attac. Die Politik- und Wirtschaftsnähe des Bundesfinanzhofes (BFH) zeige sich demgemäß auch in seiner personellen Besetzung. Während die Wahlen zu den anderen oberen und obersten Gerichten einigermaßen transparent seien, erfahre die Öffentlichkeit über die Auswahl der Richter des BFH nur wenig. Es fehle auch an einer ausreichenden Anbindung zwischen BFH und Bundesverfassungsgericht. Weit über das Jahr 1993 hinaus sei keiner der Richter des BFH nach Karlsruhe gelangt.

Das starre Festhalten des Bundesfinanzhofs an einer Rechtsanwendungstechnik im Sinne des Rechtspositivismus hat nach den Worten von Kramer Tradition. Dazu schreibt er weiter: „Man denke an die die bedrohten Juden an einer Auswanderung hindernden Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zur Reichsfluchtsteuer schon im Jahr 1933. Kritiker sprachen hier vom ‚Finanztod‘ der Juden als Vorstufe zum Holocaust. Man erinnere sich auch an die Schwierigkeiten des damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Franz Klein, sich in der Festschrift ’50 Jahre Bundesfinanzhof‘ von der die Juden diskriminierenden Praxis des Reichsfinanzhofes zu distanzieren. In der heutigen Fortbildung der Finanzrichter scheint die Auseinandersetzung mit der rassistischen Rechtsprechung der Jahre 1933 – 1945 wenig Raum zu haben.“ ++ (ju/mgn/12.01.18 – 012)

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Warnung vor mangelnder Transparenz beim Bau von Schulen

Berlin, 5. Januar 2018 (ADN). Berlin würde mit der Gründung einer Schulbau-GmbH die Verfügung über öffentliches Eigentum für 30 Jahre aus der Hand geben. Das erklärte Herbert Storn, Mitglied des Bezirksvorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frankfurt am Main und Privatisierungsexperte der GEW Hessen, in einem am Freitag in der Zeitung „Junge Welt“ veröffentlichten Interview. Da das geplante Schulbaunternehmen eine Tochter der Wohnungsbaugesellschaft Howoge werden soll, gebe der Senat die Zuständigkeit für Sanierung und Neubau in einen fachfremden Bereich. Außerdem enstünde die Gefahr von Verschwendung und mangelnde Transparenz. „Transparenz muss sowieso fast überall erzwungen werden. Es gibt in der Politik kaum einen Bereich, wo sie freiwillig zugesichert wird. Im Landkreis Offenbach wurde vor 13 Jahren eine öffentlich-private Partnerschaft, ÖPP, zur Bewirtschaftung von Schulen gestartet. Heute beklagt der neue Landrat, dass ihm die Projektgesellschaft keine Unterlagen zur Verfügung stellt, die er aber braucht, um absehen zu können, was an Aufwendungen zu erwarten ist, wenn die Schulen ab 2019 wieder in die Hand des Kreises zurückgehen,“ warnt Storn. Die würden ihm einfach vorenthalten, obwohl der Kreis mit sechs Prozent an der Projektgesellschaft beteiligt, also Miteigentümer ist. Dabei sei jedem Gesellschafter gesetzlich das Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen garantiert. Trotzdem werde sie regelmäßig verweigert. 

Im Falle Berlin ist es nach Meinung von Storn blauäugig vom Senat anzunehmen, wenn die GmbH zu 100 Prozent in öffentlicher Hand sei, dann sei Demokratie gesichert. Das Privatrecht verhindere das, wie die Entwicklungen bei der Deutschen Bahn oder beim hessischen Flughafenbetreiber Fraport zeigen. ++ (bi/mgn/05.01.18 – 005)

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Neue Zürcher Zeitung: Wut gegen die Treuhand lebt bis heute fort

Zürich, 7. Oktober 2017 (ADN). Die Wut gegen die Treuhand zur Privatisierung von Betrieben der einstigen DDR lebt bis heute fort. So lautet der Untertitel eines Beitrags in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Sonnabend, die an dem von der DDR als Nationalfeiertag begangenen 7. Oktober über die gegenwärtige mentale Situation der Ostdeutschen berichtet. Darin kommt vor allem der Historiker Markus Böick von der Universität Bochum zu Wort, dessen von Constantin Goschler geleiteter Wissenschaftsbereich von der Ostbeauftragten der Bundesregierung mit einer erneuten Untersuchung der Treuhandanszalt beauftragt ist. Die Treuhand sollte seinerzeit rund 8.000 volkseigene Industriebetriebe mit vier Millionen Beschäftigten privatisieren. Als die von den Menschen verhasste Institution im Jahr 1994 ihre Tätigkeit einstellte, waren etwa zwei Drittel der Unternehmen in privater Hand. Allerdings fand sich in den umgewandelten Firmen Arbeit für nur noch eine Million Mitarbeiter. Bis heute werden die Arbeitsleistungen der DDR-Bevölkerung unterbewertet, sogar diskreditiert. Zahlreiche Benachteilungen folgen daraus bei den Löhnen und in den Renten. Bezeichnenderweise erhielt ein ostdeutscher Rentenantragsteller ausgerechnet an diesem ehemaligen DDR-Nationalfeiertag seinen Rentenbescheid. Ihm wird eine Netto-Rente in Höhe von 516 Euro zugebilligt. Seine gesamte in der DDR geleistete Arbeitszeit von 24 Jahren, in der er nicht einen Tag krankgeschrieben war, blieb unberücksichtigt. 

Nach Aussage von Böick wurde im Zuge der Wiedervereinigung ein großer Fehler gemacht: Dem Osten wurden blühende Landschaften versprochen und dem Westen, dass die Wiedervereinigung nichts kosten würde. Beides sei Illusion gewesen. Obwohl der erste, später ermordete Treuhandchef Detlev karsten Rohwedder den Wert der DDR-Industrie noch auf 600 Milliarden DM bezifferte, hinterließ die letzte Geschäftsführung unter Birgit Breuel einen Schuldenberg von 250 Milliarden DM. Zum weiteren Nachlass gehörten ein Aktenbestand von rund 40 Kilometern, der im Bundesarchiv lagert und von der Öffentlichkeit streng abgeschirmt wird. Mit einem Zugang und einem kleinen Spalt Transparenz ist frühestens im Jahr 2020 zu rechnen. Es besteht bis in die Gegenwart der starke Verdacht, dass das DDR-Vermögen verramscht und verschleudert wird. Ein Indiz dafür:  Der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel stellte die verantworlichen Treuhand-Manager von der Haftung für ihre Tätigkeit frei. ++ (hi/mgn/07.10.17 – 281)

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Hessen sperrt NSU-Bericht für 120 Jahre – Enkel der Informanten sollen geschützt werden

Wiesbaden, 3. Juli 2017 (ADN). Die ungewöhnliche Frist nährt Verschwörungstheorien. Zu dieser Schlussfolgerung kommt Susanne Höll in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) am Montag, nachdem sie die Vorgänge in und um den hessischen NSU-Untersuchungsausschuss beleuchtet hat. Den Grundstein für wildeste Spekulationen liefert das Landesamt für Verfassungsschutz, indem es die Sperrfrist seiner internen Analyse auf sage und schreibe 120 Jahre festgesetzt hat. So lange soll der Rapport den Augen der Öffentlichkeit entzogen werden. Das Verhindern von Transparenz und Aufklärung zu so eklatanten Vorgängen erreicht somit ein schier überirdisches Maß an Verdunkelung. Selbst die katholische Kirche, die noch viele Geheimnisse aus den schlimmen Zeiten ihrer Existenz sorgsam hütet und sich nur langsam öffnet, dürfte über diesen Grad der Geheimniskrämerei den Kopf schütteln. Die Argumentation des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz zu einer solchen „Ewigkeitsklausel“ ist mehr als eigenartig und fragwürdig: Es gehe um den Schutz der Zuträger, die bei einer Publikation in Gefahr gerieten. Auch wenn die jüngsten aller Zuträger des hessischen Verfassungsschutzes in 120 Jahren mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr leben, müsse verhindert werden, dass sich im 22. Jahrhundert irgendjemand am Enkel eines Dienst-Informanten rächen möchte.

Ein Geheimpapier-Experte hält die hessische Entscheidung für Unfug und grotesk. Seine Erklärung für eine so lange Geheimhaltung, die bestenfalls nur noch für brisante Spionageabwehr-Aktionen bestimmt wird, ist, dass der Mängelbericht so gut wie möglich kaschiert werden soll. Um so mehr blühen die Spekulationen über das Vertuschen peinlicher Pannen oder über noch viel Schlimmeres. ++ (vs/mgn/03.07.17 – 185)

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Parteienfinanzierung ist „Dunkelkammer der Demokratie“

Berlin, 22. Juni 2017 (ADN). Die große Koalition hat bei der Lobbykontrolle politisch versagt. Lobbyismus bleibt in Deutschland weitgehend intransparent und auch im internationalen Vergleich schlecht reguliert.“ Das erklärte Timo Lange vom Verein Lobbycontrol bei der Präsentation des Jahresberichts 2017 seiner Organisation. Speziell zum Bereich der Parteienfinanzierung spricht sie von einer „Dunkelkammer der Demokratie“. Die“Süddeutsche Zeitung“ (SZ) sieht am Donnerstag deswegen kurze Zeit vor der Bundestagswahl Wirbel entstehen.

Die Rechenschaftsberichte der Parteien dazu würden – so LobbyControl – erst zwei Jahre später vorgelegt. Zusammenhänge ließen sich mit dieser Verspätung kaum noch nachvollziehen. Auch für indirekte Zuwendungen an Parteien gebe es keine Transparenzregelungen. Aufgrund der hohen Schwellen für Veröffentlichungspflichten blieben 75 Prozent der Parteispenden durch Unternehmen und Wirtschaft anonym.

Auch die anderen fünf, von LobbyControl  untersuchten Sektoren bieten eines wüstes und nebulöses Bild. Das betrifft Lobbytransparenz, die Transparenz in der Gesetzgebung, die Seitenwechsel, Nebentätigkeiten und Interessenkonflikte sowie die Abgeordnetenkorruption. ++ (vv/mgn/22.06.17 – 174)

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