Bemannte US-SpaceX-Rakete ins All gestartet

Cape Canaveral, 30. Mai 2020 (ADN). Die erste bemannte, privat finanzierte US-Rakete ist am Sonnabend um 21.21 Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) in den Weltraum gestartet. Es war der zweite Versuch, nachdem die Premiere am Mittwoch wegen der schlechten Wetterlage abgebrochen worden ist. NASA-Direktor Jim Bridenstine nannte das Projekt ein gutes Signal für die internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung des Weltraums. Die Kapsel mit den beiden Astronauten Douglas Hurley und Robert Behnken an Bord soll am Pfingstsonntag gegen 16 Uhr MEZ an der Internationalen Raumstation (ISS) andocken. Bei der „Crew Dragon“ genannten Mission handelt es sich um die erste nach fast zehn Jahren wieder stattfindendende Weltraumfahrt der US-Amerikaner in eigener Regie und von eigenem Territorium aus. Im Juli 2011 war die „jüngste“ Aktion der Vereinigten Staaten von Amerika  mit dem Shuttleprogramm beendet worden. Seitdem waren US-Astronauten auf die Mitnahme in der russischen Sojus-Rakete angewiesen. 

Wie der auf Raumfahrt spezialisierte Nachrichtenkanal www. gerhardkowalski.com mitteilte, unterstützt die staatliche US-Raumfahrtbehörde NASA das vom aus Südafrika stammenden Elon Musk initiierte und finanzierte Raumprogramm mit 3,1 Milliarden US-Dollar.  ++ (rf/mgn/30.05.20 – 181)

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Indianern systematisch Land geraubt – Bleiberecht statt Grundeigentum

Washington, 28. Mai 2020 (ADN). Unter US-Präsident Andrew Jackson wurde fast die gesamte amerikanische Urbevölkerung über den Missisippi nach Westen vertrieben. Der „Indian Removal Act“ von 1830 war der Startschuss für diese ethnische Säuberung. Daran erinnert am Donnerstag der Deutschlandfunk und verweist auf das vor 190 Jahren verabschiedete Gesetz.

Bereits im Jahr 1803 hatte Präsident Thomas Jefferson geschrieben: „Wenn sie sich mit der Bewirtschaftung eines kleinen Stück Landes begnügen, werden sie erkennen, wie nutzlos ihre weiten Wälder für sie sind und bereit sein, von Zeit zu Zeit ein Stück davon herzugeben. Auf diese Weise werden unsere Siedlungen die Indianer allmählich umschließen und sie werden sich entweder uns eingliedern als Bürger der Vereinigten Staaten oder wegziehen in die Gebiete jenseits des Missisippi.“ An diesem Fluss endeten die Vereinigten Staaten damals. Die Stämme der Ureinwohner innerhalb ihrer Grenzen unterstanden nicht den Gesetzen der USA. Sie hatten große Landstriche in ihrem Besitz. Darin sahen die USA-Neusiedler eine Komplikation, die beseitigt werden sollte. Dies war Ziel einer Assimilationspolitik, die schon Jefferson betrieb. Es galt bestenfalls Bleiberecht statt recht auf Grundeigentum. ++  (vt/mgn/28.05.20 – 179)

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Mehr politisch motivierte Kriminalität registriert

Berlin, 27. Mai 2020 (ADN). Politisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ihre Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist daher ein besonders wichtiges innenpolitisches Anliegen. Das wurde am Mittwoch in Berlin bei der Präsentation des jährlichen Berichts zur Kriminalität durch Bundesinnenminister Horst Seehofer mitgeteilt. Die politisch motivierte Kriminalität sei 2019 deutlich angestiegen. Ihre Fallzahl habe um 14 Prozent zugenommen und betrage 41.177. Taten. Sie reiche von Beleidigung und Körperverletzung bis zu Brandstiftung und Mord. Insgesamt verzeichnet die Kriminalstatistik des vergangenen Jahres 5,27 Millionen Straftaten.

Zur Erläuterung des Begriffs „politisch motivierte Kriminalität“ heißt es in einer Publikation des Bundesinnenministeriums: „Die Täter verfolgen mit den Taten politische Ziele beziehungsweise fühlen sich bei der Begehung durch eine Ideologie oder ein Gefühl angeblicher Überlegenheit gegenüber den Tatopfern gerechtfertigt. Sie entwickeln daher häufig kein Unrechtsbewusstsein.  Die Auswirkungen solcher Tatensind besonders schwerwiegend, da sie nicht nur unmittelbar die Tatopfer betreffen. Auch bei anderen Menschen können sie Angst hervorrufen, allein aufgrund ihrer politischen Einstellung, ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Identität zu Opfern von Straftaten zu werden. Dadurch sind die Grundrechte potenzieller Opfer und die politisch demokratische Grundordnung besonders gefährdet.  Um so wichtiger ist ein besonders entschlossenes und konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden. Die historische Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland reicht vom Linksterrorismus in den 70er und 80er Jahren über die fremdenfeindlichen Gewalttaten zu Beginn der90er Jahre bis hin zu den schrecklichen Taten des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) und den aktuellen islamischen  Terroranschlägen.“ ++ (kr/mgn/27.05.20 – 178)

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Corona-Fernduell Ramelow-Söder – Thüringens Amtsärzte bekommen 1.000 Euro mehr

Erfurt/München, 26. Mai 2020 (ADN). Ein montägliches Fernduell zwischen Erfurt und München lieferten sich Bodo Ramelow und Markus Söder.  Gegenstand des Streits der Ministerpräsidenten Thüringens und Bayerns standen die diametral einander gegenüberstehenden Maßnahmen beider Freistaaten, um Corona auf regionaler Ebene möglichst effektvoll einzudämmen. Die heftige mediale Auseinandersetzung stellte sich als verbaler Kanonendonner auf Spatzen heraus. Ramelow war im Übrigen rhethorisch und inhaltlich mit seinen Argumenten im Vorteil. Er hatte am Freitag Modifizierungen der Corona-Beschränkungen in Aussicht gestellt. Aus Verboten sollen Gebote werden. Der zentrale Krisenstab seiner Regierung soll seine Aufgaben und Befugnisse auf das Landesgesundheitsministerium und dort schwerpunktmäßig auf die Gesundheitsämter in den Landkreisen übertragen. Aus Allgemeinverfügungen werden Spezialverfügungen beispielweise der Berufsgenossenschaften, um lokal viel zielgerichteter das Coronoa-Virus zu bekämpfen. Vorgeschlagen wurde außerdem, Amtsätzten ihren Dienst mit 1.000 Euro monatlich mehr zu vergüten und damit zu Medizinern in Krankenhäusern aufzuholen.

Ministerpräsidenten anderer Bundesländer und ganz besonders die bayrische Landesregierung unterstellten Ramelow, er wolle den Mund-Nasen-Schutz und die Abstandsregelung von 1,50 Meter aufheben und damit unzulässige Lockerungen einzuführen.  Davon war jedoch von Seiten des Thüringer Regierungschefs zu keinem Zeitpunkt die Rede. Dennoch wiederholte Söder die haltlosen Vorwürfe am Montag. Dem sich bisher als Oberföeralist der Bundesrepublik wähnenden Franken scheint es wohl eher um ein publicityträchtiges Scharmützel zu gehen, zumal die Vorhaben seines Thüringer Amtskollegen offensichtlich ins Schwarze treffen und an Konkretheit kaum zu wünschen übrig lassen. Immerhin gibt es in Thüringen derzeit nur 239 Infizierte, während es in Bayern mit 1.500 Ansteckungen ein Mehrfaches ist. Außederdem sind in Thüringen nach den Worten Ramelows neun der insgesamt 23 Landkreise völlig coronafrei. ++ (co/mgn/26.05.20 – 174)

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DDR hätte Hongkong-Lösung verdient

Peking/Berlin/Erfurt, 25. Mai 2020 (ADN). Das chinesische Prinzip „ein Land zwei Systeme“ hinsichtlich Hongkongs wäre durchaus auch für das staatsrechtliche Beziehungsgeflecht DDR-BRD praktikabel gewesen. Es wurde nie verfolgt, geschweige denn erwogen. Hintergründe kennt die Allgemeinheit nicht. So setzt sich mehr oder weniger schnell die Erklärung durch, dass es sich bei dem DDR-Beitritt zur Bundesrepublik um einen Vorgang der Kolonisation handelt. Der Beute- und Raubzug Westdeutscher in Ostdeutschland auf vielen, wenn nicht allen Ebenen hält bis in die Gegenwart an. Es fanden und finden gigantische Vermögensverschiebungen nicht nur auf dem Immobiliensektor statt. Wer diese beispiellose Auszehrung duldet, anstrebt oder gar beschlossen hat, bleibt auf den ersten Blick – auch nach 30 Jahren – unbeleuchtet. Genaues Hinsehen lässt erschauern. Wie die „Wiedervereinigung Deutschlands“ im konkreten Fall in menschenverachtender Weise funktioniert, zeigen seit drei Jahrzehnten andauernde Gerichtsverfahren der ehemaligen DDR-Bürgerin Claudia May in Erfurt mit den Staatsgewalten.  Zahl und Art – Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht – der juristischen Auseinandersetzungen wird immer unüberschaubarer. Ein zeitliches Ende ist nicht abzusehen. Das jüngste Ereignis ist ein von May vor dem Landgericht Erfurt erstrittener Freispruch. Oberstaatsanwalt Joachim Becker als Ankläger würzte den Verlauf des Strafprozesses zudem mit erstaunlichen Feststellungen. So plauderte er aus, dass Akten der Anklagebehörde ohnehin nach fünf Jahren zerschreddert werden und demzufolge die tatsächlichen Vorkommnisse gar nicht mehr nachvollzogen werden können. Das fast zehn Jahre laufende Strafrechtsverfahren wegen Beleidigung, hatten teils höchste Richter, Staatsanwälte und andere Juristen des Freistaates Thüringen künstlich am Leben erhalten, um ihre rechtswidrigen und kriminellen Bündnisse mit alten DDR-Seiischaften zu verschieiern. Der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier gab sich angesichts des fast ein Jahrzehnt währenden Gerichtsverfahrens das in der DDR wahrscheinlich innerhalb einer Viertelstunde von einer gewerkschaftlichen Konfliktkommission im beiderseitigen Einvernehmen beendet worden wäre, gnädig gestimmt und sprach die Angeklagte May nach insgesamt rund zehnstündiger Verhandlung  mit Fortsetzungstermin frei. Thüringens Justiz, die vor drei Jahrzehnten aus Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen alten Bundesländern in die ehemalige DDR mitsamt eines „Pfälzer Stammtisches“ importiert worden war, hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie wurde einschließlich ihres aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden rechtshistorischen Hintergrundes regelrecht demaskiert.    

Unter diesen Blickwinkeln hätte die DDR seinerzeit eine Hongkong-Lösung verdient. Es erweist sich, dass Chinesen und Briten vor und nach dem Jahr 1999 sehr viel mehr völkerrechtliche Klugheit an den Tag legten als die offensichtlich 1990  einheitsbesoffenen Deutschen. ++  (dr/mgn/25.05.20 – 172)

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Facettenreiches Spektrum ostdeutscher Immobilienkrimineller reicht bis zur Mafia

Erfurt, 22. Mai 2020 (ADN). Der Rucksack an Instrumenten der Immobilienkriminalität in Ostdeutschland nach dem DDR-Beitritt zur BRD ist prall gefüllt. Einige der höchst fragwürdigen und rillegalen Methoden, um sich Häuser, Grundstücke und andere Immobilien unberechtigt anzueignen, wurden am Freitag im Landgericht Erfurt vor dem Vorsitzenden Richter Dirk Steinmaier ausgepackt. Das Spektrum der Betrügereien zur Enteignung der eigentlichen Eigentümer und Erben ist äußerst facettenreich. Es geht um organisierte Kriminalität und kaum vorstellbare Günstlingswirtschaft, erklärt Claudia May.  Sie wurde als rechtmäßige Erbin eines attraktiven innerstädtischen Hausgrundstücks in der thüringischen Landeshauptstadt  nicht nur um ihre Liegenschaft gebracht, sondern auch um Hab und Gut und aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt worden. Die Raffinessen der Grundstücksräuber und Spekulanten lassen auf gezielte und systematische Plünderung schließen. Vor nichts schreckten die wohl bandenmäßig miteinander vernetzten Täter, zu denen hohe und höchste Spitzen politischer Führungsmannschaften, der Justiz und des ehemaligen  DDR-Staatssicherheitsdienst gehören sollen, zurück. So wurden Grundbücher gefälscht. Dienstsiegel der DDR, die gar nicht mehr existierte, wurden rechtwidrig  lange Zeit danach verwendet. Wer Opfer dieser obskuren Willkür wurde und sich dagegen wehrte, geriet in die Mahlwerke bewusster Diffamierung, Einschüchterung und Bedrohung.

Das alles widerfuhr Claudia May, die mit einer explosiven Mixtur straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren überschüttet wurde. Sie konfrontiert das Gericht mit einem Thesenpapier. Dessen drei Grundaussagen lauten: Der Erfurter Immobilenmarkt ist im Zuge der Wiedervereinigung systematisch von Netzwerken aus dem Dunstkreis des MfS der DDR beeinflusst, ein bevorzugtes Ziel mafiöser Geldwäsche und präsentiert sich an der Immobilie „Am Stadtpark 34“ exemplarisch als Beleg der organisierten und hoheitlich geförderten Immobilienkriminalität. In dem Papier heißt es: „Ein Bericht des Bundeskriminalamtes zur N’drangheta in Deutschland von 2008  nannte zahlreiche Personen, die in Verdacht standen, in Erfurt Immobliien, z. B. Restaurants mit illegalen Geldern erworben zu haben. Über 80 Namen sind aufgeführt. Konzentrierte Ermittlungen der Thüringer Behörden  zu den Grundstücksgeschäften dieser Personen und etwaiger Gehilfen sowie zur Herkunft der Gelder scheint es nie gegeben zu haben.“ Erfutrs damaliger Oberbürgermeister Manfred Ruge, habe öffentlich erklärt, es sei doch besser, die Mafia-Organisation N’drangheta wasche ihr schmutziges Geld in Erfurt als anderswo. Auf die zahlreichen gravierenden Vorwürfe reagierte der Vertreter des Öffentlichen Interesses, Oberstaatsanwalt Joachim Becker lapidar: „Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, verjährte Straftaten aufzuklären.“ ++ (im/mgn/22.05.20 – 190)