Bilanz „Earth Hour“

Bonn/Berlin, 28. März 2021 (ADN). Deutschlandweit 575 Kommunen und 448 Unternehmen haben sich am Vorabend dem 27. März an der WWF-Initiative „Earth Hour“ beteiligt. Dabei hatten sie die Beleuchtung an herausragenden baulichen Wahrzeichen um 20.30 Uhr abgeschaltet, um ein Zeichen für Klima- und Umweltschutz zu setzen, Das soll zum Umdenken der Menschen anregen und zur Schonung der irdischen Naturressourcen veranlassen.

Dass die symbolträchtige Aktion, die zum 15. Mal stattfindet, in vergleichsweise wenigen Ortschaften ein Echo gefunden hat, ist bedenkenswert. Einige Regionen wie beispielsweise Südthüringen, blieben vollständig gleichgültig. ++ (uw/mgn/28.03.21 – 083)

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Deutschlands soziale Wohnbauförderung dem Zufall ausgeliefert – Kommunen alleingelassen

Berlin, 8. Oktober 2018 (ADN). In der laufenden Legislaturperiode stehen mehr als fünf Milliarden Euro Bundesmittel für die soziale Wohnbauförderung zur Verfügung. Allerdings wird diese Summe in Deutschland nicht effizient und bedarfsgerecht verteilt. Hauptursache ist eine fehlende oder lückenhafte Daten- und Bedarfserhebung. Zu diesem Besorgnis erregenden Ergebnis kommt das in Berlin ansässige Moses Mendelsohn Institut (MMI), das am Montag in einer Pressemitteilung über Einzelheiten seiner Untersuchungen berichtet. Grundlage der Analyse waren die Antworten auf einen Fragenkatalog, der 696 deutschen Städten und Gemeinden mit jeweils mindestens 20.000 Einwohnern zugesandt worden war. Die Fragen bezogen sich u. a. auf den aktuellen Wohnungsbestand, die Planung und den Bau neuer Wohnungen sowie auf den künftigen Bedarf – verteilt auf die verschiedenen Wohnungsgrößen. Ermittelt wurde desweiteren, wie viele Wohnungen bis zum Jahr 2020 aus der Preis- und Belegungsbindung fallen.

Ausgewertet werden konnten die Angaben von 387 Kommunen. Zum Resultat äußerte sich der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts, Dr. Stefan Brauckmann, mit sehr bedenkenswerten Worten: „Die Antworten zeigten, dass in Deutschland die Gelder für gefördertes Wohnen eher nach dem Zufallsprinzip verteilt werden. Es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Förderung, noch nicht mal eine einheitliche Zählweise. Viele Städte und Gemeinden haben sogar Probleme ihren Bedarf plausibel darzustellen und die in ihrer Kommune benötigten Wohnungsgrößen zu nennen.“ Aus diesem Grund sei ein effizienter Einsatz der Milliarden-Förderung gar nicht möglich. Das werde sich kurzfristig auch nicht durch weiter steigende Zuwendungen seitens der Bundesländer und Kommunen ändern, die geplant oder aufgrund der politischen Diskussionen  zu erwarten sind. Der effiziente Einsatz der finanziellen Mittel müsse aber ein zentrales Kriterium sein. Denn trotz der deutlich gewachsenen Zuwendungen seien die für diesen Zweck bereitgestellten Beträge in Relation zum vielerorts riesigen Bedarf an preisgünstigen und passenden Wohnungen begrenzt. Beispielsweise habe gegenwärtig in den Großstädten bis zur Hälfte der Haushalte Anspruch auf staatliche Unterstützung, während der Bestand der geförderten Wohnungen in den vergangenen Jahren beträchtlich gesunken ist – bundesweit um mindestens eine Million Wohnungen seit 2003.

Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf die „Wohnraumoffensive“ hin, die von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung angekündigt worden war. Danach sollen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Mietwohnungen und Eigenheime entstehen. Damit dieses ehrgeizige Vorhaben nicht zur „Luftnummer“ wird, bedarf es in den Städten und Gemeinden – vor allem wegen des Respekts vor ihrer kommunalen Selbstverwaltung – einer derzeit kaum vorstellbaren administrativen Ertüchtigung. Als Gründe dafür nannte Brauckmann unterschiedliche Definitionen, unklare Zuständigkeitsregelungen und den viel zu geringen Personalbestand. „In diesem System werden die Kommunen quasi alleine gelassen“, schlussfolgert der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts. Um die Situation zum Besseren zu wenden, seien in erster Linie konkrete Erfassungs- und Auswertungs-Vorgaben für eine einheitliche Datenbasis, mehr Personal und dessen laufende Fortbildung erforderlich. ++ (ba/mgn/09.10.18 – 261)

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Öffentliche Unternehmen halten Managergehälter geheim

Friedrichshafen, 31. August 2018 (ADN). Die 16.000 öffentlichen Unternehmen lassen so gut wie keinerlei Einblick in die Einkommen ihrer Leitungskräfte zu. Das ist das Ergebnis einer Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen, die am Freitag vorgestellt wurde. Dabei legten mehr als 80 Prozent der kommunalen, landeseigenen oder bundeseigenen Firmen die Vergütung ihrer Führungskräfte gar nicht offen. 3,5 Prozent von ihnen nannten lediglich eine Gesamtsumme und 16, 2 Prozent wiesen die Vergütung unter Angabe der Person aus. Der Analyse zufolge ist die personenbezogene Vergütungstransparenz in Hamburg (65,5 Prozent), Berlin (42,3 Prozent) und Bremen (37.8 Prozent) sowie in den nordrhein-westfälischen Stadt- und Landkreisen (34,4 Prozent) am höchsten. Als größte Geheimniskrämer erwiesen sich Thüringen (3,6 Prozent), Rheinland-Pfalz (1,3 Prozent) und Brandenburg (0,8 Prozent). Auf Länder- und Bundesebene ist verglichen mit den Kommunen der öffentliche Durchblick größer mit 33 Prozent bei den Bundesländern und 52 Prozent beim Bund.

Bei der Studie wurden konkret 6.137 Stadtwerke, Nahverkehrsbetriebe, Bädereinrichtungen und Kulturinstitutionen unter die Lupe genommen. Studienleiter Ulf Papenfuß wies bei der Präsentation darauf hin, dass börsennotierte Unternehmen seit 2005 offenlegen müssen, was ihre Manager verdienen. Bei öffentlichen Unternehmen gibt es solche Regelungen nur in einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. ++  (223)

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Gabriel zu Dimensionen staatlichen Kontrollverlusts und Versagens

Berlin, 9. April 2018 (ADN). Der ehemalige Bundesaußenminister und Ex-SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel äußerte sich am Montag in der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ ausführlich zu dem in der Bundesrepublik entstandenen, weitverzweigten Kontrollverlust des Staates.  Dabei setzt er sich mit Einschätzungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn auseinander. In dem Gastbeitrag schreibt er, der erste Trugschluss von Spahn sei, dass er die Debatte auf Fragen der inneren Sicherheit und des Grenzschutzes verengt. Das gehöre zwar dazu, aber für die allermeisten Bürger gehöre zu den ganz normalen staatlichen Aufgaben auch eine angemessene Daseinsvorsorge. Und die umfasse zum Beispiel saubere und möglichst schöne Schulen, genug Lehrer, Haus- und Fachärzte in erreichbarer Nähe ohne elend lange Wartezeiten, einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr und nicht zuletzt Löhne und Renten, von denen man nicht nur überleben, sondern leben kann.

Gabriel setzt noch einen drauf: „Und als Kontrollverlust des Staates empfinden es viele ganz sicher auch, wenn jeder Arbeitnehmer und Handwerksmeister seine Steuern zahlen muss, große Konzerne sich aber ganz legal ihrer Gemeinwohlpflicht zum Steuernzahlen durch Flucht ins Ausland entziehen können.“ Wenn 20 Prozent der deutschen Gemeinden weder eine Schule, einen Hausarzt, eine Apotheke noch einen Laden oder auch nur eine Bushaltestelle haben, dann gehöre das für die dort lebenden auch zum „Staatsversagen“.  ++ (st/mgn/09.04.18 – 099)

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Erbbaurechte in China größte kommunale Finanzquellen

Leipzig, 26. Februar 2018 (ADN). Die Vergabe von Erbbaurechten ist in China eine der größten kommunalen Finanzquellen. Sie hat eine weitaus größere Bedeutung als in Deutschland. Das erklärte Prof. Shihe Fu von der School of Economics Xiamen University Chengdu am Montag in Leipzig auf dem 5. Erbbaurechtskongress. Grundsätzlich gebe es in China kein privates Eigentum an Grund und Boden. Vor dem Jahr 1987 habe es in dem bevölkerungsreichsten Land der Erde keine Bodenmärkte gegeben. In demselben Jahr sei im südchinesischen Zhen Zhen in der Nähe von Honkong das erste städtische Erbbaurechts-Experiment abgewickelt worden. Dabei sei eine Trennung zwischen Bodeneigentum und Bodennutzungsrecht vorgenommen worden. Mit Einführung eines solchen Bodennutzungsrechts, das in Konsequenz von Besuchen von Experten der Volksrepublik China in Hongkong in Kraft gesetzt wurde, erfolgten im September 1987 die ersten verhandelten Erbbbaurechtsvergaben. Wenige Wochen später im November desselben Jahres wurden Erbbaurechte in Gestalt einer Festpreisauktion vergeben. Wiederum sechs Tage danach fand eine Vergabe in Form einer sogenannten englischen Auktion statt.

In China befinden sich die Stadtverwaltungen in der Position von Grund- und Bodenmonopolisten, in ländlichen Gegenden sind dies die Kollektivwirtschaften. Die maximale Nutzungsdauer von Erbbaurechten beträgt bei landwirtschaftlichen Flächen 30 Jahre, bei urbanem Wohnbauland 70 Jahre und bei Gewerbeflächen bis zu 50 Jahre. In einer Fallstudie wurde für einige Wohnungen in der Stadt Wenzhou die Vergabe von 20jährigen Erbbaurechten erprobt. Nach Ablauf der Verträge zahlten die Besitzer für einen neuen Vertrag etwa ein Drittel des Wohnungspreises als Pauschalgebühr. Ansonsten „macht man nach Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages einfach so weiter, solange es kein neues diesbezügliches Gesetz gibt“, berichtet der Wissenschaftler. Er informierte desweiteren über Zwei-Stufen-Auktionen von Erbbaurechten, an deren Ende ein sogenannter Reservationspreis steht. Dieser Fall tritt ein, wenn es nur einen Bewerber für die jeweils feilgebotenen Nutzungsrechte gibt. Aus einer in diesen Tagen abgeschlossenen Untersuchung seiner Forschungseinrichtung von 1,5 Millionen Grundstücken geht hervor, dass 70 Prozent der auf diese Weise veräußerten Liegenschaften mittels Reservationspreis den Besitzer wechselten.   

Nach Aussage von Shihe Fu hat das chinesische Rechtssystem viele Regelungen aus dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) übernommen. Allerdings gibt es in dem asiatischen Land nicht die in Deutschland als Grundsteuer bekannte Abgabe. Dennoch wird damit experimentiert. So erfolgten im Jahr 2011 in der Stadt Tests zur Erhebung von Grundsteuern für Villen und andere luxuriöse Gebäude. In Schanghai liefen darüber hinaus Grundsteuer-Versuche für Zweitwohnungen. ++ (im/mgn/26.02.18 – 057)

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Zweifel an Berlins neuer Wohnbauförderung – Senat dokumentiert Hilflosigkeit

Berlin, 30. Dezember 2017 (ADN). Vom 1. Januar 2018 an gelten im Land Berlin neue Regelungen zur Wohnbauförderung. Das bisherige Fördermodell mit einkommensorientierten Zuschüssen entfällt, teilt die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Sonnabend mit und erläutert den wohnungspolitischen Schwenk des Berliner Senats. Er beinhaltet den Neubau und den Kauf von Mietwohnungen vor Baubeginn, wobei ein Teil der Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten angeboten werden soll. Eine dritte Säule der Neuausrichtung ist die stärkere Inanspruchnahme des Erbbaurechts. Der Berliner Koalitionsvertrag sieht vor, Erbbauzinsen abzusenken, wenn förderungswürdige Ziele verfolgt werden. Eingeschlossen ist ein Appell an die Erbbaurechtsgeber. Das sind in Deutschland Kommunen, Stiftungen und Kirchgemeinden. 

Starke Zweifel an der Praktikabilität der neuen Förderrichtlinien äußern mieternahe Organisationen und Medien. Die Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft „MieterEcho“ spricht in ihrer letzten Monatsausgabe des Jahres 2017 von einer sozialen Wohnraumversorgung unter ferner liefen. Der Zwischenbericht zum Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 sei ein Dokument der Mut- und Hilfslosigkeit des Senats. In dem vor einigen Wochen veröffentlichten Rapport heiße es, dass der seinerzeit angenommene Bedarf von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr wegen der „beschleunigten Entwicklungsdynamik“ nicht mehr realitätstauglich ist. Immerhin sei Berlin von 2011 bis 2016 um mehr als 250.000 Einwohner angewachsen. Im StEP wimmele es nur so von Allgemeinplätzen und hehren Absichtserklärungen nebst ständiger Betonung der „partizipativen Prozesse“. Das Kernproblem des jetzt schon dramatischen Mangels an bezahlbarem Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung werde kaum benannt. „Auch die Profitlogik des Wohnungsmarktes wird durch bestimmte Neubauanteile der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und zeitlich begrenzte Belegungsbindungen bei privatwirtschaftlich errichteten Wohnungen nur ein wenig flankiert, aber im Kern nicht angetastet“,heißt es im MieterEcho. ++ /im/mgn/30.12.17 – 375)

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Zahl der Wohnungslosen in Deutschland steigt bis 2018 auf 1,2 Millionen Menschen

Berlin, 14. November 2017 (ADN). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat am Dienstag in Berlin ihre aktuelle Schätzung der Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland vorgelegt. Im vergangenen Jahr waren rund 860.000 Menschen ohne Wohnung. Das sei ein Anstieg seit 2014 um etwa 150 Prozent. Für 2017 bis 2018 wird mit einem Zuwachs um 350.000 auf dann 1,2 Millionen wohnungslosen Menschen gerechnet. Das bedeute eine weitere Steigerung um etwa 40 Prozent. Seit 2016 sind die wohnungslosen anerkannten Flüchtlinge Teil der statistischen Schätzungen.

„Auch ohne Berücksichtigung der Wohnungslosigkeit von Flüchtlingen müssen wir leider davon ausgehen, dass der Anstieg der Wohnungslosenzahlen zwischen 2015 und 2016 unseren früheren Prognosen entsprochen hat. Die Zuwanderung hat die Gesamtsituation dramatisch verschärft, ist aber keinesfalls alleinige Ursache der neuen Wohnungsnot,“ sagte BAG W-Geschäftsführer Thomas Specht. Hauptgrund für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit sei eine seit Jahrzehnten verfehlte Wohnungspolitik.  Seit 1990 sei der Bestand an Sozialwohnungen um rund 60 Prozent gesunken. 2016 habe es noch 1,2 Millionen Sozialwohnungen gegeben. Weitere 170.000 würden bis 2020 aus der Sozialbindung fallen. Kommunen, Länder und Bund hätten eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit sei die Reserve bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben worden. Zudem fehlten mindestens elf Millionen Kleinwohnungen.

Die BAG W-Vorsitzende Karin Kühn forderte einen Wohnungsgipfel und einen nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungsnot. Die Vereinigung hatte bereits 2013 eine Nationale Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut vorgelegt. ++ (wl/mgn/14.11.17 – 319)

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Schnelles Internet in Schweden Teil der Daseinsvorsorge – Deutschland auf vorletztem Platz

Berlin, 29. September 2017 (ADN). „Das Hauptproblem ist eine völlig verfehlte Breitbandstrategie, die diesen Namen eigentlich gar nicht verdient“. Das sagte die Netzaktivistin und Linken-Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg am Freitag im Deutschlandfunk. Deutschland werde auf diesem Feld seiner Führungsrolle in Europa nicht gerecht. In Sachen Glasfaser-Infrastruktur – der DNA einer digitalen Gesellschaft – liege Deutschland auf dem vorletzten Platz. Bessere Bildung und e-government gehe nicht ohne eine schnelle Internetverbindung.

Domscheit-Berg kritisierte die Bundesregierung, die in gewissen Interessenkonflikten stehe. Sie sei größter Einzelaktionär bei der Deutschen Telekom  und begünstige dieses Unternehmen in 80 Prozent der Fälle bei den Subventionen für Investitionen in Ländern und Kommunen. Dabei habe man versucht, aud den Kupferleitungen der Telekom noch das letzte rauszuholen. „Das ist nicht die Geschwindigkeit, die wir brauchen, und es ist die falsche Infrastruktur“, so die neue Abgeordnete. Die EU habe im Übrigen Deutschland wegen der Investitionsstrategie mehrfach gerügt und auf Vorbilder verwiesen. Zum Beispiel Schweden, wo es ein besonders schnelles und preisgünstiges Internet gibt. Dort haben zwei Drittel aller Kommunen ihr eigenes Glasfasernetz. Da behandele man das als Teil der Daseinsvorsorge, die in kommunale Hand gehört. Stadtwerke sind in Schweden nicht nur für Abwasserleitungen zuständig, sondern auch für Glasfaserleitungen. Bei diesem Geschäftsmodell nehmen die Kommunen sogar etwas ein.

Domscheit-Berg kritisierte in Sachen Datenschutz scharf, dass deutsche Kommunen Meldedaten von Bürgern an Unternehmen verkaufen und dafür Geld bekommen. Sie wisse nicht, wwarum diese Praxis überhaupt erlaubt ist. ++ (di/mgn/29.09.17 – 273)

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Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

Berlin, 18. August 2017 (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

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Zinswetten der Stadt Pforzheim vor Gericht – 800 deutsche Kommunen verzockten sich

Mannheim/Pforzheim, 8. August 2017 (ADN). Ein regelmäßig beliebtes Thema sind Löcher in örtlichen Straßen, die den Kommunen von ihren Bürgern unter die Nase gerieben werden. Sie schnell oder gar nicht zu stopfen, hängt oft von der Finanzlage der Gemeinde ab. Das verführt so manchen Bürgermeister und Kämmerer zu akrobatischen Geldoperationen, um über mageren Stadtkassen reichlich Geld regnen zu lassen. Solche Zauberkunststücke wagten in den vergangenen Jahrzehnten überraschend viele Gemeinde-Oberhäupter in Deutschland. Das Endergebnis war in der Regel mehr als ernüchternd und bestand darin, dass die Löcher in den betreffenden kommunalen Finanzhaushalten fast durchweg um ein Vielfaches größer und tiefer als auf den Ortswegen waren. Deshalb blicken gerade diese Kommunenchefs besonders interessiert auf einen am Dienstag am Landgericht Mannheim begonnenen Prozess, der am Beispiel der Stadt Pforzheim exemplarisch diese höchst zweifelhafte Art der kommunalen Vermögensbildung juristisch sezieren und beurteilen soll. Die Materie unter dem Kürzel „Zinswetten“ ist sehr komplex und für Laien so gut wie intransparent. Die Thematik ist derart undurchsichtig, dass ein bereits für April vergangenen Jahres terminierter Prozessbeginn gestrichen werden musste, weil sich der zuständige Vorsitzende Richter überfordert fühlte. Allein schon deshalb sind jetzt bereits 27 Verhandlungstage bis in den Januar 2018 hinein angesetzt worden.

Mit von Banken in großen Mengen verkauften Zinswetten sollten letztlich nicht nur kommunale Kreditgeschäfte abgesichert,  sondern es sollten damit auch Gewinne erzielt werden. Damit wurde gegen das Spekulationsverbot für Kommunen verstoßen. Nach der Finanzkrise funktionierten diese Geschäfte nicht mehr. Viele deutsche Kommunen verloren sehr viel Geld. Nach Schätzungen von Fachleuten sind die entstandenen Schäden in Milliarden-Summen zu messen, die auf diese Weise in insgesamt rund 800 Städten und Gemeinden verzockt worden sind. ++ (fi/mgn/08.08.17 – 221)

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