Zukunftszentrum für europäische Transformation in Ex-DDR vorgeschlagen

Berlin, 7. Dezember 2020 (ADN). In Ostdeutschland soll ein „Zukunftszentrum für europäische Transformation und Deutsche Einheit“ entstehen. Um seinen Standort zu suchen und zu finden, ist ein Städtewettbewerb vorgesehen. Das ist eine von 50 Handlungsempfehlungen, die von der Regierungskommission „30 Jahre Deutsche Einheit“ am Montag in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert wurden.

Brandenburgs Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck, der das Gremium leitet, erläuterte die Vorschläge. Er schilderte Hintergründe für die enormen Herausforderungen der ehemaligen DDR-Bürger in der Umbruchphase von der sozialistischen Planwirtschaft zum marktwirtschaftlichen System. 80 Prozent der Menschen mussten einen neuen Beruf erlernen und der Wechsel zwischen drei Währungen war in kürzester Zeit zu bewältigen. Zu alldem gab es keinerlei Plan, um den bevorstehenden Widrigkeiten zu begegnen. In Ostdeutschland musste in völlig ungeordneten Verhältnissen und in nur fünf Jahren das absolviert werden, wofür Nordrhein-Westfalen einen sorgfältig durchdachten Plan des Strukturwandels über 50 Jahre hinweg eingeräumt worden ist. Letztlich sei zu konstatieren, dass die Ostdeutschen in den vergangenen drei Jahrzehnten ein völlig neues Selbstbewusstsein gewonnen haben und sich zu 80 Prozent mit ihrer Region identifizieren. In fast allen Gesellschaftsbereichen Deutschlands mangele es jedoch gravierend an proportionaler Repräsentation der Ostdeutschen insbesondere in den Führungsetagen. Das betreffe vorrangig die Medienlandschaft. In manchen Sektoren liege die Repäsentanz Ostdeutscher bei Null – so in den Eliten des Militärs und in der Justiz. Er halte es für kaum fassbar, dass erst nach 30 Jahren eine ostdeutsche Juristin in das Bundesverfassungsgericht vorgerückt ist.++ (hi/mgn/07.12.20 – 366)

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Zoltan Kiszelly: Ungarns Rechtsstaatlichkeit funktioniert

Budapest, 5. Dezember 2020 (ADN). „Die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn funktioniert, die Gerichte arbeiten, die Staatsanwaltschaft arbeitet.“ Das stellt der Politikwissenschaftler Zoltan Kiszelly von der Universität Budapest, der die ungarische Regierung berät, am Sonnabend im Deutschlandfunk fest. Natürlich sei der Begriff Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (EU) nicht eindeutig definiert. Im zweiten Artikel des Lissabon-Vertrages gebe es sehr starke Postulierungen. Die Werte teile Ungarn auch. Entscheidend sei die Frage: Wer beurteilt, was Rechtsstaatlichkeit ist und wer beurteilt wie Rechtsstaatlichkeit sich in dem Mitgliedsstaat gestaltet ?“ ++ (hu/mgn/05.12.20 – 364)

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Rechtsanwälte gründen Corona-Untersuchungsausschuss

Berlin/Göttingen, 12. Juli 2020 (ADN). Couragierte und engagierte deutsche Rechtsanwälte gründeten einen Corona-Untersuchungsausschuss. Gegenstand der Recherchen sollen die gravierenden Grundrechtsverletzungen und -blockaden stehen, die von den Regierenden in Deutschland in den zurückliegenden Wochen und Monaten veranlasst, begangen und zugelassen worden sind.  Dazu berichtet das Nachrichtenportal http://www.rubikon.news von einer Pressekonferenz in Berlin, auf der die vierköpfige Initiativgruppe ihr Projekt umfassend vorstellte.

Antonia Fischer, Vivane Fischer, Justus Hoffmann und Reiner Füllmich – allesamt Rechtsanwälte – gehen auf die skandalträchtigen juristischen, politischen und wissenschaftlichen Ungereimtheiten ein, die sich seit Bekanntwerden der Corona-Pandemie geradezu flächendeckend über der Bundesrepublik Deutschland und das Ausland ausgebreitet haben. Das ganze lasse sich unter der Überschrift „Panik-Mache“ zusammenfassen, unter deren Deckmantel das weltweit zügellose Gelddrucken der vergangenen zehn Jahre getarnt werden soll. Bereits jetzt gebe es in den USA keinerlei Begrenzung für Geldspritzen mehr. Schon jetzt würden eingetretene Schäden mit gedrucktem Geld bezahlt.

Füllmich, der sowohl für Deutschland und den US-Bundesstaat Kalifornien Anwaltslizenzen besitzt, kündigte an, nach Abschluss der umfangreichen Recherchen echte wie in Übersee übliche Sammelklagen zu erarbeiten, einzureichen und vor Gerichten verhandeln zu lassen. Er betonte die Dringlichkeit solcher Aktivitäten, da die Juristen sich angesichts der ernsten Grundrechts-Lage sich bisher äußerst schweigsam verhalten hätten. Er sei beispielsweise in der niedersächsischen Stadt Göttungen mit Szenerien konfrontiert worden, die an Zustände der Inquisition und KZ-Lager erinnerten.

Das weitere Vorgehen des Untersuchungsausschusses, der zunächst ehrenamtlich und in der Rechtsform einer Stiftung tätig ist, erläuterte Rechtsanwältin Vivane Fischer. Ab sofort tagt das Gremium wöchentlich mehrmals. Dazu werden Prominente und fachlich versierte Experten aller denkbaren Wissensgebiete und Tätigkeitsbereiche eingeladen, um ausführliche und gründliche Expertisen zu erarbeiten. Die Sitzungen könnten von der Öffentlichkeit im Internet live verfolgt werden.  Gleich zu Beginn soll die Situation in Pflege- und Altenheimen näher beleuchtet werden. Die Palette der Themenbereiche könne zudem jederzeit je nach Erfordernis erweitert werden. Darüber hinaus wäre es seitens des Untersuchungsausschusses ausdrücklich erwünscht, wenn kritische Geister und sogenannte Whistleblower aller denkbarer Bereiche sich mit substantiierten Beiträgen an die Stiftung wenden würden. ++ (gs/mgn/12.07.20 – 222)

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DDR hätte Hongkong-Lösung verdient

Peking/Berlin/Erfurt, 25. Mai 2020 (ADN). Das chinesische Prinzip „ein Land zwei Systeme“ hinsichtlich Hongkongs wäre durchaus auch für das staatsrechtliche Beziehungsgeflecht DDR-BRD praktikabel gewesen. Es wurde nie verfolgt, geschweige denn erwogen. Hintergründe kennt die Allgemeinheit nicht. So setzt sich mehr oder weniger schnell die Erklärung durch, dass es sich bei dem DDR-Beitritt zur Bundesrepublik um einen Vorgang der Kolonisation handelt. Der Beute- und Raubzug Westdeutscher in Ostdeutschland auf vielen, wenn nicht allen Ebenen hält bis in die Gegenwart an. Es fanden und finden gigantische Vermögensverschiebungen nicht nur auf dem Immobiliensektor statt. Wer diese beispiellose Auszehrung duldet, anstrebt oder gar beschlossen hat, bleibt auf den ersten Blick – auch nach 30 Jahren – unbeleuchtet. Genaues Hinsehen lässt erschauern. Wie die „Wiedervereinigung Deutschlands“ im konkreten Fall in menschenverachtender Weise funktioniert, zeigen seit drei Jahrzehnten andauernde Gerichtsverfahren der ehemaligen DDR-Bürgerin Claudia May in Erfurt mit den Staatsgewalten.  Zahl und Art – Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht – der juristischen Auseinandersetzungen wird immer unüberschaubarer. Ein zeitliches Ende ist nicht abzusehen. Das jüngste Ereignis ist ein von May vor dem Landgericht Erfurt erstrittener Freispruch. Oberstaatsanwalt Joachim Becker als Ankläger würzte den Verlauf des Strafprozesses zudem mit erstaunlichen Feststellungen. So plauderte er aus, dass Akten der Anklagebehörde ohnehin nach fünf Jahren zerschreddert werden und demzufolge die tatsächlichen Vorkommnisse gar nicht mehr nachvollzogen werden können. Das fast zehn Jahre laufende Strafrechtsverfahren wegen Beleidigung, hatten teils höchste Richter, Staatsanwälte und andere Juristen des Freistaates Thüringen künstlich am Leben erhalten, um ihre rechtswidrigen und kriminellen Bündnisse mit alten DDR-Seiischaften zu verschieiern. Der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier gab sich angesichts des fast ein Jahrzehnt währenden Gerichtsverfahrens das in der DDR wahrscheinlich innerhalb einer Viertelstunde von einer gewerkschaftlichen Konfliktkommission im beiderseitigen Einvernehmen beendet worden wäre, gnädig gestimmt und sprach die Angeklagte May nach insgesamt rund zehnstündiger Verhandlung  mit Fortsetzungstermin frei. Thüringens Justiz, die vor drei Jahrzehnten aus Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen alten Bundesländern in die ehemalige DDR mitsamt eines „Pfälzer Stammtisches“ importiert worden war, hat eine schwere Schlappe erlitten. Sie wurde einschließlich ihres aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden rechtshistorischen Hintergrundes regelrecht demaskiert.    

Unter diesen Blickwinkeln hätte die DDR seinerzeit eine Hongkong-Lösung verdient. Es erweist sich, dass Chinesen und Briten vor und nach dem Jahr 1999 sehr viel mehr völkerrechtliche Klugheit an den Tag legten als die offensichtlich 1990  einheitsbesoffenen Deutschen. ++  (dr/mgn/25.05.20 – 172)

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Facettenreiches Spektrum ostdeutscher Immobilienkrimineller reicht bis zur Mafia

Erfurt, 22. Mai 2020 (ADN). Der Rucksack an Instrumenten der Immobilienkriminalität in Ostdeutschland nach dem DDR-Beitritt zur BRD ist prall gefüllt. Einige der höchst fragwürdigen und rillegalen Methoden, um sich Häuser, Grundstücke und andere Immobilien unberechtigt anzueignen, wurden am Freitag im Landgericht Erfurt vor dem Vorsitzenden Richter Dirk Steinmaier ausgepackt. Das Spektrum der Betrügereien zur Enteignung der eigentlichen Eigentümer und Erben ist äußerst facettenreich. Es geht um organisierte Kriminalität und kaum vorstellbare Günstlingswirtschaft, erklärt Claudia May.  Sie wurde als rechtmäßige Erbin eines attraktiven innerstädtischen Hausgrundstücks in der thüringischen Landeshauptstadt  nicht nur um ihre Liegenschaft gebracht, sondern auch um Hab und Gut und aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt worden. Die Raffinessen der Grundstücksräuber und Spekulanten lassen auf gezielte und systematische Plünderung schließen. Vor nichts schreckten die wohl bandenmäßig miteinander vernetzten Täter, zu denen hohe und höchste Spitzen politischer Führungsmannschaften, der Justiz und des ehemaligen  DDR-Staatssicherheitsdienst gehören sollen, zurück. So wurden Grundbücher gefälscht. Dienstsiegel der DDR, die gar nicht mehr existierte, wurden rechtwidrig  lange Zeit danach verwendet. Wer Opfer dieser obskuren Willkür wurde und sich dagegen wehrte, geriet in die Mahlwerke bewusster Diffamierung, Einschüchterung und Bedrohung.

Das alles widerfuhr Claudia May, die mit einer explosiven Mixtur straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren überschüttet wurde. Sie konfrontiert das Gericht mit einem Thesenpapier. Dessen drei Grundaussagen lauten: Der Erfurter Immobilenmarkt ist im Zuge der Wiedervereinigung systematisch von Netzwerken aus dem Dunstkreis des MfS der DDR beeinflusst, ein bevorzugtes Ziel mafiöser Geldwäsche und präsentiert sich an der Immobilie „Am Stadtpark 34“ exemplarisch als Beleg der organisierten und hoheitlich geförderten Immobilienkriminalität. In dem Papier heißt es: „Ein Bericht des Bundeskriminalamtes zur N’drangheta in Deutschland von 2008  nannte zahlreiche Personen, die in Verdacht standen, in Erfurt Immobliien, z. B. Restaurants mit illegalen Geldern erworben zu haben. Über 80 Namen sind aufgeführt. Konzentrierte Ermittlungen der Thüringer Behörden  zu den Grundstücksgeschäften dieser Personen und etwaiger Gehilfen sowie zur Herkunft der Gelder scheint es nie gegeben zu haben.“ Erfutrs damaliger Oberbürgermeister Manfred Ruge, habe öffentlich erklärt, es sei doch besser, die Mafia-Organisation N’drangheta wasche ihr schmutziges Geld in Erfurt als anderswo. Auf die zahlreichen gravierenden Vorwürfe reagierte der Vertreter des Öffentlichen Interesses, Oberstaatsanwalt Joachim Becker lapidar: „Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, verjährte Straftaten aufzuklären.“ ++ (im/mgn/22.05.20 – 190)

Empörung über Seehofer ebbt rasch ab

Berlin, 8. Juni 2019 (ADN). Die helle Empörung über die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers Horst Seehofer ebbt schnell wieder ab. Die Welle der Emotionen war ohnehin recht schwach, wenn nicht sogar gespielt. Immerhin hatte Seehofer in seiner gewohnten Nonchalance öffentlich und ziemlich deutlich zugegeben, dass Gesetzestexte so kompliziert und wenig verständlich zu formulieren sind, damit sie ohne größere Debatten den Deutschen Bundestag passieren und dann der Justiz zur weiteren interpretation überlassen werden.

Offensichtlich funktioniert dieses Prinzip schon seit Jahren erfolgreich. Dies sich einzugestehen, wäre für die Bundestagsabgeordneten derart blamabel, dass ihre Tätigkeit im höchsten Entscheidungsgremium des Landes sich eigentlich von selbst erübrigt. Insofern empören sich nur die üblichen Verdächtigen wie Kevin Kühnert von der SPD und Annalena Baerbock von den Grünen, mit sehr flachen und wenig aussagekräftigen Worten. Das wäre dem Alt-Grünen Hans-Christian Ströbele, der am Sonnabend seinen 80. Geburtstag begeht und erstmals seit langem nicht mehr im Bundestag sitzt, nicht passiert. ++ (dt/mgn/08.06.19 – 157)

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EuGH erklärte deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig

Luxemburg, 28. Mai 2019 (ADN). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bemängelt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genuug sind. Deshalb dürfen sie in Zukunft keinen europäischen Haftbefehl (EHB) mehr ausstellen. Eine Voraussetzung für die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls ist laut einem jetzt bekannt gewordenen EuGH-Beschluss, dass er von einer „Justizbehörde“ ausgestellt ist. Dabei müsse es sich zwar nicht zwingend um einen Richter oder ein Gericht handeln. Allerdings habe die zuständige Behörde unabhängig handlungsfähig zu sein. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht gegeben, weil es gesetzlich möglich ist, dass ein Europäischer Haftbefehl auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. Insofern bestehe keine Unabhängigkeit von der Exekutive.

Der Beschluss kam auf Initiative Irlands zustande. Dessen Oberster Gerichtshof hatte den EuGH gebeten, den maßgeblichen Rahmenbeschluss der EU-Staaten auszulegen. Dabei giong es um die Fälle von zwei Litauern und eines Rumänen, die gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt hatten. Die Befehle stammten von den Staatsanwalten Lübeck und Zwickau sowie aus Litauen. Während die die Generalstaatsanwaltschaft des baltischen Landes als „ausstellende Behörde“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses anerkannt wird, trifft dies bei den betreffenden beiden deutschen Staatsanwaltschaften dem EuGH-Beschluss zufolge nicht zu. Zur Begründung hatte Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona aus einem EuGH-Urteil vom 25. Juli vergangenen Jahres zitiert: „Diese Unabhängigkeit der nationalen Behörde, die den EHB ausstellt, setzt voraus, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden n oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie auf diese Weise vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten.“ ++ (ju/mgn/28.05.19 – 146)

Innenminister setzt „Städtische Zeitung“ juristisch unter Druck

Magdeburg, 1. April 2019 (ADN). Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht geht mit juristischen Mitteln gegen ein kleines Online-Medium vor. Die lokal auf Stadt und Region Halle an der Saale konzentrierte „Städtische Zeitung“ (StäZ) sieht durch das rigide Vorgehen des Ministers ihre Existenz bedroht, wie ihr Redakteur Felix Knothe gegenüber der Zeitung „junge Welt“ (jW) am Montag mitteilt. „Der Minister hat uns öffentlich eine Straftat vorgeworfen“, so Knothe. Das sei ehrverletzend, geschäftsschädigend und vorverurteilend. Er sei erschrocken, „mit welcher Härte hier gegen ein kleines Medienportal vorgegangen wird.“ In einer Pressemitteilung soll Stahlknechts Ministerium StäZ-Reporter der „wahrheitswidrigen Berichterstattung“ bezichtigt haben. Der Innenminister habe „Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung“ gestellt. Er lasse einen Medienanwalt prüfen, ob zivil- und medienrechtliche Ansprüche entstanden sind. Der StäZ hat der CDU-Landespolitiker eine Gegendarstellung übermittelt, die das Portal auch umgehend veröffentlicht hat.

Hintergrund der Auseinandersetzungen ist ein Bericht der StäZ über ein Disziplinarverfahren gegen den CDU- Bürgermeister der Saalekreisgemeinde Teutschenthal, Ralf Wunschinski, der wegen zahlreicher Rechtsverstöße in der Kritik steht. Vor einem Monat sollte im Gemeinderat über ein Abwahlverfahren gegen Wuschinski abgestimmt werden. Nicht alle waren damit einverstanden. Für Wuschinski machte sich sein Parteikollege, Frank Bommersbach, stark. Er ist Mitglied im Magdeburger Landtag und im Kreistag dew Saalekreises. Er soll einige Gemeinderäte angestiftet haben, nicht zu der Sitzung zu erscheinen, um Mehrheiten im Abwahlverfahren zu verhindern. Das bestätigte ein Gemeinderat gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Er hat mich mehrfach angerufen und gebeten, morgen nicht zu erscheinen“. Am 27. Februar hatte dazu die StäZ einen Beitrag unter der Überschrift „Stahlknecht lässt offenbar für Wuschinski die Muskeln spielen“. Die StäZ-Journalisten, die ihren Report als zulässige Verdachtsberichterstattung einstufen, wehren sich gegen die Unterstellungen Stahlknechts und klagen gegen ihn auf Unterlassung.

  „Vorwürfe, wonach Innenminister Stahlknecht seine Parteinetzwerke gegen politische Gegner spielen lässt, sind nicht neu“, schreibt jW. In der Bördekreisstadt Haldensleben arbeite ein Teil des Stadtrates auf eine Amtsenthebung der seit rund zwei Jahren suspendierten parteilosen Bürgermeisterin Regina Blenkle hin. Eine Initiative, die sich für ihre Rückkehr einsetzt, warf Stahlknecht als früherem CDU-Bördekreischef mehrfach politische Einflussnahme vor. Das Disziplinarverfahren werde durch eine Mitarbeiterin seines Hauses durch das Konstruieren von Vorwürfen verschleppt. ++ (me/mgn/01.04.19 – 090)

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Ost-Quote wird Dauerbrenner – Ostbeauftragte und Einheitsreden wirkungslos

Berlin, 29. März 2018 (ADN). „Die Fakten im dreißigsten Jahr nach dem Mauerfall sind zu erdrückend, das Missverhältnis zu deutlich, um die Benachteiligung Ostdeutscher weiter zu ignorieren: Während Ostdeutsche 17 Prozent der Bevölkerung stellen, bestzen sie nur 1,7 Prozent der Entscheider-Positionen in Wirtschaft, Verwaltung, Medien, Justiz, Wissenschaft. Es gibt keinen einzigen Hochschulrektor ostdeutscher Biografie, keinen einzigen Bundesrichter. Selbst in den ostdeutschen Verwaltungen sind Ostdeutsche unterrepräsentiert: 75 Prozent der Abteilungsleiter in Landesregierungen im Osten sind Westdeutsche, 50 Prozent aller Staatssekretäre. Von 120 Abteilungsleitern in Bundesministerien sind nur drei Ostdeutsche, vor fünf Jahren waren es noch fünf. Es wird also auch nicht besser, sondern eher schlechter.“ Diese vernichtenden Zahlen und die erschreckende Bilanz der Ungleichheit zwischen Ost und West, führt Sabine Rennefanz am Freitag in der „Berliner Zeitung“ ins Feld, um zu beweisen, dass im Land grundsätzlich etwas falsch läuft.  Es gehe beim Aufstieg nicht um Leistung, sondern es zählten andere Kriterien wie Habitus, Herkunft und Auftreten.  Aus der Elitenförderung wisse man, dass Chefs am ehesten solche Mitarbeiter fördern und befördern, die ihnen am ähnlichsten sind. Man bleibe unter sich.

Doch die Ungeduld wächst, so Rennefanz. In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage sprachen sich 50 Prozent der Ostdeutschen für eine Quote aus. Während der sogenannte Ost-Beauftragte Christian Hirte von der CDU nicht sehen wolle, dass es ein Problem gibt, habe die Linksfraktion mit Berufung auf das Grundgesetz einen Antrag für eine Quote von 15 Prozent bei der Besetzung von Spitzenämtern in Bundesbehörden eingebracht.

Daraus ergeben sich weitere Fragen: Genügen 15 Prozent ? Warum nur für Bundesbehörden und nicht auch für Ministerien, zumindest im Osten Deutschlands ? Werr ist als ostdeutsch zu deklarieren ? Reichen Selbstverpflichtungen ? Schon jetzt habe diese Diskussion über die Ost-Quote mehr bewegt als jeder Ost-Beauftragte und jede Einheitsrede. Sie wird also zum Dauerbrenner. Zu Recht. ++ (od/mgn/29.03.19 – 087)

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Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“

Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.

Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.

Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)

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