Weimar, 13. September 2022 (253)
Provenienzforschung und Restitution
Magdeburg, 27. November 2020 (357)
Ost-Vermögen
Weimar/Berlin/Völkershausen, 13. September 2020 (283)
Thüringer Spitzenjuristen und -politiker in kriminellem Zwielicht
Erfurt, 14. Mai 2020 (ADN), Seit Jahren und Jahrzehnten stehen führende Thüringer Politiker und Juristen in kriminellem Zwielicht. Diesem Eindruck kann sich kaum jemand entziehen, der am Freitag im Landgericht Erfurt den Verhandlungsauftakt eines Strafprozesses wegen Beleidigung einer ehemaligen Richterin am Thüringer Oberlandesgericht erlebt hat. Die Angeklagte und vorgebliche Beleidigerin Claudia May, die seit fast zehn Jahren solchen und anderen Vorwürfen ausgesetzt ist, kommt in einer ihrer umfangreichen Stellungnahmen zu dem drastischen Schluss, dass „politisch gewollter“ Grundstücksverkehr mit kompletter Rechtschutzverweigerung in Thüringen nicht verfolgt und nicht geahndet wurde und wird. Nach den Worten von May, die zeit ihres Lebens in der DDR und nach dem Jahr 1990 permanenten und beispiellosen Unrechtserfahrungen ausgesetzt war und ist, stellt fest: „So ähnlich lief das doch unter den Nationalsozialisten“. Es habe auf deutschem Boden zwei Diktaturen gegeben. In diese Richtung dürfe sich nichts mehr bewegen. Dennoch geschehe es und Roland Freisler stehe gewissermaßen angesichts der ungeheuerlichen Vorgänge Pate. Es handele sich um vorsätzlich sittenwidrige Rechts- und Prozessgeschäfte. Aufklärung werde mit allen Mitteln blockiert und verhindert. Deswegen bediene man sich des Bagatelldelikts „Beleidigung“, um die betroffenen Opfer einzuschüchtern und abzulenken. Mehr als 200.000 solcher Verfahren breche „der beleidigte Staat“ vom Zaune, um die Betroffenen zum Schweigen und zum Strafe-Zahlen zu bringen und zu zwingen. Die „staatsgeschützte öffentlich-rechtliche Immobilienkriminalität“ sowie die darauf gestützte, strafrechtliche Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justizunrechts – vor und nach dem 3. Oktober 1990 – sei im vorliegenden Fall rechtsstaats- und verfassungswidrig.
Was sich im Landgerichtet Erfurt abspielt, lässt schlaglichtartig die gravierenden Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland aufblitzen, die seit Jahrzehnten unter der Decke gehalten und dem allgemeinen Vergessen anheim gestellt werden sollen. Dass das von der Bundesregierung und den betreffenden Landesregierungen gezielte Absicht ist, beweisen die seit dem Ende des Kalten Krieges in Ostdeutschland vollzogenen ungeheuren Vermögens- und Immobilienverschiebungen. Besonders verdeutlicht wird das durch die Auflösung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) durch Bundeskanzler Helmut Kohl und die Bundesregierung. Damit wurde der Freibrief erteilt, um umfassende staatliche Willkür und massenweisen Vermögensraub ungestraft zu ermöglichen. Welche jämmerliche Rolle die bundesdeutschen Staatsanwaltschaften dabei spielen, zeigte in der Erfurter Verhandlung der Staatsanwalt Alexander Gröll bei seinem Auftritt als Zeuge anschaulich. Sein Gedächtnis war nicht nur schwach oder eingetrübt, sondern so gut wie erloschen. Gröll, der Claudia May im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht Erfurt angeklagt hatte und damit durchgekommen war, gestand, sich nicht erinnern zu können. Dieses Eingeständnis ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen, lehnte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier mehrfach ab. ++(km/mgn/14.05.20 – 132)
http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46
Immobiliäre Bereicherung durch Verkauf von Restitutionsansprüchen
Berlin. 13. Oktober 2019 (ADN). Wie die Bereicherung auf dem Territorium der ehemaligen DDR vonstatten ging, schildert die „Berliner Zeitung“ in ihrer Wochenenendausgabe anhand eines prominenten Beispiels. Es handelt sich dabei um die Immobilie „Chausseestraße 131, in der einst der Liedermacher Wolf Biermann wohnte und sein Quartier für unzählige Dissidententreffs nutzte. Die heutigen Eigentümer sind Schwaben, die es zum Geschäftsmodell gemacht hatten, für lukrative Grundstücke und Häuser Ansprüche auf Restitution anzumelden, sich dann die Immobilien letztlich anzueignen und damit zu handeln. ++ (re/mgn/13.10.19 – 289)
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Hohenzollern wecken Vermögensfrust – Ungeklärtes Schicksal des DDR-Volksvermögens
Potsdam/Berlin, 25. Juli 2019 (ADN). Die umfangreichen Forderungen der Hohenzollern-Dynastie auf Rückgabe und Entschädigung von 1926 nach dem Ersten Weltkrieg entzogenen Vermögenswerten eröffnet an zahlreichen weiteren Fronten der Restitution erneut Begehrlichkeiten. Sie bleiben auch nicht im nationalen Rahmen, sondern stellen auch international erhobene Ansprüche wieder auf den Prüfstand. Das gilt sowohl für die Reparationsleistungen gegenüber Griechenland und Polen als auch die mit der UdSSR vor drei Jahrzehnten vereinbarten Enteignungsregelungen. Innerhalb von Deutschland dürfte der vom Hochadel aufgestellte Forderungskatalog schnell um die viel größeren DDR-Vermögenswerte erweitert werden, deren Schicksal im Eiltempo des Beitritts zur Bundesrepublik bislang ungeklärt sind und von „dunklen Mächten“ nebenbei einfach eingesackt wurden. Derzeit entsteht erneut der Eindruck, dass die politische Klasse aller Ebenen auf diesem Gebiet den Hochadel eindeutig gegenüber dem einfachen Volk präferiert.
Die Multiplikationseffekte, die schon längst hätten eingetreten sein müssen, hat sich jetzt die herrschende Parteiendemokratie selbst eingebrockt. Das gilt im konkreten Fall für Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, der von den Rechtsvertretern des Hohenzollern-Prinzen noch vor dem Chefgespräch am Mittwoch die Rücknahme aller Rückübertragungs-, Ausgleichsleistungs- und Entschädigungsanträge gefordert hatte. In dem Görke-Brief vom 16. Juli 2019 ist zudem vom Rückzug einer Klage die Rede, die gegen einen Behördenbescheid vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingelegt wurde. Prinz Georg Friedrich von Preußen hatte eine Entschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro für konfiszierte Schlösser wie Cecilienhof oder Rheinsberg gefordert. Das Verfahren liegt seit Jahren auf Eis. Bezeichnenderweise vertritt der ehemalige Staatssekretär Jürgen Aretz die Interessen der preußischen Adelsfamilie, Vor Jahren hatte er auf der anderen Seite gestanden, nämlich im Dienste des Freistaates Thüringen, und mit den Nachkommen diverser Fürsten thüringischer Kleinstaaten über deren Vermögensansprüche verhandelt. ++ (vr/mgn/25.07.19 – 208)
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KoKo-Geschäftsunterlagen werden öffentlich – „Aggressive Transparenz“ gefordert
Berlin, 28. November 2015 (ADN). 83 Regalmeter der in Mühlenbeck bei Berlin seinerzeit gelagerten Geschäftsunterlagen der DDR-Firma Kunst und Antiquitäten GmbH werden demnächst der Öffentlichkeit zugänglich sein. Das teilte der Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Prof. Uwe M. Schneede, am Sonnabend in Berlin zum Abschluss der Konferenz „Neue Perspektiven der Provenienzforschung in Deutschland“ mit. Die Dokumente umfassen den Zeitraum von 1960 bis 1989. Dieses vom Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) des Oberst im DDR-Staatssicherheitsdienst Alexander Schalck-Golodkowski geleitete Unternehmen des staatlichen Kunsthandels verkaufte Unmengen Kunst-, Kultur- und andere wertvolle Gegenstände aus Privatbesitz und den DDR-Museen im westlichen Ausland, um auf diese Weise für die DDR Devisen zu beschaffen. Zuvor waren die Kunstwerke zumeist unter Anwendung krimineller Praktiken den Eigentümern weggenommen worden. Nach den Worten von Schneede befindet man sich damit auf dem Tags zuvor im Kuratorium geforderten Kurs einer „aggressiven Transparenz“. Er verwies auf zuvor von dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulf Bischof genannte Beispiele, die das hinterhältige Vorgehen der DDR-Behörden illustrierten. Exemplarisch hatte der auf den Bereich Raubkunst spezialisierte Jurist geschildert, wie im Jahre 1981 die Finanzverwaltung Leipzig einem Kunstbesitzer willkürlich eine Erbschaftssteuerschuld in Höhe von 189.346 Mark konstruierte und diesen so zwang, seinen Kunstbesitz an den Staat abzugeben.
Der Forschungsleiter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Prof. Gilbert Lupfer, empfahl, die nun bald im Bundesarchiv Koblenz einsehbaren „Akten von Mühlenbeck“ mit Hilfe des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste aufzubereiten. Die Geschichte des privaten Sammelns in der DDR zeige zu viele „weiße Flecken“. Deswegen seien zahllose berechtigte Restitutionen nicht erfolgt. Häufig seien Westdeutsche die Profiteure derart massiv betriebener kultureller Ausblutung der DDR gewesen. ++ (ku/mgn/28.11.15 – 323)
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