Sichtbar gesunkene Bindung an Flächentarife

Jena/Nürnberg, 10. Juni 2019 (ADN). Gewerkschaftliches Organisieren und Tarifieren von Beschäftigungsverhältnissen werden in Deutschland deutlich schwieriger. Das erklärte der Arbeitssoziologe Klaus Dörre von der Friedrich-Schiller- Universität Jena am Montag im Deutschlandfunk. Seine Aussage stützt sich auf Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Den Angaben der zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden Forschungseinrichtung arbeiteten im Jahr 2017 im westen 49 Prozent der Beschäftigten unter einem Flächentarifvertrag, im Osten Deutschlands nur 34 Prozent. Vor 20 Jahren waren es noch 70 Prozent im Westen und 56 Prozent im Osten. ++ (so/mgn/10.06.19 – 159)

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Unerschütterliche Ost-West-Einkommensmauer

Berlin, 29. April 2019 (ADN). Die Ost-West-Einkommensmauer ist trotz aller politischen Versprechen und Beteuerungen nach drei Jahrzehnten „Deutscher Einheit“ weiter unerschüttert. Der Osten hinkt nach 30 Jahren Mauerfall nach den jüngsten verfügbaren Zahlen von Ende 2017 aus dem Bundesarbeitsministerium dem Westen unvermindert hinterher. Das macht die monatliche Einkommensschwelle von 2.000 Euro deutlich, mit der sich die Zeitung „Der Tagesspiegel“ am Montag ausführlich auseinandersetzt. „In Westdeutschland kamen 2,32 Millionen Vollzeitbeschäftigte (13,5 Prozent) auf weniger als 2.000 Euro brutto., in Ostdeutschland waren es 1,06 Millionen (27,5 Prozent) – also doppelt so viel“, stellt das Blatt fest. die Zahlen zu den Geringverdienern bewegten sich seit Jahren in diesem hohen Bereich. Viele Bürger hätten das Gefühl, der Aufschwung komme bei ihnen nicht an. Das werde sich gravierend auf die Wahlergebnisse bei den bevorstehenden Abstimmungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen auswirken.

In Mecklenburg-Vorpommern erhielten nach den Untersuchungen von Ende 2017 rund 32,6 Prozent der Vollbeschäftigten weniger als 2.000 Euro brutto. In Thüringen waren es 30,2 Prozent, gefolgt von Sachsen (30,1 Prozent) und Brandenburg (29,8 Prozent). Den niedrigsten Anteil gab es mit 11,4 Prozent in Baden-Württemberg. ++ (so/mgn/29.04.19 – 117)

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Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“

Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.

Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.

Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)

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Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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Armut im Osten sechs Mal höher als im Westen Deutschlands – Gefahr für die Demokratie

Düsseldorf, 5. November 2018 (ADN). Die sozialen Gegensätze in Deutschland wachsen in Deutschland bedrohlich weiter. Wer arm ist, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit arm. Wer reich ist, bleibt reich. Zu diesem Resultat kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, über den der Deutschlandfunk am Montag berichtet.

Die Autorin der Studie, Dorothee Sparnagel, zufolge, würden sich die Ränder verfestigen.  Das sei daran ablesbar, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm oder einkommensreich sind. Sparnagel warnt davor, „dass damit die Gefahr gegeben ist, dass sich Lebenswelten auseinander bewegen.  Und ich halte das für eine große Gefahr für die Demokratie. Dass eine gut integrierte Mitte verloren geht und das alles auseinander bricht.“

Lebten Anfang der 90er Jahre noch 31 Prozent der Bevölkerung in dauerhafter Arnut, sind es laut Studie aktuell schon 5,4 Prozent – eine Steigerung um 74 Prozent. Gleichzeitig sei seit 2005 der Anteil der dauerhaft Reichen wieder gestiegen. 1881 lebten gut elf Prozent aller Personen in armen Verhältnissen, so sind es 2015 knapp 17 Prozent gewesen.

Grund für den Anstieg ist vor allem die Zuwanderung, so die wissenschaftliche WSI-Direktorin Anke Hassel. Das erschwere deren Integration erheblich. Insgesamt kommt dauerhafte Armut in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern.  Dauerhafter Reichtum liege zu 95 Prozent in Westdeutschland. Studienautorin Sparnagel: „Das ist 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch ein erschreckendes Ergebnis“. ++ (so/mgn/05.11.18 – 289)

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17 Prozent bundesweite Ost-Quote für Spitzenpositionen

Potsdam, 20. Oktober 2018 (ADN). „Derzeit sind nur 1,7 Prozent der mittleren Führungspositionen in Deutschland mit Ostdeutschen besetzt. Es gibt aber 17 Prozent Ostdeutsche in Deutschland.“ Das stellte Frauke Hildebrandt, Professorin an der Fachhochschule Potsdam und Tochter der SPD-Politikerin Regine Hildebrandt, in einem am Wochenende in der „Märkischen Allgemeinen“ (MAZ) veröffentlichten Interview schonungslos fest. Sie wolle sich deshalb dafür einsetzen, dass in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und freier Wohlfahrt eine bundesweite Quote für Ostdeutsche von 17 Prozent eingeführt wird – natürlich bei gleicher Eignung. Anders gehe es nicht und sei vergleichbar mit der Frauenquote. Ziel sei, die Repräsentanz Ostdeutscher in Spitzenpositionen zu erhöhen. Eine solche Quote dürfe nicht nur in Ostdeutschland gelten, sondern auch in den westlichen Bundesländern. Sie wisse, dass sich die Lücke nach 30 Jahren durch gutes Zureden nicht schließt.

Nach den Worten von Hildebrandt wurden spezifische ostdeutsche Interessen einfach viel zu wenig berücksichtigt. In den Umbrüchen der Wende habe es viele Enttäuschungen und Kränkungen gegeben, über die kaum geredet wurde. Beispielsweise wurden Berufsabschlüsse nicht anerkannt. Auch im Bundesland Brandenburg habe es nach 1990 einen Austausch der Führungspositionen durch Westdeutsche gegeben. Diese wiederum hätten aus ihren Netzwerken nachrekrutiert.

Die Sozialwissenschaftlerin machte darauf aufmerksam, dass sich viele Menschen im Osten Sorgen um ihre Renten machen. „Wir brauchen Regelungen, die die Lebensleistung der Ostdeutschen nach 1989 anerkennen. Auch müssen endlich die Tarifgebiete Ost und west abgeschafft werden. Und der Mindestlohn muss erhöht werden. 13 Euro sind das mindeste. Dazu braucht man viele Leute, die die Situation aus eigener Erfahrung auf dem Schirm haben. Mit 1,7 Prozent geht das nicht,“ sagt die 49jährige aus Ost-Brandenburg. ++ (so/mgn/20.10.18 – 273)

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Deutschlands soziale Wohnbauförderung dem Zufall ausgeliefert – Kommunen alleingelassen

Berlin, 8. Oktober 2018 (ADN). In der laufenden Legislaturperiode stehen mehr als fünf Milliarden Euro Bundesmittel für die soziale Wohnbauförderung zur Verfügung. Allerdings wird diese Summe in Deutschland nicht effizient und bedarfsgerecht verteilt. Hauptursache ist eine fehlende oder lückenhafte Daten- und Bedarfserhebung. Zu diesem Besorgnis erregenden Ergebnis kommt das in Berlin ansässige Moses Mendelsohn Institut (MMI), das am Montag in einer Pressemitteilung über Einzelheiten seiner Untersuchungen berichtet. Grundlage der Analyse waren die Antworten auf einen Fragenkatalog, der 696 deutschen Städten und Gemeinden mit jeweils mindestens 20.000 Einwohnern zugesandt worden war. Die Fragen bezogen sich u. a. auf den aktuellen Wohnungsbestand, die Planung und den Bau neuer Wohnungen sowie auf den künftigen Bedarf – verteilt auf die verschiedenen Wohnungsgrößen. Ermittelt wurde desweiteren, wie viele Wohnungen bis zum Jahr 2020 aus der Preis- und Belegungsbindung fallen.

Ausgewertet werden konnten die Angaben von 387 Kommunen. Zum Resultat äußerte sich der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts, Dr. Stefan Brauckmann, mit sehr bedenkenswerten Worten: „Die Antworten zeigten, dass in Deutschland die Gelder für gefördertes Wohnen eher nach dem Zufallsprinzip verteilt werden. Es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Förderung, noch nicht mal eine einheitliche Zählweise. Viele Städte und Gemeinden haben sogar Probleme ihren Bedarf plausibel darzustellen und die in ihrer Kommune benötigten Wohnungsgrößen zu nennen.“ Aus diesem Grund sei ein effizienter Einsatz der Milliarden-Förderung gar nicht möglich. Das werde sich kurzfristig auch nicht durch weiter steigende Zuwendungen seitens der Bundesländer und Kommunen ändern, die geplant oder aufgrund der politischen Diskussionen  zu erwarten sind. Der effiziente Einsatz der finanziellen Mittel müsse aber ein zentrales Kriterium sein. Denn trotz der deutlich gewachsenen Zuwendungen seien die für diesen Zweck bereitgestellten Beträge in Relation zum vielerorts riesigen Bedarf an preisgünstigen und passenden Wohnungen begrenzt. Beispielsweise habe gegenwärtig in den Großstädten bis zur Hälfte der Haushalte Anspruch auf staatliche Unterstützung, während der Bestand der geförderten Wohnungen in den vergangenen Jahren beträchtlich gesunken ist – bundesweit um mindestens eine Million Wohnungen seit 2003.

Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf die „Wohnraumoffensive“ hin, die von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung angekündigt worden war. Danach sollen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Mietwohnungen und Eigenheime entstehen. Damit dieses ehrgeizige Vorhaben nicht zur „Luftnummer“ wird, bedarf es in den Städten und Gemeinden – vor allem wegen des Respekts vor ihrer kommunalen Selbstverwaltung – einer derzeit kaum vorstellbaren administrativen Ertüchtigung. Als Gründe dafür nannte Brauckmann unterschiedliche Definitionen, unklare Zuständigkeitsregelungen und den viel zu geringen Personalbestand. „In diesem System werden die Kommunen quasi alleine gelassen“, schlussfolgert der Direktor des Moses Mendelssohn Instituts. Um die Situation zum Besseren zu wenden, seien in erster Linie konkrete Erfassungs- und Auswertungs-Vorgaben für eine einheitliche Datenbasis, mehr Personal und dessen laufende Fortbildung erforderlich. ++ (ba/mgn/09.10.18 – 261)

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Dem finnischen folgt ein Schweizer BGE-Experiment

Basel, 14. September 2018 ADN). Dem finnischen Zwei-Jahres-Experiment mit dem bedingungslosen Einkommen (BGE) folgt nun eines in der Schweiz. Es soll in der Gemeinde Rheinau stattfinden. Seit August wird nach Teilnehmern gesucht. Mehr als 700 haben sich bereits aus der 1.300 Einwohner zählenden Kommune gemeldet. Damit wäre bereits die geforderte Mindestschwelle für das Projekt erreicht. Das beweist das große Interesse und die geringe Skepsis an dem Vorhaben. Das Experiment soll ein Jahr dauern. Dabei bekommt jeder Teilnehmer bis zu 2.500 Schweizer Franken pro Monat. Die Kosten zwischen drei und fünf Millionen Schweizer Franken sollen per Crowdfounding aufgebracht werden. Nunmehr folgt eine zweite Kampagne, um weitere Interessenten zu gewinnen. Der sozialpolitische Test wird von einem Filmteam verfolgt, das letztlich auch das Projekt initiiert hat. Es kooperiert dabei eng mit der Gemeindeverwaltung. 

Das finnische Experiment, das auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt ist, endet im Dezember 2018. Es soll Aufschluss geben für eine geplante Sozialreform im nächsten Jahr, in dessen erster Hälfte auch gewählt wird. In Finnland erhalten die insgesamt 2.000 Probanden ein monatliches Grundeinkommen von 560 Euro, unabhängig von einem eventuellen Zuverdienst. Kritiker erklären bereits jetzt das Scheitern des Tests, obwohl er noch gar nicht abgeschlossen ist und noch keine Ergebnisse vorliegen. Nach deren Ansicht gibt es zu wenig Geld, die Fallzahl sei zu klein und der Zeitraum zu kurz. Die Projektleiterin des Experiments, Marjukka Turunen widerspricht. Mit dem von der Sozialversicherungsanstalt Kela dafür zur Verfügung gestellten Geld werde die geplante Sozialreform vernünftig vorbereitet. Einer der Teilnehmer ist der sechsfache Vater Juha Järvinen. Der frühere Fensterbauer ist durch die Insolvenz seines Arbeitgebers arbeitslos geworden und hat in der Versuchszeit erfolgreich umgesattelt. Er baut jetzt Schlagzeuge und verdient zusätzlich zum BGE 1.000 Euro im Monat. ++ (14.09.18 – 237)

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AfD-Zugpferde: Kritik an Migrationspolitik und Demokratie-Zustand

Leipzig, 21. August 2018 (ADN). Kritik an der Flüchtlingszuwanderung und eine generelle Unzufriedenheit mit der Demokratie in Deutschland sind die wichtigsten Gründe für Menschen, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu wählen.  Das haben Prof. Holger Lengfeld und seine Mitarbeiterin Clara Dilger vom Institut für Soziologie der Universität Leipzig ermittelt. Wie die Universität Leipzig zu Wochenbeginn weiter mitteilte, sind die Forscher zu diesem Untersuchungsergebnis durch die Auswertung von Daten aus einer der größten Bevölkerungsumfragen in Deutschland gekommen.

In Politik und Wissenschaft werde seit längerem kontrovers darüber diskutiert, warum Menschen die AfD wählen, so Lengfeld. Aus dem Ergebnis der Studie ergebe sich auch eine Empfehlung für die Politik. Weil die Motive der AfD-Wähler überwiegend keine wirtschaftlichen sind, würden Maßnahmen wie Rentenzuschüsse für Geringverdiener wenig oder nichts am derzeitigen Zulauf zugunsten der AfD ändern. ++ (mi/mgn/21.08.18 – 213)

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75 Prozent der syrischen Migranten erhalten Hartz-IV

Berlin, 6. Juli 2018 (ADN). Aus den deutschen Sozialsystemen vollzieht sich ein massiver Geldtransfer in die Herkunftsländer von Einwanderern. Allein im Jahr 2016 flossen mehr als 20 Milliarden US-Dollar – etwa sechs Milliarden Euro – mehr als im Jahr 2017 in diese Richtung. Darüber wird auf dem Nachrichtenportal vera-lengsfeld.de am Freitag ausführlich in einem Gastbeitrag berichtet. Die Dunkelziffer liege noch weit höher. Dass ein in Deutschland arbeitender Migrant einen Teil seines Einkommens an die Familie sendet, sei nicht zu kritisieren. Jeder könne mit seinem Lohn machen, was er will. Jedoch kämen große Teile der Rücküberweisungen nicht vom Gehalt der Migranten, sondern von den Sozialhilfen der Steuerzahler. Anerkannte Asylbewerber könnten sich nämlich in Deutschland nach einer relativ kurzen Wartefrist um Jobs bewerben. Finden sie keine Beschäftigung, haben sie wie jeder andere Anrecht auf Grundsicherung, also Hartz-IV. Das Gros der Flüchtlinge mehre also zunächst das Heer der Sozialhilfeempfänger. Beispielsweise sei unter den in Deutschland lebenden Syrern eine Hartz-IV-Quote von 75 Prozent zu verzeichnen. Ähnlich hoch, jedoch weniger dramatisch liege diese Quote bei Irakern und Eritreern.

Hatten im Jahr 2011 erst 19 Prozent der Hartz-IV-Empfänger eine ausländische Nationalität, so betrug die Quote 2016 bereits 27 Prozent. ++ (mi/mgn/06.07.18 – 168)

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