Nürnberg, 20. November 2020 (ADN). Vor 75 Jahren schlug eine Sternstunde des Völkerrechts. Im Nürnberger Justizpalast begannen die Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges vor dem Internationalen Militärgerichtshof nach dem Londoner Statut. Sie dauerten bis zum 14. April 1949 und umfassten zudem zwölf Nachfolgeprozesse vor einem US-amerikanischem Militärgericht nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. Dort wurde über 39 Ärzte, 56 Mitglieder von SS und Polizei, 42 Industrielle und Manager, 26 militärische Führungspersonen sowie 22 Minister und Regierungsvertreter verhandelt und geurteilt.
Das Stattfinden der Prozesse beruht auf der „Moskauer Erklärung über deutsche Greueltaten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943. Darin hatten die Alliierten ihre Absicht geäußert, diese Verbrechen nach den Krieg juristisch zu verfolgen. ++ (vk/mgn/20.11.20 – 351)
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