Russische Pässe für Lugansker und Donezker – Recht aller Ex-UdSSR-Bürger

Donezk/Moskau, 7. Juni 2019 (ADN). 310.000 Bürger der Volksrepublik Donezk haben in den zurückliegenden Wochen einen russischen Pass beantragt. 291.000 Donezker haben ihn bereits erhalten.

Die Initiative zu dieser Art Wechsel der Staatsbürgerschaft hat Russlands Präsident Wladimir Putin nach den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine ergriffen. Das brachte ihm heftige Kritik ein. Die Ukraine beantragte ein Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates. Dort verurteilte US-Botschafter Jonathan Cohen die russische Offerte. Der Deutschlandfunk zitiert am Freitag den US-amerikanischen Diplomaten: „Mit diesem äußerst provokativen Schritt intensiviert Russland  klar seinen Angriff auf die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Der Donbass ist Ukraine und die Menschen dort sind Ukrainer, ganz gleich, welche Sprache sie lieber sprechen. Bürgern eines anderen Staates massenhaft die Staatsbürgerschaft zu verleihen, unterläuft und verletzt das Prinzip der Souveränität. Russlands Aktionen untergraben die Prinzipien, auf denen die Minsker Abkommen beruhen, dass der Donbass Teil der Ukraine ist und die Regierung der Ukraine  die Kontrolle  über das Gebiet zurückverlangen muss.“

Russland sieht sich mit seiner Passpolitik im Recht. Sein UN-Botschafter Wassilij Nebensja sagte bezüglich Putins Erlass: “ Staatsbürgerschaft zu verleihen, ist das souveräne Recht eines jeden Staates. Wir mischen uns nicht in die inneren Angelegenheiten der Ukraine ein oder betreiben eine schleichende Annexion. Wir geben Menschen einfach die Möglichkeit, lebenswichtige Probleme zu lösen.“

Nach Auffassung der Völkerrechtlerin Anne Peters vom Max Planck Institut in Heidelberg liegt ein Dreiecksverhältnis vor. „Wir haben die Situation der Menschen einerseits, wir haben zweitens die Interessen der Ukraine, die Einwohner verliert und dadurch in ihrer Staatlichkeit beeinträchtigt wird, weil die Einwohner den Staat mit konstituieren, wenn keine Bürger mehr da wären, dann wäre die Ukraine als Staat weg. Und drittens haben wir die Interessen Russlands, und Russland darf auch die Staatsbürgerschaft an Personen im Ausland vergeben, wenn ein Verbindungspunkt vorliegt“.

Leonid Dratschewskij, Geschäftsführer der Gortschakow-Stiftung im russischen Au0enministerium, sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: „Ich würde davon ausgehen, dass die vereinfachte Vergabe der Staatsbürgerschaft auf alle Bewohner der ehemaligen Sowjetunion (SU/UdSSR) ausgedehnt werden muss. Russland ist der international anerkannte Rechtsnachfolger der Sowjetunion. Und Russland nimmt eine Verantwortung für die Menschen wahr, die noch vor kurzem unsere Mitbürger waren.“ Für Dratschewskij ist das keineswegs abwegig. Er verweist auf die Kolonialgeschichte der Europäer. Großbritannien und Frankreich hätten das auch so gemacht, beispielsweise in Nordafrika, Indonesien und in anderen Ländern. Heute geschehe das gleiche durch Rumänien in Moldawien sowie durch Ungarn in der Ukraine und in der Slowakei. ++ (vk/mgn/07.06.19 – 156)

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Ex-UNO-Generalsekretär Kofi Anan: Fernbleiben von Mitgliedern des Sicherheitsrates vom ICC inakzeptabel

München, 27. November 2016 (ADN). Es ist ungeheuerlich, dass nur zwei der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates das Römische Statut unterzeichnet haben und somit auch Mitglieder des Internationalen Gerichtshofes (ICC) sind – das Vereinigte Königreich und Frankreich. So urteilt der ehemalige UN-Generalsekretär, Kofi Anan, in der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Das mache den Gerichtshof in Den Haag anfällig für die Anschuldigung, doppelte Standards anzulegen. Es sei ganz und gar inakzeptabel, dass Staaten  mit einer speziellen und historischen Verantwortung für Weltfrieden und Sicherheit die Rechtmäßigkeit  des Gerichtes auf diese Weise untergraben. Diejenigen, die eine globale Führungsrolle für sich beanspruchen, sollten auch beim ICC beispielhaft vorangehen. Zudem sei diie Qualität der Ermittlungen des Strafgerichtshofs in Frage gestellt worden, wie auch die langwierigen Verhandlungen, die er führt, sowie seine Fähigkeit, Zeugen zu beschützen.

„Diese Unzulänglichkeiten müssen angegangen werden. Sie müssen aber Gründe dafür sein, den Gerichtshof  bei seinen Anstrengungen, sie zu beseitigen, zu unterstützen – und nicht dafür, ihn zu verlassen. Immerhin ist der Gerichtshof eine der bedeutendten Errungenschaften der internationalen Gemeinschaft seit dem Ende des Kalten Krieges,“ schreibt Anan. Der Internationale Gerichtshof sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Durchsetzung der Menschenrechte. Afrika wolle und brauche diesen Gerichtshof.  Diese Botschaft richtete der Ex-Chefdiplomat insbesondere an die afrikanischen Länder Burundi, Gambia und Südafrika. Diese Staaten hatten unlängst ihren Rückzug aus dem ICC angekündigt. ++ (vk/mgn/27.11.16 – 324)

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