Höchststand: 55 Millionen Binnenflüchtlinge weltweit

Oslo, 20. Mai 2021 (ADN). Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist weltweit auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das berichten diverse Medien am Donnerstag aufgrund von Erhebungen des zum Norwegischen Flüchtlingsrat gehörenden „Beobachtungszentrums für interne Vertreibung“. Den Daten zufolge waren Ende des Jahres 2020 rund 55 Millionen Menschen innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht. 48 Millionen Menschen verließen ihre Wohnorte wegen Gewalt und Konflikten. Das waren zwei Millionen mehr als 2019. Sieben Millionen Menschen flohen vor Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Dürren.

Der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) kooperiert eng mit den Vereinten Nationen. Das Gremium mit Alexandra Bilak an seiner Spitze versteht sein Mandat als einzigartig und international anerkannt. Mit seinen 20 Jahre währenden Erfahrungen überwacht und analysiert der NRC nach eigenem Bekunden „interne Verschiebungen, die häufig in hochsensiblen und erreichbaren Bereichen auftreten“.

Das Völkerrecht unterscheidet streng zwischen Binnenflüchtlingen einerseits und Flüchtlingen andererseits. Flüchtlinge fliehen vor Unterdrückung, Gewalt und Krieg aus ihrer Heimat in einen anderen Staat. ++ (mi/mgn/20.05.21 – 135)

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Alfred de Zayas: Staatsterror gegen freien Journalisten

Genf, 25. Mai 2019 (ADN). „Wenn mutige Menschen wie Assange und Snowden verfolgt und hinter Gitter gebracht werden, verlieren wir unser Recht auf Information und nähern uns einer Orwellschen Dystopie“. Das sagte der renommierte Völkerrechtler und in zahlreichen UNO-Missionen tätige, amerikanische Jurist Alfred de Zayas gegenüber der Schweizer Wochenzeitung „Zeitfragen“ in einem Interview , das in der jüngsten Ausgabe des Mediums veröffentlicht ist. Es gehe um eine Hetzjagd gegen einen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Es sei Staatsterror gegen freie Journalisten.

„Die Opfer sind wir alle, denn Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte stipuliert das Recht auf Information, die uns jetzt vorenthalten wird.“,  stellt de Zayas fest. Das Kapitel Schweden sei besonders peinlich, denn der Rechtsstaat muss für die Unabhängigkeit seiner Gerichte sorgen. Als die „Fälle“ gegen Assange von der zuständigen Staatsanwältin Eva Finne im Jahr 2010 geschlosen wurden, sei aus Washington enormer Druck ausgeübt worden.  Eine neue Staatsanwältin namens Marianne Ny habe die „Untersuchung „erneut eröffnet, obwohl es dafür keine faktische Veranlassung gab – nur politische Einmischung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die UNO-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen im Dezember 2015 die anormale Situation Assanges in der ecuadorianischen Botschaft in London als unvereinbar mit dem UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte bezeichnet hat. ++ (me/mgn/25.05.19 – 143)

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100jährige ILO kaum in Bewusstsein verankert

Berlin, 21. April 2019 (ADN).  Die im April vor 100 Jahren gegründete Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist ein Kind der Pariser Friedenskonferenz und des Versailler Vertrages. Ursprünglich war sie dem Völkerbund zugeordnet und ihr Ziel bestand darin, den Weltfrieden auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit zu sichern. Die seit 1946 in Genf ansässige und nunmehr zu den Vereinten Nationen gehörende Organisation erhielt 1969 den Friedensnobelpreis. Von den meisten Regierungen dieser Erde wird der ILO nicht der gebührende Respekt gezollt. Die Existenz, Wirkungsweise und Aufgabe der ILO ist nur geringfügig im Bewusstsein der Menschen verankert. ++ (sw/mgn/21.04.19 – 109)

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Lügenvorwurf gegenüber Bundesaußenministerium

Berlin, 25. März 2019 (ADN).China, Kuba und die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO) schickten auf Ersuchen der venezolanischen Regierung 933 Tonnen humanitäre Hilfe. Außerdem erreichten Hilfslieferungen des Roten Kreuzes, der Vereinten Nationen und Russlands Venezuela. Darauf wies der Nachrichtensender RT Deutsch am Montag in der Bundespressekonferenz hin und machte auf Sätze des deutschen Außenministers Heiko Maas vom Vortag aufmerksam. Maas sagte: „Maduro verweigert in einer dramatischen Notlage dem venezolanischen Volk jegliche Hilfe von außen. Das finde ich infam. Wir werden den Druck aufrechterhalten, damit die Hilfe endlich bei den Menschen ankommt.“ Aus diesen Äußerungen schlussfolgert RT Deutsch, dass das Auswärtige Amt sich im eigenen Lügengeflecht verloren habe. ++ (ds/mgn/25.03.19 – 083)

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Die Legende von der DDR-Pleite zerbröselt

Berlin, 5. März 2019 (ADN). Die Legende von der angeblichen Pleite der DDR-Wirtschaft beginnt nun auch in der Öffentlichkeit zu zerbröseln. Es mehren sich die untrüglichen Signale dafür, dass sich dieses seit drei Jahrzehnten verbreitete Polit-Märchen in Wohlgefallen auflöst. Über eines dieser Anzeichen berichtet die „Berliner Zeitung“ am Montag. Im Mittelpunkt des Beitrags steht eine Diskussionsrunde, an der maßgebliche Protagonisten der damaligen Ereignisse teilgenommen haben. Dazu zählen der vorletzte DDR-Ministerpräsident Hans Modrow,, DDR-Wirtschaftsministerin Christa Luft und  DDR-Finanzminister Walter Siegert. Im Mittelpunkt der Debatte steht die sagenumwobende Treuhandanstalt, die rund 8.500 Betriebe der DDR in nur vier Jahren stillgelegt oder verschleudert hatte. Unter der Bezeichnung „Privatisierung“ wurde das wirtschaftliche Rückgrat des nach UNO-Analysen zehntwichtigsten Industriestaates der Welt zerbrochen. Nach den Worten von Modrow haben sich westdeutsche Unternehmer große Teile des Volksvermögens angeeignet. Betriebe hätten für eine Mark den Besitzer gewechselt, auch wenn auf ihren Konten Guthaben von 30 Millionen Mark verwahrt worden sind. „Die Haie haben gefressen“, so Modrow. Dieser Teil der deutschen Geschichte dürfe so nicht weiter geschrieben werden.

Um den Gordischen Knoten zu zerschlagen und die historischen Wahrheiten auf den Tisch zu legen – wenigstens dreißig Jahre nach den mysteriösen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zur BRD – ist die Öffnung der Treuhandakten unumgänglich und dringender denn je. Aber sie liegen unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei darum lässt ahnen, welche Sprengkraft diese Unterlagen bewirken dürften. Die dafür verantwortlichen Politiker befürchten zu Recht ein kaum berechenbares gesellschaftliches Erdbeben. Dennoch wird die schonungslose Aufklärung nicht aufzuhalten sein. ++ (tr/mgn/05.03.19 – 064)

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Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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„Rat für die Repubilk“ Kataloniens vorgestellt – Exilregierung arbeitet seit einem Jahr

Barcelona/Bremen/Brüssel, 31. Oktober 2018 (ADN). Ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme der katalanischen Exilregierung in Belgien wurde in Barcelona der „Rat für die Republik“ vorgestellt. Dazu waren Präsident Carles Puigdemont und Minister Tomi Comin aus Belgien per Videokonferenz in die katalanische Hauptstadt zugeschaltet. Wie Prof. Axel Schönberger am Mittwoch weiter berichtet, verfolgt der Rat zunächst fünf Hauptziele. Eines davon sei, die Verwirklichung einer radikal neuen Art von Demokratie. Da Spanien am 27. Oktober 2017 beschloss, das katalanische Volk seiner demokratischen Institutionen zu berauben und eine verfassungswidrige Diktatur über Katalonien zu errichten, operiere der neue katalanische „Rat für die Republik“ unter dem Vorsitz des legitimen Präsidenten Carles Puigdemont aus dem Ausland.

Schönberger wies darauf hin, dass auch geschichtsvergessene Politiker in Deutschland das rechtswidrige Vorgehen Spaniens gegen Katalonien unterstützen und dabei die Grundwerte der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen schändlich verraten. Das werde dereinst wie ein Bumerang auf sie zurückfallen, wenn die tatsächlichen Vorgänge in Spanien und Katalonien bekannt sein werden. „Und Europa schweigt, sieht zu und zerfällt“, so der Katalonien-Experte. ++ (vk/mgn/31.10.18 – 284)

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Völkerrechts-Gutachten: Asylrecht für Katalonien-Politiker in Deutschland

Bremen, 28. Mai 2018 (ADN). Der Katalonien-Experte Prof. Axel Schönberger aus Bremen hat am Montag in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesjustizministerin Katarina Barlay vor schwerwiegenden juristischen Falschbewertungen des Katalonien-Konfliktes gewarnt. Anlass für die kritischen Bemerkungen des Sprachwissenschaftlers und Ethnologen ist ein Rechtsgutachten, das von dem ehemaligen hohen UNO-Beamten und Völkerrechtler Prof. Alfred de Zayas zu den staatsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Spanien und Katalonien erstellt worden ist. Da dieses Dokument bislang nur in spanischer Sprache vorlag, hat Schönberger für eine korrekte Übersetzung in Deutsche gesorgt und diese dem politischen Spitzenteam der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt.

Aus den präzisen Darlegungen des UNO-Experten ergeben sich nach Ansicht von Schönberger mindestens drei gewichtige Konsequenzen. Da die Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten derzeit nicht sichergestellt sei, genießen deshalb die aus Spanien nach Deutschland gekommenen katalanischen Politiker das vom Grundgesetz garantierte Asylrecht.  Zudem hätten deutsche Behörden und Institutionen den zwingenden Vorrang des internationalen Rechts zu beachten. Demzufolge dürfe eine Kriminalisierung des katalonischen Volkes und seiner Politiker nicht stattfinden. Zudem ergebe sich ein Verbot, Politiker Kataloniens zu verhaften und auszuliefern. Das sei aus der Charta der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abzuleiten. ++ (vk/mgn/28.05.18 – 129)

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