INA präsentiert von Medien vernachlässigte Themen

Köln, 27. Februar 2019 (ADN). Die Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) hat am Mittwoch in Köln im Zusammenwirken mit dem Deutschlandfunk die zehn am stärksten von den deutschen Medien vernachlässigten Themen präsentiert. Dabei steht an der Spitze das zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan ausgehandelte und inzwischen unterzeichnete Freihandelsabkommen. Auf Platz der der Negativ-Rangliste steht der Fluggastdatenschutz. Drittplaziert ist die äußerst mangelhafte oder gar nicht erfolgende Berichterstattung über die völkerrechtliche Bewertung des Streits um die Präsidentschaft in Venezuela. ++ (me/mgn/27.02.19 – 059)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Bisher 300 deutsche Kommunen im Widerstand gegen TTIP

Frankfurt am Main, 12. März 2016 (ADN). Das Thema Freihandelsverträge ist bei den Kommunen angekommen. Inzwischen haben sich rund 300 Städte, Gemeinden und Landkreise dem von der Organisation „Attac“ im Juli 2014 veröffentlichten Aufruf unter dem Motto „10.000 Kommunen TTIP-frei !“ angeschlossen und entsprechende Beschlüsse verabschiedet. Dem Attac-Projekt, das zum kommunalpolitischen Widerstand gegen die Gefahren von TTIP, CETA und TiSA ermuntert, liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Abkommen das Instrument der kommunalen Selbstbestimmung bedrohen. 

Jedoch sind einer juristischen Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom März 2015 zufolge Debatten und Beschlüsse von Gemeinde- und Kreisräten zu TTIP & Co. rechtswidrig. Demgegenüber hält Attac diese Rechtsauslegung für falsch und verweist auf eine gegenteilige Stellungnahme des Landkreistages.

Zu den 300 widerständigen Kommunen gehören zwölf Landeshauptstädte und die Millionen-Metropole Köln. Bundesweit befinden sich die meisten „Protestnester“ in Bayern und Baden-Württemberg. In den neuen Bundesländern gibt es nur knapp zwei Dutzend solcher Widerstandsbeschlüsse in den Kommunalvertretungen.

Auch das Ausland hat Notiz genommen und formiert ähnliche Protestbewegungen, beispielsweise in Belgien, Spanien, Großbritannien, Frankreich und Österreich. ++ (ha/mgn/12.03.16 – 072)

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TTIP: Richterbund lehnt Sondergerichte für Einzelgruppen Rechtssuchender ab

Göttingen, 22. Februar 2016 Der Deutsche Richterbund (DRB) lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts (ICS) innerhalb des Freihandelsabkommenens TTIP ab. Das geht aus einer in diesem Monat bekannt gewordenen Stellungnahme der Juristenvereinigung hervor, die ausführlich in der aktuellen Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ wiedergegeben und erörtert wird. Der DRB sehe weder Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit eines solchen Gerichts. Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügten den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.  Vor diesem Hintergrund erscheine das ICS nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht. Das Errichten solcher Sondergerichte sei nicht erforderlich. Bei den Mitgliedsstaaten handele es sich um Rechtsstaaten, die allen Rechtssuchenden  den Zugang zum Recht über die staatliche Gerichtsbarkeit eröffnen und garantieren. Dieser Weg sei auch für ausländische Investoren gangbar.

Die Bedenken des Richterbundes teilt der Göttinger Völkerrechtler Peter-Tobias Stoll in einem Gastbeitrag der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) am Montag. Bestünden ernsthafte und belastbare Zweifel am Rechtsschutz für europäische Unternehmen in den USA, so müssten sie sich doch in offenen Verhandlungen ansprechen lassen, ohne sie mit einem Investorenschutz zu umgehen. ++  (ju(mgn/22.02.16 –  053)

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In 24 Klagen internationaler Konzerne gegen Ecuador geht es um 14 Milliarden US-Dollar

Quito, 24. Oktober 2015 (ADN). 24 Klagen internationaler Konzerne liegen derzeit gegen Ecuador vor. In den bei Schiedsgerichten anhängigen Verfahren geht es um 14 Milliarden US-Dollar. Darüber berichtet das Nachrichtenportal amerika21.de am Sonnabend aus Quito. Bei den Streitfällen wird über angebliche Verstöße gegen bilaterale Investitionsschutzverträge verhandelt.

Die geforderten Summen sind unbezahlbar, erklärte der Chef der für diesen Problemkreis zuständigen ecuadorianischen Kommission Caitisa, Piedad Mancero, auf einem Symposium an der Universität Andino. Es würde bedeuten, einen Großteil der Staatsausgaben für Strafzahlungen zu verwenden und auf staatliche Zuwendungen in den Bereichen Soziales, Bauen und Umwelt zu verzichten. Zu den klagenden Unternehmen gehört Chevron, das für große Umweltvergiftungen in Ecuador verantwortlich ist.

Caitisa war im Jahr 2013 auf Initiative der Regierung gebildet worden, um das Entstehen bilateraler Investionsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls in Frage zu stellen. Neben Ecuadorianern gehören auch ausländische Experten zu dem Gremium, das in Kürze seinen Bericht fertigstellt und veröffentlicht.

Offenbar ist auf diesem Sektor das kleine südamerkanische Land wesentlich weiter als die EU und die Bundesrepublik Deutschland, die sich bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA von den transatlantischen Verhandlungspartnern wie dumme Schuljungen hinters Licht führen lassen. Einsicht in die Verhandlungsprotokolle und andere Dokumente dürfen nur wenige bundesdeutsche Regierungsbeamte an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten in speziellen Räumen der USA-Botschaft nehmen. Notizen zu machen, ist untersagt. Bundestagsabgeordnete sind erst gar nicht berechtigt, einen Blick in die umstrittenen Papiere zu werfen. Proteste gegen die Geheimniskrämerei, die Bundestagspräsident Norbert Lammert schriftlich vorgebracht hatte, wurden zurückgewiesen oder ignoriert. Das Vorbild Ecuador sollte den Repräsentanten des bundesdeutrschen Rechtsstaats Anlass sein, gegenüber den US-Amerikanern hartnäckiger aufzutreten. Vor allem sollte der demnächst publizierte Caitisa aus Ecuador beschafft und intesiv studiert werden. ++ (iv/mgn/24.10.15 – 288)

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