Report „Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte“

Bonn/Berlin, 26. Mai 2021 (ADN). Der diesjährige Grundrechte-Report „Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ wurde am Mittwoch in Berlin präsentiert. Es ist die 25. Ausgabe und besteht aus 43 Einzelbeiträgen. Sie widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2020. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben. Dazu gehören die Humanistische Union, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Neue Richtervereinigung.

Der Bericht 2021 stellt Grundrechtseingriffe während der Covid-19-Pandemie in den Mittelpunkt. Er wirft Schlaglichter auf die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die Zumutungen der Corona-Krise für die Beschäftigten im Gesundheitssektor, die prekären Bedingungen in Schlachtbetrieben und die Pandemie-Auswirkungen im Bildungsbereich. Die Dokumentation gilt auch als alternativer Verfassungsschutzbericht. ++ (gr/mgn/26.05.21 – 140)

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Gebirgsschlag und bebende Säulen des Rechtsstaates – „Zensur findet statt“

Völkershausen/Berlin, 13. März 2021 (ADN). Vor genau 32 Jahren erschütterte ein sogenannter Gebirgsschlag den Kalibergbau im Gebiet der innerdeutschen Grenze zwischen DDR und BRD. Das von Menschenhand verursachte tektonische Erdbeben maß 5,8 Punkte auf der Richterskala. Drei Jahrzehnte später wird der inzwischen vereinigte deutsche Staat in seinen Festen erschüttert. Um ihn zu retten, reicht der Brandenburger Richter Pieter Schleiter eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin formuliert er: „Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Regierungen daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereitsgefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen ‚in Berlin‘ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert als ‚Verschwörungstheoretiker‘ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt erst anzuhören. YouToube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraums kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.“

Damals – am 13. März 1989 – brachen urplötzlich binnen zwölf Sekunden 8.000 das Gebirge in 750 Meter Tiefe tragende Salzsäulen “ zusammen. Heute wird der Rechtsstaat geradezu stillschweigend demontiert und zum Einsturz gebracht. Im seinerzeit eröffneten „Unterirdischen Dialog“ sollte nun auch diese drohende Gefahr auf die Tagesordnung gesetzt werden. ++ (ge/mgn/13.03.21 – 068)

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Ur-Absichten des Grundgesetzes differieren erheblich vom heutigen Text

Berlin, 27. Mai 2019 (ADN). Auf ursprüngliche Absichten und Formulierungen des Grundgesetzes macht die Zeitung „neues deutschland (nd) am Montag aufmerksam. Heute scheint dies kaum möglich, zumal es um gegenwärtig aktuelle Forderungen aus der Bevölkerung geht – beispielsweise das Sozialisieren von Eigentum. „Fast wäre das Grundgesetz vor 70 Jahren mit einer eingeschränkten Eigentumsdefinition in Kraft getreten“, schreibt das Blatt. Denkbar knapp sei vor sieben Jahrzehnten eine Definition von Eigentum im Grundgesetz abgelehnt worden, die Vergesellschaftung leicht gemacht hätte. Enteignungen hätten nach 1945 selbst bürgerliche Politiker gefordert.

„Die Formulierung hatte es in sich und war ohne Vorbild in der deutschen Geschichte. Selbst in den Landesverfassungen von 1946 und 1947, die Sozialisierungen nicht nur ermöglichten, sondern teils sogar geboten, war sie nicht enthalten.“ Der SPD-Politiker Carlo Schmid begründete in der achten Sitzung des Grundsatzausschusses im Oktober 1948 die engere Fassung des Eigentumsbegriffes. Einerseits gehöre das Eigentum zum persönlichen Lebensbereich des Menschen und sei in dieser Eigenschaft „Substrat ethischen Verhaltens“. so Schmid. Andererseits sei Eigentum ein „Faktor der ökonomischen Verfassung eines Landes“. Nur das persönliche Eigentum wollte Schmid unter den Schutz des Grundrechts stellen. Das die wirtschaftliche Verfassung betreffende Eigentum sollte lediglich unter den Schutz des Gesetzgebers gestellt werden. ++ (gg/mgn/27.05.19 – 145)

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Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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Gefangene berechtigt zu Eintritt in Rentenversicherung

Berlin, 19. Juni 2018 (ADN). Die Justizministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass Gefangene in das Rentenversicherungssystem aufgenommen werden können. Über Hintergründe des lange Zeit umstriittenen Vorhabens berichtet am Dienstag in der Berliner Tageszeitung „junge Welt“ Martin Singe, Referent beim „Komitee für Grundrechte unsd Demokratie“ in einem Interview. Das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes, das Sozialstaats- und das Resozialisierungsgebot erforderten, dass die Arbeit der Gefangenen fair entlohnt wird und Sozialabgaben wie außerhalb der Mauern gezahlt werden. Nunmehr seien die Länder und die Betriebe gefordert, die in den Strafanstalten zu Billiglöhnen arbeiten lassen. Es dürfe nicht sein, dass sich Gefängnisse als Billglohnanbieter bei der Industrie anbiedern. Seine Gremium verlange als Bezugsgröße zur Rentenversicherungsberechnung 70 Prozent des Mindestlohns.

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens sagte Singe, dass die Bundesregierung das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern muss. Bereits in den Jahren 1979 und 1981 habe es unter Bundeskanzler Helmut Schmidt solche Versuche gegeben. Sie scheiterten an der Verweigerungshaltung der Bundesländer. Zur Finanzierung  gehe nicht um Unsummen. Wenn die kostenträchtigen Ersatzfreiheitsstrafen abgeschafft würden, könnte mit dem so Eingesparten die Rente für Gefangene finanziert werden. ++ (ju/mgn/19.06.18 – 151)

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Klimaklagen von zehn Familien beim EuGH

Bonn, 25. Mai 2018 (ADN). Zehn Familien haben gegen die EU-Politik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Sammelklage eingereicht. Darüber informiert am Freitag aus Bonn die entwicklungspolitische Organisation Germanwatch, die die Klage unterstützt. Sie wollen ambitioniertere Klimaziele erzwingen. Die Kläger fordern eine Reduktion des Kohlendioxidausstoßes um mindestens 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990. Andernfalls sehen sie ihre Grundrechte in Gefahr. Das Recht auf Berufstätigkeit, Gesundheitsschutz und das Eigentumsrecht sei andernfalls beeinträchtigt.  ++ (ju/mgn/25.05.18 – 146)

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40 Jahre „aufgeschobene Inkraftsetzung“ der Gefangenen-Rentenversicherung

Berlin, 24. Mai 2017 (ADN). Seit 1977 – also 40 Jahre lang – wird ein Gesetz zur Rentenversicherung von Gefangenen ignoriert und bleibt weiterhin unberücksichtigt. Dieser unhaltbare Miss-Stand nennt sich im juristischen und politischen Fachjargon „aufgeschobene Inkraftsetzung“. Das geht aus einem Beitrag der Zeitung „neues Deutschland“ (nd) vom Mittwoch über die Präsentation des neuen Grundrechtereports hervor. Darin heißt es, dass „weder Islamisten noch Rassisten Demokratie und Freiheit gefährden, sondern der Staat selbst. Der Report liefere für diese Aussage gute Argumente.

„Vor zwanzig Jahren , als der erste Grundrechte-Report vorgestellt wurde, regierte noch der ‚ewige Kanzler‘ Helmut Kohl das Land. Vieles hat sich seither verändert, doch die Bilanz der Anfangsjahre ist geblieben: Nicht die Bürger gefährden demnach die Grund- und Freiheitsrechte, die größte Gefahr geht vom Staat selbst aus, betonen die acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, die am gestrigen Verfassungstag ihren neuen Bericht in Karlsruhe präsentieren“, schreibt die Tageszeitung. ++ (gr/mgn/24.05.17 – 145)

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Grundgesetztag 2017: Eine Million Stromsperren identisch mit einer Million Menschenrechtsverletzungen

Stuttgart/Berlin, 23. Mai 2017 (ADN). Tag des Grundgesetzes. Es wurde am Dienstag vor 68 Jahren erlassen, verkündet oder – wie auch immer – der deutschen Öffentlichkeit präsentiert. Sicher ist zumindest, dass über seinen Inhalt zu keinem Zeitpunkt vom Bürger oder seiner Summe – dem Volk – diskutiert und abgestimmt worden ist. Dennoch wurde es tags darauf in Kraft gesetzt. So ist es in seinem Artikel 145 Absatz 2 festgelegt. In dem Dokument selbst ist noch vor der Präambel zu lesen, der Parlamentarische Rat habe „am 23. Mai 1949 in Bonn a. Rh. in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.“  

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat sich anlässlich des Ereignisses für folgende Formulierung entschieden: „Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und hat sich bis heute als Fundament der deutschen Demokratie bewährt. Die Artikel des Grundgesetzes stehen  über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.“ Es folgt die Frage, welche Rolle das Grundgesetz heute noch spielt.

Als eine Art Antwort wird im nächsten Abschnitt auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Bezug genommen, die von den Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde. Sie bilde bis heute die wichtigste Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes und umfasse ein breites Spektrum an international anerkannten Rechten – einschließlich wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, politischer und ziviler Rechte.

Das hohe Lied auf die Menschenwürde und die Menschenrechte wird denn auch in Artikel 1 des Grundgesetzes gesungen und in Beton gegossen. Was das alles in der Lebenspraxis wirklich Wert ist und zählt, stellt das Fast-Anzeigenblatt „Berliner Woche“ in seiner aktuellen Ausgabe für den Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf ernüchtert fest. Unter der Überschrift „Rekord bei Stromsperren“ wird mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr im Bezirk der Strom von 2.015 Haushalten abgestellt wurde. Das sei eine Steigerung um 16 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Der Stadtteil verzeichne damit hinter dem Bezirk Berlin-Mitte die höchste Zahl an Stromsperren.

Bundesweit stellt sich diese Art der Menschenrechtsverletzung als Massenphänomen dar. Die Quartals-Zeitschrift „Energiedepesche“ nennt in ihrer jüngsten Ausgabe zum Schwerpunktthema Energiearmut diese Erscheinung eine „tickende Zeitbombe“. Der mehrseitige Beitrag wird mit den Sätzen eingeführt: „Fast eine Million Menschen bekommen in Deutschland den Strom gesperrt, darunter viele Kranke, Hochbetagte und Familien mit Kindern – unübersehbarer Ausdruck von Energiearmut. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehören Heizung und Stromversorgung zu den unveräußerlichen Grundrechten“.

Diese wenigen Zahlen sprechen für sich und erübrigen jeden erläuternden Kommentar zur Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Theorie des Grundgesetzes erweist sich in der Lebenswirklichkeit nicht einmal als Torso, sondern als Halluzination.  ++ (vf/mgn/23.05.17 – 144)

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Transparenzbericht netzpolitik.org: Spender gewährleisten Vermitteln unbestechlicher Tatsachen und unabhängiger Informationen

Berlin, 8. Mai 2017 (ADN). Die Spenden an das Informationsportal netzpolitik.org garantieren, dass unbestechlich Tatsachenwissen weitergegeben und unabhängige Informationsvermittlung vonstatten gehen kann. Das schreibt der Initiator des Portals Markus Beckedahl im gerade vorgelegten Transparenzbericht 2016. Bemerkenswert sei, dass 97,5 Prozent der Einnahmen gespendet worden sind. Nur so könne netzpolitik.org den Fakten, den Grund- und Freiheitsrechten sowie den Lesern verpflichtet sein. Es gebe in diesem Finanzierungsmodell weder Einflussnahme durch Werbung noch unsichtbare Verpflichtungen gegenüber Großspendern. Die 2016 erzielten Spenden in einer Gesamthöhe von 388.407 Euro stammen vor allem von Einzelpersonen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Um die Arbeitsweise des Portals zu illustrieren, an dem knapp sieben Mitarbeiter in Vollzeit mitwirken, nennt Beckedahl ein Beispiel. Die teuerste Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei Behörden habe 800 Euro gekostet. Es habe sich dabei um ein Auskunftsersuchen zur später abgeschlossenen Vorratsdaten-Speicherung gehandelt. Das gelieferte Material bildete die Vorlage für zwei auf der Plattform veröffentlichte Textbeiträge. ++ (me/mgn/08.05.17 – 129)

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Bargeld als Brandschutzmauer gegen totalen Überwachungsstaat – politisch Unliebsamen soll Saft abgedreht werden

Köln, 21. April 2016 (ADN). Weit mehr als 5.000 Unterschriften trägt die vor einem Monat im Internet eröffnete Petition „Rettet unser Bargeld!“. Initiator und Unterzeichner Nummer Eins ist der Finanzexperte Prof. Max Otte, der in einer gleichnamigen Streitschrift vehement und in aller prägnanten Kürze gegen das Abschaffen des Bargeldes plädiert. Nach den Worten von Otte ist Bargeld die Brandschutzmauer gegen den totalen Überwachungsstaat. Politisch unliebsamen Personen könne man so den Saft abdrehen und das Geld sperren. Das „System“ – seien es Staaten oder Konzerne – habe Methoden der Wirtschaftsführung, von denen man in früheren Planwirtschaften nur träumen konnte. „Wer das Bargeld abschafft, der beseitigt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und damit einen Wesenskern der Menschenwürde,“ kritisiert Rechtsanswalt und Publizist Carlos Gebauer den unheilvollen Plan der EU-Regenten und ihrer Finanz-Lobbyisten zur schrittweisen Abschaffung des Bargeldes.

Zu den prominenten Unterstützern Ottes zählen der Fernsehmoderator Peter Hahne, der Verfassungsrechtler Prof. Albrecht Schachtschneider und der als „Mister Dax“ bekannte Finanzmarkt-Fachmann Dirk Müller. ++ (fi/mgn/21.05.16 – 135)

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