Hartz IV verletzt soziale Menschenrechte – Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse

Berlin, 10. Dezember 2018 (ADN). Die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankerten sozialen Grundrechte enthalten das zentrale Versprechen der aus der Novemberrevolution hervorgegangenen ersten deutschen Demokratie. Sie sind eine Neuerung gewesen und haben den nach 1945 international formulierten Menschenrechten eine entscheidend neue Wendung gegeben. Das erklärte Prof. Eberhard Eichenhofer am Wochenende in Berlin zum heutigen 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 kurz vor Mitternacht in Paris verabschiedet wurde. Artikel 151 der Weimarer Verfassung formuliere als Ziel einer menschenwürdigen Wirtschaft die Humanisierung der Ökonomie. Daraus folge, das Wirtschaft nicht zum Selbstzweck betrieben werde dürfe, sondern zur Wohlfahrtsmehrung oder Wohlfahrtssicherung. Mit Artikel 162 seien weltweit gültige soziale Mindeststandards gesetzt worden. Daraus lasse sich auch fairer Handel auf der Basis entfalteter sozialer Rechte ableiten. 

Nach Auffassung von Eichenhofer folgt das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) Weimar in Sachen sozialer Menschenrechte nicht. In Artikel 1 GG werde die deutscher Verfassung zwar an die internationalen Menschenrechte gebunden, die Norm blieb und bleibe jedoch intern folgenlos. „Hartz IV lässt grüßen !“, ergänzt der Rechtswissenschaftler zur Illustration und mit spottendem Ernst. Das Grundgesetz versage diesbezüglich und unterlaufe auf diese Weise  Völkerrecht. Die Weimarer Konstitution dagegen beruhe auf der Arbeitsgesellschaft nach der Losung „Wer arbeiten will, soll arbeiten !“. 

Darin dürfte auch Deutschlands völkerrechtliche Achillesferse bestehen. Gerade hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen China-Besuch abgeschlossen und – wie fast immer bei Auslandsvisiten – prononciert die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt. Nicht nur zum internationalen Tag der Menschenrechte sollten die politischen Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland gründlich vor der eigenen Haustür kehren. Erst vor zwei Wochen hagelte es harsche Kritik aus der UNO. Im Visier des UN-Wirtschafts- und Sozialrates steht Harzt IV. Es herrsche Besorgnis, dass „das Niveau der Grundsicherung nicht ausreichend ist, um den Empfängern und ihren Familien einen adäquaten Lebensstandard zu gewährleisten“. Kritik ernteten auch die Sanktionen und die willkürliche Berechnung des Regelsatzes. ++ (mr/mgn/10.12.18 – 324)

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Projektmesse „100 Jahre Weimarer Republik“ – Geburtsstunde der Volkshochschulen

Weimar, 29. November 2017 (ADN). An einer Projektmesse „100 Jahre Weimarer Republik“ nahmen am Mittwoch in Weimar rund 50 Historiker, Museologen und geschichtsinteressierte Bürger aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland teil. Mit der Messe sollten möglichst viele Vorhaben, Ideen und Veranstaltungen zu den Teilnehmern kommuniziert werden, die in Vorbereitung des 2019 stattfindenden Jubiläums der Weimarer Republik und ihrer Verfassung bislang geplant sind. Stephan Zänker vom 2013 gegründeten Verein „Weimarer Republik“ verwies auf den experimentiellen Charakter der Zusammenkunft. Es sollte dabei auch eine möglichst hohe Vernetzung und Koordination zwischen den bisher bundesweit, regional und lokal entwickelten Initiativen erreicht werden. Der Vertreter des Bundesjustizministeriums, Michael Hölscher, informierte über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp einer Million Euro, mit dem die Arbeit des Vereins „Weimarer Republik“ weiter gefördert werden soll.

Zu den präsentierten Projekten gehören solche des Deutschen Marinemuseums Wilhelmshaven, der Stadt Göttingen und der Reformstadt Magdeburg. Der Deutsche Volkshochschulverband beabsichtigt, in möglichst vielen Volkshochschulen Veranstaltungen zur Weimarer Verfassung zu organisieren und zu koordinieren. Die Existenz der Volkshochschulbewegung ist maßgeblich auf die Weimarer Verfassung zurückzuführen. In deren Artikel 148 heißt es: „Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“ Mit Weimar schlug die Geburtsstunde dieser Weiterbildungseinrichtungen. Die Gründung von Volkshochschulen erfolgte in einigen Ländern – zum Beispiel Thüringen – daraufhin nahezu flächendeckend. Allein im Jahr 1919 entstanden schätzungsweise zwischen zwei- und dreihundert neue Volkshochschulen. Dazu gehörten Neugründungen in Freiburg, Essen, Dresden, Hannover, Mainz, Duisburg, Frankfurt an der Oder, Hof, Mülheim an der Ruhr und Stuttgart.

Damit die zahlreichen Initiativen, Forschungsvorhaben und Veranstaltungsprojekte auch über genügend Recherchematerial, Dokumente und Informationen verfügen, öffnet das Bundesarchiv eine Auswahl einzigartiger Quellen zur Geschichte der Weimarer Republik für jedermann. Das geschieht über das Internet. Archivgut, das eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit der Epoche ermöglicht, wird in erheblichem Umfang digitalisiert und online zur Verfügung gestellt. Es werden Filme, Fotos, Dokumente und Töne präsentiert. Allein aus staatlichen Akten und Unterlagen privater Herkunft werden seit dem zweiten Quartal dieses Jahres über einen Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich mehr als vier Millionen „Digitalisate“ hergestellt. Der Online-Start des Portals ist der 22. März 2018. Bereits jetzt sind 1.500 relevante Akten zugänglich. Darunter sind Akten aus der Reichskanzlei sowie des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlins. Weiterhin besteht Zugriff zu 85 Dokumentarfilmen, 30 Tonaufnahmen, 4.359 Fotografien und 1.311 Plakaten. ++ (hi/mgn/29.11.17 – 335)

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Kirchen flossen 17 Milliarden Euro aus Staatskassen seit 1949 zu

Hildesheim/Berlin, 13. März 2017 (ADN). Während sich die deutschen Oberhäupter der evangelischen und katholischen Kirchen in Hildesheim am Wochenende in den Armen lagen, um möglichst viel Einigkeit im Zeichen der 500jährigen Reformation zu demonstrieren, wurde unmittelbar zuvor ein seit langem schwelendes Eitergeschwür aufgestochen. Es geht um die vor mehr als zwei Jahrhunderten an die beiden christlichen Kirchen fließenden Entschädigungszahlungen aus den Staatskassen. Die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) berichtet am Montag von einer spätabendlichen Bundestagssitzung, auf der ein Antrag der Linkspartei abgeschmettert worden ist, der die Einstellung dieser Staatsleistungen an die beiden Religionsgemeinschaften fordert. Dazu war die Bildung einer Expertenkommission vorgeschlagen worden. JW erläutert Hintergründe: „Formal handelt es sich Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahr 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren“.

Nach Angaben des Humanistischen Verbandes flossen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahre 1949 mehr als 17 Milliarden Euro aus den Staatskassen an die beiden Großkirchen. Es handele sich dabei um Mittel, für die, anders als bei der Finanzierung von Kliniken, Kindergärten und Altenheimen, keine Gegenleistung erbracht wird. Diese zeitlich unbegrenzten Direktzahlungen seien nur eines von vielen Privilegien der christlichen Kirchen. Sie abzuschaffen, habe bereits vor 100 Jahren die Weimarer Verfassung von 1919 verlangt und auch das Grundgesetz sehe das in Artikel 140 vor. Eine solche finanzielle Abhängigkeit und Einseitigkeit widerspricht im Übrigen dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. ++ (ki/mgn/13.03.17 – 068)

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