Höchststand: 55 Millionen Binnenflüchtlinge weltweit

Oslo, 20. Mai 2021 (ADN). Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist weltweit auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das berichten diverse Medien am Donnerstag aufgrund von Erhebungen des zum Norwegischen Flüchtlingsrat gehörenden „Beobachtungszentrums für interne Vertreibung“. Den Daten zufolge waren Ende des Jahres 2020 rund 55 Millionen Menschen innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht. 48 Millionen Menschen verließen ihre Wohnorte wegen Gewalt und Konflikten. Das waren zwei Millionen mehr als 2019. Sieben Millionen Menschen flohen vor Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Dürren.

Der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) kooperiert eng mit den Vereinten Nationen. Das Gremium mit Alexandra Bilak an seiner Spitze versteht sein Mandat als einzigartig und international anerkannt. Mit seinen 20 Jahre währenden Erfahrungen überwacht und analysiert der NRC nach eigenem Bekunden „interne Verschiebungen, die häufig in hochsensiblen und erreichbaren Bereichen auftreten“.

Das Völkerrecht unterscheidet streng zwischen Binnenflüchtlingen einerseits und Flüchtlingen andererseits. Flüchtlinge fliehen vor Unterdrückung, Gewalt und Krieg aus ihrer Heimat in einen anderen Staat. ++ (mi/mgn/20.05.21 – 135)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Mehr als doppelt soviele Binnenflüchtlinge wie Flüchtlinge

New York, 20. Juni 2017 (ADN). Die Zahl der Flüchtlinge ist weltweit auf 65,5 Millionen angestiegen. Dabei beträgt der Anteil der oftmals unbeachtet bleibenden Binnenflüchtlinge mit 40,3 Millionen Menschen weit mehr als das Doppelte oder rund zwei Drittel. Das geht aus aktuellen Angaben der UN-Beobachtungsstelle für Binnenflüchtlinge, Konflikte, Gewalt und Naturkatastrophen in New York hervor. 

Den Binnenflüchtlingen wird juristisch und völkerrechtlich nicht der nötige Rechtsschutz und Status gewährt wie Flüchtlingen, die bei ihrer Vertreibung Staatsgrenzen überschreiten. Während es für Letztere klar definierte völkerrechtliche Schutzmechanismen und Garantien gibt, fehlen diese den Binnenflüchtlingen, obwohl auch sie gewaltsam aus ihrer angestammten und rechtmäßigen Heimat vertrieben wurden.

Zu den Binnenflüchtlingen gehören bislang per definitionem nicht die wegen ökonomischer Repressalien aus ihren Heimatregionen wegziehenden Bewohner. Diese große Menschengruppe, die mit dem verharmlosenden Begriff der Gentrifizierung in Zusammenhang gebracht wird und als dessen Opfer zu betrachten ist, müsste nach Meinung einiger Demographie-Experten auch zu den Binnenflüchtlingen gezählt werden. Dazu heißt es in einer Studie der Technischen Universität (TU) Darmstadt aus dem Jahr 2013/14 unter dem Titel „Umgang mit Gentrifizierung“, dass der erzwungene Wegzug von Gruppen geringeren Einkommens wie Studenten, ALG-II-Empfänger, ältere Menschen, Künstler und Alleinerziehende aus städtischen Zentren eine logische, aber sicherlich ungerechte Konsequenz steigender Mieten sein mag, zieht diese Bedrohung zunehmend auch in den Lebensraum von Mittelstandsfamilien ein. ++ (df/mgn/20.06.17 – 172)

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Deutschlands kontolose Bürger sollen auf Finanz-Status von Flüchtlingen gehoben werden

Berlin, 28. Oktober 2015 (ADN). Jedermann soll künftig ein Bankkonto eröffnen dürfen. Das beschloss das deutsche Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin angesichts des ungebrochen starken Zustroms von Flüchtlingen. Dass erst eine solche  Misere zu einer solchen Entscheidung führt, entlarvt die Abgehobenheit der Regierenden. Mehr als 600.000 seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland ohne Konto lebenden Menschen werden von den Behörden als – gelinge gesagt – zweit- oder drittklassige Gruppe eingestuft. Die Verbraucherzentralen schätzen deren Zahl sogar zwischen 700.000 und drei Millionen ein. Allein der Tatbestand, dass es in der offiziellen Statistik keine präzisen Ziffern zu den „Kontolosen“ gibt, beweist den äußerst diskreditierenden und diffamierenden Umgang mit diesen „Aussätzigen“ der Gesellschaft. Dass sie wie Lepra-Kranke am Rande der Gesellschaft dahin vegetieren, bestätigt das Bundesfinanzministerium in seiner Unverfrorenheit und Arroganz auch noch: „Wer kein Zahlungskonto besitzt, ist sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt.“

Ob sich durch den Beschluss des Kabinetts, der im März nächsten Jahres in Gesetzesform gegossen und danach in Kraft treten soll, tatsächlich Spürbares für die „Binnenflüchtlinge“ ändert, bleibt dennoch fraglich. Schließlich war das Thema schon desöfteren in den oberen Rängen des Landes diskutiert, aber von den Lobbyisten der Banken immer wieder ins Abseits befördert worden. Als Scheinargument wurde permanent eine sogenannte Selbstverpflichtungserklärung der Banken vorgebracht, die die Willkür der Finanzinstute noch vergrößerte und alles andere als eine Verpflichtung der Banken war, für prekär lebende Bürger ein Giro-Konto zu eröffnen. ++ (fi/mgn/28.10.15 – 292)

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