Sternstunde des Völkerrechts

Nürnberg, 20. November 2020 (ADN). Vor 75 Jahren schlug eine Sternstunde des Völkerrechts. Im Nürnberger Justizpalast begannen die Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges vor dem Internationalen Militärgerichtshof nach dem Londoner Statut. Sie dauerten bis zum 14. April 1949 und umfassten zudem zwölf Nachfolgeprozesse vor einem US-amerikanischem Militärgericht nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. Dort wurde über 39 Ärzte, 56 Mitglieder von SS und Polizei, 42 Industrielle und Manager, 26 militärische Führungspersonen sowie 22 Minister und Regierungsvertreter verhandelt und geurteilt.

Das Stattfinden der Prozesse beruht auf der „Moskauer Erklärung über deutsche Greueltaten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943. Darin hatten die Alliierten ihre Absicht geäußert, diese Verbrechen nach den Krieg juristisch zu verfolgen. ++ (vk/mgn/20.11.20 – 351)

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Sowjetische Torpedos auf „Gustloff“ waren Teil des Seekriegs

Danzig, 30. Januar 2020 (ADN). Die vor 75 Jahren auf das deutsche Schiff „Wilhelm Gustloff“ abgeschossenen Torpedos der Baltischen Seekriegsflotte waren Teil des Seekriegs gegen die deutsche Kriegsmarine. Das schlussfolgert der Deutschlandfunk am Donnerstag, nachdem jahrzehntelanges mediales Trommelfeuer die Schüsse des sowjetischen U-Bootes S-13 auf der Ostsee in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs als „russisches Kriegsverbrechen“ beschrieben hatten. ++ (wk/mgn/30.01.20 – 030)

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Historiker bewerten Leningrad-Blockade als Völkermord

St. Petersburg/Berlin, 27. Januar 2019 (ADN). Durch den Kalten Krieg und die Ost-West-Konfrontation sind die sowjetischen Opfer nie so anerkannt worden, wie es mit anderen Opfern geschehen ist. Das sagte Prof. Susanne Schattenberg von der Universität Bremen am Sonntag im Deutschlandfunk über die etwa eine Million Toten, die die Blockade von Leningrad durch die deutsche Wehrmacht gekostet hat. Die Sowjetunion selbst habe die vor 75 Jahren durch die Rote Armee beendete Belagerung zu einer Heldengeschichte umgedeutet. Auf Seiten der UdSSR seien die Opferzahlen überhaupt unterdrückt worden. Gesichertes Wissen sei heute, dass die Sowjetunion im gesamten Zweiten Weltkrieg 25 bis 30 Millionen Todesopfer zu verzeichnen hatte. Josef Stalin habe erlaubt, nur von sieben Millionen Toten zu sprechen. Erst sein Nachfolger Nikita Chrustschow habe dann die Opferzahl auf 20 Millionen nach oben korrigiert.

Die fast 900 Tage dauernde Blockade Leningrads kostete auch hundertausend Kinder das Leben. Die höchsten Opferzahlen wurde im ersten Kriegswinter registriert. Dieses Kriegsverbrechen, das inzwischen von Historikern als Völkermord eingestuft wird, wurde von Adolf Hitler persönlich angeordnet. Allein im Januar 1942 waren es hundertausend Verhungerte. Die Nazis wollten Leningrad nicht nur aushungern, sondern die Stadt mit all ihren Kulturgütern und der gesamten Infrastruktur wie dem Hafen dem Erdboden gleichmachen. ++ (ru/mgn/27.01.19 – 027)

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RT Deutsch als „Feindsender“ diskreditiert

Berlin, 24. Januar 2019 (ADN). Der in Russland verwurzelte Nachrichtenkanal RT Deutsch strebt eine Rundfunklizenz in Deutschland an. Das löst erhebliche Turbulenzen in der deutschen Medienlandschaft aus. Wie hoch die Wellen schlagen, erläutert RT-Chefredakteur Iwan Rodionow am Donnerstag in der Zeitung „junge Welt“. Dass die Bild-Zeitung das russische Medium sogar als „Feindsender“ bezeichnet, werfe viele Fragen auf – beispielsweise die, in welcher Tradition sich das Blatt sieht. Historisch betrachtet sei das exakt die Linie der Reichspropaganda. Es handle sich dabei nur um eine weitere Stufe der Russland-Hysterie, in der sich der deutsche Mainstream überbietet. Das liege gewissermaßen in der Logik der Sache, sofern Hysterie überhaupt eine Logik innewohnt. Ob weitere Steigerungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, wollte Rodionow nicht mutmaßen. Denkbar wäre der Begriff „Volksschädling“ oder ein Aufruf, das Abhören des „Feindsenders“ RT-Deutsch unter Strafe zu stellen. In einer anderen Betrachtungsweise könne man das sogar als „Ritterschlag“ einordnen und in eine historische Reihe von Sendern wie BBC World und Radio Moskau stellen. Damals klärten diese Rundfunkstationen schätzungsweise 15 Millionen Deutsche im Nazireich über die tatsächliche Verhältnisse auf. „Über sie konnten sie die Wahrheit über Stalingrad, den Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte erfahren  und über die unvorstellbaren Kriegsverbrechen an der Ostfront. Nur dort konnten sie Thomas Mann, die Texte von Bertholt Brecht und die Stimmen deutscher Kriegsgefangener hören. Das Abhören allein war bereits ein Akt des Widerstands, es erforderte Mut“, erläutert der Chefredakteur. In dieser Tradition einer Gegenstimme zur Nazipropaganda zu stehen, sei historisch gesehen natürlich eine Ehre. ++ (me/mgn/24.01.19 – 024)

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Schlussakkord zur Definition der Völkerrechtskategorie „Angriffskrieg“

Köln, 3. Dezember 2017 (ADN). Zu Beginn dieser Woche werden Beratungen zwischen den Vertragsstaaten des Internationalen Gerichtshofs darüber eröffnet, ob Angriffskriege strafbar sein sollen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläuterte am Sonntag der Völkerrechtler Claus Kreß die historische Dimension der in New York stattfindenden Gespräche. Es gehe tatsächlich um eine Frage, über die die internationale Gemeinschaft jetzt ziemlich ein Jahrhundert genau nachgedacht hat. Die Engländer hätten nach dem Ersten Weltkrieg das Problem ins Spiel gebracht, dessen Geburtsstunde dann bei den Nürnberger Prozessen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher schlug. „Und dann ist das ganze Projekt ins Stocken, und zwar in ein ganz langes Stocken, gekommen. Man konnte sich politisch im Kalten Krieg über diese Frage nicht einigen. Und selbst als es dann in den 1990er Jahren zu der großen Wiederbelebung der Idee des Völkerstrafrechts kam, blieb der Angiffskrieg – zunächst, weil er so sensibel war – außen vor. Neue Tatbestände – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Bürgerkriegsverbrechen – standen ganz im Vordergrund“, so der Experte des Internationalen Rechts, der selbst an den Gesprächen in New York teilnimmt. Erst im ugandischen Kampala sei es 2010 gelungen, Angriffskrieg oder das Verbrechen der Aggression zu definieren. Es bedürfe jetzt in New York einer letzten Beschlussfassung darüber.  Sie sei völkerrechtlich problematisch.

Gründe dafür, warum Weltmächte wie USA, Russland und China bei diesen Verhandlungen nicht dabei sind, sieht Kreß in dem zentralen Streitpunkt der humanitären Intervention. Als Indiz dafür nannte er eine Anzeige gegen die seinerzeitige Schröder-Fischer-Regierung wegen des militärischen Eingreifens und der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Jugoslawien. Diese Strafanzeige wurde dann vom Generalbundesanwalt zurückgewiesen. ++ (vr/mgn/03.12.17 – 339)

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