Erste demokratische Verfassung in Mecklenburg-Strelitz

Weimar/Neustrelitz,, 6. Februar 201 (ADN). Die erste demokratischer Verfassung Deutschlands wurde am 29. Januar 1919 im Bundesstaat Mecklenburg-Strelitz verabschiedet und trat am 1. Februar 1919 in Kraft. Das teilte Tatjana Rese am Sonnabend bei einer großen, aus Weimar übertragenen Online-Jubiläumsshow anlässlich des 102. Jahrestages der Weimarer Republik aus Neustrelitz mit. Damals sei es der dringende Wunsch der Bürger dieser norddeutschen Region gewesen, sich vom Herrscherhaus in Schwerin zu lösen und einen selbstständigen Staat zu gründen.

Die Information erwies sich sogar bei vielen unter den rund 200 Teilnehmern – darunter zahlreiche Historiker und Geschichtsexperten – als bisher nicht bekannt. Einige brachten die Paulskirchenverfassung von 1848 und die Verfassung der Mainzer Republik aus dem Jahr 1792 in die Diskussion. Allerdings konnten keine stichhaltigen Argumente dafür genannt werden, ob diese Vorgängerverfassungen überhaupt in Kraft gesetzt worden sind. ++ (de/mgn/06.02.21 – 037)

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Frankreichs Bürgerkonvent: Klimaschutz per Referendum und Verfassung

Paris, 20. Januar 2021 (ADN). Frankreichs Umweltministerin Elisabeth Borne bestätigte jetzt in Paris, dass über die Aufnahme des Klimaschutzes in die französische Verfassung noch in diesem Jahr eine Volksabstimmung stattfindet. Das hatte der vor einem Jahr ins Leben gerufene Bürgerkonvent in zähen Gesprächen mit Präsident Emmanuel Macron durchgesetzt. Der Bürgerkonvent setzt sich aus 150 nach dem Zufallsprinzip ermittelten französischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 18 und 80 Jahren zusammen. Dieses Gremium der Zivilgesellschaft war unter dem Druck der Gelbwestenbewegung auf Macron zustandekommen und arbeitsfähig geworden.

Bei dem Referendum soll über folgenden Verfassungszusatz in Artikel 1 entschieden werden: „Frankreich unterstützt den Erhalt der Umwelt und der Artenvielfalt und bekämpft den Klimawandel“. Unter Juristen stößt das Vorhaben auf ein unterschiedliches Echo. Einige Rechtsexperten halten es für überflüssig, weil es in Frankreich bereits seit dem Jahr 2004 eine Umweltcharta gibt, die Verfassungsrang hat. Auch im Spektrum der politischen Parteien gibt es Vorbehalte und Ressentiments. Der Vorwurf lautet, Macron instrumentalisiere den Klimaschutz. ++ (kl/mgn/20.01.21 – 020)

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„Leerer Stuhl“ mit Verfassungsdiskussion – Thüringens Interregnum nimmt Gestalt an

Berlin/Erfurt, 14. Februar 2020 (ADN). Eine Woche nach der Aufsehen erregenden Wahl des neuen Thüringer Ministerpräsidenten setzt nun eine verfassungsrechtliche Grundsatzdiskussion ein. Dabei geht es um die Frage, ob und wer derzeit das Bundesland mitten in Deutschland übergangsweise und temporär regiert. Sind die bisherigen Landesminister nach dem Wechsel des Spitzenamtes auf den nunmehr nur noch geschäftsführenden Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich noch in ihrer Funktion, damit handlungsfähig und entscheidungsberechtigt oder nicht. Immerhin hat der aus Aachen stammende FDP-Politiker bislang seinerseits keine anderen Ressortchefs ernannt und berufen.

Der ehemalige Regierungschef Bodo Ramelow aus Hessen hatte die Mitglieder seines Kabinetts vor der Wahl gebeten, ihre Ressorts zwischenzeitlich weiter zu leiten. Denkbar ist auch, dass die betrefffenden Landesministerien gegenwärtig von den bisherigen Staatssekretären zu führen sind. Das Interregnum nimmt damit konkrete Gestalt an.  Bevor die politische Kopflosigkeit überhand nimmt, dürften die Bürger und die Zivilgesellschaft direkt in das Machtvakuum stoßen, um ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, sich von der Parteien-Misswirtschaft und der von ihr proklamierten repräsentativen Demokratie zu distanzieren. Äußerer Ausdruck der politischen Führungskrise im „Grünen Herz Deutschlands“ ist am Freitag der „leere Stuhl“ des Freistaates Thüringen, der bei der Bundesratssitzung in Berlin unbesetzt bleibt. ++ (th/mgn/14.02.20 – 045)

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23. Ausgabe des Grundrechtereports erschienen

Karlsruhe/Berlin/Bonn, 23. Mai 2019 (ADN). Wie jedes Jahr im Mai erscheint der jährliche Grundrechtereport. Seine 23. Ausgabe wird  am Donnerstag – dem 70. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes und der Inkraftsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – in Karlsruhe vorgestellt. Herausgeber sind neun Organisationen wie Pro Asyl, die Humanistische Union sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein. Im neuen Grundrechtereport geht es um Flüchtlinge, Umweltfragen und Ostdeutsche. Sie machen zwar rund 17 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, nehmen aber nur höchstens drei Prozent der Spitzenpositionen im Bund ein. Das sagt die Verfassungsrichterin in Brandenburg, Rosemarie Will. Im Osten liege gegenwärtig das mittlere Einkommen bei 8.000 Euro pro Kopf, im Westen bei gut 21.000 Euro. Will sieht in dieser Diskrepanz eine Verletzung des Gleichheitsgebots, das Artikel 3 des Grundgesetzes vorschreibt. Demokratische Chancengleichheit sei nicht gegeben. Die Einstufung als strukturelle Diskriminierung Ostdeutscher komme in Betracht. 

Die Zeitung „neues deutschland“ stellt am Donnerstag fest, dass man nicht Autonomer oder Anarchist sein muss, um angesichts dieser Verletzungen zu fragen, ob diese kapitalistische Bundesrepublik Grundrechte überhaupt garantieren kann. Wäre dies der Fall, bräuchte es keinen Grundrechtereport. Der diesjährige Bericht zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bekannt ist, enthält 35 Beiträge. In ihnen wird aufgezeigt, wie Gesetzgeber, Verwaltung und Behörden, auch Gerichte und Privatunternehmenm, die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen der Gesellschaft gefährden. ++ (gg/mgn/23.05.19 – 141)

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Demokratische Traditionen nicht auf westdeutsche verkürzen

Bonn, 19. Mai 2019 (ADN). „Verfassungen sind ein Versprechen auf die Zukunft. Sie sind aber auch immer ein Erinnerungsbuch der Nation.“ Das erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Sonntag im Deutschlandfunk. Was das Grundgesetz so besonders macht, sei der ausdrückliche und absichtsvolle Bruch mit der nationalsozialistischen Herrschaft und mit allem preußischen Obrigkeitsdenken.

Steinmeier sagte weiter: „Wir dürfen das Grundgesetz und die demokratischen Traditionen nicht verkürzen auf westdeutsche Traditionen, sondern die friedliche Revolution der DDR, der Mut, den Menschen gehabt haben, gegen eine Diktatur auf die Straße zu gehen, verdient nicht nur Respekt, sondern auch Erinnerung. Dass es damals viele Diskussionen an den Runden Tischen gegeben hat, sogar hin bis zu Entwürfen, ersten Entwürfen für eine gesamtdeutsche Verfassung in dieser kurzen Phase zwischen 1989/90 ist richtig.“++ (de/mgn/19.05.19 – 137)

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„Unvollendete“ Verfassung der Friedlichen Revolution

Berlin, 25. Februar 2019 (ADN). Im Zusammenhang mit Plänen des Intendanten der Berliner Festspiele Thomas Oberender, den „Palast der Republik“ der DDR symbolisch wieder zu errichten, äußerte die DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld am Montag scharfe Kritik. Es handele sich um Geschichtsklitterung und sei grotesk, wenn der „Palazzo Protzo“ nunmehr dreißig Jahre nach dem Mauerfall als Ort „visionärer sozialer Ideen in die Zukunft“ getragen werden soll. Das Vorhaben des Festivals ist es, die Idee des Palastes durch mehrfache Transformation vom Erinnerungsort über ein Arbeitsforum bis hin zu einem  Raum für Kunst zu wandeln. Am Ende des dreitägigen Veränderungsprozesses soll der damals entstandene Verfassunsentwurf ins Spiel gebracht werden.

Lengsfeld wies darauf hin, dass sie „eben an diesem Verfassungsentwurf mitgegeschrieben hat und deshalb wisse, dass es keinerlei Zusammenhang mit dem Palast der Republik gebe. Die Verfassungskommission des Runden Tisches tagte von Anfang bis Ende in Pankow. Sie finde unter den Akteuren der Berliner Festspiele niemanden, der damals an der Verfassung mitgearbeitet hätte. „Dabei wäre eine Diskussion, was die Verfassser von damals bewegte, warum sie, wie auch der Versuch, nach der Vereinigung einen Verfassungskonvent einzuberufen, gescheitert sind, tatsächlich spannend,“ so Lengsfeld.  Die Verfassung der Friedlichen Revolution ist bis heute eine „Unvollendete“. ++ (pd/mgn/25.02.19 – 057)

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Kubaner wünschen wohlhabenden und nachhaltigen Sozialismus

Havanna, 24. Februar 2019 (ADN). Die Menschen wollen einen effizienten, wohlhabenden und nachhaltigen Sozialismus. Sie wollen umfassende und kostenfreie Bildung von der Grundschule bis zur Universität, wie wir sie haben. Das erklärte Kubas ehemaliger Kulturminister Abel Prieto am Wochenende in der Zeitung „junge Welt“. Diese Erungenschaften des kubanischen Volkes, von denen andere Länder nur träumten, sollen nicht verloren gehen. Das sei ein Ergebnis der über Monate hinweg in der Bevölkerung abgehaltenen Diskussion zu der neuen Verfassung, über die am Sonntag ein Referendum stattgefunden hat. ++ (cb/mgn/24.02.19 – 056)

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