„Leerer Stuhl“ mit Verfassungsdiskussion – Thüringens Interregnum nimmt Gestalt an

Berlin/Erfurt, 14. Februar 2020 (ADN). Eine Woche nach der Aufsehen erregenden Wahl des neuen Thüringer Ministerpräsidenten setzt nun eine verfassungsrechtliche Grundsatzdiskussion ein. Dabei geht es um die Frage, ob und wer derzeit das Bundesland mitten in Deutschland übergangsweise und temporär regiert. Sind die bisherigen Landesminister nach dem Wechsel des Spitzenamtes auf den nunmehr nur noch geschäftsführenden Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich noch in ihrer Funktion, damit handlungsfähig und entscheidungsberechtigt oder nicht. Immerhin hat der aus Aachen stammende FDP-Politiker bislang seinerseits keine anderen Ressortchefs ernannt und berufen.

Der ehemalige Regierungschef Bodo Ramelow aus Hessen hatte die Mitglieder seines Kabinetts vor der Wahl gebeten, ihre Ressorts zwischenzeitlich weiter zu leiten. Denkbar ist auch, dass die betrefffenden Landesministerien gegenwärtig von den bisherigen Staatssekretären zu führen sind. Das Interregnum nimmt damit konkrete Gestalt an.  Bevor die politische Kopflosigkeit überhand nimmt, dürften die Bürger und die Zivilgesellschaft direkt in das Machtvakuum stoßen, um ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, sich von der Parteien-Misswirtschaft und der von ihr proklamierten repräsentativen Demokratie zu distanzieren. Äußerer Ausdruck der politischen Führungskrise im „Grünen Herz Deutschlands“ ist am Freitag der „leere Stuhl“ des Freistaates Thüringen, der bei der Bundesratssitzung in Berlin unbesetzt bleibt. ++ (th/mgn/14.02.20 – 045)

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