Erste demokratische Verfassung in Mecklenburg-Strelitz

Weimar/Neustrelitz,, 6. Februar 201 (ADN). Die erste demokratischer Verfassung Deutschlands wurde am 29. Januar 1919 im Bundesstaat Mecklenburg-Strelitz verabschiedet und trat am 1. Februar 1919 in Kraft. Das teilte Tatjana Rese am Sonnabend bei einer großen, aus Weimar übertragenen Online-Jubiläumsshow anlässlich des 102. Jahrestages der Weimarer Republik aus Neustrelitz mit. Damals sei es der dringende Wunsch der Bürger dieser norddeutschen Region gewesen, sich vom Herrscherhaus in Schwerin zu lösen und einen selbstständigen Staat zu gründen.

Die Information erwies sich sogar bei vielen unter den rund 200 Teilnehmern – darunter zahlreiche Historiker und Geschichtsexperten – als bisher nicht bekannt. Einige brachten die Paulskirchenverfassung von 1848 und die Verfassung der Mainzer Republik aus dem Jahr 1792 in die Diskussion. Allerdings konnten keine stichhaltigen Argumente dafür genannt werden, ob diese Vorgängerverfassungen überhaupt in Kraft gesetzt worden sind. ++ (de/mgn/06.02.21 – 037)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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