Sittengemälde über Korruption in Berlins Behörden

Berlin, 19. August 2018 (ADN). Ein eindrucksvolles Sittengemälde über Korruption in den Behörden des Landes Berlin liefert die „Berliner Zeitung“ ihren Lesern am Wochenende. Der Statistik nach gab es im vergangenen Jahr 114 Ermittlungsfälle wegen Korruption in der Adminstration der Bundeshauptstadt. In nur zwölf Fällen reichten die Beweise, um Anklage zu erheben. 14 Beschuldigte wurden verurteilt. Sechs davon zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Das sagt nicht viel über die tatsächliche Lage. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Rüdiger Reiff ist Korruption ein Kontrolldelikt. Sie kann also nur bei Kontrollen aufgedeckt werden. Aber die sind äußerst lückenhaft oder fehlen ganz. Insofern gibt es keine wirksame und systematische Korruptionsbekämpfung. Whistleblower oder Kamerad Zufall sind die wenigen Quellen, um Transparenz zu schaffen. Neuerdings gibt es in der Senatsjustizverwaltung einen Vertrauensanwalt, an den sich Behördenmitarbeiter bei verdächtigen Vorgängen wenden und dabei anonym bleiben können. ++ (ad/mgn/19.08.18 – 211)

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