An Ehe geknüpfter Steuervorteil nicht zeitgemäß

München, 14. Juli 2018 (ADN). Der an die Ehe geknüpfte Steuervorteil in Deutschland ist nicht mehr zeitgemäß und überholt. Das erklärt die Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Isabell Götz, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ am Wochenende. Maßgeblich für eine Bevorteilung müsse die Zahl der Kinder sein. Die Frage werde in Deutschland zwar schon lange diskutiert, aber man beiße bei der Politik auf Granit. Das müsse sich dringend ändern, denn die finanziellen Nachteile, die eine Ehescheidung mit sich bringt, seien oft katastrophal. Beispielsweise werde dann auch noch ein zweite Wohnung gebraucht.

Die Vorsitzende Richterin des Familiensenats am Münchner Oberlandesgericht kritisiert auch die mangelhafte Ausbildung des juristischen Personals in deutschen Familiengerichten. „Während für Insolvenzrichter die Eingangsvoraussetzungen im Gesetz genau festgelegt sind, gibt es so etwas für Familienrichter nicht, obwohl sie mit Kindern zu tun haben.  Alle Fortbildungen sind freiwillig. Das ist schwer verständlich. Auch die Fachanwälte verlieren ja ihren Titel, wenn sie nicht eine bestimmte Stundenanzahl an Fortbildungen machen“, so Götz.  ++ (fa/mgn/14.07.18 – 176)

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