Unterirdische Rechtspraxis – vorgefertigtes Urteil noch vor Beweisaufnahme

Hamburg, 1. November 2018 (ADN). Ein vor dem Amtsgericht Hamburg angeklagter Atomkraftgegner macht bei Akteneinsicht eine bemerkenswerte Entdeckung. Wie die Tageszeitung „junge Welt“ (jW), die mit dem Betroffenen gesprochen hat, am Donnerstag berichtet, ist der Ablauf des Prozesses und das Urteil bereits vorab schriftlich in der Gerichtsakte festgelegt worden. Dazu sei der Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“ zu lesen gewesen. Die Zeitung zitiert den Angeklagten folgendermaßen : „Bei Durchsicht der Unterlagen fand ich unter anderem einen exakten Ablaufplan für meinen Prozess. Darin seien zwar noch Lücken zum Ausfüllen gewesen, etwa für Notizen zum Plädoyer. Jedoch sei das Urteil mit „Nötigung in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“ bereits ausgefüllt. Auf der nächsten Seite habe sich das handschriftliche Konzept einer passenden Urteilsbegründung befunden. „Alles geschrieben, bevor die Beweisaufnahme überhaupt begonnen hat“, entrüstet sich der Angeklagte. „Schwarz auf Weiß stehe also schon vorher fest, dass er verurteilt wird. „An Absurdität kaum zu überbieten“, so der Betroffene.

Wegen dieser seltsamen Vorgänge stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Die Umstände machten klar, dass von Unvoreingenommenheit nicht auszugehen ist. In einem Schreiben bestätigte das Amtsgericht Hamburg zwar die Geschehnisse, lehnte den Befangenheitsantrag jedoch als unbegründet ab. „Es ist dem Tatrichter unbenommen, sich schon vor der Hauptverhandlung durch die Fertigung eines Urteilsentwurfs … auf die Haptverhandlung vorzubereiten“, heißt es dort. Den Schluss einer Vorverurteilung oder Voreingenommenheit des Richters lasse dieses Vorgehen nicht zu.  ++ (ju/mgn/01.11.18 – 285)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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