Berlin, 23. November 2018 (ADN).Die im Jahr 1990 von der DDR-Regierung gegründete Treuhandanstalt blockiert bis in die Gegenwart die Ausgabe von Volksaktien an die ehemaligen DDR-Bürger. Wie jüngste Recherchen ergeben haben, ist eine Vielzahl von Anträgen auf diese Anteilscheine am Volkseigentum der DDR von den Behörden unbearbeitet geblieben. Zuständig sind dafür die Administrationen der DDR-Rechtsnachfolgerin Bundesrepublik Deutschland. Inzwischen beläuft sich die Dauer dieser Untätigkeit der Behörden auf fast drei Jahrzehnte.++(wi/mgn/23.11.18 - 307)
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