Athen, 19. April 2019 (ADN). In Griechenland und Polen gewinnen erneut Reparationsforderungen gegenüber Deutschland an Fahrt. In Athen hat das griechische Parlament beschlossen, Wiedergutmachungszahlungen gegenüber Deutschland für während des Zweiten Weltkrieges angerichtete Kriegsschäden und -verbrechen anzumahnen. Die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras weist darauf hin, dass die deutsche Schuld aus dem Zweiten Weltkrieg noch nicht beglichen ist. Es stehen auch Summen zur Debatte. Vizefinanz-Minister Mardas nannte 278,7 Milliarden Euro.
Die Bundesrepublik Deutschland widersetzt sich dem. Reflexartig wird immer wieder behauptet, dass die Reparationsfrage juristisch und politisch abschließend geklärt sei. Alle Ansprüche Griechenlands seien abgegolten oder erloschen. Genannt wird – wie immer – das zu Beginn der 60er Jahre mit zwölf westlichen Ländern geschlossene globale Entschädigungsabkommen, das mit Deutschland geschlossen worden ist. Im Rahmen dessen zahlte Deutschland an Griechenland 115 Millionen DM. Die von Griechenland verlangte Rückzahlung einer Zwangsanleihe betrachtet Deutschland insofern für erledigt an, als dies durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und der daraufhin geschlossenen Paris-Charta geklärt worden sei. Dort heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen Kenntnis“. Diese Formulierung sei nicht mit Zustimmung identisch, argumentiert Griechenland. ++ (re/mgn/19.04.19 – 107)
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