Griechenland und Polen erinnern Deutschland erneut an offene Reparationen

Athen, 19. April 2019 (ADN). In Griechenland und Polen gewinnen erneut Reparationsforderungen gegenüber Deutschland an Fahrt. In Athen hat das griechische Parlament beschlossen, Wiedergutmachungszahlungen gegenüber Deutschland für während des Zweiten Weltkrieges angerichtete Kriegsschäden und -verbrechen anzumahnen. Die Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras weist darauf hin, dass die deutsche Schuld aus dem Zweiten Weltkrieg noch nicht beglichen ist. Es stehen auch Summen zur Debatte. Vizefinanz-Minister Mardas nannte  278,7 Milliarden Euro.

Die Bundesrepublik Deutschland widersetzt sich dem. Reflexartig wird immer wieder behauptet, dass die Reparationsfrage juristisch und politisch abschließend geklärt sei. Alle Ansprüche Griechenlands seien abgegolten oder erloschen. Genannt wird – wie immer – das zu Beginn der 60er Jahre mit zwölf westlichen Ländern geschlossene globale Entschädigungsabkommen, das mit Deutschland geschlossen worden ist. Im Rahmen dessen zahlte Deutschland an Griechenland 115 Millionen DM. Die von Griechenland verlangte Rückzahlung einer Zwangsanleihe betrachtet Deutschland insofern für erledigt an, als dies durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag und der daraufhin geschlossenen Paris-Charta geklärt worden sei. Dort heißt es im Wortlaut: „Wir nehmen Kenntnis“. Diese Formulierung sei nicht mit Zustimmung identisch, argumentiert Griechenland. ++ (re/mgn/19.04.19 – 107)

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Streit um Wiedergutmachung gegenüber Griechenland geht weiter

Athen/Berlin, 13. Oktober 2017 (ADN). Der jüngste Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Griechenland ist gerade Vergangenheit und erneut tauchte eine explosive Altlast zum zigsten Mal an die publizistische Oberfläche. Sie resultiert aus der Besetzung Griechenlands durch die deutsche Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges und hat verschiedene Facetten und Namen. Der Versuch sie zu umreißen, zu sortieren und einzuordnen, gelang im Deutschlandfunk dem Vorsitzenden der Deutsch-Griechischen Parlamentariergruppe, Gregor Gysi, einigermaßen. Dennoch wird die Angelegenheit um Wiedergutmachung, Entschädigung und Reparationen gegenüber den Griechen in Windeseile im Reich der politischen Vergessenheit versinken. Das geschieht seit rund sieben Jahrzehnten. Zu Recht stellt Gysi fest, dass zu wenige darüber etwas wissen. Das gelte für die einzelnen Ereignisse, Versäumnisse und völkerrechtlichen Vertragsmängel. Die Bundesrepubik Deutschland schweigt sich darüber aus und lehnt regelmäßig die griechischen Zahlungsforderungen zurück unter dem Vorwand, alles sei beglichen. Dass dem nicht so ist, bestätigt Gysi und fordert vertrauliche bilaterale Gespräche. Da sei wichtig, das einzubeziehen, was beim Zustandekommen des Londoner Schuldenabkommens 1953 festgestellt, erörtert und vereinbart worden ist. Damals wurde fixiert, das Problem bis zum Abschluss eines „endgültigen Friedensvertrages“ zu verschieben. Dieser Zeitpunkt wäre 1990 gekommen, als der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Moskau abgeschlossen wurde. Da zogen die Deutschen erneut den Kopf aus der Schlinge. Die Kohl-Genscher-Regierung vermied bewusst die Verwendung des Begriffs „Friedensvertrag“ und behauptet seitdem, dass in dem Moskauer Vertrag Reparationen überhaupt keine Rolle spielten.  Hans-Dietrich Genscher  bezeichnete das als „stillschweigendes Einverständnis der Vier“. In seinen Memoiren schreibt er: „Damit waren uns auch die Sorgen vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen.“

Die Auffassung von Gregor Gysi teilt der Historiker Hagen Fleischer von der Universität Athen, ein ausgewiesener Kenner der Materie. Der Dialog müsse zunächst auf eine Zwangsanleihe konzentriert werden, den die deutschen Besatzer der griechischen Nationalbank abgepresst hatten. Sie belief sich auf einen damaligen Wert von 476 Millionen Reichsmark. Dass dieser Kredit zurückzuzahlen ist, hätten sogar die Nazis eingestanden. Sie haben nämlich erste Tilgungsraten an die griechische Nationalbank noch zu Besatzungszeiten geleistet. ++ (gr/mgn/13.10.18 – 266)

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Polen erforscht Reparationsansprüche an Deutschland – Zu einem Friedensvertrag kam es nie

Warschau, 3. August 2017 (ADN). Der wissenschaftliche Dienst des polnischen Parlaments Sejm prüft derzeit Forderungen nach Reparationen gegenüber Deutschland. Wie das Nachrichtenportal EurAktiv am Donnerstag weiter mitteilt, soll die Analyse bis zum 11. August 2017 unter Berufung auf den Abgeordneten Arkadiusz Mularczyk und die Nachrichtenagentur PAP fertiggestellt sein. Allein die Schäden in der während des Zweiten Weltkriegs zerstörten polnischen Hauptstadt Warschau werden auf 45,4 Milliarden Euro beziffert. In dem EurAktiv-Bericht wird Polens Verteidigungsminister Antoni Macierewicz zitiert: „Es ist nicht wahr, dass Polen auf Reparationen verzchtet hat, die uns aus Deutschland zustehen.“

Die DDR hatte nachdem Krieg zunächst Reparationszahlungen an Polen geleistet. Dann hatte im August 1953 Polen in einer Erklärung auf weitere Zahlungen verzichtet, um damit „einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens“ zu leisten.  Damit begründete die Vize-Sprecherin der Bundesregierung Ulrike Demmer auch die deutsche Position. Die Frage der Reparationen sei rechtlich und politisch bereits abschließend geregelt. Macierewicz argumentiert hingegen, dass die frühere Volksrepublik Polen vor 1989 wie die DDR ein von der Sowjetunion abhängiger Marionettenstaat gewesen sei. Er stellt fest: „Ohne jede Diskussion sind die Deutschen den Polen Kriegsreparationen schuldig.“ Die Verzichtserklärung habe Polen auf Dreuck des Sowjetregimes abgegeben.

Das Portal Zeit.online schreibt in diesem Zusammenhang: „Im Rahmen von Globalverträgen  hatte Deutschland Russland, Weißrussland und der Ukraine mehr als 500 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt. Polen bekam mehr als 250 Millionen Euro. Ein Friedensvertrag hätte endgültige Regelungen bringen können. Doch zu dem kam es nie. Nach Ansicht Deutschlands sind mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag zur deutschen Einheit alle weiteren Ansprüche völkerrechtlich getilgt.“ ++ (vk/mgn/03.08.17 – 216)

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Aus USA-Sicht ist „Moskau zu zerstören, weil es Moskau gibt“

Zürich, 14. April 2016 (ADN). Die USA unterlaufen konsequent die Vereinbarungen aus dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ in Deutschland und arbeiten seit 1992 zielgerichtet auf eine erneute Spaltung des europäischen Kontinents hin. Das stellte der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Willy Wimmer, in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Deutschland sei noch nicht wiedervereint gewesen, als aus den verbündeten Streitkräften heraus alle möglichen Versuche unternommen worden sind, die Bestimmungen des Moskauer Vertrages zu unterlaufen. „Sichtbar wurde dieses Bemühen spätestens zu dem Zeitpunkt, als wegen des Krieges in Afghanisatan der Flughafen Leipzig  – es musste gerade Leipzig sein – Drehkreuz für den amerikanischen Truppeneinsatz in Afghanistan werden musste“, so Wimmer. Heute zögen die Kolonnen vorwiegend amerikanischer Verbände gen Osten auf die Truppenübungsplätze in den östlichen Bundesländern, als gäbe es nicht in Grafenwöhr und an anderer Stelle ausreichenden Übungsraum für die globalen Muskel- und Kriegsspiele der USA. „Der ‚Zwei-plus-Vier-Vertrag‘ soll nach Kräften aufgeweicht und in sein Gegenteil  gegenüber einer vertragsbezogenen Politik gegenüber Russland verkehrt werden“, schlussfolgert Wimmer.

Das amerikanische Verhalten gegenüber den NATO-Verbündeten und der Russischen Föderation erinnert nach den Worten des Politikers mehr, als uns lieb sein kann, an den alten römischen Satz über Karthago. Dem römischen Staatsmann Cato Censorius wird die Aussage „ceterum censeo Carthaginem esse delendam“ (Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss) zugeschrieben.  „In der Konferenz von Bratislava im Mai 2000 haben die USA ihre Sicht deutlich gemacht. Danach scheint es darum zu gehen, Moskau zu zerstören, weil es Moskau gibt. Wir haben es wieder weit gebracht,“ schließt Wimmer. ++ (fr/mgn/14.04.16 – 104)

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