Tel Aviv, 21. Mai 2021 UNO-Generalsekretär Guterres verlangt ei nen ernsthaften Dialog über die Wurzeln des Konflikts zwischen Israel und den Palstinensern. ++ (zr/mgn/21.05.21 – 136)
Weltflüchtlingstag: Kaum Kenntnis von 40, 8 Millionen Binnenflüchtlingen – Vertreibung durch Zwangsräumung
Berlin/New York/Nairobi, 20. Juni 2016 (ADN). Dass die Zahl der Binnenflüchtlinge weltweit mit 40,8 Millionen im Vergleich zu der Zahl der Flüchtlinge mit 21, 3 Millionen fast doppelt so hoch liegt, steht anlässlich des am Montag begangenen Weltflüchtlingstag nicht im Vordergrund. Dennoch sprechen die im Mai vom Norwegischen Flüchtlingsrat und dem Beobachtungszentrum für Binnenflüchtlinge (IDMC) in einer Studie veröffentlichten Zahlen eine deutliche Sprache. Von Flüchtlingen, die aus schierer Not und Gewaltandrohung ihren Staat verlassen und den Schutzschirm des Völkerrechts in Anspruch nehmen dürfen, ist allerorten und umfassend die Rede. Von Binnenflüchtlingen und ihrem juristischen Status wissen nur wenige Experten etwas. Sie sind de facto rechtlos und auf Gnade angewiesen. Das Bündnis „Aktion Deutschland hilft“ definiert die Differenzen einleuchtend: „Der Unterschied zwischen Binnenvertriebenen (IDRs – Internally Displayced Persons) und Flüchtlingen im rechtlichen Sinn ist, dass Binnenflüchtlinge bei ihrer Flucht nicht die Landesgrenzen überqueren. Sie flüchten in eine andere Gegend ihres Heimatlandes. Die Gründe für die Flucht sind die gleichen wie bei Flüchtlingen, die in einem anderen Land Zuflucht suchen. So verlassen sie aufgrund von bewaffneten Konflikten, Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Katastrophen ihr Zuhause, um sich in Sicherheit zu bringen. Während Flüchtlinge mit der Überquerung der Grenze durch internationale Abkommen geschützt sind, da sie mit der Registrierung rechtlich als Flüchtling eingestuft werden, wäre bei Binnenflüchtlingen eigentlich der Heimatstaat dafür zuständig, ihren Schutz zu gewährleisten. Oftmals kann oder will der Staat den Schutz für diese Bevölkerungsgruppe aber nicht sicherstellen. Status und Schutz von Intern-Vertriebenen sind nicht klar geregelt. Bis heute gibt es kein völkerrechtliches Instrument für Binnenflüchtlinge.“
In einem solchen Graubereich dümpeln allerdings nicht nur Staaten, von denen täglich zu hören und zu lesen ist, wie Syrien, Afghanistan oder andere von Krieg, Not und Gewalt überzogene Krisenländer, sondern auch solche, die sich permanent als Musterknaben der Rechtsstaatlichkeit beispielsweise in Europa brüsten. Der Industriestaat Spanien, wo die Zwangsräumung von Wohnungen zum Alltag geworden sind, gehört dazu. Zwangsräumungen sind im Entwicklungsland Kenia ein veritabler Hintergrund für Binnenflucht. Dass unter diesem Aspekt auch die Bundesrepublik Deutschland nicht nur in Verdacht gerät, sondern sogar an den Pranger zu stellen ist, rückt fast automatisch in den Blickpunkt. Peter Nowak schreibt dazu im Nachrichtenportal „Telepolis“: „Der Vollzug von Zwangsräumungen ist in Berlin an der Tagesordnung. Wöchentlich werden Menschen aus ihren Wohnungen gedrängt, wenn mit ihnen keine Rendite zu machen ist. Das Menschenrecht auf eine Wohnung findet dabei keinerlei Beachtung.“ ++ (gl/mgn/20.06.16 – 165)
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38, 2 Millionen Binnenflüchtlinge – Frieden ist einzige Lösung
Bonn, 14. Oktober 2015 (ADN). Frieden ist die einzige Lösung für das Flüchtlingsproblem. Das stellt die Organisation Care Deutschland-luxemburg angesichts der gegenwärtigen Massenflucht von Menschen Richtung Europa fest. Ein Rückbesinnen auf grundlegende Ideen wie Anerkennung der Menschenrechte, Freiheit und Solidarität seien dafür elementar.
Care stellt fest, dass weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Gewalt, Terror, Hunger oder Armut sind. Binnenvertriebene machten dabei mit 38,2 Millionen Menschen den größten Anteil aus. Sie sind innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht.
Auf die Idee, dass es auch innerhalb von Deutschland Binnenflüchtlinge geben könnte, kommt nur selten jemand. Aus der Nähe betrachtet gehören Obdachlose, Zwangsgeräumte und auch Hartz-IV-Empfänger zu dieser Gruppe der Drangsalierten. Offizelle Statistiken blenden diese Tatbestände aus. Deshalb gibt es die Kategorie „Deutsche Binnenvertriebene“ nicht. Sie werden auch gar nicht erfasst, obwohl wache Augen sie allerorten wahrnehmen. ++ (mr/mgn/14.10.15 – 278)
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