Thüringer Spitzenjuristen und -politiker in kriminellem Zwielicht

Erfurt, 14. Mai 2020 (ADN), Seit Jahren und Jahrzehnten stehen führende Thüringer Politiker und Juristen in kriminellem Zwielicht. Diesem Eindruck kann sich kaum jemand entziehen, der am Freitag im Landgericht Erfurt den Verhandlungsauftakt eines Strafprozesses wegen Beleidigung einer ehemaligen Richterin am Thüringer Oberlandesgericht erlebt hat. Die Angeklagte und vorgebliche Beleidigerin Claudia May, die seit fast zehn Jahren solchen und anderen  Vorwürfen ausgesetzt ist, kommt in einer ihrer umfangreichen Stellungnahmen zu dem drastischen Schluss, dass „politisch gewollter“ Grundstücksverkehr mit kompletter Rechtschutzverweigerung in Thüringen nicht verfolgt und nicht geahndet wurde und wird. Nach den Worten von May, die zeit ihres Lebens in der DDR und nach dem Jahr 1990 permanenten und beispiellosen Unrechtserfahrungen ausgesetzt war und ist, stellt fest: „So ähnlich lief das doch unter den Nationalsozialisten“. Es habe auf deutschem Boden zwei Diktaturen gegeben. In diese Richtung dürfe sich nichts mehr bewegen. Dennoch geschehe es und Roland Freisler stehe gewissermaßen angesichts der ungeheuerlichen Vorgänge Pate.  Es handele sich um vorsätzlich sittenwidrige Rechts- und Prozessgeschäfte.  Aufklärung werde mit allen Mitteln blockiert und verhindert. Deswegen bediene man sich des Bagatelldelikts „Beleidigung“, um die betroffenen Opfer einzuschüchtern und abzulenken.  Mehr als 200.000 solcher Verfahren breche „der beleidigte Staat“ vom Zaune, um die Betroffenen zum Schweigen und zum Strafe-Zahlen zu bringen und zu zwingen. Die „staatsgeschützte öffentlich-rechtliche Immobilienkriminalität“ sowie die darauf gestützte, strafrechtliche Potenzierung des SBZ-/DDR-/SED-MfS-Nachfolge- und Justizunrechts – vor und nach dem 3. Oktober 1990 – sei im vorliegenden Fall rechtsstaats- und verfassungswidrig.

Was sich im Landgerichtet Erfurt abspielt, lässt schlaglichtartig die gravierenden Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland aufblitzen, die seit Jahrzehnten unter der Decke gehalten und dem allgemeinen Vergessen anheim gestellt werden sollen. Dass das von der Bundesregierung und den betreffenden Landesregierungen gezielte Absicht ist, beweisen die seit dem Ende des Kalten Krieges in Ostdeutschland vollzogenen ungeheuren Vermögens- und Immobilienverschiebungen.  Besonders verdeutlicht wird das durch die Auflösung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) durch Bundeskanzler Helmut Kohl und die Bundesregierung. Damit wurde der Freibrief erteilt, um umfassende staatliche Willkür und massenweisen Vermögensraub ungestraft zu ermöglichen. Welche jämmerliche Rolle die bundesdeutschen Staatsanwaltschaften dabei spielen, zeigte in der Erfurter Verhandlung der Staatsanwalt Alexander Gröll bei seinem Auftritt als Zeuge anschaulich. Sein Gedächtnis war nicht nur schwach oder eingetrübt, sondern so gut wie erloschen. Gröll, der Claudia May im Jahr 2011 vor dem Amtsgericht Erfurt angeklagt hatte und damit durchgekommen war,  gestand, sich nicht erinnern zu können. Dieses Eingeständnis ins Gerichtsprotokoll aufzunehmen, lehnte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier mehrfach ab.  ++(km/mgn/14.05.20 – 132)

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Studie zur Treuhandanstalt – Umfragen in Leipzig und Eisenach

Grimma, 14. Mai 2018 (ADN). Von den rund 8.000 volkseigenen Betrieben und Kombinaten der DDR wurden durch die Treuhandanstalt bis zum Jahr 1994 etwa 53 Prozent privatisiert, 13 Prozent reprivatisiert und 30 Prozent abgewickelt. Nur wenige Betriebe gingen an die Kommunen. Das erklärte Dr. Marcus Böick von der Ruhr-Universität Bochum am Montag in Grimma. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Projekt „Wahrnehmung und Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt“ präsentierte Ergebnisse seinen Forschungen, die im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft erfolgten. Seinerzeit hatte die Ostbeauftragte der Bundesregierung Iris Gleicke das Gutachten in Auftrag gegeben.

Zu den Grundlagen der Studie, der Anfang Juli dieses Jahres eine 800 Seiten starke Buchveröffentlichung folgt, gehörte eine Befragung von 500 Ostdeutschen unterschiedlichen Alters. Zum regionalen Vergleich heißt es in der Studie: „385 Befragte wurden zufällig in Leipzig befragt – einer in der Gegenwart wieder florierenden Groß- und Universitätsstadt, die gemeinhin als Vorzeigeobjekt eines langfristigen „Aufbau Ost“ gilt. Als Kontrollgruppe wurden zusätzlich 115 Personen in Eisenach befragt, einer thüringischen Mittelstadt, die nach 1990 zunächst erheblich mit den Folgen des Wirtschaftsumbaus zu kämpfen hatte. Insbesondere die hiesige Automobilproduktion war von der durch die Treuhandanstalt 1991 verfügten Schließung des Automobilwerks Eisenach (AWE) betroffen, die aber durch die Eröffnung eines neuen Opel-Standortes teilweise kompensiert werden konnte.“ In Eisenach – also in der Provinz – erfuhr die Treuhandanstalt allgemein eine wesentlich kritischere Bewertung als in der Messemetropole Leipzig.

Nach der Präsentation der Studie äußerten sich zahlreiche Besucher der Veranstaltung außerordentlich eindrucksvoll und kenntnisreich über ihre persönlichen Erfahrungen und Befindlichkeiten hinsichtlich der massenweise Arbeitsplätze vernichtenden Tätigkeit der Treuhand. Völlig ungeeignete und unqualifizierte Treuhand-Mitarbeiter aus Westdeutschland hätten wie am Fließband Betriebe dicht gemacht und die Menschen im Regen stehen gelassen. Die Ostdeutschen würden bis in die Gegenwart als Menschen zweiter Klasse betrachtet und behandelt.

Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping bestätigte, das bei einem Blick auf die soziale und wirtschaftliche Landkarte Deutschlands bis heute ein tiefer Ost-West-Spalt klafft. Das müsse nun nach fast 30 Jahren mühsam mit weiteren Untersuchungen und Forschungen aufgearbeitet werden. Dabei stehe man erst am Anfang. Die wissenschaftliche Arbeit von Marcus Böick stelle dazu einen verheißungsvollen Beginn dar. Besonders skandalträchtige Vorgänge der deutschen Wiedervereinigung wie  das weitgehend erfolglose Agieren der Zentralen Ermittlungsststelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) blieben unerwähnt. ++ (wv/mgn/14.05.18 – 134)

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ZERV der Ukraine aufgelöst – Generalstaatsanwalt klagt eigene Behörde wegen Korruption an

Kiew, 16. Februar 2016 (ADN). Der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Ukraine, Vitali Kasko, reichte zu Wochenbeginn Klage gegen die eigene Behörde ein. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ am Dienstag weiter berichtet, bezichtigt der 39jährige Jurist die Generalstaatsanwaltschaft in Kiew der Korruption, der Vetternwirtschaft und der Gesetzlosigkeit. Damit begründe er auch seinen „Rücktritt auf eigenen Wunsch“. Vor Journalisten habe Kasko seine Entscheidung ausführlich erläutert. Den definitiven Impuls habe der Tatbestand gegeben, dass eine Abteilng der Generalstaatsanwaltschaft aufgelöst wurde, die sich mit der Verfolgung von Straftaten höchster staatlicher Führungskräfte und ihren korruptiven Verbindungen zu Spitzenkräften in der ukrainischen Justiz beschäftigte. Damit seien ihm, so Kasko, die Vollmachten und Werkzeuge genommen worden, um die ihm und seiner Mannschaft übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Insofern ist der erste ernsthafte Versuch der Selbstreinigung der staatlichen Apparate gescheitert.

Die Ukraine reiht sich damit ein in eine Reihe ähnlicher steckengebliebener Experimente nach der Beendigung des klassischen Ost-West-Konflikts. In Deutschland beispielsweise war nach der „Wiedervereinigung“ die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) gegründet worden. Sie wurde nach wenigen Jahren mehr oder weniger klammheimlich wieder aufgelöst. Damit wurde die zaghaft begonnene Aufklärung abrupt abgebrochen. Angenommen wird, dass sich das kriminelle Treiben im Zuge der Übernahme der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland auf höchsten Ebenen ins Uferlose zu erstrecken und die in politischen Hinterzimmern zusammengebastelten Administrationen zu sprengen drohte. Der  ZERV-Chef Manfred Kittlaus  wurde in den Ruhestand versetzt.

Sein ukrainisches Pendant, Ex-Generalstaatsanwalt Kasko, will sich nun künftig als Rechtsanwalt betätigen. Zudem beabsichtigt er, an internationalen Programmen zur Bekämpfung der Korruption mitzuwirken. ++ (ju/mgn/16.02.16 – 047)

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