Hartz-IV-Sanktionen auf verfassungsrechtlichem Prüfstand

Berlin, 10. Januar 2019 (ADN). Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Sanktionen des Hartz-IV-Systems verfassungswidrig sind, wäre das wunderbar. Dann müsste dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigt werden. Es wäre eine juristische Revolution. Das sagte der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic, in einem am Donnerstag in der Zeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Allerdings könne er daran nicht glauben. Er begründete seine Auffassung mit dem unter Juristen weit verbreiteten konversativen Standpunkt, dass der Sozialstaatsparagraph kein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat darstellt. Deswegen dürfe der Staat auch die Zugangskriterien zum Existenzminimum bestimmen. Diese Argumentation bewege sich jedoch am Rande der Lächerlichkeit und stamme aus der juristischen Mottenkiste konservativen Staatsdenkens im vergangenen Jahrhundert. Unter deutschen Juristen entspreche es einer langen juristischen Tradition, das dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzips wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. „Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht.“ Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen,  falle diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Juristen schwer. „Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun“, brandmarkt Neskovic.

Nach Überzeugung des Ex-BGH-Richters gibt es seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ein unmittelbares, verfassungsrechtliches Gewährleistungsrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen „Existenzminimums“. Es erstrecke sich auf alle Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Dazu gehöre neben der physischen Existenz des Menschen auch seine Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Formulierung „Minimum“ heiße unmissverständlich, dass jeder Betrag, der unterhalb dieser festgelegten Grenze liegt, verfassungswiodrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht tagt nächsten Dienstag zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Es war vom Sozialgericht Gotha angerufen worden, das ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen hat. Ausgelöst hatte den Vorgang im Jahr 2014 ein Mann, der ein als „zumutbar“ geltendes Jobangebot als Lagerarbeiter bei Zalando ausgeschlagen hatte. Er hatte zuvor gegenüber seinem Arbeitsvermittler den Wunsch geäußert, im Bereich Verkauf eingesetzt zu werden. Daraufhin wurde ihm sein Regelsatz um 30 Prozent – konkret um 117,30 Euro – gekürzt. Wenig später wurde er um weitere 30 Prozent sanktioniert, weil er einen „Vermittlungsgutschein“ nicht einlöste. Gegen diese Entscheidungen legte er Beschwerde vor dem Sozialgericht Gotha ein. ++ (so/mgn/10.01.19 – 010)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Parteilose Einzelbewerber auf Bundestagswahlliste: „Der Auserwählte“ und „Wir sind Leipziger“

Leipzig, 28. Juli 2017 (ADN). In der Messestadt Leipzig haben es zwei parteilose Einzelbewerber auf die offizielle Kandidatenliste für die diesjährige Bundestageswahl geschafft. Unter den Kennwörtern „Der Auserwählte“ und „Wir sind Leipziger“ wurden am Freitag Frank Roeder und Ralf Kohl von der Leipziger Kreiswahlkommission für die Wahlkreise 152 und 153 zur Wahl am 24. September dieses Jahres zugelassen. Während sie als Vorbedingung jeweils mindestens 200 Unterstützerunterschriften sammeln mussten, brauchten das die etablierten Parteien nicht. Welche Hindernisse zu überwinden waren, schildert der Diplomingenieur für Nachrichtentechnik Roeder. Er hatte bereits sehr frühzeitig mit dem Sammeln von Unterstützerunterschriften begonnen. Bis zum Dezember vergangenen Jahres sei es einigermaßen gelaufen. Jedoch habe nach dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt kein Wahlberechtigter mehr gewagt, seine persönlichen Daten preiszugeben und auf das Formular für Unterstützerunterschriften zu setzen. Solchen Diskussionen und Blockaden sind Mitglieder von Parteien gar nicht ausgesetzt. Insofern ist die Ungleichheit zwischen Bürgern und Parteien bereits durch das Wahlsystem vorprogrammiert. Es sind nicht die einzigen Stolpersteine, die dem unabhängigen parteiungebundenen Bürger auf dem Weg zur Volksvertretung in den Weg gelegt werden. Vor vier Jahren gestand das Magazin „Cicero“ ein, dass „das geltende Wahlrecht Parteien privilegiert“.

Bei Bundestagswahlen gab es bisher lediglich im Jahr 1949 drei unabhängige Kandidaten, die es ins Parlament schafften. Ab 1953 – also seit nunmehr 64 Jahren – saß kein Unabhängiger mehr im Deutschen Bundestag. Die Parteien halten – entgegen den Grundgesetz-Artikeln 20 und 21 – die Bundespolitik fest im Griff. Gegen diese fast absolutistische Parteienherrschaft haben sich dennoch in der jüngeren Vergangenheit einzelne couragierte Bürger gestemmt und versucht, eine Bresche in die undurchdringliche Parteienfront zu schlagen. So hatten es bei der Bundestagswahl 2009 immerhin 59 Einzelbewerber bis auf die Zulassungslisten der Kreiswahlausschüsse geschafft. Im Jahr 2013 gelang das sogar 79 parteilosen Einzelbewerbern. Die Prominentesten waren Siegfried Kauder aus dem Schwarzwald und der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic in der Lausitz. Beide hatten zuvor bereits als Parteivertreter im Bundestag gesessen. Der eine für die CDU, der andere für die Linkspartei. ++ (wl/mgn/28.08.17 –  210)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46