361.000 Stromsperren – Gesetzliches Verbot erwogen

Leipzig, 9. März 2019 (ADN). Angesichts von jährlich 361.000 Stromsperren in deutschen Haushalten hat die Links-Partei die Bundesregierung aufgefordert, ein gesetzliches Verbot von Stromabschaltungen zu prüfen. Ein solcher Vorstoß war bereits im November vergangenen Jahres an der Ablehnung der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der AfD gescheitert. Dass die Energieversorger mit sehr rüden Methoden und illegitimerweise die Elektroversorgung kappen, hat ein Leipziger bitter erfahren müssen. Er ist nunmehr seit genau zwei Jahren ohne Elektrizität in seiner Wohnung.

Der im Bundestag eingebrachte Antrag ist mit dem Hinweis verbunden, dass es in Frankreich und Belgien für einkommensschwache Haushalte Sozialtarife für Energie gibt. So könnten Stromsperren vermieden werden. Deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass eine Wohnung ohne Strom unbewohnbar ist. ++ (ew/mgn/09.03.19 – 068)

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Charta mit Forderungen für künftigen baskischen Staat

Bilbao, 16. Juli 2017 (ADN). Die vier baskischen Gewerkschaften haben mit anderen sozialen Bewegungen des Baskenlandes eine Charta erarbeitet, in der die Forderungen für einen gesellschaftlichen Wandel der spanischen Region fixiert sind. Dazu gehört die Unabhängigkeit von Spanien sowie ein universelles Recht auf soziale Absicherung. Das sagte Mikel Alvarez von der baskischen Gewerkschaft LAB in einem Interview, das die Tageszeitung „Junge Welt“ am Wochenende veröffentlicht hat. „Wir wollen anständige und qualifizierte Arbeitsplätze für alle, das Recht auf Bildung, Wohnung und Gesundheit. Wir verlangen auch das Recht, unsere Sprache, das Baskische, in allen Lebensbereichen nutzen zu können.“ Es gehe also nicht nur um Fragen aus der Arbeitswelt, sondern auch beispielsweise um Frauenrechte und die Lebensmittelsouveränität. Das seien Mindestforderungen an einen künftigen selbständigen baskischen Staat.

Alvarez wies darauf hin, dass seine Gewerkschaft eine lange Tradition der Kooperation mit den sozialen Bewegungen hat. Als aktuelles Beispiel nannte er ein Bündnis in Bilbao zwischen den Nutzern und Beschäftigten im öffentlichen Personenahverkehr, das sich für niederigere Preise einsetzt. Darüber hinaus gebe es Initiativen von gewerkschaftlich organisierten Lehrern  und Schülerverbänden für die Verwendung regionaler Produkte in den Kantinen. Zudem setzten sich Lehrergewerkschaften, Professoren, Studenten und Schüler gemeinsam dafür eindass über Lehrpläne nicht mehr in Madrid, sondern im Baskenland entschieden wird.

Derzeit gibt es nach den Worten des Gewerkschafters in seiner Organisation eine breite Diskussion darüber, ob ein unabhängiges Baskenland in der Europäischen Union (EU) bleiben und sie von innen heraus verändern oder ob es austreten sollte. Ein Erfolg des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien am 1. Oktober würde gewiss auch die Souveränitätsbestrebungen der Basken erleichtern, denn die Unabhängigkeit werde Madrid sicherlich nicht verschenken.

Bereits jetzt hat das aus drei Provinzen bestehende Baskenland einen bestimmten Grad an Selbständigkeit. Seit dem Jahr 1979 firmiert es unter der offiziellen Bezeichnung „Autonome Gemeinschaft in Spanien“. Diesen Status ermöglicht die spanische Verfassung aus dem Jahr 1978. Damit ist es den Basken erlaubt, auf ihrem Gebiet die Steuern selbst einzuziehen. Aufgrund eines bilateralen Abkommens wird dann eine festgelegte Summe an den spanischen Zentralstaat abgeführt. ++ (ba/mgn/16.07.17 – 198)

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Menschenwürdiges Wohnen ist ein Rechtsanspruch – Lobby fehlt

Nürnberg, 18. Juni 2016 (ADN). Menschenwürdiges Wohnen ist ein Rechtsanspruch, bei dem es nicht nur um eine Frage der Solidarität mit Bedürftigen geht.  Das erklärte Michael Krennerich vom Nürnberberger Menschenrechtszentrum (NMRZ) in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“, das auf der Homepage der Organisation veröffentlicht worden ist. Ganz sicher fehle in Deutschland eine Lobby, die explizit das Menschenrecht auf Wohnen einfordert. Wo Miss-Stände und Mangel bestehen, sollten die Betroffenen ihr Recht auf menschenwürdiges Wohnen einfordern. Politiker und Richter müssten anerkennen, dass es sich um eine menschenrechtliche Verpflichtung handelt. „Da ist dringend ein Bewusstseinswandel notwendig“, so Krennerich. In der völkerrechtlichen Diskussion hätten die sozialen Menschenrechte in den vergangenen 20 Jahren erheblichen Auftrieb erfahren. Diesbezüglich hinke die politische und rechtliche Debatte in Deutschland noch sehr hinterher. ++ (mr/mgn/18.06.16 –  163)

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Frankfurt am Main reißt sein Architekturerbe ab und löscht gleichzeitig Geisteshaltungen

Frankfurt am Main, 14. Dezember 2015 (ADN). Während das Deutsche Architekturmuseum in Frankfurt am Main jetzt die Bauten von Ferdinand Kramer (18998-1985) würdigt, werden genau diese Häuser an anderer Stelle in der Stadt mutwillig zerstört. Sie rotten vor sich hin oder sind bereits in aller Heimlichkeit abgerissen worden. Wie Laura Weissmüller in der Montag-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) weiter schreibt, müsste man eigentlich stolz sein auf dieses Stück Geschichte. Es sei ein Skandal und passe zu dieser Stadt. 

Die Autorin kritisiert besonders scharf: „Zentrale Bauten von Kramers Campus Bockenheim stehen noch. Doch ihr erbärmlicher Zustand macht es heute fast unmöglich, ihren Wert zu erkennen. Ihr sichtbarer Verfall ist herzzerreißend. Von der Fassade der Universitätsbibliothek, diesem urdemokratischen Plädoyer für ein gemeinsames Studieren, Lernen und Leben, mussten Betonstücke aus Sicherheitsgründen herausgeschlagen werden. Nicht um das Gebäude zu sichern, sondern damit kein Benutzer um sein Leben fürchten muss, wenn er die Bibliothek betritt. Das Studentenwohnheim lässt sich selbst mit viel Fantasie nicht mehr mit den Fotos in Verbindung bringen, die bei der Eröffnung 1956 geschossen wurden.“ Das Philosophikum schließlich, 1958 bis 1960 als erste außen liegende Stahlskelettkonstruktion in Deutschland errichtet und damit eine industrielle Revolution des Bauens, werde gerade so umgewandelt, dass von der Originalarchitektur nicht mehr viel übrig bleibt – und von seinem Ursprungsgeist sowieso nicht. Kramer, dem es immer darum gegangen sei, so günstig wie möglich zu bauen, damit sich auch ärmere Menschen modernen Komfort leisten konnten, hätte von Luxus-Studentenappartements, die monatlich 500 Euro kosten sollen, nichts gehalten. Er habe bei der Eröffnung seines Studentenheims den Berliner Maler Heinrich Zille mit dem Satz zitiert: „Man kann mit einer Wohnung einen Menschen genauso töten, wie mit einer Axt.“ Auf Kramers Bauten umgemünzt, müsste dieser Spruch lauten: Man kann ein Gebäude durch Nichtstun genauso zerstören wie mit der Abrissbirne. Und eine Geisteshaltung gleich mit.  ++ (ar/mgn/14.12.15 –  339)

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Zerfallende Grundwerte: Enteignung und Hausfriedensbruch werden wohnungspolitischer Alltag

Berlin, 7. November 2015 (ADN). In der Krise werden bürgerliche Politiker zu Radikalen. Bürgerliche Sozialdemokraten wie Michael Müller in Berlin und Olaf Scholz in Hamburg machen in ihren Städten die Beschlagnahmung von Eigentum möglich, um Flüchtlinge unterzubringen. So kommentiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ am Sonnabend den abrupten Niedergang permanent gerühmter gesellschaftlicher Grundwerte. Auch in weniger großen Städten sehe die Politik keine andere Möglichkeit als den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum. Sie begründe das mit der Verpflichtung, Flüchtlinge vor der Obdachlosigkeit zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Der Kommentator kommt zu düsteren Schlüssen, deren Realitätsbezug dennoch nicht zu leugnen ist: „Vertrauen wird erst erschüttert, dann zerfällt es. Der Berliner Vorstoß zeigt vermutlich, wohin die Politik in Deutschland tendiert: Notfalls sollen Polizisten oder Behördenbedienstete prüfen können, wie leer eine Wohnung oder ein Haus denn ist. Wer das für eine Zwangsmaßnahme auf Kosten von Immobilienspekulanten oder Ferienwohnungsvermietern hält, könnte sich täuschen. Wenn Behörden Wohnungstüren öffnen dürfen, um Leerstand zu ermitteln, Elend zu vermeiden und die Ordnung aufrechtzuerhalten, werden sie später vielleicht prüfen, wie viele Zimmer so eine Berliner Familie – oder ein Single ? – für sich nutzt. ‚Die Wohnung ist unverletztlich‘ heißt es im Grundgesetz. Auch das ist Bestandteil der staatlichen Ordnung.“

Enteignung und Hausfriedensbruch werden offenbar zum wohnungspolitischen Alltag. Im Ernstfall besteht das Grundgesetz den Härtetest nicht. Das Land gerät aus den Fugen, denn das Vermutete ist in Wahrheit längst in vollem Gange. Das wird nur verschwiegen. Wer reden will, bekommt einen Maulkorb oder Schlimmeres verpasst. Der Rechtsstaat geht in die Binsen. ++ (vf/mgn/07.11.15 – 302)

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