100.000 Wohnungen stehen in Berlin leer – Sachsen mit 13 Prozent höchster Leerstand

Berlin/Wiesbaden, 11. Mai 2018 (ADN). Aktuelle amtliche Zahlen zum Wohnungsleerstadt gibt es weder im Bund noch in den Ländern. Der Berliner Mieterverein schätzt, dass es allein in der Bundeshauptstadt bis zu 100.000 unbewohnte Wohnungen gibt. Davon stünde mehr als die Hälfte seit mindestens einem halben Jahr leer. Um dem zu begegnen, trat am 1. Mai in Berlin das überarbeitete „Zweckentfremdungsverbotsgesetz“ in Kraft. Aufgrund dessen können künftig leerstehende Immobilien zwangsenteignet werden. Bislang fand das Gesetz vor allem Anwendung, um das temporäre Vermieten an Touristen oder andere Kurzzeitgäste Berlins zu unterbinden.

Die numehr novellierte Regelung folgt dem sogenannten Hamburger Modell. Danach dürfen Wohnungen nur noch bis zu drei Monate leerstehen. Dann kann ein vom Bezirk eingesetzter Treuhänder die Bewirtschaftung der Wohnung übernehmen. Ihm obliegt es auch, die Räume auf Kosten des Eigentümers sanieren zu lassen und anschließen neu zu vermieten. Der Eigentümer ist dann an die  neu geschlossenen Mietverträge gebunden.

Über diese legislativen Versuche gegen den Wohnungsleerstand hinaus, regen sich inzwischen Bürgerinitiativen mit basisorientierten Methoden zum Absenken des Wohnungsleerstands. Eine davon ruft zum Besetzen leerer Wohnungen auf. Sie plädiert für eine individuelle Verwaltung solcher Wohngebäude. Es gelte die Parole „Die Häuser denen, die drin wohnen“. Die Leute in den Häusern müssten die Häuser verwalten und nicht umgekehrt.

Eine der seltenen zuverlässigen Quellen zum Wohnungsleerstand in Deutschland dürfte die Mikrozensus-Erhebung zu Bauen und Wohnen des Bundesamtes für Statistik sein. Die jüngste erfolgte allerdings schon im Jahr 2014 und ist deshalb nicht mehr taufrisch. Die Bundesbehörde veröffentlichte am 23. Dezember 2014 eine Pressemitteilung. Darin heißt es: „36,1 Millionen der Wohnungen in Wohngebäuden in Deutschland waren 2014 bewohnt und 3,1 Millionen Wohnungen unbewohnt. Das entspricht einer Leerstandsquote von 7,9 Prozent. Den größten Leerstand gab es in Sachsen (13,8 Prozent aller Wohnungen), den niedrigsten in Hamburg (4,4 Prozent). Die Leerstandsquote in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) lag mit 11,1 Prozent weiterhin über dem Niveau im früheren Bundesgebiet mit 7,0 Prozent. Seit 2010 hat sich die Leerstandsquote in Deutschland insgesamt um 0,5 Prozentpunkte verringert.“ ++ (wb/mgn/11.05.18 – 131)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Erfurt hat sich zu Operationszentrale der Mafia gemausert

Erfurt/Reggio di Calabria, 4. November 2015 (ADN). Aufgrund seiner überdurschnittlichen Zahl an Kirchen gilt Erfurt als das Rom nördlich der Alpen. Diese alte Weisheit hat die italienische Mafia kreativ auf einen modernen Nenner gebracht und Thüringens Metropole zum zentralen Operationsgebiet ihrer ausländischen Aktivitäten auserkoren. Über nähere Einzelheiten berichteten die Fernsehreporter Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia und Fabio Ghelli am Mittwochabend in einer Dokumentation im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) über ihre rund zweijährigen Recherchen. Die Autoren lassen dazu auch deutsche und italienische Ermittler zu Wort kommen. Nach Aussage von Nicola Gratteri, Staatsanwalt in Reggio di Calabria, fließen gewaschene Drogengelder von Erfurt über San Marino nach Rom. In der italienischen Hauptstadt wurden dafür Restaurants in bester zentraler Lage wie das „Pallotta“, das „Caffe Napoleon“ und „Il Passetto“ gekauft. Rund 15 Millionen Euro wurden dafür in den vergangenen beiden Jahren aufgebracht. Wie Enrico Senatore von der Direzione Investigative Antimafia (DIA) sagt, ist Erfurt zwar nicht das Zentrum des Bösen, jedoch eigne sich die Stadt bestens dazu, um die strengen Anti-Mafia-Regeln in Italien zu umgehen. Der Standort Erfurt sei optimal – nicht zu groß und nicht zu klein. Geld der Mafia, die auf gigantischen Bargeldreserven sitzt, fließe von dort durch ganz Europa – bis nach Lissabon. Während in Italien allein die Zugehörigkeit zur Mafia strafbar ist, können die Mafiosi – insbesondere die kalabresische ‚Ndrangheta mit einem gesamten Jahresumsatz von 53 Milliarden Euro – in Deutschland weitgehend reibungslos ihre unauffälligen Geschäfte betreiben. Einen treffenden Grund nennt der Geraer Oberstaatsanwalt Thomas Riebel. Eine Beweislastumkehr zum Ursprung von vermutlich illegalem Geld sei aus dem Grundgesetz (GG) nicht herleitbar. Sabine Vogt vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden meint, Deutschland biete viele Möglichkeiten, illegal Geld zu verdienen. Inzwischen sei die organisierte Kriminalität jetzt sogar direkt beim Bürger an der Haustür angekommen. Das beweist die rasant steigende Zahl der Wohnungseinbrüche, die in der Mehrzahl unaufgeklärt bleiben. Der italienische Staatsanwalt Gratteri kommt deshalb zu der niederschmetternden Einschätzung: „Wir werden nie beweisen können, dass es die ‚Ndrangheta in Deutschland gibt.“ Die Mafia sei die einzige Organisation, die von der EU profitiert. 

Inzwischen hat sich das Mafia-Netzwerk mit seinem zentralen Aktionssektor Gastronomie dem Fernsehbericht zufolge von der Erfurter Schaltzentrale aus über ganz Deutschland ausgebreitet. Weitere wichtige Standorte sind München, Baden-Baden, Dresden, Leipzig, das Ruhrgebiet, Berlin und Wildau. Dort wurden große illegale Geldmengen gewaschen und mehr als 100 Millionen Euro investiert. Zum kooperativen Spinnennetz gehören nun auch euro-asiatische Gruppierungen, die armenische Mafia und kriminelle Kosovo-Albaner.  Die Schlüsselrolle der mafiösen „Erfurter Gruppe“ fiel erstmals auf, als im Jahr 2007 sechs Männer vor einem Duisburger Lokal erschossen worden waren. Die Krimninellen der ‚Ndrangtheta hatten nach der deutschen Wiedervereinigung den Braten gerochen und die überhastete Privatisierung der ehemaligen DDR-Wirtschaft  in den 90er Jahren als gigantische Geldwaschmaschine instrumentalisiert. Dazu verlagerten die Verbrecher ihre Firmensitze von Duisburg nach Erfurt.  ++ (ma/mgn/04.11.15 – 299)

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