Wahlplakate ohne Sinn und Verstand – Nichtssagend, kostenträchtig, unnütz

Frankfurt am Main, 29. August 2017 (ADN). Mit ihrer Werbung strapazieren die Parteien nicht nur die Intelligenz der mündigen Bürger. Manchmal verraten sie auch ihre wahren Absichten. Das schreibt Hugo Müller-Vogg am Dienstag im Portal http://www.tichyseinblick.de und fällt damit ein wohl noch zu mildes Urteil. Die von ihm  herausgegriffenen Beispiele betreffen alle etablierten Parteien. „Bildung darf nichts kosten. Außer etwas Anstrengung“, heißt es bei der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Wer von den Schulranzen-Trägern nur „etwas Anstrengung“ verlangt – so Müller-Vogg – , gebe das Leistungsprinzip auf und verabschiede sich von der Leistungsgesellschaft.

Die Wirkung des massenhaften Sprüche-Klopfens ist ohnehin fast Null. Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim stellt fest, dass Plakate die Einstellungen der Wähler kaum ändern. Viele Menschen seien früher oder später von diesen Plakaten – insbesondere die mit den Köpfen – genervt.     

Zu den nichtssagenden und unnützen Werbe-Parolen der Parteien tritt der völlig überzogene Kostenaufwand hinzu. Übersetzt kann von Geldverschwendung gesprochen werden. Eine Werbefläche kostet in Berlin, wo allein die Christlich Demokratische Union (CDU) rund 700.000 Plakate installiert, zwischen 3,20 und 46,70 Euro pro Tag. Die Preisschwankung wird von Standort, Format, Beleuchtung, Dauer und der Entfernung zu den Verkehrsströmen bestimmt. Eine Firma bietet eine Fläche in der Berliner U- oder S-Bahn für 3.872 Euro  im Zeitraum von fünf Tagen an.  Diese Position erreicht in Stuttgart bereits 8.126 Euro. ++ (wl/mgn/29.08.17 – 242)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101v. 10.10.46 

Tichys mediale Weihnachtsbotschaft: „Die Einheitsmeinung hat keine Zukunft“

Frankfurt am Main, 22. Dezember 2016 (ADN). „In diesen Tagen gerät die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr.“ Das thematisiert der renommierte Journalist und Publizist Roland Tichy auf seinem Nachrichtenblog tychiseinblick.de in einer Art medialer Weihnachtsbotschaft unmittelbar vor dem Fest. Es handele sich um die Freiheit, andere Meinung zu äußern, aus dem Mainstream auszubrechen. „Nur in Sklavenhaltergesellschaften ist die eine, wahre Meinung vorgeschrieben und Gesetz. In zivilisierten Gesellschaften streiten wir, mit den Waffen des Wortes, sei es gesagt, geschrieben, gesendet oder an fluiden Litfasssäulen des Internets plakatiert,“ so Tichy. Diese Streitkultur sei laut, zänkisch, oft schwer zu ertragen, vor allem, wenn es eine andere Meinung ist, die lauter, stärker, eindringlicher klingt. Nichts sei schmerzhafter, als eigene Positionen räumen zu müssen. Das nenne man Demokratie und sei eine ständige, gegenseitige Zumutung. Eine von Justiz- und Familienministerium geführte privatwirtschaftliche Stiftung werde mit Zensurbefugnissen ausgestattet. Sie wolle jeden als „rechtsradikal“ brandmarken, der „Eliten kritisiert“ oder die Regierung.

„So weit ist es. Die Regierung finanziert ihre eigene Propaganda, und in dieser Staats-Propaganda werden immer mehr als ‚Nazis‘ geführt. Welch eine lächerliche und grob fahrlässige Verharmlosung der tatsächlichen Nazis durch diesen kindischen Sprachgebrauch ausgelöst wird, ist den unhistorischen Treibern des Geschehens gar nicht bewusst“, prangert Tichy an. Das Gebot der strikten Trennung von Werbung und Inhalt solle aufgehoben, Medien mit „unpassender“ politischer Richtung zum Verstummen gebracht werden. Er verstehe ja, dass sich manche Parteien vom Internet bedroht sehen, wie weiland sich die Fürsten von den Zeitungen herausgefordert sahen. Aber die Zeitungen hätten überlebt, die Fürsten nicht. Auch nicht die Parteifürsten in Ostberlin. ++ (me/mgn/22.12.16 – 349)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Österreichs höchstes Gericht bestätigt: Journalismus generell käuflich – Glaube an unabhängige Medien erlischt

Wien, 22. November 2016 (ADN). Gefälligkeitsartikel brauchen nicht mehr als solche in der Presse gekennzeichnet zu werden. Das bestätigte Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vor wenigen Tagen in Wien in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen zwei im Burgenland vertriebenen Gratiszeitungen. Der Entscheidung zufolge halten die Leser Zeitungsartikel samt und sonders ohnehin für gekauft, tendenziell, gefärbt, beeinflusst, subjektiv, gelenkt und manipulativ. Gefälligkeitsartikel, die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen, müssten nicht als Werbung deklariert werden. Es bestehe dafür keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Das als „Schleichwerbung“ beanstandete Verhalten der beklagten Partei in redaktionellen Beiträgen sei nicht unlauter. Der auf Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA basierende Bericht des Portals derStandard.at zitiert aus dem Urteil: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht neutral sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.“ Gegenüber dem STANDARD äußerte die Vorsitzende des österreichischen PR-Ethikrates, Gabriele Faber-Wiener, dass das Urteil „Tür und Tor für Koppelungsgeschäfte und damit für das Täuschen des Lesers öffnet.“ Es werde den Status der Medien als Korrektiv unterminieren und in Frage stellen. Die Entscheidung sei demokratiepolitisch bedenklich.

Um mehrere Stufen alarmierter und schriller ist das Echo auf das OGH-Urteil in bundesdeutschen Medien, sofern sie darüber überhaupt informieren. So ächzt und klagt der Deutschlandfunk laut: „Der Anfang vom Ende ! Keiner glaubt dann mehr an unabhängige Berichterstattung. Wenn das die Populisten mitkriegen, gute Nacht, vierte Gewalt !“  ++ (me/mgn/22.11.16 – 319)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

Deutsche Kreativwirtschaft im Sinkflug – Niedrigste Gründungszahl seit Wiedervereinigung

Berlin, 25. November 2015 (ADN). „Im Jahr 2014 wurden in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland knapp 12.000 wirtschaftsaktive Unternehmen neu gegründet.“ So ist es in einem entsprechenden, am Mittwoch vom Bundeswirtschaftsministerium sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Berlin vorgelegten Jahresbericht formuliert. Dies sei die niedrigste Gründungszahl seit der Wiedervereinigung mit 68 Prozent des Niveaus des Jahres 2002. Die Kultur- und Kreativwirtschaft folge damit dem deutschlandweiten Trend abnehmender Gründungen, der seit 2005 zu beobachten ist. 

Auf einer abendlichen Festveranstaltung wurden die besten 32 Unternehmensprojekte dieses Wirtschaftsbereichs und ihre Initiatoren präsentiert und geehrt. Diese „Kreativpiloten“ hatten sich aus rund 700 Bewerbungen als die besten erwiesen. Jurymitglied Christoph Backes beklagte, dass nur jeder vierte Deutsche bereit ist, Unternehmer zu werden. Dennoch könne „keine staatliche Behörde Selbstständigkeit verhindern“, sagte er ironisch.

Die Gründungstätigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft ist stark auf drei Teilmärkte konzentriert: Designwirtschaft (21 Prozent9, Software- und Gamesindustrie (17 Prozent) und Werbemarkt (17 Prozent). Der Rest entfällt auf die beiden Teilmärkte Architektur (elt Prozent) und Presse (acht Prozent). ++ (ku/mgn/25.11.15 – 320)

http://www.adn46.wordpress.com, http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-lizenz-nr. 101 v. 10.10.46