Historiker bewerten Leningrad-Blockade als Völkermord

St. Petersburg/Berlin, 27. Januar 2019 (ADN). Durch den Kalten Krieg und die Ost-West-Konfrontation sind die sowjetischen Opfer nie so anerkannt worden, wie es mit anderen Opfern geschehen ist. Das sagte Prof. Susanne Schattenberg von der Universität Bremen am Sonntag im Deutschlandfunk über die etwa eine Million Toten, die die Blockade von Leningrad durch die deutsche Wehrmacht gekostet hat. Die Sowjetunion selbst habe die vor 75 Jahren durch die Rote Armee beendete Belagerung zu einer Heldengeschichte umgedeutet. Auf Seiten der UdSSR seien die Opferzahlen überhaupt unterdrückt worden. Gesichertes Wissen sei heute, dass die Sowjetunion im gesamten Zweiten Weltkrieg 25 bis 30 Millionen Todesopfer zu verzeichnen hatte. Josef Stalin habe erlaubt, nur von sieben Millionen Toten zu sprechen. Erst sein Nachfolger Nikita Chrustschow habe dann die Opferzahl auf 20 Millionen nach oben korrigiert.

Die fast 900 Tage dauernde Blockade Leningrads kostete auch hundertausend Kinder das Leben. Die höchsten Opferzahlen wurde im ersten Kriegswinter registriert. Dieses Kriegsverbrechen, das inzwischen von Historikern als Völkermord eingestuft wird, wurde von Adolf Hitler persönlich angeordnet. Allein im Januar 1942 waren es hundertausend Verhungerte. Die Nazis wollten Leningrad nicht nur aushungern, sondern die Stadt mit all ihren Kulturgütern und der gesamten Infrastruktur wie dem Hafen dem Erdboden gleichmachen. ++ (ru/mgn/27.01.19 – 027)

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Bundesdeutsche Regierung reagiert im Stile von Kolonialherren

Hamburg, 25. Januar 2018 (ADN). Die deutschen Bestrebungen, den Genozid an den Herero und Nama offiziell anzuerkennen sowie eine Entschuldigung hinter verschlosssenen Türen vorzubereiten, sind gescheitert. Das stellt Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg am Donnerstag in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) fest angesichts der zum selben Zeitpunkt in New York vor einem Bezirksgericht beginnenden Anhörung. Sie ist Teil einer vor einem Jahr eingereichten Klage der afrikanischen Völker gegen Deutschland. Damit ist nach Meinung des Professors für Globalgeschichte für Deutschland ein enormer Schaden und Prestigeverlust eingetreten. Seine moralische Führerschaft büße es für die gesamte Welt sichtbar ein. „Dabei hatte der Bundestag 2016 die Messlatte für den Umgang mit historischen Massenverbrechen hoch gelegt, als er den Völkermord an den Armeniern anerkannte. Und es war kein geringerer als Bundespräsident Gauck, der der Türkei ins Stammbuch schrieb, dass die offene Bewältigung derartiger Verbrechen die Grundvoraussetzung für eine moderne, offene und demokratische Gesellschaft sei. Die New Yorker Klage lenkt nun den Blick darauf, dass Deutschland den Balken im eigenen Auge eben doch nicht so gut sieht“. Bis heute habe der Bundestag den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts nicht anerkannt. Eine offizielle Entschuldigung gebe es auch nicht. Statt das Versäumnis unverzüglich nachzuholen, habe man mit der namibischen Regierung zu verhandeln begonnen. Worüber, wisse keiner genau. Die Zivilgesellschaften beider Länder seien weitgehend ausgeschlossen. Nach zwei Verhandlungsjahren hätten sich die Fronten verhärtet. Habe zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch eine Reparationssumme von zwei Milliarden Euro im Raum gestanden, so sei Ende 2017 bereits von 75 Milliarden Euro zu lesen gewesen.

Das Verhalten der deutschen Regierung weckt bei manchen Beobachtern Erinnerungen an den Habitus der Kolonialherren, so Zimmerer. Im Übrigen reihten die deutschen Verantwortlichen eine Fehleinschätzung an die andere. So war die deutsche Regierung zu vorangegangenen Anhörungen einfach nicht erschienen. Erst viel später äußerte man sich zu dem Verfahren, indem dessen Einstellung beantragt wurde. Wegen eines Formfehlers wurde der Antrag abgewiesen, weil der Versuch einer gütlichen Einigung gar nicht unternommen worden ist. Erst der Mangel dieser Gesprächsbereitschaft hat die Herero und Nama zu der Klage veranlasst. ++ (vk/mgn/25.01.18 – 025)

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Schlussakkord zur Definition der Völkerrechtskategorie „Angriffskrieg“

Köln, 3. Dezember 2017 (ADN). Zu Beginn dieser Woche werden Beratungen zwischen den Vertragsstaaten des Internationalen Gerichtshofs darüber eröffnet, ob Angriffskriege strafbar sein sollen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläuterte am Sonntag der Völkerrechtler Claus Kreß die historische Dimension der in New York stattfindenden Gespräche. Es gehe tatsächlich um eine Frage, über die die internationale Gemeinschaft jetzt ziemlich ein Jahrhundert genau nachgedacht hat. Die Engländer hätten nach dem Ersten Weltkrieg das Problem ins Spiel gebracht, dessen Geburtsstunde dann bei den Nürnberger Prozessen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher schlug. „Und dann ist das ganze Projekt ins Stocken, und zwar in ein ganz langes Stocken, gekommen. Man konnte sich politisch im Kalten Krieg über diese Frage nicht einigen. Und selbst als es dann in den 1990er Jahren zu der großen Wiederbelebung der Idee des Völkerstrafrechts kam, blieb der Angiffskrieg – zunächst, weil er so sensibel war – außen vor. Neue Tatbestände – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Bürgerkriegsverbrechen – standen ganz im Vordergrund“, so der Experte des Internationalen Rechts, der selbst an den Gesprächen in New York teilnimmt. Erst im ugandischen Kampala sei es 2010 gelungen, Angriffskrieg oder das Verbrechen der Aggression zu definieren. Es bedürfe jetzt in New York einer letzten Beschlussfassung darüber.  Sie sei völkerrechtlich problematisch.

Gründe dafür, warum Weltmächte wie USA, Russland und China bei diesen Verhandlungen nicht dabei sind, sieht Kreß in dem zentralen Streitpunkt der humanitären Intervention. Als Indiz dafür nannte er eine Anzeige gegen die seinerzeitige Schröder-Fischer-Regierung wegen des militärischen Eingreifens und der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Jugoslawien. Diese Strafanzeige wurde dann vom Generalbundesanwalt zurückgewiesen. ++ (vr/mgn/03.12.17 – 339)

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Kolonialismus-Erbe ist kardinaler Geburtsfehler des Humboldt-Forums

Berlin, 17. Oktober 2017 (ADN). Das Humboldt-Forum in Berlin hat einen kardinalen Geburtsfehler. Es ist sein kolonialer Kern. Das erklärt Jürgen Zimmerer in der Oktober-Ausgabe der „Kunstzeitung“. Die Provenienz der aus Afrika stammenden Objekte sei völlig ungeklärt. Ihre Ihre Erforschung habe viel zu sspät begonnen. Dabei bestehe der Verdacht, dass viele Sammlungsstücke geraubt oder unter Druck angeeignet wurden. „Die von den Verantwortlichen genannte Zahl 50.000 problematischer Provenienzen dürfte wohl zu niederig sein, zumal unklar ist, wie sie dazu kamen“, kritisiert Zimmmerer und ergänzt: „Deutschland hat die Aufarbeitung des Kolonialismus verschleppt. Das zeigt etwa der Umgang mit dem Völkerrmord an den Herero und Nama (1904 bis 1908) im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika. Nach zwei Jahren Verhandlungen mit Namibia über eine Anerkennung gibt es noch keine Ergebnisse, ja Herero und Nama haben im Januar in New York Klage gegen Deutschland eingereicht. Diese Diskussion hat sich nun mit der über das koloniale Erbe des Humboldt-Forums verbunden, das im wiederaufgebauten Stadtschloss der Hohenzollern untergebracht sein wird, einer Dynastie, deren letztes regierendes Mitglied Kaiser Wilhelm II. war, in desssen Namen der Genozid und andere Gräueltaten verübt wurden.“ Das Humboldt-Forum zahle nun für die politischen Versäumnisse die Zeche.  Es könne allerdings nur ein Erfolg werden, wenn es sich diesen Herausforderungen  im breiten Dialog mit allen Interessierten stellt. Das müsse schon heute geschehen, nicht erst nach der Eröffnung.  ++ (ku/mgn/17.10.17 – 290)

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Das Schicksal der Pontos-Griechen – Ein nicht bekannter Genozid begann vor 100 Jahren

Istanbul, 12. August 2017 ()ADN). Mirko Heinemann erinnert am Sonnabend in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) an eine kaum bekannte Vertreibung mit anschließendem Genozid. Sie begann vor genau 100 Jahren und folgte dem an den Armeniern verübten Völkermord. Betroffen waren die vor allem an der türkischen Schwarzmeerküste angesiedelten pontischen Griechen. Die Flucht dieses christlichen Volkes begann im August 1917. Sie wurde ausgelöst durch einen Angriff der russischen Marine auf die Türkei. Die Kriegsschiffe, die sich bald wieder zurückzogen, nahmen eine große Zahl flüchtender pontischer Griechen mit nach Russland. Wer keinen Platz auf den russischen Schiffen fand, wurde wenige Wochen danach von den Türken deportiert. Mit dieser Reaktion des Osmanischen Reiches, das die Griechen dann systematisch aus ihren angestammten Gebieten vertrieb, war ein Massenexodus verbunden. Beispielsweise mussten 3.500 Bewohner der Stadt Ordu ihre Häuser verlassen und über das pontische Gebirge marschieren. Nur zwei Drittel der Heimatlosen überlebten, die anderen starben an Krankheiten und Erschöpfung. Die Ankömmlinge wurden 200 Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einem Lager interniert. Immer mehr Griechen wurden aus den Küstenregionen ins Hinterland vertrieben. Schätzungsweise 350.000 Menschen wurden dabei umgebracht.Die fürchterlichen Ereignisse blieben vor der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Erst ein dreiviertel Jahr später – im April 1918 – berichtete die „New York Times“ darüber. Bis heute sind die Vorgänge wenig bekannt.

Als das Osmanische Reich 19919 kapituliert hatte, wurde der Friedensvertrag von Lausanne geschlossen. Er sah die endgültige und zwangsweise Umsiedlung von 1,2 bis 1,5 Millionen pontischen Griechen aus dem Staatsgebiet der neu gegründeten Türkei vor. Sie mussten das Land westwärts verlassen und landeten zumeist auf dem Territorium des heutigen Griechenlands. Im Gegenzug wurden 400.000 in Griechenland lebende Muslime in die Türkei ziehen. Für seinerzeitige Politiker wie den Briten Winston Churchill und den Tschechen Edvard Benes galt Bevölkerungsaustausch als geeignete Methode zur friedlichen Lösung ethnischer Konflikte. Diese Auffassung herrschte auch im Völkerbund vor. ++ (df/mgn/12.08.17 – 225)

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Verhandlungen zum kolonialen Erbe Deutschlands verkorkst

Windhuk/Berlin, 19. Juli 2017 (ADN). Die seit dem Jahr 2015 laufenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über die kolonialen Hinterlassenschaften der Deutschen auf dem heutigen Territorium des afrikanischen Landes sind in einer Sackgasse gelandet. Über Einzelheiten berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Mittwochausgabe ausführlich auf einer ganzen Seite. Die deutsche Politik verweigere die Anerkennung und Leistung von Reparationen als erste Vorbedingung, die von Namibia gestellt wurde. Die bisher nicht an den Gesprächen beteiligten Stämme der Herero und Nama, an denen die deutschen Kolonialisten den ersten Völkermord des vergangenen Jahrhunderts anrichteten, fordern direkte Mitsprache. Das unterstützen nun zur Überraschung der deutschen Seite sogar die USA und die UNO. Ein Bezirksgericht in New York hat im Januar dieses Jahres einer Klage gegen die deutsche Regierung stattgegeben, in der sich die Kläger auf eine im Jahr 2007 geschlossene UNO-Konvention für die Rechte indigener Völker stützen und nach der die betroffenen Volksgruppen direkt an den Gesprächen beteiligt werden müssen.

Der Hamburger Afrika-Historiker Jürgen Zimmerer hält die Zwischenbilanz des stockenden Dialogs für ein Desaster. Die Verhandlungen seien nahezu gescheitert, weil die deutsche Seite große Fehler gemacht hat. Die NZZ zitiert den Wissenschaftler von der Universität Hamburg: „Wir haben keine Anerkennung durch das deutsche Parlament, keine Entschuldigung durch den Bundespräsidenten  und dazu noch eine Klage der Herero gegen Deutschland. Und nun droht die namibische Regierung, ebenfalls auf Wiedergutmachung zu klagen.“

Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen ist nach Ansicht der NZZ momentan die interessanteste Frage, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht. Inzwischen sei die Klage vorerst gescheitert, weil sie der deutschen Regierung nicht zugestellt werden kann. Der zuständige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt berufe sich dabei auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit verklagt werden dürfen. Der Anwalt der Kläger versuche nun, die Klage über Diplomaten dem Auswärtigen Amt in Berlin zukommen zu lassen. Das New Yorker Gericht, das im März den Entschädigungsprozess eröffnete, hat für den kommenden Freitag eine neue Anhörung angesetzt. ++ (vk/mgn/19.07.17 – 201)

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Deutschland soll wegen Völkermord in Afrika Reparationen zahlen

Berlin, 19. Oktober 2016 (ADN). Delegierte von Herero- und Namaorganisationen aus aller Welt forderten auf einem internationalen Kongress in Berlin die Aufarbeitung und Aussöhnung des Genozids deutscher Kolonialtruppen an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Wie die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Mittwoch weiter schreibt, wird die direkte Beteiligung der Opfergruppen an den betreffenden Gesprächen gefordert. Bisher wolle die Bundesregierung nur mit der namibischen Regierung verhandeln und verweigere die Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer. Nach den von Deutschland unterzeichneten UN-Vereinbarungen müssten die Opfer von Völkermorden und deren Nachfahren entschädigt werden. Um das zu verhindern, hatten alle bisherigen Bundesregierungen die Verwendung des Wortes „Genozid“ im Zusammenhang mit den deutschen Verbrechen im heutigen Namibia vermieden. Die Zeitung zitiert einen in den USA lebenden Delegierten mit den Worten: „Es ist nicht die Frage, ob Deutschland für den Völkermord bezahlen wird. Es geht nur darum, wann und wie viel sie zahlen müssen.“   ++ (vk/mgn/19.10.16 – 285)

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Bundesregierung versagt Anerkennung des Völkermords an Hereros weiterhin

Hamburg, 21. Juli 2016 (ADN). Nach der Anerkennung des türkischen Genozids an den Armeniern im Deutschen Bundestag am 2. Juni dieses Jahres drängt sich nun regelrecht ein solcher Vorgang auch hinsichtlich der Gewalttaten deutscher Kolonialisten an den Hereros auf. Das dem erstaunlicherweise nicht so ist, erläutert der Leiter der Forschungsstelle 2Hamburgs (post.)koloniales Erbe/Hamburg und die frühe Globalisierung“ an der Universität Hamburg, Jürgen Zimmerer, am Donnerstag in der Wochenzeitung „der Freitag“. Eine entsprechende Meldung habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Die Bundesregierung ließ auf Anfrage der Links-Fraktion wissen, dass es außer seit 2014 andauernden Verhandlungen mit Namibia nichts Greifbares gibt. Es werde zwar eine Entschuldigung in diesen Gesprächen mit Namibia vorbereitet, aber Rechtsfolgen wie beispielsweise eine Wiedergutmachung lasse sich daraus nicht ableiten.

Über die Arroganz der bundesdeutschen Seite empört sich die Regierung des afrikanischen Landes. Sein Präsident Hage Geingop ließ öffentlich erklären, das Auftreten des deutschen Sondergesandten für die Genozidverhandlungen und des deutschen Botschafters in Namibia gefährdeten die guten Beziehungen beider Länder. Dazu stellt Zimmerer eindeutig klar: „Der deutsche Sondergesandte und der deutsche Botschafter vertreten hier nun aber die ‚Täterseite‘ – also einen Staat und eine Regierung, die sich ganz bewusst in der Rechtsnachfolge jenes Staates sehen, der diese Verbrechen begangen hat.“ Wie schon bei früheren Gelegenheiten ließen deutsche Vertreter das nötige Fingerspitzengefühl vermissen, das insbesondere im postkolonialen Kontext notwendig ist. Kolonialismus habe ja auch über die physische Gewaltanwendung hinaus im Aufzwingen der eigenen – europäischen – Rechts- und Moralvorstellungen, im permanenten Belehren und der herabwürdigenden Kritik des kolinalen „Anderen“ bestanden. ++ (vr/mgn/21.07.16 – 196)

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Trauerspiel: BRD-Führungscrew ignoriert Jahrestag des Überfalls auf UdSSR

Berlin, 28. Juni 2016 (ADN). Mit der Führungscrew der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geht am Dienstag in der „Berliner Zeitung“ der Historiker Götz Aly hart ins Gericht. Das Gedenken der politischen Spitzen an einen beispiellosen Vernichtungskrieg gegen die damalige Sowjetunion, der vor 75 Jahren von den Deutschen ausgelöst wurde und in dem die Deutschen 27 Millionen Menschen umbrachten, sei in einem Last-Minute-Erinnerungsstündchen des Bundestages „im mäßig besetzten Saal, lieblos auf das Allernötigste beschränkt“ worden. „Weder die Bundeskanzlerin noch der Bundespräsident fanden sich zu Worten oder einer Kranzniederlegung bereit. Sie vermieden eine Geste, mit der im Fernsehen einst sowjetische Staaten – sei es Weißrussland, Armenien oder Russland – hätte gezeigt werden können, dass die Deutschen, vertreten von ihren Repräsentanten, zu ihrer geschichtlichen Verantwortung stehen und der Opfer dieses Krieges gedenken.“ schreibt Aly. Er empfinde das als diplomatischen Fehler, vor allem aber als menschliche Rohheit. 

Der Historiker registriert bemerkenswert bedenkliche Kleinigkeiten aus dem Dunstkreis des Bundespräsidialamtes. Auf Staatsbesuch bei einstigen Kriegsverbündeten der Nazis in Rumänien habe der Bundespräsident eine dürre Pressemitteilung aus Bukarest beigesteuert. Neben den üblichen Formulierungen wie die von den Verbrechen „Hitlers und seiner Schergen“ sei dann eine ungewöhnliche Passage gefolgt: „unterstützt von zahllosen Deutschen“. Hinsichtlich dieser Wortwahl ermuntert der Historiker den ersten Repräsentanten zu weiteren, allerdings unbequemeren Gedankengängen: „Wie wäre es, wenn Joachim Gauck einmal von seinen Eltern spräche ? Seine Mutter war 1932 der NSDAP beigetreten, sein Vater 1934. ‚Von denen nimmt nie wieder jemand ein Stück Brot‘ – so urteilte Gauck nicht über ehemalige Nazis, sondern über SED-Mitglieder, denen man jedenfalls eines nicht zur Last legen kann: die Mitwirkung an Vernichtungskriegen, Massen- und Völkermorden. Im Übrigen verzichteten unsere Ersten und Zweiten Fernsehprogramme auf irgendeinen aufklärenden Beitrag zu diesem mörderischen Krieg.“ ++ (mi/mgn/28.06.16 – 173)

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