„Historische Klimaklage“ aus Portugal

Bonn/Straßburg, 23. Februar 2021 (ADN). Die in Bonn ansässige Organisation Germanwatch hat zu Wochenbeginn mitgeteilt, gemeinsam mit „Fridays for Future Deutschland“ (FFF) einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Damit tritt sie als Streithelfer einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen bei. Die Klage richtet sich gegen alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große Treibhausgas-Emittenten in Europa. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der jugendlichen Kläger ihre Menschenrechte und damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil sie die Emissionen nicht ausreichend reduzieren und damit die Erderhitzung auf mindestens 1,5 Grad Celsius begrenzen.

Nach den Worten des Politischen Geschäftsführers von Germanwatch, Christoph Bals, muss „Deutschland seinen Anteil leisten und Emissionen ausreichend und wirkungsvoll reduzieren, um Grundrechte und Freiheiten der heute jungen Menschen und nächsten Generationen zu schützen“. Das Einschalten des EGMR bezeichnet der FFF-Aktivist Maximilian Herzog als „historische Klage“.

Die jungen Portugiesen haben ihre Klage im September des vergangenen Jahres eingereicht. Anstatt vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg. Das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und fordert die beklagten Staaten im November zur Stellungnahme auf. Ein Urteil des EGMR wäre für die beklagten Staaten rechtsverbindlich und würde die europäischen Regierungen zur ambitionierten Eindämmung der Klimakrise verpflichten. Eine Antwort des EGMR wird im März erwartet.

Klimaklagen gibt es seit etwa zwei Jahrzehnten und wurden in den USA „erfunden“. Einen ersten Erfolg auf europäischem Boden gab es im Dezember 2019 in den Niederlanden. Dennoch ist der Weg steinig. Das zeigt ein Beispiel vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dessen Presseprecher Stephan Groscurth begründete das Scheitern der Klage von drei Bauern am Dienstag im Deutschlandfunk: „Das Gericht ist hier zu dem Ergebnis gekommen, die Landwirte und ihre Familien kamen nicht in den Bereich einer individuellen Betroffenheit, die gereicht hätte, um die Bundesregierung hier zu einem aktiven Tun zu verpflichten.“

Klimaklagen werden von Juristen als Strategische Klagen eingestuft. Um die aus den Vereinigten Staaten von Amerika bekannten Verfahren in Deutschland und Europa zu etablieren, hat sich vor fünf Jahren die Gesellschaft die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegründet. ++ (kl/mgn/23.02.21 – 054)

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Gericht verdonnert Kanzleramt zur Teil-Veröffentlichung vertraulicher Journalistengespräche

Berlin, 20. Februar 2017 (ADN). Das Kanzleramt muss Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen mit Pressevertretern  offenlegen, ebenso Merkels geplante Treffen mit einzelnen Journalisten darüber hinaus. Inhalte müssen jedoch nicht mitgeteilt werden, auch nicht zur vertraulichen Verwendung. So antwortete am Montag der Redakteur des Berliner „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, in einem Interview mit seiner Zeitung auf Fragen, die seine Klage und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Bundeskanzleramt betreffen. Der Journalist hatte Transparenz und Informationen eingefordert über Gespräche zwischen dem Kanzleramt und ausgewählten Presseleuten. Das hatte das Amt verweigert. Es stellte sich auf den Standpunkt, die „Gespräche zählten zum „Kernbestand des politischen Journalismus“. In die „grundrechtlich geschützte Vertrauenssphäre von Medien und Informanten“ dürfe nicht auf diese Weise eingegriffen werden.

Müller-Neuhof erläuterte, warum die Auskünfte wichtig sind: „Das Zusammenspiel von Medien und Regierung ist vielfach in die Kritik geraten, dabei geht es um die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung, sichtbar jetzt auch an den Konflikten in den USA. Dem Kanzleramt wurde frühzeitig erklärt, dass die Informationen zu einer Recherche über Verbindungen von Presse und Politik benötigt würden und die Ansichten der Kanzlerin zu den genannten Themen zudem von größtem öffentlichen Interesse seien. Staatliche Stellen seien bei der Auskunftserteilung strikt zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dem widerspreche es, bestimmte Informationen nur einem exklusiven Kreis von Medien zukommen zu lassen. Der Aufforderung ,seine Ablehnung zu begründen, kam das Kanzleramt nicht nach.“  ++ (me/mgn/20.02.17 – 048)

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Mehr als 4.500 deutsch-russische Projekte gefördert

Berlin/Leipzig, 16. Dezember 2016 (ADN). Die vor rund zwei Monaten gegründete Leipziger Bürgerinitiative „Gute Nachbarschaft mit Russland“ hat Kontakt mit dem Verein „Berliner Freunde der Völker Russlands“ aufgenommen. Wie aus einem aktuellen Schreiben des Vorstandsmitglieds, Eugen Neuber, an die noch sehr junge Bürgerinitiative in Sachsen hervorgeht, könnte ein Gedankenaustausch dazu beitragen, weitere wirksame Wege zu grundlegenden gemeinsamen Zielen beider Gruppierungen zu öffnen. Deutschland und Russland brauchen einander, so Neuber. „Wir setzen uns deshalb für gegenseitiges Verstehen, Freundschaft und gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und gute Nachbarschaft ein.“ Die Gleichbehandlung aller Länder und Völker in Europa sei notwendig. Dazu müsse Russland unbedingt mit einbezogen werden. In dem an den Mitinitiator der  Initiative, den Chemiker und ehemaligen Rektor der Universität Leipzig, Prof. Cornelius Weiss, gerichteten Brief bringt der Autor seine besondere Hoffnung zum Ausdruck, dass gerade Naturwissenschaftler und Techniker ein spezielles Gespür für ein „gerechtes Verhältnis zu Russland“ haben. Sie seien fähig, mit signifikanten Forschungsergebnissen realistisch umzugehen, „auch wenn sie von davor dominierenden Theorien abgehen mussten“. Gern erinnere er sich daran, dass Albert Einstein im Jahre 1923 zu den Mitbegründern des „Vereins der Freunde des Neuen Rußlands“ gehörte.

Die „Berliner Freunde der Völker Rußlands“ sind eine Nachfolgeorganisation der „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ (DSF), die von engagierten Personen nach der deutschen Wiedervereinigung und nach harten Auseinandersetzungen mit der Treuhandanstalt vor dem Untergang bewahrt worden ist. Erst durch einen juristischen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnte ein Teil der finanziellen Substanz gerettet und in die Stiftung „West-Östliche Begegnungen“ überführt werden. So konnten innerhalb von 20 Jahren  mit rund zehn Millionen Euro mehr als 4.500 deutsch-russische Projekte gefördert und realisiert werden. Dazu zählen Schüler- und Jugendaustausche, Bürgerbegegnungen und diverse Veranstaltungen. ++ (vf/mgn/16.12.16 – 343)

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