Tel Aviv, 21. Mai 2021 UNO-Generalsekretär Guterres verlangt ei nen ernsthaften Dialog über die Wurzeln des Konflikts zwischen Israel und den Palstinensern. ++ (zr/mgn/21.05.21 – 136)
Indianern systematisch Land geraubt – Bleiberecht statt Grundeigentum
Washington, 28. Mai 2020 (ADN). Unter US-Präsident Andrew Jackson wurde fast die gesamte amerikanische Urbevölkerung über den Missisippi nach Westen vertrieben. Der „Indian Removal Act“ von 1830 war der Startschuss für diese ethnische Säuberung. Daran erinnert am Donnerstag der Deutschlandfunk und verweist auf das vor 190 Jahren verabschiedete Gesetz.
Bereits im Jahr 1803 hatte Präsident Thomas Jefferson geschrieben: „Wenn sie sich mit der Bewirtschaftung eines kleinen Stück Landes begnügen, werden sie erkennen, wie nutzlos ihre weiten Wälder für sie sind und bereit sein, von Zeit zu Zeit ein Stück davon herzugeben. Auf diese Weise werden unsere Siedlungen die Indianer allmählich umschließen und sie werden sich entweder uns eingliedern als Bürger der Vereinigten Staaten oder wegziehen in die Gebiete jenseits des Missisippi.“ An diesem Fluss endeten die Vereinigten Staaten damals. Die Stämme der Ureinwohner innerhalb ihrer Grenzen unterstanden nicht den Gesetzen der USA. Sie hatten große Landstriche in ihrem Besitz. Darin sahen die USA-Neusiedler eine Komplikation, die beseitigt werden sollte. Dies war Ziel einer Assimilationspolitik, die schon Jefferson betrieb. Es galt bestenfalls Bleiberecht statt recht auf Grundeigentum. ++ (vt/mgn/28.05.20 – 179)
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Vertrauen – ein kostbares und sensibles Gut
Leipzig, 22. März 2019 (ADN). Bei zu vielen Menschen ist Vertrauen gefährdet oder gar zerstört. Es ist oft ein langer Weg, es wieder zurückzugewinnen, damit Mitmenschlichkeit und Solidarität wieder blühen können. Diese Erkenntnis stand eingangs eines Gesprächsforums am Donnerstagabend in Leipzig, das vom Schweizer Psychiater Moritz Nestor einfühlsam und tiefgründig eingeletet wurde. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Reminiszenzen einer 75jährigen Frau und ihrer Familie, deren Lebensweg von Württemberg nach Osteuropa nach Besarabien – ins heutige Moldawien – führte. Den geschichtlichen Hintergrund bildeten die Anwerbungen des russischen Zaren Alexander, der mit kostenlosem und zinsfreiem Land fleißige Deutsche auf seinen Territorien neu ansiedeln wollte. Es entstanden erst 24 Musterkolonien mit 9.000 Personen. Später vergößerte sich deren Zahl auf 150 Kolonien mit 93.000 Siedlern. Diverse Fluchten und Vertreibungen in den beiden Weltkriegen führten die Frau und ihre Mutter durch den Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn sowie nach Polen und zurück nach Deutschland. Trotz der kaum aushaltbaren Grausamkeiten, mit denen die Meschen konfrontiert wurden, obsiegte letztendlich dennoch wieder die Menschlichkeit miteinander – sogar von Feind zu Feind. ++ (ps/mgn/22.03.19 – 080)
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Musterklage: Berliner Mieter prozessiert gegen das „Herausmodernisieren“
Berlin, 19. März 2019 (ADN). Das „Herausmodernisieren“ ist in Deutschland zu einem Hauptinstrument der Vermieter geworden, um Bewohner mit finanzieller Gewalt aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben. Berlin ist ein Hauptgefechtsfeld dieser Art Binnenvertreibung. Dagegen bäumt sich nun ein Berliner Mieter auf, um einen juristischen Kurswechsel zu erreichen. Er hat mit dem Berliner Mieterverein und der Mieterplattform wenigermiete.de wichtige Verbündete gewonnen. Sie unterstützen seine am Montag beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eingereichte Klage. Beide sehen gute Chancen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf dem Mieter sogar gänzlich für verfassungswidrig erklärt werden könnte. wenn der Amtsrichter den Argumenten von Mieterverein und wenigermiete.de folgt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgerichtet unumgänglich.
Im konkreten Fall geht es um eine etwa 65 Quadratmeter große Mietwohnung in der Gontermannstraße 12. Bis zum Jahreswechsel mussten dafür 355 Euro Grundmiete gezahlt werden. Nach Abschluss der Modernisierung soll diese seit 1. Februar um 112 Euro auf 467 Euro steigen. Das wären 31 Prozent mehr. Dafür wurden Fenster und Türen erneuert, die Fassade, der Keller und das Dach gedämmt sowie eine Gegensprechanlage eingebaut.
Aus juristischer Sicht wird bei den bevorstehenden Entscheidungen auch eine Rolle spielen, ob einzelne Bundesländer die Mieten gesetzlich begrenzen dürfen. Nach Auffassung von Mietrechts- und Verfassungswissenschaftlern der Universität Bielefeld existiert diese Gesetzgebungskompetenz. ++ (wo/mgn/19.03.19 – 077)
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Vertreibung und Tod mitten in Berlin unter dem Segen der Justiz
Berlin, 18. Juli 2018 (ADN). Genderisieren, Hausbesetzen und andere Vokabeln mit denen der Kampf um Wohnung insbesondere in Städten verbunden ist, haben Hochkonjunktur. Nun sorgt ein Fall in der Großstadt Berlin dafür, dass die Auseinandersetzungen um ein Dach über dem Kopf eine neue Eskalationsstufe erreichen. Ausnahmslos berichten die Berliner Zeitungen am Mittwoch darüber. Bei näherem Hinsehen ist wohl das Wort Vertreibung nicht nur angebracht, sondern vielleicht sogar noch eine Untertreibung. Es geht nämlich um Leben oder Tod. Mit dem juristischen Mittel der Eigenbedarfskündigung wird ein 81jähriger, kranker Wissenschaftler von seiner Vermieterin auf die Straße gesetzt. Er muss nach 27 Jahren die Mietwohnung und seine gewohnte Umgebung verlassen. Die Gerichte – sowohl Amts- als auch Landgericht – segnen das per Urteil ab. Die letzte Instanz argumentiert, dass ethische Kriterien nicht Grundlage von juristischen Entscheidungen sein dürfen. Der Betroffene, der an Herzschwäche leidet, verkraftet das nicht. Er stirbt – nicht durch einen Mörder, Totschläger oder eine andere gewalttätige Person, sondern durch das „System“, das sich seltsamerweise Rechtsstaat nennt. Offenbar muss sich ein Betroffener an die internationale Gerichtsbarkeit wenden, die Völkerrecht anwendet und sich an ethischen Maßstäben orientiert. ++ (wo/mgn/18.07.18 – 180)
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Das Schicksal der Pontos-Griechen – Ein nicht bekannter Genozid begann vor 100 Jahren
Istanbul, 12. August 2017 ()ADN). Mirko Heinemann erinnert am Sonnabend in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) an eine kaum bekannte Vertreibung mit anschließendem Genozid. Sie begann vor genau 100 Jahren und folgte dem an den Armeniern verübten Völkermord. Betroffen waren die vor allem an der türkischen Schwarzmeerküste angesiedelten pontischen Griechen. Die Flucht dieses christlichen Volkes begann im August 1917. Sie wurde ausgelöst durch einen Angriff der russischen Marine auf die Türkei. Die Kriegsschiffe, die sich bald wieder zurückzogen, nahmen eine große Zahl flüchtender pontischer Griechen mit nach Russland. Wer keinen Platz auf den russischen Schiffen fand, wurde wenige Wochen danach von den Türken deportiert. Mit dieser Reaktion des Osmanischen Reiches, das die Griechen dann systematisch aus ihren angestammten Gebieten vertrieb, war ein Massenexodus verbunden. Beispielsweise mussten 3.500 Bewohner der Stadt Ordu ihre Häuser verlassen und über das pontische Gebirge marschieren. Nur zwei Drittel der Heimatlosen überlebten, die anderen starben an Krankheiten und Erschöpfung. Die Ankömmlinge wurden 200 Kilometer von ihrer Heimat entfernt in einem Lager interniert. Immer mehr Griechen wurden aus den Küstenregionen ins Hinterland vertrieben. Schätzungsweise 350.000 Menschen wurden dabei umgebracht.Die fürchterlichen Ereignisse blieben vor der Weltöffentlichkeit weitgehend verborgen. Erst ein dreiviertel Jahr später – im April 1918 – berichtete die „New York Times“ darüber. Bis heute sind die Vorgänge wenig bekannt.
Als das Osmanische Reich 19919 kapituliert hatte, wurde der Friedensvertrag von Lausanne geschlossen. Er sah die endgültige und zwangsweise Umsiedlung von 1,2 bis 1,5 Millionen pontischen Griechen aus dem Staatsgebiet der neu gegründeten Türkei vor. Sie mussten das Land westwärts verlassen und landeten zumeist auf dem Territorium des heutigen Griechenlands. Im Gegenzug wurden 400.000 in Griechenland lebende Muslime in die Türkei ziehen. Für seinerzeitige Politiker wie den Briten Winston Churchill und den Tschechen Edvard Benes galt Bevölkerungsaustausch als geeignete Methode zur friedlichen Lösung ethnischer Konflikte. Diese Auffassung herrschte auch im Völkerbund vor. ++ (df/mgn/12.08.17 – 225)
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Waffenhandels-Datei um Lateinamerika und Karibik erweitert – SIPRI registriert Explosion erzwungener Migration
Solna, 24. Januar 2017 (ADN). Das Stockholm Internationales Friedensforschungsinstitut (SIPRI) erweitert seine Waffenhandels-Vertragsdatenbank um Lateinamerika und die Karibik. Wie das Institut im schwedischen Solna weiter mitteilt, enthält das Register nunmehr neben den bisherigen Informationen zusätzliche Erkenntnisse über mehr als 350 seit dem Jahr 2012 diesbezüglich entfaltete Aktivitäten mit Staaten in der Subsahara-Region Afrikas, in Lateinamerika und in der Karibik. Dieses Wissen ist auf einer Website zu finden, die seit 2015 existiert. Sie wurde mit Mitteln des britischen Außenministeriums entwickelt und aufgebaut. Die Erweiterung der Datenbank erfolgte zudem in Kooperation mit dem Regionalzentrum für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik der Vereinten Nationen (UNLIREC).
SIPRI ist ein unabhängiges, internationales Institut, das sich mit der Erforschung von Konflikten, mit Rüstung sowie deren Kontrolle und Verminderung befasst. Es wurde 1966 gegründet und stellt seitdem Daten, Analysen und Empfehlungen zur Verfügung, die auf offen zugänglichen Quellen beruhen. Der Finanzhaushalt von SIPRI wird zu rund 50 Prozent von der schwedischen Regierung bestritten. Die andere Hälfte der Geldmittel stammt aus Spenden von Organisationen und Privatpersonen.
Das Institut ist auch mit anderen Frieden wahrenden oder bedrohenden Problemkreisen beschäftigt. Dazu gehören Migration und Vertreibung. So traf Kate Sullivan, SIPRI-Programmkoordinatorin für das Sicherheits- und Entwicklungsprogramm, jüngst in einem Beitrag bemerkenswerte Feststellungen zur Migration. Sie habe sich im Laufe der Jahrhunderte in der einen oder anderen Form fortgesetzt: von nomadischen Jägern, über Industriearbeiter, Händler, Seeleute, Kolonisten bis hin zu Minderheiten. „Mit 144 Millionen war die absolute Zahl der internationalen Migration im Jahr 2015 größer als je zuvor. Während die Rate der internationalen Migration als Funktion der weltweiten Bevölkerungszunahme bei etwa drei Prozent seit Jahrzehnten stabil geblieben ist, ist der Anteil der erzwungenen Migration explodiert. In den letzten 19 Jahren hat die Bevölkerung der gewaltsam Vertriebenen einen Anstieg von 75 Prozent gesehen.“ Allein 2015 seien global 65,3 Millionen Menschen mit Gewalt vertrieben worden. Darunter hätten sich 21,3 Millionen Flüchtlinge und 40,8 Millionen Menschen, die intern durch Konflikte und Gewalt vertrieben wurden, befunden. ++ (fr/mgn/24.01.17 – 024)
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Vertreibung ist ein äußerst facettenreiches Phänomen – Binnenflucht bislang völlig ignoriert
Berlin/Nürnberg, 15. Mai 2016 (ADN). Aus Nürnberg wird pünktlich zu Pfingsten von ortsansässigen Medien gemeldet, dass die Stadtverwaltung Asylsuchende in belegten Häusern unterbringen will und letztlich die noch wohnhaften Mieter hinausdrängt. Der unmittelbare Täter ist ein junger Hauseigentümer, der auf maximierte Profite aus ist. Er instrumentalisiert die Ausländer, um die unbequemen, sich gegen seine Eigenbedarfskündigung wehrenden Altmieter loszuwerden und danach spielend höhere Gewinne zu erzielen. Was sich so in den alten Bundesländern nach angeblich rein marktwirtschaftlichen Prinzipien abspielt, wird in den neuen Bundesländern zusätzlich ideologisch aufgepeppt. So heißt es in der Pfingstausgabe der „Berliner Zeitung“ fragend, ob den Ostdeutschen Wilkommenskultur deshalb so schwer falle, weil in der DDR jeder vierte aus einer Familie mit Flucht- und Vertreibungshintergrund gelebt habe. Es drängt sich der Eindruck auf, prekäre Gruppen der Einheimischen werden gegen Flüchtlinge ausgespielt und gegeneinander aufgehetzt. Längst ist das in aller Munde und dafür lassen sich immer mehr beweiskräftige Fälle finden. Inzwischen kommen sogar die Medien in solche Bedrängnis. In Südthüringen werden ganze Redaktionen, Kommunikationsagenturen und Mieter aus ihrem angestammtem Quartier ohne Vorwarnung und rechtlichen Hintergrund herauskatapultiert, um rund drei Dutzend Flüchtlingen aus dem Irak Unterschlupf zu geben.
In all den bekannten und unbekannten Fällen findet eine völlige Vermischung von völkerrechtlich anerkannter Flucht zwischen Staaten und dem bislang einer Schwarzen Box gleichenden Binnenflucht innerhalb eines Staates statt. Letztere ist im internationalen Recht bislang völlig ungeregelt, obwohl sie weltweit enorm zunimmt – sogar innerhalb von Deutschland. Dennich existiert sie für die Juristen gar nicht. Das muss sich schnellstens ändern. ++ (vi/mgn/15.05.16 – 129)
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