Selbstverwaltung deutscher Rechtsanwälte unter Druck – Freie Advokatur gefährdet

Berlin/Köln, 6. Dezember 2016 (ADN). Die in Berlin ansässige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor wenigen Tagen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen und freigeschaltet. Damit können künftig „alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen“, ist einer Pressemitteilung der rund 164.000 Mitglieder fassenden Organisation zu entnehmen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer zeige sich erfreut, dass „alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten“. Dazu zählen zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Berlin, die die Einführung des neuen Kommunikationssystems wochen- und monatelang blockierten. Sie waren von Berliner und Kölner Rechtsanwälten beantragt worden, die ihre Berufsfreiheit erheblich beeinträchtigt sahen. „Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der reinen und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts“, argumentierte Rechtsanwalt Adrian Hoppe aus Köln und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Nach Ansicht der widersprechenden Anwälte darf die BRAK mangels gesetzlicher Vorgabe die einzelnen Postfächer nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung freigeben. Daraufhin hatte das Bundesjustizministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht eine Verordnung erlassen, um die Blockade des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Rechtsanwälten und Gerichten aufzulösen. Danach ließ die BRAK per Antrag beim Berliner Anwaltsgerichtshof die betreffenden einstweiligen Anordnungen aufheben und schaltete das System frei. Allerdings ist dessen Nutzung erst ab 1. Januar 2018 für die Anwaltschaft Pflicht.

Im Vorfeld der Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus dem Parlament festgestellt, dass das Ganze eigentlich ein im Selbstverwaltungsapparat der Anwaltschaft separat zu klärendes Problem ist. Die BRAK, die das beA ursprünglich schon 2013 installieren wollte, hinterlässt mit ihrem Agieren den Eindruck der Selbstunterwerfung gegenüber äußeren Kräften. Die Kritiker dessen befürchten, dass mit dem elektronischen Informationsystem Unbefugte die übermittelten Nachrichten lesen und manipulieren können. Außerdem haben sie den Verdacht, dass das Empfangsbekenntnis von Dokumenten ihrem Willen entzogen und sozusagen unabhängig von ihrem Einfluss automatisiert wird.  ++ (ju/mgn/06.12.16 – 333)

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Uhrzeiger-Zurückdrehen ist sinnlos – Zeit in Deutschland ohne Mitbestimmungsrecht

Dessau/Moskau, 25. Oktober 2015 (ADN). Schlafforscher kritisieren die Zeitumstellung, vor allem die unnatürliche Sommerzeit. Zudem gibt es nicht die erhoffte Energieinsparung, teilt das in Dessau ansässige Bundesumweltamt anlässlich des an diesem Wochenende stattfindenden herbstlichen Uhren-Zurückdrehens um eine Stunde mit. Seit Einführung der Zeitumstellung im Jahr 1980 wird jedoch das immer behauptet. Zwar wird nach Information der Bundesbehörde im Sommer tatsächlich abends das Licht weniger häufig angeknipst. Demgegenüber werde im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden auch mehr geheizt. Das hebe sich gegenseitig auf. Im Saldo ergebe die Zeitumstellung keine Energieeinsparung. Konsequenzen angesichts des sinnlosen Tuns sind jedoch nicht absehbar. Auch nicht in den anderen EU-Staaten, die das Unnsinnige ebenso blindlings betreiben.

Ganz anders in Russland. Dort gilt wieder die Winterzeit für das ganze Jahr. Nach den Worten des Staatsduma-Abgeordneten Michail Serdjuk, hat der gesunde Menschenverstand gewonnen. Die Regionen des Riesenlandes bekommen sogar die Möglichkeit, ihre jeweiligen Zeitzonen selbst zu bestimmen, um die Ortszeit der astronomischen Zeit maximal anzupassen. „Solch eine Zeit-Freiheit hat Russland im Laufe seiner Zeitgeschichte noch nie erlebt“, sagt Zeit- und Gesundheitsexperte Hubertus Hilgers. Es sei kein Wunder, wenn in Deutschland die Zeit kein Mitbestimmungsrecht hat. In Deutschland werde das gesetzlich geregelt. Eine Verordnung befehle seit 2002 die Sommerzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Hilgers Worten kann kein Gesetz die Macht haben, die Zeit zu kontrollieren. Im Übrigen hat das auf deutschem Boden eine lange Tradition. Erstmals wurde im Jahre 1916 eine Sommerzeit von Amts wegen eingeführt. Während des Zweiten Weltkriegs erlebte die Bevölkerung sogar ein mehrfaches Inkraftsetzen und wieder Abschaffen der Sommerzeit.  ++ (25.10.15 – 289)

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